Eine der wichtigsten Entscheidungen zu Beginn der Selbständigkeit ist der Firmenname.
Eigentlich stimmt dieser Satz ja schon gar nicht, da man als Selbständiger keine Firma im klassischen Sinne hat.
Trotzdem hat man je nach Rechtsform verschiedene Möglichkeiten der Namensgebung. Darauf und auf Tipps für den optimalen Firmennamen gehe ich in diesem Artikel ein.
Die folgenden Aussagen sind meine persönliche Meinung und keine individuelle Rechtsberatung.
Die Suche nach dem Firmennamen
Die Wahl des eigenen Firmennamens ist eine sehr wichtige Entscheidung. Mit diesem Namen muss man dann leben und deshalb sollte man diese Wahl nicht überstürzen.
Am Markt wird man mit diesem Firmennamen bekannt und das ist meist der erste Eindruck, den man bei potentiellen Kunden hinterlässt.
Zudem steht die eigene Firmenbezeichnung auf allen Geschäftsunterlagen.
Hier ist also größte Sorgfalt geboten.
Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es?
Bevor ich zum kreativen Teil komme, im Folgenden ein paar rechtliche Rahmenbedingungen bzgl. der Namensgebung.
Die Möglichkeiten der Namensgebung für die eigene Firma hängen vor allem von der Rechtsform ab.
Freiberufler/Kleingewerbetreibende
Dabei handelt es sich also auch um Selbständige, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Grundsätzlich muss man den Eigennamen angeben. Diesen kann man dann aber um eine Bezeichnung bzw. einen Phantasienamen ergänzen.
Bei Freiberuflern reicht Nachname, bei Kleingewerbetreibenden muss es der Vor- und Nachname sein.
Beispiele:
- “Feinkost Beate Müller” (Kleingewerbe)
- “Grafikdesign Schmidt” (Freiberufler)
- “Kladaradatsch Markus Schmidt” (mit Phantasienamen)
Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften, wie OHG oder GbR gelten im Grunde die selben Regelungen bzgl. Namensgebung, Phantasienamen etc..
Bei der GbR müssen mindestens die Namen von 2 Gesellschaftern aufgeführt werden
Bei der OHG reicht der Nachname eines Gesellschafters.
Beispiele:
- “Sanitärservice Markus Schmidt, Ulf Umhold und Co.” (GbR)
- “Umhold OHG”
eingetragene Gesellschaften
Eingetragene Gesellschaften sind z.B. AG und GmbH. Bei diesen Gesellschaften muss immer die Rechtsform hinter dem Eigennamen oder Phantasienamen stehen.
In der eigentlichen Namenswahl sind diese Unternehmen relativ frei.
Wenn ein Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, dann muss sein Firmenname die Bezeichnung “e.K.” oder “e.Kfr.” enthalten.
Bei der neuen Mini GmbH muss dahinter immer UG, für Unternehmergesellschaft, stehen.
Beispiele:
- “Instandhaltung Berlin GmbH”
- “EDV Service Müller e.K.”
Achtung Falle!
Die Namensgebung ist aber nicht ohne Fallstricke. Ein paar der Probleme, auf die ihr acht geben solltet sind:
Der Firmenname muss zwar nicht den Firmeninhalt vermitteln (bei Phantasienamen ist das am deutlichsten), aber er darf auch nicht irreführend sein. Der eigenen Firmenname darf z.B. nicht vortäuschen, dass man international tätig ist, wenn man nur regional tätig ist (“International Design Peter Müller”). Ebenfalls darf der Firmenname nicht die Größe des Unternehmens falsch darstellen.
Ebenso sollte man nicht mit dem Markenrecht in Konflikt geraten. Obwohl man beliebige Phantasienamen wählen darf, sollte man nicht mit bestehenden Marken in Konflikt geraten.
Eine Internet-Recherche hilft da schon weiter. Ansonsten sollte man auch einen spezialisierten Anwalt aufsuchen.
Auch bei den Firmenzusätzen ist Vorsicht geboten. Allgemeine Begriffe wie Service, Technik, Beratung ist i.d.R. unbedenklich. Andere Begriffe, wie etwa Institut ist dagegen kritisch. Auch hier gilt, dass man keine Irreführung verursachen darf.
Im Einzelfall sollte man einen Anwalt fragen.
Bei so einer langfristigen Entscheidung sollte man nicht riskieren, dass man nach ein paar Jahren evtl. den Firmennamen ändern muss.
Tipps für den optimalen Firmennamen
Nun möchte ich euch noch ein paar Tipps für die Auswahl eines Firmennamens geben.
- Wiedererkennbarkeit
Erstes Ziel eines Firmennamens ist es, dass die Kunden und potentielle Kunden die eigenen Firma wiedererkennen. Man möchte unter diesem Namen bekannt werden und deshalb sollte man darauf achten, dass der eigene Firmenname einen Wiedererkennungseffekt besitzt. - Klarheit
Ein Firmenname sollte eine gewisse Klarheit besitzen. Potentielle Kunden sollten also nicht darüber rätseln müssen, was genau die Firma macht. Dann lieber einen Phantasienamen. - Unterscheidung
Man sollte sich auch von den restlichen Firmen seiner Branche unterscheiden. Nur weil alle anderen Firmen der eigenen Branche mit “Bad und Sanitär” beginnen, sollte man das nicht ebenfalls tun. Hier gilt es hervorzustechen. - Einfach und kurz
Am schlimmsten ist es, wenn sich potentielle Kunden nicht den Firmennamen merken können, weil er zu lang oder kompliziert ist. Er sollte auch einfach zu Buchstabieren sein. - Domain
Ist eine passende de-Domain frei? In der heutigen Zeit ist das sehr wichtig. - Nicht zu einengend
Man sollte seinen Firmennamen im Zweifel auch nicht zu konkret wählen. Wer sich “Badservice Müller” nennt, wird Schwierigkeiten haben, potentiellen Kunden zu erklären, warum er jetzt auch Heizungen einbaut. - Konkrete Begriffe in Slogan auslagern
Deshalb macht es Sinn, konkrete Leistungsbezeichnungen in einem Slogan auszulagen. Diesen kann man später dann auch ändern, ohne den Firmennamen ändern zu müssen.
Fazit
Die Auswahl des eigenen Firmennamens ist nicht einfach. Die oben genannten Tipps wirken auch gegenseitig und es ist meist eine Abwägung von Vor- und Nachteilen.
Allerdings sollte man auch ein wenig Mut mitbringen, denn wenn man versucht, allen Problemen aus dem Weg zu gehen, dann wird der Firmenname meist langweilig.
Man sollte sich auf jeden Fall in die Position potentieller Kunden versetzen und sich überlegen, wie bestimmte Firmennamen ankommen.
Viel Spaß bei der Wahl des eigenen Firmennamens.
In einem weiteren Artikel habe ich mich der Frage gewidmet, ob man den eigenen Firmennamen als Domain verwenden sollte oder nicht. Auch eine sehr wichtige Entscheidung.
[Die optimale Verwaltungssoftware für Selbständige und kleine Unternehmen. Und 5 Tipps für die Gestaltung Ihres eigenen Firmenlogos.]
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Mein Name ist Peer Wandiger und ich bin selbständiger Webdesigner, Programmierer und Blogger.









Ein sehr informativer Artikel, Peer! Da muss ich mich zugegebenermaßen auch mal an die Nase fassen.
Was mich noch interessieren würde. Ist man dauerhaft an den Namen gebunden, denn bei der Gewerbeanmeldung muss man nichts dergleichen angeben? Ich rede von einem Kleingewerbe.
Guter Artikel, aber wenn ich die ganzen Rechtsformen schon sehe, muss ich unweigerlich an Schule denken. Dieses Thema habe ich in den letzen Jahren schon zu oft durchgemacht
:grin:
Doch, zumindest in Deutschland musst du beim Ausfüllen des Anmeldebogens einen Namen für dein Gewerbe vergeben.
In der Regel wird hier der volle Name + Zusatz (in meinem Fall z.B. “Internetdienstleistungen André Griepenburg”) genommen. Das ist dann die offizielle Firmierung.
Darunter kannst du dann natürlich noch eigene Projekte laufen lassen, die einen eigenen Namen bekommen, der offizielle Name muss jedoch “irgendwo” auf den offiziellen Schreiben noch vermerkt sein.
Angeblich reicht es auch aus, wenn dieser nicht groß und dick oben an steht, sondern erst in der Fußzeile ala “XXX ein Projekt von XYZ Dienstleistungen” erscheint.
Wie immer… keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine Erfahrung und das, was man mir mitgeteilt hat.
Achja, noch ein Nachtrag:
Es ist natürlich noch immer so eine Sache, was man offiziell auf dem Gewerbeschein bzw. der Anmeldung stehen hat, und was letztlich kommuniziert wird.
Wie heißt es da so schön “Wo kein Kläger…”
Das alles ist nicht ohne. Daher sollte man sich dafür vor der Anmeldung genug Zeit nehmen. In Zweifelsfall lieber andere Selbstständige fragen oder sogar einen Fachanwalt.
Mich würde Deine/Eure Meinungen zur Frage “Firmenname in Deutsch oder Englisch” interessieren …!
cooler Artikel wirklich gut gemacht. Hätte vielleicht noch eines ergäntzt.
Viele Startups im Internet gehen auch schnell in den Englischen Raum (bzw. International) vor.
Deshalb hätte ich vorher mein Namen noch durch Google Sprachtools gejagt. (möglichst viele sprachen). Nur zur Sicherheit das der Name nicht irgend eine andere (ungewünschte) Bedeutung im Ausland hat.
Denn da sind schon einige (auch sehr große) hingefallen.
sehr guter Artikel Peer
ich möchte noch ergänzen, das es auf Gründerland unter http://meinsundco.gruenderland.de/ ein Ebook zum Thema gibt, wie man einen perfekten Firmen-Namen findet
vielleicht für den ein oder anderen ganz nützlich
Man sollte sich mit dem Namen als Gründer eine Art Identifikation aufweisen. Des Weiteren wäre ein Name sinnvoll welcher leicht einprägsam ist und leicht auszusprechen.
Welche Sprache ist egal. Es sollte Bezug zur Dienstleistung oder dem Produkt haben!
@ Dominic M: gilt “Sprich die Sprache Deines Kunden” im ganzen engen Sinn nicht auch hier?
Das wär schon ein Reinfall hoch 10 wenn dein Name im Ausland was ganz anderes bedeutet.
Ich erinner mich noch an McDonalds die mit Ronald McDonald ich glaube in China oder Japan an en Markt sind und dort bedeutet weißes Gesicht Tod. Naja. war dann nich so gut.
Und wenn man sowas frühzeitig miteinbezieht hat man in einem späteren Fall halt nicht die hohen Kosten einer Firmenumbennenung. (Marketing, Material usw.)
Ja, das sind sehr gute Hinweise.
Natürlich sollte man auch internationale Bedeutungen abchecken, wenn man international tätig werden will.
Ob Deutsch oder Englisch hängt von den eigenen Kunden und vom eigenen Image ab.
@steffen
Das mit McDonalds war in Japan. Das gleiche ist sogar Coca-Cola passiert, auch in Japan. Ist schon witzig wie solche Unternehmen mit einem riesen Etat und extrem langer Planung solche Fehler unterlaufen.
Übrigens ist es immer sinnvoll, wenn der Firmenname mit einem Buchstaben anfängt, der möglichst weit vorne im Alphabet steht. Viele Listen, on und offline, in denen man sich als Gewerbetreibender eintragen kann, sind alphabetisch sortiert. Bis xyz kommen die User, die pro forma nur mal schauen, nie
Nochmal eine Frage: Wenn ich ein Kleingewerbe habe und mich mit “Vorname Nachname” meine Gewerbe angemeldet habe, kann ich mich dann “Nachname Consulting” nennen?
war bei meinem letzten Besuch beim Gewerbeamt problemlos möglich.