Steuern für Selbstständige und Gründer – Selbstständig machen Schritt 11

Steuern für Selbstständige und Gründer - Selbstständig machen Schritt 11Viele Selbstständige und Gründer betrachten das Thema Steuern als notwendiges Übel.

Nun kann man sich über Steuerarten und Steuerhöhe streiten. Fakt ist, dass man als Selbstständiger auf vieles achten muss, da man sonst leicht Ärger bekommen kann.

Zudem ist die Fälligkeit der Steuern auch nicht ganz ohne und es gibt immer wieder Selbstständige, die das ignorieren/vernachlässigen und dann nicht genug Geld zur Verfügung haben, um das Finanzamt zu bedienen.

Um solchem Ärger aus dem Weg zu gehen und nicht sogar die Pfändung des eigenen Kontos erleben zu müssen, sollten sich Selbstständige mit dem Thema Steuern beschäftigen. Darum geht es nun in diesem Teil der Artikelserie Selbstständig machen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Das Finanzamt merkt alles. Jedenfalls informiert z.B. das Gewerbeamt das Finanzamt über Gründungen und 2-4 Wochen nach der Gründung erhalten Selbstständige in der Regel den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” (PDF). Alternativ kann man dieses Formular auch online über Elster ausfüllen.

Das Ausfüllen des Fragebogens sollte gründlich und korrekt erfolgen. Sollten Fragen auftauchen, dann findet man zum einen im Internet Hilfe (z.B. gruenderlexikon.de, anmeldung-finanzamt.de oder cksteuern.de (PDF)) oder man wendet sich an seinen Steuerberater.

Auch die Finanzämter bieten online Ausfüllhilfen an.

Steuerarten

Im Folgenden möchte ich die Steuerarten vorstellen, die für Selbstständige im Netz in der Regel relevant sind.

  • EinkommensteuerJeder Selbstständige muss grundsätzlich Einkommensteuer auf sein zu versteuerndes Einkommen zahlen. Es gibt jedoch einen Grundfreibetrag von aktuell 9.744 Euro (2021), der steuerfrei ist.

    Hat man weniger Einkommen (Gewinn minus Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen), zahlt man keine Steuern, aber natürlich muss man die jährliche Einkommensteuererklärung trotzdem machen.

    Verdient man mehr als diesen Grundfreibetrag, dann wird das darüber liegende Einkommen versteuert. Von 14 – 42 Prozent reicht dabei der Steuersatz, der mit steigenden Einkommen größer wird (bei über 274.613 Euro 45% (2021)).

    Die Einkommensteuer wird grundsätzlich einmal im Jahr bezahlt, wobei das Finanzamt unterjährige Vorauszahlungen festsetzt.

  • UmsatzsteuerSehr wichtig für Selbstständige und neben der Einkommensteuer in der Regel die größte Steuerbelastung ist die Umsatzsteuer.

    Diese beträgt für die meisten Dinge 19%, während es für bestimmte Produkte und vor allem Leistungen (z.B. die Übertragung von Nutzungsrechten) nur 7% sind. Ob diese Zweiteilung der Umsatzsteuer sinnvoll ist sei mal dahingestellt. Für Gewerbetreibende gilt meist 19%.

    Das wichtigste ist aber, dass man sich als Selbstständiger sehr schnell darüber bewusst wird, dass einem die Umsatzsteuer nicht gehört. Dieser Betrag landet zwar nach Bezahlung des Kunden auf dem eigenen Konto, aber grundsätzlich sollte man sich angewöhnen, dass rund 1/6 des Geldes auf dem eigenen Konto nicht einem selbst gehört.

    Vorsteuerabzug
    Als Selbstständiger wird man nicht nur Rechnungen stellen, sondern sicher auch welche bezahlen. Die Umsatzsteuer in betrieblichen Ausgaben kann von der eigenen zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen werden. Dies nennt man Vorsteuerabzug.

    Wenn man also z.B. einen Computer für die Arbeit kauft, dann muss man die darin enthaltene Umsatzsteuer zwar an den Händler zahlen, macht diese aber bei der Umsatzsteuererklärung geltend und dann wird dieser Betrag von der eigenen Umsatzsteuer abgezogen.

    In den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit musste man bisher monatlich jeweils bis zum 10. des Folgemonats eine Umsatzsteuervoranmeldung (elektronisch z.B. per Elster) abgeben. Lag die Umsatzsteuerlast dann später pro Jahr unter 7.500 Euro, reicht auch die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung.

    Das hat sich durch eine aktuelle Gesetzesänderung erstmal bis 2026 geändert. Im Gründungsjahr hängt der Voranmeldungszeitraum (monatlich oder vierteljährlich) nun von der voraussichtlichen Steuer des laufenden Kalenderjahres ab. Im Folgejahr hängt es von der tatsächlichen Steuer (umgerechnet in eine Jahressteuer) des Gründungsjahres ab. Mehr Infos dazu.

    Mit einer Dauerfristverlängerung kann man den Abgabetermin um genau einen Monat nach hinten verschieben, so dass man die Umsatzsteuererklärung erst am 10. des übernächsten Monat abgeben muss.

    Einmal im Jahr ist dann nochmal einen Umsatzsteuererklärung fällig.

    Kleinunternehmerregelung
    Nimmt man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, stellt man seine Rechnungen netto. Das heißt, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

    Man kann dann aber auch keine Vorsteuer abziehen. Damit entlastet man sich zwar von der Umsatzsteuererklärung (und Umsatzsteuervoranmeldung), verliert aber auch Geld.

    Denn die Einnahmen sind wie bei einer “normalen” Selbstständigkeit netto, aber man kann betriebliche Käufe in der Regel nicht netto bezahlen, sondern muss dort die Umsatzsteuer zahlen und bleibt darauf sitzen, da man sich diese nicht vom Finanzamt zurück holen kann.

    Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich also meist nur dann, wenn man keine größeren Ausgaben hat.

  • GewerbesteuerDie Gewerbesteuer fällt für gewerbliche Selbstständige an. Freiberufler sind davon nicht betroffen.

    Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft gibt es jedoch einen Freibetrag 24.500 Euro. Erst bei mehr Gewinn wird die Gewerbesteuer überhaupt fällig.

    Hat man mehr Gewinn, wird nur der Betrag über 24.500 Euro besteuert.

    Die Besteuerung selber setzt sich aus einer einheitlichen Steuermesszahl zusammen, die 3,5% beträgt. Und der daraus berechnete Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der eigenen Gemeinde multipliziert.

    Beispiel:
    Wenn ich 50.000 Euro im Jahr Gewinn habe, dann werden davon erstmal 24.500 Euro abgezogen.
    Die 25.500 Euro multipliziere ich mit 3,5%, was dann einen Steuermessbetrag von 892,50 Euro ergibt.
    Diesen Betrag multipliziert man dann mit dem örtlichen Hebesatz (z.B. 300%), was dann in diesem Beispiel eine Gewerbesteuer von 2.677,50 Euro ergibt.

    Bis zum 3,8 fachen des Steuermessbetrag kann man als Selbstständiger oder Personengesellschaft zudem vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Damit mindert sich die Einkommensteuerlast.

  • Lohnsteuer und SozialversicherungsbeiträgeHat man Angestellte, dann kommt eine weitere Steuer hinzu, die Lohnsteuer.

    Zudem fallen dann auch Sozialversicherungsbeiträge an, die man für die eigenen angestellten Mitarbeiter zahlen muss.

    Das alles würde den Rahmen dieses Artikels aber sprengen. Zumal man spätestens bei der Einstellung von Mitarbeitern zu einem Steuerberater gehen sollte.

Steuer-Vorauszahlungen

Je größer die Steuerlast wird, um so mehr setzt das Finanzamt auf Vorauszahlungen. Damit soll vermieden werden, dass die einmal jährliche Steuerzahlung zu hoch wird.

So ist es bei mir derzeit so, dass ich vierteljährlich eine Einkommensteuervorauszahlung leisten muss. Das mag auf den ersten Blick ärgerlich sein und man muss auch die Termine immer im Auge haben und dafür sorgen, dass das eigene Konto genug Deckung hat.

Auf der anderen Seite ist es dann doch gut, wenn die eigentliche Einkommensteuerzahlung dann nicht ganz so hoch ausfällt oder man sogar eine Rückzahlung erhält.

Das Finanzamt schätzt die Vorauszahlungen auf Basis der Einnahmen des vergangenen Jahres und rechnet dann am Ende die tatsächlich Einkommensteuerlast gegen die Vorauszahlungen.

Wie schon gesagt, sollte man als Selbstständiger immer Geld für Steuern zurück legen. Die Vorauszahlung hilft dabei, diese Steuerzahlungen in kleineren Häppchen zu leisten.

Buchführung

Das Thema Buchführung werde ich nochmal in einem eigenen Artikel behandeln, da es auch sehr umfangreich ist.

Selbstständige sind je nach Rechtsform (siehe Artikel “Die richtige Rechtsform“) und Umsatz entweder zur einfachen Buchführung (Einnahmeüberschussrechnung) oder zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Steuerliche Fehler

Steuerliche Fehler können teuer werden.

Wer z.B. falsche Angaben macht oder wessen Konto nicht genug Geld enthält, um die Steuern zu zahlen, kann Strafen (z.B. in Form von hohen Säumniszuschlägen) kassieren. Sogar Freiheitsstrafen sind möglich.

Deshalb sollte man das Thema Steuern sehr ernst nehmen.

Braucht man einen Steuerberater?

Auf Grund der Komplexität des Themas und der unendliche Details, die es zu beachten gilt, muss man sich entweder selber sehr intensiv damit beschäftigen oder man holt sich einen Fachmann.

Ich verstehe sehr gut, dass viele die Kosten für ein Buchhaltungsbüro und einen Steuerberater sparen wollen. Ich möchte jedoch zu bedenken geben, dass man es selber auch nicht kostenlos macht.

Wenn man einrechnet, wie viel wertvolle Arbeitszeit man zum einen mit der Buchhaltung und Steuerdingen verbringt und sich dann noch klar macht, dass man als Laie mehr oder weniger viel Geld verschenkt, weil man sich im Detail eben doch nicht so gut auskennt, dann lohnt sich ein Steuerberater meist doch.

Fazit

Steuern sind ein komplexes Thema, das mir überhaupt keinen Spaß macht. Deshalb lasse ich sowohl meine Buchhaltung, als auch meine Steuererklärungen extern erledigen.

Somit spare ich mir viele Nerven und kann meine Arbeitszeit mit den Dingen verbringen, die mir Geld einbringen und Spaß machen.

Wie auch immer man es angeht, ignorieren oder auf die leichte Schulter sollte man das Thema Steuern nicht nehmen.

Umfrage-Auswertung

Macht ihr eure Buchhaltung und Steuererklärung selber?

  • Ja, ich mache meine Buchhaltung und Steuererklärung komplett selber. (45%, 1.427 Stimmen)
  • Ich sammle nur Belege. Um den Rest kümmert sich eine Buchhaltungsbüro/Steuerberater. (34%, 1.065 Stimmen)
  • Die Buchhaltung mache ich selber, aber der Steuerberater macht den Abschluss. (21%, 655 Stimmen)

Teilnehmerzahl: 3.147 (max. 1 Stimmen)

So geht es weiter
Im nächsten Teil der Artikelserie “Selbstständig machen” geht es um die Themen Finanzen und Liquidität. Welche Rolle spielt die Liquidität und wie geht man am besten mit den eigenen Finanzen um?

Peer Wandiger

5 Gedanken zu „Steuern für Selbstständige und Gründer – Selbstständig machen Schritt 11“

  1. ja die lieben Steuern, ich habe die Erfahrungen gemacht, dass man sich am besten einen Steuerberater sucht mit dem man gut Kooperieren kann, somit erledigt die Steuerkanzlei alle notwendigen Arbeiten, weißt drauf hin und antwortet per günstiger Pauschale zeitnah auf meine Fragen

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  2. Wenn man z.B. nebenbei mit einem Blog durch Werbung Geld verdient… wie wird der Gewinn berechnet? Muss man denn in seiner “Einkommensteuererklärung” dann nur dieses Nebengewerbe angeben oder sein normalen Job (als Angestellter, z.B. Maler, Schreiner, Drucker) hier mit einfließen lassen? Wenn ja, wie wird dann der Gewinn berechnet?

    Verstehe ich es richtig, dass ich 9.744 Euro im Jahr verdienen kann und das gehört mir das zu 100% (wenn man mal das obige Beispiel nimmt und mein Server/Webspace 0 Euro betragen)?

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  3. Dass sich viele Selbstständige nicht im Detail mit dem doch sehr komplexen Steuerwesen auskennen, ist in der Tat nicht unüblich. Dies ist nicht weiter schlimm, da es eben dafür Steuerberater gibt, die mit ihrem Expertenwissen Unterstützung bieten. Dadurch bleibt umso mehr Zeit, sich auf geschäftliche Bereiche zu fokussieren.

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  4. Hallo,

    bzgl. des Vorsteuerabzugs sind seit 2021 Änderungen eingetreten, dies sollte bei diesem doch noch ziemlich jungem Artikel berücksichtigt werden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/buerokratieentlastungsgesetz-III/faq-steuerliche-regelungen-buerokratieentlastungsgesetz-iii-02.html

    Zitat: “Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, haben in diesem Zeitraum ihrem Finanzamt nicht mehr generell monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu übermitteln. Stattdessen ist im Gründungsjahr zur Ermittlung des Voranmeldungszeitraums die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend.”

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