Das fehlende Impressum, wichtige Änderungen und die rechtlichen Folgen

Das fehlende Impressum, wichtige Änderungen und die rechtlichen FolgenDas Thema “Recht” ist in letzter Zeit ja wieder häufiger in Blogs zu lesen. Sei es nun der Schleichwerbung oder die DS-GVO. Ich erschrecke mich allerdings immer wieder darüber, dass es immer noch Business-Websites gibt, die noch nicht mal ein korrektes Impressum haben. Oder überhaupt ein Impressum.

Wieso gibt es teilweise Websites ohne Impressum und welche Folgen kann das haben?

Und wie sieht ein korrektes Impressum aus, welche Änderungen gab es in letzter Zeit und wieso kann man mit der “Flucht” auf einen ausländischen Server der Impressumspflicht nicht entgehen?

[Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Schilderung meiner persönlichen Meinung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.]

Wieso kein Impressum?

Es gibt sicher einige Gründe, warum Websites kein Impressum haben. Teilweise wissen manche gar nicht, dass sie ein Impressum benötigen. Andere wiederum sehen das nicht so eng und setzen darauf, dass es niemand merkt.

Manche haben auch Angst davor, dass z.B. die eMail-Adresse automatisch von Spammern ausgelesen wird und man dann zugespamt wird (was durch aktuelle Spam-Filter aber kein großes Problem mehr ist).

Es gibt auch viele, die der Meinung sind, dass sie ein Impressum nicht benötigen oder die auf Grund der heiklen Inhalte lieber nicht ihre persönlichen Daten angeben wollen.

Wer braucht ein Impressum?

Laut aktuellem Recht benötigen Anbieter von Telemedien (also auch Blogs und Websites) nur dann kein Impressum, wenn diese ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen.

Die Bilder-Seite für die Verwandschaft (am besten mit Passwort) ist also von der Impressumspflicht befreit. Beim persönlichen Blog sind sich die Juristen aber schon uneinig, denn öffentlich ist dieser ja dennoch.

Die meisten werden aber sowieso mehr als nur persönliche Inhalte haben und mehr als nur die Familie ansprechen. Sobald man in irgendeiner Weise Geld mit seiner Seite verdienen möchte (AdSense, Affiliatelinks …), dann ist die Pflicht sowieso nicht mehr wegzudiskutieren.

Insgesamt ist die allgemein Rechtsauffassung so, dass 99% der Websites ein Impressum benötigen und damit ist man einfach auf der sicheren Seite.

Inhalte für das eigene Impressum

Sehr einfach ist es festzustellen, welche Inhalte man selber im Impressum benötigt. Dazu gibt es im Web einige Dienste, die bei der Erstellung helfen.

So geht man bei e-recht24.de Schritt für Schritt die Erstellung des Impressums durch und erhält am Ende ein fertiges Impressum.

Wichtige Änderung am Impressum

Viel hat sich in den letzten Jahren bzgl. der Angaben im Impressum nicht geändert, aber eine Sache schon. Der neue Medienstaatsvertrag (MStV) löst den Rundfunkstaatsvertrag ab und entsprechend muss im Impressum eine Änderung erfolgen.

So muss da nun “inhaltlich verantwortlich i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV” stehen (und nicht mehr der Hinweis auf den RStV) oder man schreibt, wie einige Anwälte empfehlen, nur noch “inhaltlich verantwortlich”.

Was droht bei fehlendem Impressum?

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist keine Bagatelle. Von Behörden kann ein Bußgeld verhängt werden.

Zwar geht keine Behörde durchs Web und kontrolliert Websites, aber die Konkurrenz verschickt gern Abmahnungen, die ebenfalls teuer werden können.

Impressum als Bild?

Manch einer kommt auf kreative Ideen und so wurde z.B. durch ein Text-Bild versucht zu verhindern, dass Spammer die eMail-Adresse auslesen können.

Das ist allerdings verboten und kann ebenfalls zur Abmahnung führen, denn blinde Menschen können sich das Impressum dadurch nicht vorlesen lassen und bei deaktivierten Bildern (z.B. mobile Nutzung) ist das Impressum dann auch nicht nutzbar.

Versucht also nicht “clever” zu sein, sondern erstellt das Impressum vorschriftsmäßig.

Was macht man bei einer Abmahnung?

Hier im Blog gibt es einen Artikel mit ein paar Tipps dazu.

Der Artikel richtet sich an Blogger, Website-Betreiber und andere, denn die Abmahnung wegen einem fehlenden/unvollständigem Impressum (oder anderen Verstößen) und der Umgang mit der Abmahnung gilt für alle anderen genauso. Eine Medien-Haftplicht kann hier helfen.

Klar ist aber auch, wer kein Impressum hat, der handelt grob fahrlässig und da hilft dann auch keine Versicherung.

Flucht ins Ausland eine Lösung?

Wer nun glaubt, dass er oder sie einfach einen ausländischen Server mieten und dadurch der Impressumspflicht entgehen kann, liegt falsch. Wer in Deutschland wohnt, der muss ein Impressum angeben, egal wo der Server steht. Dass der Serverstandort allein darüber entscheidet, ist nicht korrekt.

Und wer eine DE-Domain-Adresse möchte, muss zumindest einen Admin-C mit deutscher Adresse angeben. Und falls der Domaininhaber nicht greifbar ist, haftet der Admin-C für evtl. Rechtsansprüche. Das sollte man bedenken, bevor man einen Kumpel oder ein Familienmitglied dazu überredet, den Admin-C “zu spielen”.

Fazit

Auch wenn es im Einzelfall durchaus nachvollziehbare Gründe dafür gibt, dass man seine persönlichen Angaben nicht im Impressum stehen haben möchte, so kommen die allermeisten jedoch nicht drumherum.

Ich persönlich sehe da auch keinen Nachteil. Wer sich anständig im Web benimmt und nicht der Meinung ist, er darf dort alles tun und lassen was er/sie will, der wird in der Regel auch seine Identität im Web nicht verstecken müssen.

Bei all den rechtlichen Problemzonen im Internet ist es zudem gut zu wissen, dass man das eigene Impressum mit Hilfe von Online-Generatoren problemlos und sicher erstellen kann.

Mehr Infos zum Impressum bei Facebook und Co, sowie rechtliche Fallstricke auf YouTube.

Peer Wandiger

10 Gedanken zu „Das fehlende Impressum, wichtige Änderungen und die rechtlichen Folgen“

  1. Hallo Peer,

    ein wichtiger Punkt bei den Kontaktdaten im Impressum ist auch die Möglichkeit alternativ einen Impressum-Service in Anspruch zu nehmen. Auf diese Möglichkeit bin ich auch im Literaturbereich aufmerksam geworden, wo es bei Publikationen durchaus sinnvoll sein kann nur ein Pseudonym zu veröffentlichen und dieses nicht im Impressum zu offenbaren. Dieses kann verschiedene durchaus nachvollziehbare Gründe haben und so finden sich bei einigen Seiten von Autor:innen entweder die Literaturagentur oder ein entsprechender Impressum-Service als Kontaktdatum.

    Ein solcher “Impressum und Pseudonym Service für Webseite” ist meist kostenpflichtig aber leitet dann auch Briefe weiter. Insbesondere da ein Postfach als Anschrift für ein Impressum nicht als ladungsfähige Adresse aus bietet dieses vielleicht doch eine gute Lösung für das Problem der Veröffentlichung der eigenen Daten.

    Rechtlich betrachtet ist dieses dann eine Zustellungsbevollmächtigung und entsprechende Zustelldienste gibt es mittlerweile doch einige :-). Gerade da mittlerweile die WHOIS Daten einer Domain nur noch mit Begründung rausgegeben werden (zumindest bei der DENIC).

    Viele Grüße
    Andreas Unkelbach

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  2. Das mit den Spammern ist meiner Erfahrung nach nur eine absolut faule Ausrede.

    Warum?
    Weil ich seit Jahren speziell für das Impressum auf meinen diversen Websites eine spezielle Mailadresse nur für das Impressum eingefügt habe.
    Und noch nie, absolut noch nie kam auch nur eine einzige Spam-Mail auf genau diese Mailadresse.

    Spam bekomme ich zuhauf auf Mailadressen, mit denen ich mich z.B. für Newsletter angemeldet habe – und das weiß ich auch daher, weil ich für Newsletter-Abonnements auch nur eine spezielle Mailadresse verwende und auch nur dafür. Wenn man eine eigene Domain hat, kann man sich ja zig Mailadressen anlegen.

    Also diese Ausreden mit der Mailadresse im Impressum finde ich überzogen, denn der Spam kommt in Wirklichkeit wo ganz anders her.

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  3. Danke für die Infos. Und: Ich kann Birgits Kommentar 200% zustimmen. Spam kommt überall, hat (leider?) nichts mit Mailadressen im Impressum zu tun.

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  4. Naja Impressum ist ja heute eh Pflicht und ansonsten abmahnbedürftig, die eine oder andere reine private Webseite ohne jeglichen Kommerz läßt schon mal ein Impressum ausfallen, ansonsten finde ich so gut wie keine Webseiten ohne Impressum mehr, da müsste ich echt sehr lange suchen LG Peter

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  5. Gegen Spam-Bots ist es möglich, die eigene Email-Adresse im Impressum zu “verschleiern”. Das geht mit Javascript-Tools, so dass die Email-Adresse erst bei Klick “zusammengesetzt” wird. Ist das erlaubt, wenn es auch für Blinde zugänglich ist (im Gegensatz zum oben erwähnten “Impressum als Bild”)?

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    • Wie oben schon geschrieben wurde, habe ich meine besonders negativen Auswirkungen erlebt, was Spam angeht. Deshalb würde ich her nicht solche Sachen machen, denn im Zweifel zieht das bloß eine Abmahnung nach sich.

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  6. Vielen Dank für diese Beitrag zum Impressum. Interessant, dass man nur keines benötigt, wenn die Website ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Ich befinde mich gerade in der Existenzgründung und kann daher solche Beratung oder Tipps immer gut gebrauchen. si-anwaelte.de/index.php/rechtsanwaltskanzlei-greifswald/existenzgruendungsberatung

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    • Nach übereinstimmender Meinung viele Juristen ist eine Website aber nur dann rein privat, wenn sie quasi nicht von anderen Personen aufrufbar ist. Also z.B. nur per Passwort für die Familienmitglieder.

      Aus dieser Sichtweise ist so gut wie keine Website rein privat. Das wiederum bedeutet, dass fast jede Website ein Impressum braucht.

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  7. Wieso darf Motorola einen Netzauftritt haben, ohne Adresse, ohne Hinweis auf die Geschäftsform, ohne Emailadresse.
    Deren Impressum entspricht in keinster Weise dem deutschen Recht

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