Fördermittel und Förderprogramme für Existenzgründer – Selbstständige machen Schritt 13

Fördermittel und Förderprogramme für Existenzgründer – Selbstständige machen Schritt 13Als ich mich vor rund 15 Jahren auf den Weg in die Selbstständigkeit gemacht habe, informierte ich mich natürlich auch über Fördermittel und Förderprogramme für Existenzgründer.

Ich habe sowohl Beratungsleistungen, als auch finanzielle Förderungen in Anspruch genommen. Im Nachhinein muss ich schon sagen, dass beides sehr geholfen und zum Erfolg meiner Selbstständigkeit beigetragen hat.

Im heutigen Teil der Artikelserie Selbstständig machen möchte ich deshalb Fördermittel und Förderprogramme für Existenzgründer vorstellen und Link-Tipps geben.

Übersicht Fördermittel und Förderprogramme

Es ist gar nicht so einfach, den Überblick über die möglichen Fördermittel und Förderprogramme zu behalten.

Das liegt zum einen daran, dass es nicht nur nationale Förderprogramme gibt, die für alle Existenzgründer in Frage kommen. Es gibt zusätzlich in jedem Bundesland individuelle Fördermaßnahmen, die kaum alle zu überschauen sind.

Zum anderen ändern sich die Förderprogramme auch alle paar Jahre und so gibt es z.B. das Überbrückungsgeld heute nicht mehr, welches ich noch damals bezogen habe, aber z.B. den Gründungszuschuss.

Aktuelle Förderprogramme und Empfehlungen gibt es in meinem Fördercheck.

Fördermittel und Förderprogramme für Arbeitslose

Zum einen gibt es Fördermittel und Förderprogramme speziell für Arbeitslose, die bei der Agentur für Arbeit zu beantragen sind.

Gründungszuschuss

Das wäre einmal der Gründungszuschuss. Dabei handelt es sich sozusagen um den Nachfolger von Ich-AG und Überbrückungsgeld.

Grund dafür war, dass die Ich-AG doch recht stark missbraucht wurde, da dort die Geschäftsidee nicht geprüft wurde. Das ist beim Gründungszuschuss nun anders. Es gibt noch ein paar andere Unterschiede, die alle darauf abzielen, das der Gründungszuschuss wirklich zur Gründung verwendet wird und den Mitnahmeeffekt beseitigt, der bei der Ich-AG vorhanden war.

Man muss mindestens 1 Tag arbeitslos sein und mindestens noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können. Zudem müssen trotz Rechtsanspruch die Tragfähigkeit des eigenen Konzeptes und die eigenen Befähigungen nachgewiesen werden.

Die Förderdauer des Gründungszuschuss beträgt maximal 13 Monate. In den ersten 6 Monaten (Früher gab es einen Rechtsanspruch zumindest auf die ersten 9 Monate) bekommt der Existenzgründer einen Zuschuss in Höhe seines bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro für Sozialversicherungen.

Nach dieser Zeit ist es möglich, bis zu 9 Monate weiter die 300 Euro für die Sozialversicherung zu erhalten. Das ist allerdings eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit.

Der Gründungszuschuss wird nicht versteuert und muss in Normalfall nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen finden sich hier.

Einstiegsgeld

Für alle Empfänger des Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist das Einstiegsgeld eine Möglichkeit der Existenzgründungs-Förderung. Es ist eine Ermessensleistung, es besteht also kein Rechtsanspruch.

Die Dauer der Leistung kann bis zu 24 Monate betragen. Das entscheidet der Träger der Grundsicherung. Ebenso wird die Höhe der Förderung individuell auf Basis mehrerer Faktoren festgelegt. So spielt die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft eine Rolle.

Als Empfänger von ALG II ist man über die Agentur für Arbeit in der Krankenversicherung automatisch versichert.

Mehr Infos.

Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?

Das kommt auf den individuellen Einzelfall an. Es kann sich durchaus lohnen, die Gründung hinauszuschieben und das Einstiegsgeld zu wählen.

Allerdings sollte jeder, der ernsthaft eine Selbstständigkeit plant, dies so schnell wie möglich angehen und nicht wegen ein paar Euro etwas verschleppen.

Beratung und Coaching als Förderprogramme

Oft werden Fördermittel und Förderprogramme für Existenzgründer nur mit finanziellen Hilfen gleich gesetzt. Dabei spielt die Beratung und das Coaching eine wichtige Rolle, denn viele Existenzgründer haben zwar das fachliche Know How in Ihrem Spezialgebiet, aber keine kaufmännischen Kenntnisse.

Deshalb werden in diesem Bereich auch Förderungen angeboten:

“Förderung unternehmerischen Know-hows” der BAFA

Die BAFA bietet mit dem Beratungsprogramm “Förderung unternehmerischen Know-hows” einen Nachfolger für das Gründercoaching an.

Hierbei werden unter anderem Unternehmen gefördert, die auch schon gegründet haben, aber noch nicht so lange am Markt sind (max. 2 Jahre). Wobei es hier unterschiedliche Kriterien gibt, wie Unternehmen, die älter als 2 Jahre sind, aber in Schwierigkeit geraten sind.

Dabei wird bis zu 80% des Beraterhonorars bezuschusst, je nach Bundesland und Region. Zudem beträgt der maximale Zuschuss bis zu 3.200 Euro.

Inhaltlich gibt es Maßgaben, um was es im Coaching gehen darf und um was nicht. Nicht gefördert werden z.B. überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte und so weiter. Hier ist der Grat recht schmal. Der Coach kann einem beibringen, wie die Buchführung geht, aber er darf sie nicht machen.

IHK Förderprogramme für Existenzgründer

Die Industrie- und Handelskammer bietet ebenfalls eine Reihe von Leistungen für Existenzgründer an. So gibt es z.B. Kurzseminare von mehreren Tagen, die gegen einen Unkostenbeitrag direkt von der IHK oder einem Partner angeboten werden. Dort bekommt man sozusagen einen Crash-Kurs in die wichtigsten kaufmännischen Themen.

So etwas haben ich damals auch mitgemacht und es war eher so, dass man sich bewusst wurde, was man alles noch lernen muss. Die 3 Tage reichen natürlich nicht aus, sensibilisieren aber viele Existenzgründer, die sich vorher keine Gedanken darüber gemacht haben.

Ich habe damals über die IHK sogar ein mehrmonatiges Seminar “spendiert” bekommen, dass einmal in der Woche stattfand (ganztätig) und auch eine finanzielle Unterstützung enthielt. So etwas scheint es aktuell aber nicht mehr zu geben.

Man sollte auf jeden Fall bei seiner örtliche IHK vorbeischauen und ein Beratungsgespräch führen. Es gibt, wie schon gesagt, regional noch viele andere Gründerförderungen, die auf bestimmte Gruppen (z.B. Gründerinnen) zugeschnitten sind.

Finanzielle Fördermittel

Natürlich gibt es neben der Unterstützung von arbeitslosen Gründern auch finanzielle Förderungen für Existenzgründer, die nicht aus der Arbeitslosigkeit kommen.

KfW-Gründerkredit

Die KfW bietet diverse Dinge an, unter anderem den KfW-Gründerkredit, auch KfW-Startgeld genannt.

Dabei kann man ein Darlehen in Höhe von maximal 125.000 Euro beantragen, von dem maximal 50.000 Euro in Betriebsmittel fließen dürfen.

Das Geld muss natürlich zurückgezahlt werden, wobei die Möglichkeit besteht, dass die ersten 2 Jahre tilgungsfrei bleiben. Der Zinssatz ist hier natürlich relativ niedrig.

Weitere finanzielle Förderprogramme für Existenzgründer

Es wäre müßig hier die weiteren finanziellen Förderungen aufzulisten. Zum einen bietet die KfW viele weitere Förderprogramme an, die sich an bestimmte Gründer und Unternehmen richten.

Zum anderen gibt es zum Beispiel von der HWK diverse Fördermittel, die man sich ggf. genauer anschauen sollte.

Hier noch eine Übersicht (PDF) der Förderungen der IHK Dessau, die zeigt, dass es auch bei der IHK zahlreiche weitere Fördermittel und Förderprogramme gibt.

Und auch regional gibt es noch ein Vielzahl kleinerer Initiativen, die evtl. in Frage kommen. So gibt es in Sachsen-Anhalt z.B. den ego.-Start Zuschuss, bei der es auch Förderungen gibt.

Hier kann man sich zu den passenden Förderungen für Gründer und Selbstständige beraten lassen.

Weitere Infos über Fördermittel und Förderprogramme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bietet eine Datenbank an, in der man alle möglichen regionalen Förderprogramme finden kann, die im eigenen Bundesland durch Bund, Land und EU angeboten werden. Hier gibt es eine weitere Übersicht.

Hier gibt es zudem eine Übersicht zu verschiedenen Beratungs- und Coachingangebote für Existenzgründer in den Bundesländern.

Fazit

Auch wenn es durch Sparmaßnahmen immer wieder zu Einschränkungen einzelner Fördermittel und Förderprogramme kommt, so bieten sich für Existenzgründer doch einige Fördermöglichkeiten, von denen Gründer in anderen Ländern nur träumen können.

Ich habe selbst gemerkt, wie schwer es in den ersten 1-2 Jahren ist und ohne die damalige Förderung wäre es sicher schwerer geworden.

Man sollte sich auf jeden Fall persönlich informieren und bei der IHK und der KfW vorsprechen.

So geht es weiter
Im nächsten Teil der Artikelserie geht es weiter mit dem Thema Versicherungen. Welche sind für Selbstständige im Netz wichtig und welche muss man nicht haben?

Peer Wandiger

3 Gedanken zu „Fördermittel und Förderprogramme für Existenzgründer – Selbstständige machen Schritt 13“

  1. Vielen Dank für diesen Artikel. Das ist echt eine gute Sammlung von Förderungen. Irgendwie sind solche Informationen von staatlicher Seite nie so strukturiert und übersichtlich wie hier.

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  2. Hallo Peer,

    Danke für die vielen Tipps! Leider hast du den Aspekt “Förderung bei Teilzeitselbstständigkeit” außer Acht gelassen. Da gibt es doch bestimmt Regeln, was erlaubt ist und was nicht.

    BAFA-Zuschuss geht trotzdem, aber Grundungszuschuss wird wohl schwierig…

    Beste Grüße, Katharina

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    • Zum Thema Nebenjob-Existenzgründung habe ich ja eine extra Artikelserie veröffentlicht. Hier konzentriere ich mich eher auf die Vollzeit-Selbstständigkeit. Dennoch ein spannendes Thema, das ich sicher nochmal aufgreifen werde.

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