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Neue Widerrufsbelehrung kommt am 1.April
- 3 Kommentare - Peer Wandiger | Online-Shops, Recht, Selbständig



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Nein, es ist kein Aprilscherz, auch wenn viele Shopbetreiber bei den bisherigen Entwürfen der Widerrufsbelehrung genau das gedacht haben dürften. Zwischenzeitlich war von 4 DIN-A4 Seiten die Rede. Es sollten Gesetzes-Auszüge an die Widerrufsbelehrung angehängt werden.

Am 1.April kommt nun die neue Widerrufsbelehrung und es scheint insgesamt eine wirkliche Verbesserung zu werden.

Die neue Widerrufsbelehrung

Wie der Shopbetreiber-Blog berichtet, soll die neue Widerrufsbelehrung nun am 1.April in Kraft treten.

Die bisherige Widerrufsbelehrung wurde ja immer wieder von Anwälten abgemahnt und vor manchen Gerichten kamen sie damit auch durch. Die unsichere Rechtslage führte dazu, dass man nicht wusste, welche Widerrufsbelehrung man verwenden sollte.

Dies hat nun hoffentlich bald ein Ende. Die Widerrufsbelehrung soll nicht nur deutlich kürzer werden, als ursprünglich angedacht, sondern diese soll dann auch in Gesetzesform gepresst werden. Damit könnte diese nicht mehr von den Gerichten angegriffen werden.

Wie das neue Muster nun genau aussieht und wann es dann später in einem Gesetz fixiert wird, bleibt abzuwarten. Auch die Frage, ob es dann nicht mehr zu Abmahnungen kommen wird oder die “Spezialisten” nur neue Wege finden Shop-Betreiber abzuzocken, bleibt offen.

Nichts desto trotz ist es natürlich zu begrüßen, dass das Bundesjustizministerium endlich diese Problematik zu lösen versucht.

MwSt. und Versandkosten

Eine weitere positive Nachricht gab es vom BGH. Es ging mal wieder um die Vorschriften für die Hinweise auf “MwSt. und Versandkosten” im Online-Shop. Nachdem es bisher hieß, neben jedem Produkt müssen diese Angaben stehen, wurde dies nun vom BGH gelockert.

Damit ist ein weiterer Grund für Abmahnwellen beseitigt und man bekommt ja fast den Eindruck, als würde sich doch noch etwas in Deutschlands eCommerce verbessern.

Details dazu ebenfalls beim Shopbetreiber-Blog.

Die volle Ladung Rechts-Wissen

Das Rechts-Skript des Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren gibt es in einer neuen Ausgabe.

Auf fast 600 Seiten werden alle möglichen Aspekten des Internet-Rechts behandelt. So zum Beispiel mit Domain-Recht, rechtliche Rahmenbedingungen des Online-Marketings und vieles mehr. Viele aktuelle Rechtssprechungen wurden ergänzt.

Das komplette Lesen dieses PDF-eBooks ist auf Grund der Seitenzahl zwar eher nicht zu empfehlen, aber wer Fragen zu bestimmten Internet-Rechts-Problemen hat, wird hier wahrscheinlich fündig.



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Kommentare

3 Kommentare und Trackbacks zu ' Neue Widerrufsbelehrung kommt am 1.April '

Kommentare zu 'Neue Widerrufsbelehrung kommt am 1.April' mit RSS

  1. 1 picard kommentierte am 12.03.2008 um 14:56 Uhr

    dann gibt es wenigstens einen grund sich auf den 1. april zu freuen.
    ich kann käufer verstehen, wenn verkäufer nicht transparent handel, aber ab und an gibt es auch schwarze scharfe unter den käufern, so einen hatte ich. Festplatte bei eBay Verkauft nun bin ich ein Betrueger die leser zahlen bestätigen das das online stellen die richtige entscheidung war. interessant zu wissen wäre ob mein käufer dieses auch gelesen hat :twisted:

  2. 2 Briefkasten Info kommentierte am 16.04.2008 um 10:08 Uhr

    Danke für diese informativen Beitrag. Habe mir diesen einmal als Favorit abgelegt.
    Gruß
    Briefkasten Info

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