DL-InfoV – Neue Informationspflichten für Dienstleister

Am 17.Mai 2010, also gestern, ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten.

Was genau sich dahinter verbirgt und welche neue Pflichten auf Selbständige im Netz zukommen, möchte ich in diesem Artikel klären.

DL-InfoV

[Vorneweg natürlich wieder der Hinweis, dass ich kein Anwalt bin und die folgenden Informationen meine persönliche Meinung widerspiegeln.]

Zwei Dinge kann man aus dem Namen der neuen Verordnung herauslesen.

Zum einen richtet sich diese vor allem an Dienstleister (was aber darüber hinweg täuscht, dass auch andere Selbständige und Freiberufler davon betroffen sind). Zum zweiten geht es um Informationen, die der Dienstleister gegenüber seinem Kunden (dem Dienstleistungsempfänger) vorweisen muss.

Ziel dieser Verordnung ist es, dass Kunden von Dienstleistern besser informiert werden, was sicher kein schlechtes Ziel ist.

Wen betrifft diese Verordnung

Wie schon erwähnt, betrifft die Verordnung eben nicht nur reine Dienstleister, sondern z.B. auch Gewerbetreibende aus den Bereichen Gastronomie, Handwerk, Handel etc..

Damit sollte schon mal klar sein, dass z.B. auch Händler nun aufpassen sollten.

Zudem sind davon auch Freiberufler, wie etwa Steuerberater und Architekten betroffen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So fallen Finanzdienstleistungen, private Sicherheitsdienste und einige andere nicht darunter.

Welche Informationspflichten

Die Informationspflichten werden erstmal grob in 2 Bereiche aufgeteilt.

1. stets zur Verfügung stehende Informationen (§ 2 DL-InfoV)
Zum einen werden eine Reihe von Informationen gefordert, die stets zur Verfügung stehen müssen.

Wer sich beruflich mit Websites und Shop beschäftigt, findet hier wenig neues. Die Informationsangaben ähneln vielen bereits durch andere Gesetze (z.B. Telemediengesetz) verlangten Angaben.

So muss man stets seinen vollen Namen angeben und wenn vorhanden auch Firmenname und Rechtsform.

Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen angegeben werden. (Gerade die Telefonnummer war bisher allerdings nicht zwingend erforderlich.)

Andere Angaben wie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn vorhanden) oder Eintragungen in Register waren bisher auch schon Pflicht.

Neu ist unter anderem die Pflicht zur Angabe der Berufshaftpflichtversicherung, wenn vorhanden.

2. auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen (§ 3 DL-InfoV)
Betreibt man einen reglementierten Beruf, so muss man auf Anfrage z.B. die berufsrechtlichen Regelungen vorweisen können oder zumindest wo diese zu finden sind.

Interessant ist die Auskunftpflicht bei multidisziplinären Tätigkeiten und bei bestehenden beruflichen Gemeinschaften, wenn diese im Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen.

Interpretierungswürdig ist auch die Pflicht, den eigenen Verhaltenskodex auf Verlangen rauszugeben. Allerdings scheint auch das nur notwendig zu sein, wenn so etwas wirklich vorliegt.

Preistransparenz und Diskriminierung (§ 4 DL-InfoV)
Zudem gibt es weitere Anforderungen. Zum einen an die Preistransparenz. Hier muss man entweder vorneweg schon den Endpreis nennen oder spätestens auf Anfrage. Alternativ ist auch ein Kostenvoranschlag möglich. Auch hier sehe ich also keine große Veränderung zum bisherigen Vorgehen.

Als letzte Regelung geht es darum, dass man als Dienstleister keinen Kunden auf Grund von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz diskriminieren darf.

Objektive Kriterien sind aber zulässig. So braucht man also als Fensterbauer keinen Auftrag aus Spanien annehmen, weil eben der Weg dahin sich nicht rechnet.

Genauere Angaben zu den Informationspflichten finden sich im IHK Merkblatt.

Art der Informationsangabe

Bei Selbständigen im Netz ist es relativ einfach. Hier wird man die geforderten Informationen auf der eigenen Website, im Shop usw. hinterlegen. Fordert jemand zusätzliche Informationen an, dann werden diese per Mail versendet.

Das entspricht der bisherigen Vorgehensweise, die ja auch Informationspflichten bei gewerblichen Websites verlangt (und wer Geld verdient z.B. durch Werbung betreibt eine gewerbliche Website).

Wer also bisher schon ein Impressum hat, müsste dieses evtl. noch um die ein oder andere Angabe erweitern.

Shop-Betreiber haben ja z.B. schon so viele rechtliche Pflichten, so dass durch diese Verordnung kaum etwas neues hinzukommt.

Bei Selbständigen/Freiberuflern außerhalb des Internets stellt sich natürlich die Frage, wie man z.B. die stets bereitzustellenden Informationen vorhält. Hier gibt es einige Tipps, wie z.B. einen Aushang am Ort der Leistungserbringung (also z.B. im Büro oder im Laden). Auch der Abdruck in den ausführlichen Werbeunterlagen (Broschüren, Kataloge …) wird nicht nur empfohlen, sondern teilweise verlangt.

Gerade letzteres ist schon so eine Sache und teilweise mit deutlichen Mehrkosten verbunden.

Was bedeutet das für Selbständige im Netz

Wer bisher sein Geld im Internet verdient hat, wurde mit Gesetzen und Verordnungen schon ziemlich gegängelt. Von daher sind die neuen Pflichten durch diese Verordnung relativ übersichtlich und schnell einzubauen.

Meiner Meinung nach sollten auch Blogger, die mit Ihren Blogs Geld verdienen, die notwendigen Angaben einfügen. Sicher ist sicher.

Etwas kritischer sehe ich das bei “normalen” Selbständigen und Freiberuflern. Da gibt es oft recht wenig Unterlagen und viele der hier genannten Angaben und Informationen müssten erstmal zusammen getragen werden. Zudem glaube ich nicht, dass sehr viele Selbständige schon von dieser Verordnung wissen und z.B. ihre Broschüren und Kataloge entsprechend angepasst haben.

Verstöße gegen die Verordnung können mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Allerdings kann es natürlich auch Abmahnungen seitens Wettbewerbern geben und die können teurer werden.

Fazit

Der Grundgedanke hinter dieser Verordnung ist gut (wie das oft so ist), aber leider ist die Umsetzung mal wieder misslungen. Statt die bestehenden Regelungen zu den Informationspflichten und diese neue Verordnung zusammen zu fassen, hat man noch ein zusätzliches Bürokratie-Instrument geschaffen.

Das hat selbst der Bundesrat bemängelt aber anscheinend gibt es in der Bundesregierung keine kompetenten Personen, um auch mal Gesetze anzupassen oder zu vereinfachen. Statt dessen gibt es ständig zusätzliche Regelungen.

Ob es wirklich zur befürchteten Abmahnwelle kommt möchte ich bezweifeln. Das liegt einfach daran, dass Abmahnungen nur im Internet “Spaß” machen, weil man da als Anwalt/Firma gleich bei dutzenden Leuten leicht Geld verdienen kann. Und wie schon gesagt, beinhalten die neuen Vorschriften kaum was Neues für alle, die sich bisher schon an die Informationspflichten im Web gehalten haben.

Und wer sich bisher nicht an die Informationspflichten gehalten hat und nicht abgemahnt wurde, wird das nun wahrscheinlich auch nicht.

Die DL-InfoV ist also etwas, was man sich mal anschauen sollte (und im empfehle auch die Umsetzung), aber es ist nun auch kein Grund gleich in Panik auszubrechen. Zumindest meiner Meinung nach. 🙂

Peer Wandiger

15 Gedanken zu „DL-InfoV – Neue Informationspflichten für Dienstleister“

  1. An und für sich müsste es für Gewerbetreibende außerhalb des Inets doch reichen, wenn diese die stets bereitzustellenden Informationen auf einer Website bereit halten, oder?

    Und wenn das reicht, kann das für die nächsten Monate im Bereich Webdesign ein Umsatzboooster sein, der seinesgleichen sucht 😉

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  2. Danke dass du uns darüber informierst. Da werd ich auch gleich mal gucken ob ich da was ändern muss, bevor es ärger gibt.

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  3. In Panik muss deswegen sicherlich niemand ausbrechen. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass es in manchen Dienstleistungsbereichen zu “Schlammschlachten” kommen könnte. Abmahnungen sind leider immer noch ein Mittel, um die Konkurrenz zu ärgern und etwas bluten zu lassen 🙁

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  4. Ich find sowas auch super… hat auf viele Mitmenschen sicherlich mehr Auswirkung, als was gerade Justin Biber in seiner Freizeit macht, aber trotzdem ist Justin Biber in den Medien mehr vertreten, weil solch eine Meldung einfach zu uninteressant ist und so muss man dann nur vom Glück reden, dass man genau zur richtigen Zeit am richtigen Ort war um von sowas wind zu bekommen…:???:

    Für Blog betreiber ändert sich damit nur:
    “Neu ist unter anderem die Pflicht zur Angabe der Berufshaftpflichtversicherung, wenn vorhanden.”

    Hab ich das richtig verstanden??

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  5. 😆 Danke wieder mal für diese Info. Bei Euch weiß man wenigstens, daß man etwas sinnvolles für seine Lesezeit geboten bekommt.

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  6. Eigentlich keine große Veränderung. Gut ein Telefon Nummer muss man wohl einfügen aber die sonstige Sachen wohl nur wenn vorhanden.

    Wer eh schon seriös war hat die Steuernummer und andere Sachen eh schon drinnen. Ansonsten viel Aufsehen aber nur mäßige Auswirkungen

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  7. Das mit der Telefonnummer ist für mich auch neu. Da darf man sich nun also nach einem langen Arbeitstag auch noch um das ständig klingelnde Telefon durch Callcenteranrufe stören? Per E-Mail bekomme ich eigentlich schon genug unaufgeforderte Pressemitteilungen und sonstigen Kram.

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  8. Kleiner Tipp zum Telefon.
    Einfach gratis eine 0900-Nummer schalten, natürlich mit Tarifangabe. Dann hat man seine Ruhe.
    Wer seinen Lebensunterhalt im Web verdient, hat eh mindestens 10 ISDN-Nummern, von denen eine eben ins Leere läuft, natürlich unabsichtlich.
    Und das Fax landet als PDF in meiner Mail-Box.

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  9. Erstmal Danke für die Info! Muss ernsthaft mal mit unseren Anwälten sprechen, die trotz Beratungsvertrag es nicht geschafft haben, uns über dieses neu Gesetz zu Informieren.

    Ich Glaube das war der beste und informativste Newsletter den ich in den letzten zwei Jahren bestellt habe.

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  10. Hallo Peer,

    ich habe mir mal die Dienstleistungsrichtlinie angeschaut und musste feststellen das diese wieder recht schwammig angelegt wurde.

    als Beispiel der Punkt – Ausnahmen für bestimmte Dienstleistungszweige:

    ….Daneben sind Gesundheitsdienstleistungen, bestimmte soziale Dienstleistungen von staatlichen, staatlich beauftragten oder vom Staat als gemeinnützige anerkannten Einrichtungen, Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen, Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation, audiovisuelle Dienste (z. B. Fernsehen, Rundfunk, Presse), die Tätigkeit von Notaren und Gerichtsvollziehern ebenfalls nicht vom Anwendungsbereich der Dienstleistungs-Richtlinie und somit auch nicht von dem der DL-InfoV erfasst.

    Hierbei finde ich für Blogger besonders den Part -> Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation, audiovisuelle Dienste (z. B. Fernsehen, Rundfunk, Presse) interessant, weil der in der Auslegung den Spielraum lässt sich von der Richtlinie auszunehmen da man dem Grunde nach einer Redaktionellen (Pressearbeit) nachgeht.

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  11. @ Kevin
    Wie schon oben geschrieben, ist die DL-InfoV für Blogger und Website-Betreiber insofern nicht so sehr von Bedeutung, weil die allermeisten Anforderungen eh schon bisher durch das Telemediengesetz gegolten haben.

    Die DL-InfoV ist viel wichtiger für Offline-Geschäfte.

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