wichtige Änderungen am Gründungszuschuss

Nach aktuellem Stand wird der Gründungszuschuss zum November 2011 geändert.

Diese Förderung für Existenzgründer habe ich ausführlich in meinem Artikel “Förderungen für Existenzgründer” vorgestellt.

Nun aber wird der Gründungszuschuss zum 1.November 2011 in verschiedenen Punkten verändert.

Was genau die Veränderungen sind und ob man sich den Gründungszuschuss noch vor dem 1.11. sichern sollte, erfahrt ihr in diesem Artikel.

(zum Fördercheck für Gründer und Selbständige)

Der Gründungszuschuss

Beim Gründungszuschuss handelt es sich um den inoffiziellen Nachfolger der Ich-AG bzw. des Überbrückungsgeldes.

Man hat derzeit einen Rechtsanspruch auf diese Förderung, wenn man mindestens 1 Tag arbeitslos war und noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 vorhanden ist.

Weitere Infos zu den derzeit noch gültigen Details könnt ihr dem oben verlinkten Artikel entnehmen.

Der Gründungszuschuss ist sehr beliebt, wird aber wohl auch recht häufig missbraucht. Ober besser gesagt, zu viele nehmen den Gründungszuschuss in Anspruch, die ihn gar nicht nötig haben.

Das ist ein durchaus zweischneidigen Schwert. Ich kann die Gründer verstehen, die versuchen alle angebotenen Förderungen zu nutzen. Ich verstehe aber auch den Gesetzgeber, der mit solchen Förderungen natürlich besonders unentschlossene und möglicherweise auf der Kippe stehende Gründungen unterstützen will.

Vom Gesetzgeber besteht nachvollziehbarer Weise kein Interesse, sowieso stattfindende Gründungen noch zusätzlich zu sponsern, auch wenn das von den Gründern, ebenfalls verständlich, natürlich anders gesehen wird.

Fakt ist, dass der Gründungszuschuss wohl zu gut ankam und nun durch einige Änderungen Kosten gesenkt werden sollen.

Gründungszuschuss Änderungen zum 1. November 2011

Folgende Änderungen werden am Gründungszuschuss vorgenommen:

  • Ermessensleistung
    Bisher gab es einen Rechtsanspruch auf diese Förderungen, auch wenn die Tragfähigkeit auch jetzt schon überprüft wird. In Zukunft ist es aber eine Ermessensentscheidung und der Arbeitsberater kann die Gründung ablehnen. Das ist sicher die wichtigste Änderung.
  • Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld
    Man muss in Zukunft noch 150 Tage Restanspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld haben und nicht wie bisher 90 Tage. Das bedeutet, dass man schneller in die Selbständigkeit starten muss.
  • Förderhöhe
    Der Gründungszuschuss + 300,- Euro Sozialversicherungspauschale wird nur noch 6 statt 9 Monate gezahlt. Dafür verlängert sich die nachfolgende Zahlung der 300,- Euro Sozialversicherungspauschale von 6 auf 9 Monate. Die Gesamtförderdauer bleibt also in der Regel gleich, aber man bekommt 3 Monate weniger den Gründungszuschuss.

    Allerdings sind die weiteren 9 Monate Sozialversicherungspauschale ebenfalls eine Ermessensleistung und können gekürzt werden.

Sind die Änderungen sinnvoll?

Das ist schwer zu sagen. Natürlich bedeutet dies einen Einschnitt bei der Förderung und manch einer wird daran zu knappern haben.

Gut finde ich, dass weiterhin das tragfähige Konzept wichtig ist. Bisher konnte man auf der Förderung bestehen, auch wenn der Businessplan nicht so perfekt war. Die Bedeutung des Businessplans und die Motivation der Existenzgründer, diesen wirklich tragfähig und gut zu gestalten, nimmt durch die Änderungen sicherlich zu.

Problematisch ist aber, dass man nun schon nach 6 Monaten das Geschäft voll am Laufen haben muss. Das ist je nach Branche sicher eine Herausforderung. Da hatte man bisher mit 9 Monaten doch etwas mehr Zeit.

Zudem kritisieren manche Experten, dass man dadurch nur noch Gründungen fördert, die sehr erfolgsversprechend sind und sowieso auch ohne Gründungszuschuss erfolgreich gewesen wären. Die etwas risikoreicheren Existenzgründungen bekommen die Förderung ggf. nicht mehr und haben so gar keine Chance.

Das ist für den Gesetzgeber sicher ein Balance-Akt.

Zum einen will man Fördergelder weder an Gründungen verschwenden, die auch ohne Gelder erfolgreich werden, noch will man Förderungen unterstützen, die in 9 von 10 Fällen scheitern.

Die Änderungen sind deshalb sicher nicht die letzten an diesem Förderinstrument. Die Kosten werden zwar sinken, aber ich befürchte, dass auch die Zahl der Existenzgründungen abnehmen wird.

Sollte man den Gründungszuschuss noch vor dem 1.11. beantragen?

Natürlich spielen bei einer Existenzgründung viele Faktoren eine Rolle. Man sollte den Zeitpunkt der Gründung deshalb nicht nur von den Änderungen an einem Förderinstrument abhängig machen.

Aber wer sowieso gründen will und dies z.B. zum 1.1.2012 vorhatte, der sollte evtl. darüber nachdenken, das Vorhaben ein paar Monate nach vorn zu ziehen und spätestens zum 30.10. zu gründen.

Man sollte den Antrag möglichst schon einige Wochen vor dem 1.11. abzugeben. Es wird mit einem Ansturm gerechnet und man will ja nicht ewig warten, bis der Zuschuss genehmigt wird.

Wenn es sonst keinen Unterschied macht, ob man etwas früher oder etwas später gründet, dann sollte man die alte Regelung auf jeden Fall noch nutzen.

Peer Wandiger

23 Gedanken zu „wichtige Änderungen am Gründungszuschuss“

  1. Mir ist nicht wirklich klar, warum man ein so erfolgreiches Arbeitsmarkt-Instrument so kaputt-sparen will. Immerhin (denke ich) werden mit dem Gründungszuschuss eine Menge Arbeitsloser wieder in Arbeit gekommen sein und wenn deren Geschäft gut läuft, schaffen sie eventuell sogar noch weitere Arbeitsplätze.

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  2. Ich habe zur Zeit ein Nebengewerbe und möchte, wie kann es anders sein, genau am 1.11 durchstarten und komplett die Selbstständigkeit anstreben. Ich ziehe dabei um und “kündige” die Selbstständigkeit sowie meine Arbeitsstelle. Ich habe zwar einiges an Rücklagen jedoch wären die 300€ für die Sozialversicherung ein Traum. Mehr würde ich gar nicht benötigen. Wo kann ich mir denn noch ein paar Infos dazu holen?

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  3. Natürlich ist besteht beim GZ die Gefahr des Missbrauchs. Aber von allen Förderungsmöglichkeiten ist das doch wirklich eine der allerbesten. Ohne Gründungszuschuss hätte ich mich wahrscheinlich erst in ein paar Jahren selbständig gemacht. Schade um die Leute, denen genau diese 3 Monate Förderung jetzt für den entscheidenden Schritt fehlen.

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  4. Statistisch gibt der Bund doch 150 Mio. Euro (jährlich) an Fördermittel aus. Diese werden nie voll in Anspruch genommen (Quelle weiß ich grade nicht mehr). Von Sparen kann also hier keine Rede sein. Hier müssen andere Ursachen eine Rolle gespielt haben – vielleicht doch nur der Missbrauch?

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  5. Der Gründungszuschuss ist wirklich eine feine Sache und ich finde es nicht gut, dass die Förderungsdauer reduziert wird. Dass man genauer hinsieht, wer den Zuschuss bekommen soll, das macht auf jeden Fall Sinn. In den meisten Ländern gibt es so einen Zuschuss nicht und das ist wirklich ein Argument für den (Gründer-)Standort Deutschland.

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  6. @ Daniel
    Ich habe erst gelesen, dass allein 2010 der Gründungszuschuss 1,9 Milliarden Euro gekostet hat.
    Das ist wohl mehr als geplant und nun soll das zurück gefahren werden.

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  7. ich habe mich vor 4 jahren selbständig gemacht. weiß nicht ob die regelungen im detail noch so sind wie damals.

    damals jedenfalls war das aus sicht des staates eher ein nullsummenspiel zwischen gründungszuschuss und arbeitslosengeld. ob der staat nun gründungszuschuss oder arbeitslosengeld bezahlt kommt aufs gleiche bei raus.

    von mir aus könnte man auch den gründungszuschuss abschaffen und dafür das arbeitslosengeld weiterzahlen. was ich blöd finde, ist, dass man erst arbeitslos werden muss um diese förderung zu bekommen.

    ich finde den gründungszuschuss immer noch besser investiertes geld als die milliarden die für sinnlose weiterbildungs- / umschulungsmaßnahmen verpulvert werden.

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  8. Ich finde die Änderungen fast alle bescheuert. Sicherlich ist es so, dass sich viele Selbständig machen um noch ein bisschen Zeit bis zu Hartz4 zu haben. Hier müsste auf jeden Fall strenger geprüft werden, also finde ich den Wandel zur Ermessungsleistung sinnvoll (allerdings nur mit nachvollziehbaren und klar definierten Regeln und keine Sachbearbeiterwillkür). Die Kürzung von 9 auf 6 Monate dagegen finde ich unverständlich und ebenso die Dauer von 150 Tagen. Eine Selbständigkeit muss gut geplant werden und wer z.B. nur ein halbes Jahr Anspruch auf ALGI hat, der hat nicht wirklich viel Zeit zum Planen und vorbereiten. Naja, ich dachte auch, dass ich mich so gegen 1.1.2012 100% selbständig mache und hab die Entscheidung teilweise auch vom Gründungszuschuss abhängig gemacht. Jetzt mache ich den Wechsel zum Vollzeitgewerbe aber von meiner Auftragslage abhängig. Derzeit verdiene ich ca. 600-800 Euro im Monat zusätzlich zu meinem Festgehalt. Noch zwei Wartungsaufträge und ich kündige meine Anstellung, völlig unabhängig von den Änderungen am Gründungszuschuss.

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  9. Das Problem ist je das nun jemand im Amt sitzt und sich eine Meinung über das Konzept bilden soll. Wenn man aber sieht wer dort sitzt fragt man sich schon wie so jemand einen Businessplan bewerben soll.

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  10. ich finde das auch einen Skandal das dieses doch gut funktionierende Instrument kaputt gemacht wird. Vor drei Jahren habe ich das auch genutzt und das hat mir sehr geholfen die ersten Monate zu ueberstehen. Aber das ist neoliberale Politik

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  11. Ich möchte mich zum 1.1.2012 selbstständig machen, aber dein Artikel hat mich etwas verunsichert. Ich werde es mir wohl nochmal überlegen müssen. Schade das der Staat so mit seiner Zukunft umgeht und dafür den Hartz 4 bezieher fördert.

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  12. Sollte es wirklich Missbrauch gegeben haben, dann verstehe ich die Entscheidung zur Kürzung/Anpassung der Förderhöhe/Förderdauer. Nur finde ich auch, dass 6 Monate für komplette Neueinsteiger einfach zu wenig sind. Und ich bin auch der Meinung, dass es je nach Fall etc. entschieden werden müsste. Oder die haben Statistiken – wer nach 6 Monaten nicht auf den Beinen steht… Ich kann die Kritik der Experten jedenfalls nachvollziehen. Mich würden die Kriterien bei der Ermessensentscheidung interessieren, gibt es diese irgendwo zum nachlesen?

    @Steffen. So sehe ich das auch – warum muss ich erst Arbeitslos werden? Und wenn ich mich selbst kündige dann muss ich warten – die Zielgruppe für die Förderung ist damit klar. Für mich sieht das eher nach Verschönerung der Arbeitslosenzahlen aus, wobei man diese Förderung natürlich auch als Chance sehen kann.

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  13. Schade, dass hier in Deutschland Alles sooo kompliziert gemacht wird. Für mich einer der Gründe warum nicht mehr Menschen etwas wagen und sich etwas zutrauen…

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  14. Stimmt zwar, das der Gründungszuschuss immer noch in einem gewissen Umfang erhalten bleibt – trotzdem finde ich es schade, wenn nicht mehr alle Gründer ihre kreativen Unternehmungen mit Unterstützung des Staates in Angriff nehmen können. In meinem privaten Umfeld gibt es 2 Leute, die sich jetzt ernsthaft Sorgen darum machen, ob es sich überhaupt lohnt nächstes Jahr ihr Start-Up zu gründen… ohne Zuschuss würde da am Anfang so gut wie gar nichts gehen.

    Bleibt zu hoffen, das die Entscheidungskriterien für den Gründungszuschuss immer noch fair und durchsichtig leiben, sodass gute Ideen nicht einfach ausgesiebt werden und somit nie die Chance bekommen, den Markt zu erreichern.

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  15. Da haben wohl einige noch Glück gehabt 🙂 Nur noch 6 statt 9 Monate Geld zu bekommen ist schon ein ziemlicher Einschnitt… Kann man überhaupt in 6 Monaten seine Existenz aufbauen? Das wage ich sehr zu bezweifeln…

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  16. Ich habe über 15 Jahre im Bankbereich gearbeitet und mich 2006 selbstständig gemacht. Das was hier zu Lande unter Existenzgründungszuschuss läuft ist fast so schlimm wie der Subventions Dschungel.

    Die Starthilfe der Arbeitsagenturen ist zuwenig und die der öffentlichen Hand bekommt der, der ihn nicht braucht, weil diejenigen die ihn brauchen, können nicht die geforderten Sicherheiten stellen!

    Aber für alle die es noch vorhaben: Alles wenige ist besser als nichts und viel Erfolg

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  17. Ist das Datum der Änderung zum 1.11.2011 denn verbindlich? Ich hatte auch mal etwas von evtl. Mitte Oktober 2011 gehört. Ich bin ziemlich verunsichert. Wollte eigentlich zum 1.11. gründen, überleg nun, ob ich das ganze vorziehe.
    Wer weiss was genaues? Wo bekomme ich verlässliche Infos her?

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  18. @Kassandra: Mir geht es genauso; ich bin wegen des vorausgesetzten längeren ALG-I-Restanspruchs von 150 gegenüber 90 Tagen betroffen. Der Teil der Gesetzesvorlage, der den Gründungszuschuss betrifft, soll laut Vorlage ohne Übergangsregelung sofort nach Verkündigung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt (maßgeblich ist die gedruckte Ausgabe) in Kraft treten. Der Bundestag berät am 23.9. über die Vorlage. Je nach Laufzeiten zur Publikation kann das Gesetz also in der Tat formal schon vor dem 1.11.11 in Kraft treten; die Arbeitsagenturen haben sich aber wohl alle mehr oder weniger auf den 1.11. als Stichtag eingestellt. Sie haben aber anscheinend noch keine entsprechende Umsetzungsverordnung vorliegen und wissen daher auch nichts wirklich Rechtsverbindliches dazu zu sagen. Das habe ich eben auf meine besorgte Rückfrage nochmals bestätigt bekommen. In meinen Augen ein Unding, denn wenn nicht noch eine Übergangsfrist in das Gesetz eingetragen wird, kann es passieren, dass alle Existenzgründungswilligen, die bei der Veröffentlichung der Gesetzesnovelle mehr als 90 und weniger als 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben, von einem Tag zum anderen die Gekniffenen sind…

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  19. Gilt es noch, das wenn man vor der neuen Regelung arbeitslos wird (z.B. 30.09.2011) und noch das Recht auf den Gründerzuschuss hat, dass man den Zeitpunkt der Gründung hinausschieben kann (z.B. auf April 2012) bis kurz vor Aufbrauchen des Restanspruchs (90 oder 150 Tage sei jetzt mal egal)?

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  20. Ob das Gesetz eher oder später in Kraft tritt, entscheidet sich am Freitag (14.10.11). Dann kommt das Gesetz vor den Bundesrat und der kann es beschließen oder Einspruch einlegen. Wird das Gesetz sofort beschlossen, dauert es mit allen Unterschriften und der Verkündigung höchstwahrscheinlich bis zum 1.11.11 (ein paar Tager früher wäre dann aber ebenfalls möglich). Wird vom Bundesrat Einspruch eingelegt, muss der Bundestag mit absoluter Mehrheit zustimmen. In diesem Fall wird sich das Gesetz noch um Tage, Wochen oder gar Monate verzögern.
    Am Freitag wissen wir mehr.

    @conny
    Solange du noch einen ausreichenden Restanspruch hast liegt es im ERMESSEN deines Sachbearbeiters, ob du Gründungszuschuss bekommst. Du kannst also schieben. Ein Recht darauf hast du mit dem neuen Gesetz nicht mehr.
    deine Hausaufgaben (Businessplan) erfolgreich erledigt has

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  21. Mich würde vor allem interessieren, ob man gekündigt werden muss, oder auch selbst beim bisherigen Arbeitgeber kündigen kann um in den Genuss des Gründungszuschusses zu kommen?

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