Impressumspflicht für fremdsprachige Websites

Gestern habe ich über die Impressumspflicht einen Artikel veröffentlicht.

Dieser bezog sich auf deutsche Anbieter von deutschen Websites für deutsche Verbraucher.

In den Kommentaren des Artikels kam dann unter anderem auch die Frage auf, wie es mit Websites in fremden Sprachen für ausländischer Verbraucher aussieht.

Dieser und anderen Fragen möchte ich nun nachgehen.

[Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Schilderung meiner persönlichen Meinung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.]

englischsprachige Blogs und Websites

Dass ein deutscher Blogger oder Website-Betreiber für eine deutschsprachige Website/Blog in aller Regel ein Impressum benötigt sollte klar sein.

Es gibt zwar Ausnahmen, aber man ist einfach auf der sicheren Seite, wenn man ein Impressum einbaut.

Doch es gibt auch deutsche Blogger oder Website-Betreiber, die eine fremdsprachige Website erstellen, die sich explizit auf Bürger eines oder mehrerer anderer Länder richten. Oder ausländische Anbieter, die eine Seite für deutsche Verbaucher erstellt haben.

Im Internet habe ich teilweise etwas widersprüchliche Aussagen dazu gefunden, die ich mal zusammenfassen möchte.

deutscher Anbieter -> fremdsprachige Website

Hier sind die Aussagen, die ich gefunden habe tatsächlich etwas widersprüchlich.

So findet sich auf linksandlaw.info die Aussage, dass eine Seite, die eine andere Top Level Domain als “de” hat und sich inhaltlich und durch die Sprache nicht an deutsche Bürger richtet, auch nicht der Impressumspflicht unterliegt. Änliches kann man auch aus dieser Antwort bei frag-einen-anwalt.de herauslesen.

Allerdings gibt es auch anders lautende Aussagen. So wird auf anbieterkennung.de unter der Überschrift “Gilt die Impressumspflicht auch im Ausland?” sinngemäß ausgeführt, dass das deutsche Recht auch im Ausland ansässige Verbraucher schützen soll. Nach dieser Auslegung muss also eigentlich jeder der von Deutschland aus eine Website erstellt, ein Impressum einbinden.

Das deckt sich auch mit den Aussagen in einem drweb.de Artikel. Zitat: “Ein in Deutschland ansässiger Anbieter muss in jedem Fall die deutschen Regelungen über die Impressumpflicht einhalten.” (Zitat am 1.3.2011 entnommen).

So wie es aussieht, muss man als in Deutschland wohnender Blogger oder Website-Betreiber auch dann ein Impressum einbauen, wenn sich die Seite an Verbraucher im Ausland richtet.

Zudem sollte man beachten, dass es ggf. auch in anderen Ländern Vorschriften für Anbieterkennzeichnungen gibt.

ausländischer Anbieter -> deutschsprachige Website

Hat man seine Wohnsitz/Anschrift im Ausland und bietet einen Blog oder eine Website an, die sich an deutsche Verbraucher richtet, dann unterliegt man ebenfalls der Impressumspflicht. Da sind die Angaben relativ eindeutig.

Natürlich stellt sich die Frage, ob man jemals Ärger bekommen wird, aber rein rechtlich gilt für ausländische Anbieter auf dem deutschen “Internet-Markt” deutsches Recht.

Im Zweifel kann die Website gesperrt werden oder man bekommt Ärger durch Rechtshilfe der ausländischen Justiz.

Natürlich gibt es in vielen Ländern weiter weniger scharfe Vorschriften was Domain und Hosting angeht. So kann man teilweise auch einfach gegen Bares ohne Datenangabe Webspace mieten und loslegen. Aber das ändert nichts an der Rechtslage und dessen sollte man sich nur bewusst sein.

Serverstandort und Domain

Immer wieder wird im Web gern der “Serverstandort” und die “Top-Level-Domain” als ausschlaggebend für die Impressumspflicht angeführt.

Da kann man aber ganz klar sagen, dass dies irrelevant ist. Es ist egal wo der Server steht und welche Domain man nutzt. Das hat auf die obigen Ausführungen keinen Einfluss.

Sicher ist Sicher

Wie man schon sieht, scheint es wieder eines dieser Rechtsthemen zu sein, bei denen sich selbst Rechtsanwälte gern streiten.

Wer sicher gehen will, der baut ein Impressum ein. Gegebenenfalls auch in mehreren Sprachen.

Ich werde dazu versuchen nochmal ein Interview mit einem Anwalt zu bekommen, um nochmal aus erster Hand Aussagen zu den noch etwas undurchsichtigen Punkten zu bekommen.

Fazit

Natürlich habe ich auch schon genügend Kommentare von Leuten gelesen, die entweder im Ausland wohnen oder von hier aus Seiten im Fremdsprachen betreiben und sich auf Grund exotischer Webhoster sicher und anonym fühlen.

Und praktisch gesehen ist dies wohl auch der Fall. Es ist aktuell wohl kaum anzunehmen, dass ein fehlendes Impressum im Ausland abgemahnt wird. Das ist selbst in Deutschland eher unüblich.

Wer natürlich schwere Straftaten begeht oder sonst irgendwie deutsche Gesetze bricht, kann durchaus mit Strafverfolgung rechnen. Und ob dann ein ausländischer Hoster genug Sicherheit bietet, sei mal dahingestellt.

Es mag vielleicht auch langweilig und spießig klingen, aber ich sehe auch nichts falsches darin mich an deutsche Gesetze zu halten und deshalb baue ich immer ein Impressum ein.

Ich habe aber auch keine Inhalte, die hier illegal sind.


Vortrag

Ich hatte Rechtsanwalt Udo Vetter von Lawblog.de schon mal zum Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertrag interviewt.

Nun hat mir Marc von literaturasyl.de noch einen interessanten Link zu einem einstündigen Vortrag von Herrn Vetter zukommen lassen.

Darin geht der Rechtsanwalt auf diverse Aspekte des Internet-Rechts ein und bringt auch interessante und zum Teil drastische Beispiele. Das Video ist auf jeden Fall sehr interessant und lehrreich. 🙂

Peer Wandiger

26 Gedanken zu „Impressumspflicht für fremdsprachige Websites“

  1. Also ich finde solche Sätze “[Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Schilderung meiner persönlichen Meinung]” irgendwie unnütz und kontraproduktiv.

    Jaja Rechtsberatung ist verboten, so ein unnötiges Gesetz….

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  2. Ich mag das auch nicht unbedingt. Aber eh irgendwer auf die Idee kommt Ärger zu machen, weise ich lieber nochmal darauf hin.

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  3. Hallo Peer

    Das ist natürlich auch keine Rechtsberatung, sondern nur eine private Weitergabe von unvollständigem Wissen 😉

    Wer in Deutschland ansässig ist, unterliegt der Impressumspflicht und das unabhängig davon ob er sich nur an Deutsche, Deutsche und ausländische Kunden oder nur an ausländische Kunden richtet. Zusätzlich muss man sich noch an die Rechte der Länder halten, in denen man Kunden bedient.

    Genauso ist es, wenn man sich als ausländisches Unternehmen an Kunden aus Deutschland richtet, wer Kunden hier bedient unterliegt auch dem Gesetz.

    Es geht auch nicht als Dienstleister in den AGBS klarzustellen, dass ein Angebot nicht für Kunden aus Deutschland ist und dann zu glauben, dass man auf der sicheren Seite ist, wenn man Kunden aus Deutschland bedient. Dieser Ausschluss müsste dann auch konsequent in der Ablehnung der Kunden aus Deutschland betrieben werden.

    Das Thema ist sehr umfangreich wäre sicherlich auch für deine Zielgruppe sehr interessant, Peer.

    LG Daniel

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  4. Alleine der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es egal sein muss, in welcher Sprache ich eine Webseite verfasse. Wenn ich ein deutscher Bürger bin, der in Deutschland lebt und die Vorteile des Landes nutzt, dann muss ich mich auch an die entsprechenden Gesetze halten, ob mir das jetzt passt oder nicht.

    Jou, wird sicher wieder x Beispiele geben, wo das nicht so ist, aber dass immer so ein Hickhack um ein Impressum gemacht wird. Wenn man Geld verdienen will, und ich setze jetzt mal Voraus, dass Peer sich auf diesen Fall bezieht, dann muss man eben seine Anonymität aufgeben. Ich kann auch nicht bei meinem Arbeitgeber keine oder falsche Kontaktdaten angeben.

    Einfach etwas entspannter sein. Gegen Spam gibt es simple Blockmöglichkeiten.

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    • klar kann man das mein Arbeitgeber hat nur meine Sozialvwersicherungsnummer um Steuern für mich abzu geben. Meine echte Adresse hat er nicht und wird er nicht bekommen. Ausserdem bin ich in Deutschland auch nicht mehr gemeldet das auch der Staat meine Adresse nicht mehr hat.

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  5. Hmmm – wenn ich aus dem Ausland also eine deutschsprachige Website betreibe, dann unterliege ich mit dieser Seite quasi deutschem Recht. Eigentlich müßte das doch dann genauso für andere Länder gelten, die ebenfalls die deutsche Sprache als Haupt- bzw. Amtssprache haben. Würde bedeuten, daß ich mit der gleichen Website automatisch auch dem Rechtssystem der Schweiz und dem von Österreich unterliege? 🙄
    Umgekehrt: Betreibe ich eine Website in englischer Sprache, dann unterliege ich den Rechtssyteme der Länder mit Englisch als Hauptsprache?
    Und was, wenn ich eine Website gleich in mehreren Sprachen anbiete? Kannn ich dann potentiell nach nahezu jedem beliebigen Rechtssystem “verknackt” werden??? 😯
    Klar – die regionale Ausrichtung des Inhalts kann auch noch als Faktor betrachtet werden. Aber da dürften sicherlich mindestens die Hälfte aller Websiten als regionsunabhängig einzustufen sein! Beziehungsweise – für wen ist eigentlich eine deutschsprachige Website gemacht, die Urlaub in Österreich als Thema hat? Deutschland, Schweiz oder / und Österreich? Sehr verwirrend das alles ist!

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  6. Ach, ich denke da sollte man mal den Ball etwas flach halten.

    Offtopic: Das hat mich damals in Deutschland recht genervt, diese Paragraphengläubigkeit. Irgendwie muss das geschichtlich in die Volksseele reinoperiert worden sein: Der Staat schaut zu Dir, deswegen musst Du dich an alle Regeln – egal wie unsinnig – halten. Das raubt jede Selbstverantwortung und auch jede Courage (Exkurs: Mit einer solchen Grundhaltung w(u/e)rden Täter zu Unschuldigen gemacht…)

    Aber Back to Topic:
    Es sollte klar sein, das Unrecht – also Betrug, Bedrohung,Schändung u.s.w. – in jedem Land geahndet wird. Also wenn ich aus der Schweiz heraus meine, Deutsche über das Ohr hauen (oder schlimmeres) zu können, krieg ich frühestens beim nächsten Grenzübertritt, spätestens nach Bearbeitung des Rechtshlilfegesuchs mächtig Ärger und werde wahrscheinlich nach Deutschland überstellt. Völlig zu Recht.

    Wenn ich aber nun auf meiner Webseite kein Impressum habe, die Preise ohne Mehrwertsteuer angebe, meine Telefonnummer nicht bepreise oder keine Widerrufsbelehrung bei einer Bestellung mitsende, würde ich hier JEDE eingehende diesbezügliche Abmahnung mit einem lockeren Grinsen im Gesicht in den Papiershredder geben.

    Denn das ist in meinen Augen klar national geregeltes Zivilrecht.

    Davon unangetastet ist übernational geregeltes Recht, wie z.B. Copyright.
    Dafür gibt es dann Abkommen, mit denen man Schadensersatzforderungen auch international durchsetzen kann. Hier z.B. das Abkommen von Lugano.(http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/lugano1988.htm)

    Dazu müsste der Abmahnende IMHO aber zunächst ein gerichtliches Urteil in D erwirken, das dann in der Schweiz als für den in der Schweiz wohnhaften Webseitenbetreiber als gültig anerkannt werden müsste.

    So wie ich die Sache sehe, ist die Bereitschaft sich zum Wasserträger der EU zu machen derzeit eher nicht soooo ausgeprägt, hier im Lande.
    Man neigt doch eher dazu, nationales Recht über das EU-Recht zu stellen.
    Ergo: Ich kennen niemanden, der wegen so einem typischen Massenabmahner-Pipifax hier in CH belangt worden ist.

    Achja: Nicht unerheblich: Hier in der Schweiz gibt es keine Impressumspflicht.
    Was will mich da einer nach deutschem Recht abmahnen?

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  7. Ich hab mal ne Frage. Man hat eine englische Seite mit .com Endung, wohnt aber in Deutschland,
    braucht man da auch ein Impressum ?? Noch ne Frage zu Adsense, ich will nicht extra ein neues Thema aufmachen. Nach was wählt man seine Channels aus, nach höherem Seiten-CTR oder besser nach Seiten-eCPM. Ich hab 2 Adsense-Blocks bei einem ist CTR , beim anderen eCPM höher
    Gruss
    Tomm

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  8. Hallo!

    Naja, ganz so ist es mit dem Impressum nicht wie es Uwe geschildert hat…

    Im grunde ist in der Schweiz keine Impressumpflicht – jedoch ist ein Impressum dann anzugeben, wenn sich eine Publikation an eine Vielzahl an Personen richtet nach Art.322 StGB.!

    In Österreich ist gleiches anzuwenden wie in Deutschland – Impressumpflicht!!!

    MfG

    Csaba Nagy

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  9. Das ganze ist meiner Meinung nach sowieso totaler Quatsch. Das Geschäfte, bei denen ich eine Ware oder Dienstleistung erwerbe mir entsprechend eine Anbieterkennung geben müssen ist klar. Aber nur weil man mit einer Internetseite Geld verdient (durch Werbung) schon eine Anbieterkennung zu verlangen ist totaler Blödsinn. Mit welcher Begründung?

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  10. Immer diese blöde Bürokratie echt ärgerlich das die schlauen Politiker nichts besseres zu diesem Thema einfällt 😡

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  11. @ Benni
    Man kann da sicher unterschiedlicher Meinung drüber sein. Ich finde ich es gut wenn ich weiß, wer hinter einer Website steckt.

    Schließlich gibt es Gesetze, die auch auf Websites gebrochen werden können. Wobei nur bei wirklichen Straftaten der Staat aktiv wird. Die Impressumspflicht soll da sicher auch ein wenig abschreckend wirken.

    Wenn das Impressum bei einer normalen Seite fehlt, dann wird höchstens die Konkurrenz aktiv.

    Ansonsten ist die Praxis wohl eher so, dass es keine Wettbewerbssituation gibt, wie in dem Video mit den Gärtner-Beispiel.

    @ Uwe
    Die Fakten sind eindeutig. Wie jeder damit umgeht, ist dann eine andere Sache.

    Der Verbraucherschutz wird ja auf europäischer Ebene fortgeführt, so dass es auch nicht allein eine deutsche Geschichte ist. Und anders wird es auch nicht funktionieren.

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  12. Eigentlich ist die Antwort ganz einfach.
    Lebt man in D muss man auch die Regeln von D beachten, egal wem ich mit einer Website ansprechen möchte. Möchte ich aber explizit z.B. Spanier ansprechen was man in der Regel schon an der Sprache einer Domain erkennt und an den Informationen die auf der Website hinterlegt sind dann muss ich natürlich auch die Regeln von Spanien beachten. Und dies bezieht sich jetzt nicht nur auf das Impressum.

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  13. Ich heiße nicht Benny. 😉

    Das Video war mir schon bekannt und ohne jetzt nochmal reingeschaut zu haben, habe ich im Kopf, dass dort ja auch gesagt wird, dass noch niemand wegen eines fehlenden Impressums “angezeigt” (richtiges Wort?) worden ist, wenn nicht die “Konkurrenz”, wie du es nennst, aktiv geworden ist.

    Das Thema wird mir persönlich einfach viel zu hoch gekocht.

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  14. Wobei ich diese Aussage des Herrn Vetter durchaus kritisch sehen würde. Genauso wie seine pauschale Aussage, dass Datenschutzerklärungen nicht notwendig sind. Das sehe ich etwas anders mittlerweile.

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  15. Ob nun der Inhaber aus DE kommt oder der Betreiber aus dem Ausland und die Seite vorzugsweise in DE anbietet, ein Impressum sollte rein. Ich finde, eine Seite ohne Impressum verliert viel Vertrauen, da sich niemand als Verantwortlicher bekennt. Da leidet meist auch automatisch der Content drunter.

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    • nein es geht ja bei keinem Impressum darum das du ohne Represalien deine Meinung im Internet vertreten kannst. Freedom of Speech deshalb keine Impressumpflicht zum beispiel in den usa. Und das ein Impressum dahin gehen schädlich ist sieht man ja am sogenannten squatting. Wo dann auf einmal die Polizei oder das SEK vor deiner Tür steht weil einer deine Meinung nicht teilt und dir diese auf den Hals hetzt.

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  16. Also, ich finde die Diskussion sehr interessant, da ich vor einiger Zeit ein ähnliches Problem hatte. Im Grunde genommen bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ein Impressum nicht schaden kann, egal für welchen Markt man die Website ausgelegt hat :-).

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  17. Guter Artikel.

    Ich lebe in den USA und meine jetzigen Blog Netzwerke sind auf US Marknischen optimiert.
    Da ich aus marketing Gründen (Konkurenz) mich im deutschsprachigem Raum versuchen möchte stellt sich mir da die Frage wie das mit dem Impressum funktionieren soll:

    – Ich habe keine Gewerbe sondern versteuer meine Einnahen ganz normal (geht anscheined nicht in Deutschland)

    – ergo habe ich keine Umsatzsteuer ID und aufgrund der fehlenden Geschäftsform auch keinen “Amtsgericht Eintrag”

    Heisst also selbst wenn ich ein Impressum erstelle fehlt der obligatorische Inhalt da ich nichts ausser meinem Namen rein schreiben kann.

    Was muss ich tun um mich nicht strafbar zu machen?

    Genügt es vielleicht wenn ich darauf verweise das ich nicht explizit für Deutschland sondern nur meine deutschsprachigen Landsmänner schreibe und Disclaimer, Privacy Policy und Terms of Use , usw… auf English beilege?

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  18. @Andre:

    Im Impressum genügt Dein Name und Deine Anschrift

    Du musst kein Gewerbe in Deutschland anmelden. Du brauchst auch keine UmsatzsteuerID (die brauchst Du, wenn Du Deinen Firmensitz in der EU hast und mit anderen Firmen innerhalb der EU Geschäfte machst).

    Der von Dir geplante Hinweis ist sicher hilfreich. Aber auch ohne wird Dir kaum eine deutsche Behörde oder ein deutscher Rechtsanwalt Schwierigkeiten machen können, da Du ja Deinen Sitz in den USA hast und sicher das dortige Recht anzuwenden sind. Deine Leser aus Deutschland sind ja selber Schuld, wenn Sie Deine Website besuchen 😎

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  19. Danke für den Hinweis,

    Natürlich sind die geplanten Seiten reine Affiliate Blogs hinter denen deutsche Anbieter stehen.
    Und es geht mir weniger um interssierte Leser als um Käufer:)
    Und genau da liegt für mich der Knackpunkt: denn mit der Affiliate-Partnerschaft mit deutschen Anbietern kann mir sicherlich eine derartige Absicht (nicht ganz zu unrecht) unterstellt werden.

    Währe dankbar für Links zu rechtsgültigen Quellen.

    (mein Deutsch ist ein wenig aus der Übung, bite um Nachsicht)

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  20. Das Thema ist zwar drei Monate alt, aber ich bin grad erst drauf gestossen.

    Man muss das Ganze auch mal in der Praxis betrachten. So ein fehlendes Impressum an sich ist ein Fliegenschiss. Da wird man im schlimmsten Fall von einem Konkurrenten oder einem Abmahnanwalt abgemahnt. Das ist aber nix, wo irgendwelche Behörden aktiv werden und Rechtshilfegesuche losschicken.

    Konkret soll das heißen: jemand, der kein Impressum einstellt, will wohl eher anonym bleiben. Also wird er auch clever genug sein, die Domain über einen Anonymisierungsservice zu mieten. Wer über eine simple WhoIs-Abfrage gefunden wird, kann schließlich auch gleich ein Impressum schalten, gell?!
    Wenn man also eine in den USA anonym gemietete Domain hat und am Besten auch dort den Server stehen hat, ist der Fall in diesem Moment erledigt.

    Der Abmahnanwalt muss ja schließlich erstmal herausbekommen, an wen er seine Abmahnung wenden soll. Und kein seriöser Anbieter in den USA wird wegen eines fehlenden Impressums einem deutschen Abmahnanwalt Kundendaten weitergeben.

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  21. Hi Peer
    Wie ist denn der aktuelle Stand in Sachen Pflicht für ein englisches Impressum/gdpdr infos wenn man einen englischen Blog betreibt? Der Artikel ist ja schon “ein paar Tage” alt. Viele Grüße chris

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  22. Hier wird ein ganz wichtiger Fall nicht abgedeckt:

    Ein Deutscher Nutzer, Wohnhaft Deutschland, betreibt eine Webseite, die im Ausland gehostet wird, nicht in deutsch geschrieben ist und sich auch nicht in irgendeiner Form explizit an deutsche Nutzer richtet.

    Grundsätzlich scheint zu gelten, dass Deutsche sich immer an deutsches Recht halten müssen, egal wo auf der Welt sie sich befinden (siehe Sextourismus, wo nur gegen deutsches Recht verstoßen wurde, nicht gegen Recht vor Ort und trotzdem die Täter hier angeklagt wurden), aber das kann man so pauschal auch nicht verlangen, denn was wenn z.B. deutsches Recht im Widerspruch zu Recht vor Ort steht? Wer sich im Ausland aufhält, der ist primär an das dortige Recht gebunden und nicht an das deutsche, nur weil er deutscher Staatsbürger ist oder hier seinen Wohnsitz hat.

    Und ohne Impressum ist hier nicht einmal ersichtlich, dass die Seite von einem Deutschen betrieben wird und wegen fehlenden Impressum die Herausgabe der Betreiberdaten vom Hoster einzufordern wird im Ausland nicht möglich sein, denn dort besteht keine Impressumspflicht, es existiert also keine Rechtsbasis auf Basis derer man die Herausgabe verlangen könnte, schon gar nicht auf Verdacht, denn am Ende wird die Seite gar nicht von einem deutschen betrieben und der Hoster könnte durch die Herausgabe lokale Datenschutzgesetze verletzen. Außerdem kann der Betreiber den Hoster verklagen, wenn dieser widerrechtliche seine Privatdaten herausgeben hat und “widerrechtlich” bezieht sich hier nicht an deutsches Recht weil an das ist ein ausländischer Hoster nicht gebunden, sondern an das Recht vor Ort.

    In diesem Fall also ein Impressum zu verlangen käme fast dem Fall gleich, dass Deutschland von allen Seitenbetreibern auf der Welt ein Impressum verlangt, denn am Ende könnte schließlich jede Seite irgendwo auf der Welt von einem deutschen betrieben werden. Aber deutsches Recht endet grundsätzlich an der Staatsgrenze, daran ändert auch das Internet nichts. Sobald ein Datenpaket deutsches Territorium verlässt, ist es nicht mehr an deutsches Recht gebunden. Das ist schließlich bei Briefen und Paketen auch nicht anders.

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