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Mini-GmbH kommt – Die Alternative zur Ltd.
- 6 Kommentare - Peer Wandiger | Existenzgründung, Online-Shops, Recht, Selbständig, Selbständig



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Eine GmbH hat viele Vorteile gegenüber der Selbständigkeit als Personengesellschaft. Vor allem bei Fragen der Haftung ist man hier deutlich besser abgesichert. Allerdings war die Gründung einer GmbH für kleine Selbständige in der Vergangenheit deutlich zu teuer und kompliziert. Das ändert sich nun.

Die Mini-GmbH

Die Gründung einer Mini-GmbH soll einfacher, schneller und billiger werden, Darauf hat sich nun die Bundesregierung in einem Gesetzesentwurf geeinigt. Demnach sollen nur noch 10.000 Euro für die GmbH notwendig sein. Zudem kann man einen “Mustergesellschaftsvertrag” verwenden. Dann ist auch die notarielle Beurkundung des Vertrages nicht mehr notwendig.

Im Gründungs-Set soll ebenfalls ein Muster für einen Handelsregisteranmeldung sein. Das spart ebenfalls rechtliche Beratung und Kosten.
Alles in allem eine sehr gute, wenn auch späte Entwicklung. Aber besser spät als nie. Fragt sich nur, wann die Lobby der Notare dagegen Sturm läuft. Wundern würde es mich jedenfalls nicht.

Die Alternative: Unternehmergesellschaft

Eine weitere, wie ich finde sehr interessante, Idee ist die “Unternehmergesellschaft”. Dafür sind erstmal nur 1 Euro Stammkapital erforderlich. Auch hier gibt es für die Gesellschafter Haftungsbeschränkungen.

In jedem Geschäftsjahr muss dann eine Rückstellung von 25% des Gewinns gebildet werden. Diese Rückstellung wird dann in Stammkapital umgewandelt. Hat man 10.000 Euro zusammen, dann müssen auch keine Rückstellungen mehr gebildet werden.

Selbständige im Internet

Für Selbständige im Internet ist dieser Gesetzesentwurf wirklich sehr interessant. Gerade für Shop-Betreiber ist dies bei dem derzeitigen Abmahn-Wahnsinn eine gute Möglichkeit sich finanziell in etwas sichere Gefilde zu begeben.
Wie diese beiden Gesellschaften aber dann in der Praxis wirklich aussehen und ob es dann vielleicht doch noch den ein oder anderen Nachteil gibt, muss man sehen.

Auf jeden Fall eine gute Entwicklung. Hier muss man sicher auch der englischen Ltd. danken. Denn die Tatsache, dass in den letzten Monaten viele deutsche Unternehmer diese Rechtsform gewählt haben, hat sicher zu diesem jetzigen Gesetzentwurf beigetragen.

Weitere Infos auf den Seiten der Bundesregierung.



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Kommentare

6 Kommentare und Trackbacks zu ' Mini-GmbH kommt – Die Alternative zur Ltd. '

Kommentare zu 'Mini-GmbH kommt – Die Alternative zur Ltd.' mit RSS

  1. 1 oberleiner kommentierte am 31.05.2007 um 22:04 Uhr

    hi,

    wenn ich das recht verstanden hatte, dann ist die 10.000,- euro variante nicht die mini-gmbh, sondern einfach eine gmbh. die sog. “mini-gmbh” ist dann die unternehmergesellschaft. oder hab ich da was gründlich missverstanden. das würde dann ja bedeuten, dass es die 25.000 euro variante immer noch geben wird?

    best wüsches
    oberleiner

  2. 2 admin kommentierte am 31.05.2007 um 23:18 Uhr

    Es handelt sich um eine Änderung bei der bekannten GmbH (10.000 Euro Stammkapital). Das war etwas missverständlich formuliert (hab ich geändert).

    Die Unternehmergesellschaft ist dann noch was anderes. Besonderheit natürlich, dass man mit einem Stammkapital von 1 Euro starten kann. Diese Unternehmensform muss im Nahmen der Firma aber auch deutlich gekennzeichnet werden (“UG (haftungsbeschränkt)” oder ähnliches).

  3. 3 Alex kommentierte am 03.06.2007 um 12:50 Uhr

    ob es wirklich was bringt? bei ltd gibt es noch ein paar vorteile.

  4. 4 admin kommentierte am 03.06.2007 um 20:24 Uhr

    Naja, zumindest werden es weniger Vorteile wenn die Mini-GmbH kommt. :wink:
    Der Vorteile der 1 Pfund Einlage ist dann weg und die Gründung geht auch schneller und billiger als bisher.
    Bei der Ltd. muss man auch nach deutschem Steuerrecht Steuern zahlen, wenn man seinen Geschäftssitz nicht wirklich nach UK verlegt.

    Die Vorteile, die zum Beispiel auf www.interlimited.com genannt werden, sind dann fast alle weg.
    Ganz zu schweigen davon, dass man in Deutschland seine Steuererklärung und in England seinen Jahresablschuss abgeben muss.
    Zudem bewegt man sich in zwei Rechtssystemen und muss sich an beiden halten.

    Ich denke schon, dass die Attraktivität der Ltd. nach der Reform der GmbH sinken wird.

  5. 5 riese kommentierte am 14.06.2007 um 22:59 Uhr

    Wer will, kann sich den Gesetzentwurf ja mal ansehen. Da tauchen doch so einige Fragen auf:

    1. Schön, dass es eine beurkundungsfreie Mustersatzung gibt. Allerdings wird darin als Gegenstand des Unternehmens nur “Handel”, “Produktion” und “Dienstleistung” zugelassen. Was ist aber mit der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG? Ist hier der Gegenstand immer “Dienstleistungen” (man spricht ja auch von einer Verwaltungs-GmbH) oder ist hier der Gegenstand einzusetzen, auf dem die von ihr geleitete KG ihre Geschäfte betreibt?

    2. Eine U.G. soll ein Viertel des jährlichen Gewinns in eine Rücklage stecken, um davon Stammkapital zu bilden. Muss sie die Rücklage solange separat ausweisen bis 10.000,00 € erreicht sind, um diese dann in einer Summe auf das Stammkapital-Konto umzubuchen oder kann sie nicht auch direkt den Gewinn, den sie nicht ausschüttet, auf das Stammkapital-Konto buchen? Letzteres wäre doch sinnvoller, denn es würde doch ein immer stärker werdendes Stammkapital in der Bilanz transparent, was ihre Bonität erhöhen würde.

    3. Darf eine U.G. auch Komplementärgesellschaft einer U.G. & Co KG sein? Aus dem Gesetzentwurf entnehme ich nichts Gegenteiliges (wäre auch nicht GmbH-Recht, sondern müsste im HGB hinsichtlich der Beteiligungsfähigkeit an einer Personengesellschaft geregelt sein – die U.G. ist ja eine GmbH und damit eine juristische Person). Alles andere würde nicht davon abhalten, auch weiterhin zur Limited zu greifen.

    4. Der Gesetzentwurf geht aber davon aus, dass die U.G. tatsächlich Gewinne macht, denn nur dann könnte sie sie thesaurieren. Wie soll das aber aussehen, wenn sie wirtschaftlich gar nicht tätig wird und keine Umsätze macht – wie zum Beispiel als Komplementärgesellschaft – und ihre Aufgabe nur darin besteht, als juristische Person an Stelle einer natürlichen den Kopf hinzuhalten?

    Das wären erstmal die ersten Fragen, die mir so auf Anhieb eingefallen sind.

  6. 6 admin kommentierte am 14.06.2007 um 23:15 Uhr

    Das sind sehr detailierte Betrachtungen, die interessant sind. Allerdings sehe ich die Sache recht einfach aus Sicht eines Selbständigen und habe mich mit den Details noch nicht so beschäftigt. Das werde ich nachholen, sobald das Gesetz final ist.
    Aber danke für dei Denkanstöße.



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