Haftungsrisiken von IT-Unternehmen absichern

Im heutigen Gastartikel schreibt Melanie Kunoth über ein Thema, welches mich zu Beginn meiner Selbständigkeit auch sehr beschäftigt hat. Gegen was sollte und kann man sich als IT-Dienstleister eigentlich absichern?

Manche gehen das Risiko einfach ein, andere überlegen lange, was da Sinn macht. Der Artikel versucht Licht ins Dunkel zu bringen.

Für Unternehmen oder Privatpersonen Websites gestalten, mit der Implementierung von Onlineshops Geschäftskunden unterstützen oder für die grundlegende Businessverwaltung von Personal-, Kunden- und Auftragsdaten die passende Software entwickeln – im Bereich Informationstechnologie haben sich viele Geschäftsfelder für Unternehmer aufgetan.

Doch neben einer guten Geschäftsidee braucht es auch eine solide Grundlage für das Unternehmen, zu der auch die Versicherung gegen bestimmte, branchenspezifische Risiken zählt.

Für Selbständige kann eine Haftpflichtversicherung deshalb durchaus sinnvoll sein. Denn trotz größter Vorsicht und Routine können sich Fehler einschleichen, die beim Kunden zu immensen Schäden führen, welche Ihnen wiederum angelastet werden.

Für die IT-Branche sind dabei ganz besondere Risiken abzudecken.

Fallbeispiel 1: Der Onlineshop

Sie sind Website-Programmierer und haben für einen Kunden einen Onlineshop erstellt. Doch die IT-Lösung ist fehlerhaft und dem Kunden entsteht daraus ein Schaden. Dann werden Sie als IT-Unternehmer in Haftung genommen. Im Idealfall kann das Problem mit ein, zwei Handgriffen gelöst werden. Muss aber das gesamte Programm überarbeitet werden, können die Kosten dafür letztendlich am IT-Anbieter hängen bleiben.

Besonders prekär wird es, wenn nicht nur der direkte Schaden ersetzt werden muss, sondern sich daraus ein Folgeschaden, ein sogenannter Vermögensschaden, ergibt. Hat der Kunde aufgrund eines Programmierfehlers auch noch Einnahmeausfälle, weil man zeitweilig nichts über dessen Onlineshop bestellen kann, kann der IT-Unternehmer haftbar gemacht werden. So müssen Sie unter Umständen nicht nur für ein funktionierendes Ersatzprodukt sorgen, sondern auch für etwaige Folgekosten aufkommen.

Fallbeispiel 2: Die Betriebssoftware

Nehmen wir an, Sie erstellen und vertreiben Software für spezielle Branchen. Mit dieser Software können Ihre Kunden ihren kompletten Kundenstamm und die Auftragslage verwalten. Wenn nun durch einen Fehler Ihrerseits nicht auf die Daten zugegriffen werden kann, ist ebenfalls der normale Betrieb gestört und hat möglicherweise Umsatzeinbußen oder gar Kundenabsprung zur Folge.

Haftpflicht für IT-Unternehmen

In der Regel besteht zwischen Ihnen als IT-Unternehmer und Ihren Kunden ein Werkvertrag, da es sich um individuelle Aufträge handelt, die nach den Wünschen und Vorstellungen Ihres Kunden gestaltet sind. Die Rechte und Pflichten, die sich aus einem Werkvertrag ergeben, sind in den Paragraphen 631 bis 651 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgehalten.

Die “Sache”, im ersten Beispiel der vereinbarte Onlineshop, muss so funktionieren, wie man es von einem Onlineshop für gewöhnlich erwarten kann. Grundlegende Komponente eines Onlineshops ist die Bestellfunktion. Ist diese fehlerhaft, kann der Onlineshop nicht als solcher genutzt werden. Der Hersteller, also das IT-Unternehmen, muss dafür Sorge tragen, dass die Sache ordnungsgemäß verwendet werden kann. Sonst kann Ihr Kunde eine Behebung des Problems oder Schadenersatz verlangen.

Neben dieser haben IT-Unternehmer auch Beratungs- und Instruktionspflichten. Denn mit einer professionellen Beratung kann vermieden werden, dass durch Verwendungsfehler des Kunden mögliche Schäden auftreten. Das spart eine Menge Ärger und Nerven.

Um sich vor den mitunter existenzgefährdenden finanziellen Risiken in Haftungsfragen zu schützen, ist dringend eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung anzuraten. Eine Police zur Betriebshaftpflicht ist immer speziell auf das jeweilige Unternehmen ausgerichtet. Ausgehend von allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen kommt man bei Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung zu besonderen Bedingungen, die branchenübliche Risiken abdecken.

Branchenübliche Haftungsrisiken für IT-Unternehmen

Hauptsächlich kann das IT-Produkt an sich Fehler aufweisen und dadurch Schäden verursachen. Wenn also die Verwaltungssoftware aufgrund eines Programmierfehlers nicht verwendbar ist, kann der Hersteller in Haftung genommen werden.

Zudem bergen mitgelieferte Benutzerhandbücher oder Bedienanleitungen Risiken. Oder aber Sie kommen Ihren Beratungs- und Instruktionspflichten nicht ausreichend nach und der Kunde begeht aufgrund dessen einen Fehler, weil er das Risiko nicht selbst erkennen konnte.

Ein oft unterschätztes Risiko sind Rechtsverletzungen. Gerade im Bereich der Websitegestaltung muss man sehr vorsichtig sein, um nicht Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte zu verletzen. Bei der Wahl der Inhalte, was Bilder, Grafiken und Texte einschließt, können sonst schnell enorme Summen an Schadenersatzforderungen von den Rechteinhabern an die Seitenbetreiber gerichtet werden, die letztendlich Sie als IT-Unternehmer begleichen müssten.

Was leistet eine IT-Haftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Art der Gewerbeversicherung. Sie bewahrt den Versicherten im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin. Haftpflichtversicherung bedeutet nicht, dass diese Versicherung zwingend ist. Das trifft nur auf wenige Berufsgruppen, bspw. Notare oder Architekten, zu. Vielmehr heißt Haftpflicht, dass man gesetzlich verpflichtet ist, für selbst verursachte Schäden aufzukommen.

Die IT-Haftpflichtversicherung muss neben dem Bereich der Personen- und Sachschäden vor allem im Gebiet Vermögensschäden leistungsstark sein. Denn hier liegt das größte Risiko. Eigens für die IT-Branche aufgestellte Haftpflichtversicherungen sollten präferiert werden. Zwar könnte man auch eine “normale” Versicherung zur Betriebshaftpflicht mit separaten Bausteinen abschließen. Doch die Versicherungsgesellschaften, die speziell ausgearbeitete IT-Haftpflichtversicherungen anbieten, sind mit den Problemfeldern in der Branche vertraut und haben die Policen auf die Bedürfnisse und Risiken von IT-Unternehmen abgestimmt.

Zu versichernde Fehlertypen
Erstens sollten Schäden durch Programmier-, Beratungs- oder Implementierungsfehler abgedeckt sein. Zweitens muss man als IT-Unternehmer auch mit Schadenforderungen rechnen, die aufgrund von Umsatz- oder Gewinneinbußen durch das fehlerhafte Produkt auftreten. Daher sollte auch dieses Risiko vom Versicherungsschutz erfasst werden. Drittens besteht trotz größter Umsicht die Gefahr der Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechten. Also sollte die IT-Haftpflichtversicherung auch dafür aufkommen.

Passiver Rechtsschutz
Die IT-Haftpflichtversicherung springt nicht nur ein, wenn Schadenersatzforderungen Ihnen gegenüber geltend gemacht werden. Sie bietet auch eine Art passiven Rechtsschutz. Denn der Versicherer prüft in jedem Fall, ob die Ersatzansprüche tatsächlich berechtigt sind. Wenn ja, kommt sie für die Forderungen auf. Falls die Ansprüche sich als unberechtigt herausstellen, wehrt die IT-Haftpflichtversicherung die Forderungen ab.

Anpassung der Police auf Ihre Bedürfnisse

Informieren Sie sich vor Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung genau, welche Risiken Ihrer Meinung nach vom Versicherungsschutz erfasst werden sollten und welche Leistungen für Ihr Unternehmen überflüssig sind. Denn unnötig mitversicherte Risiken, die Sie nicht betreffen, verteuern die Police nur.

Andererseits kann es Sie teuer zu stehen kommen, wenn ein Ihr Unternehmen betreffendes Risiko nicht mit eingeschlossen ist.

Fazit

Mit einer IT-Haftpflichtversicherung kann man sich und sein Unternehmen vor den Risiken, die die Branche mit sich bringt, schützen.

Zudem wird immer häufiger von professionellen Selbständigen im IT-Bereich eine solche Versicherung verlangt. Damit wollen sich die Auftraggeber gegen Leistungsausfälle absichern.

Eine IT-Haftpflichtversicherung schafft also Vertrauen und bietet sowohl dem IT-Unternehmer als auch seinen Kunden Sicherheit.

Als Content-Managerin der Geld.de GmbH informiert Melanie Kunoth regelmäßig über Neuigkeiten, Wissenswertes und Interessantes aus der Welt der Versicherungen und Finanzen.

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Peer Wandiger

6 Gedanken zu „Haftungsrisiken von IT-Unternehmen absichern“

  1. ok aber welche Versicherung macht das? Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechten dafür habe ich bislang keine Versicherung gefunden. Hier bei sind meine ich speziell das Markenrecht.

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  2. Das Haftungsrisiko kann einem schon mal den Tag versauen. Zum Glück habe ich bisher nie in der Situation gesteckt. Da ich nebenbei als Freiberufler arbeite und mir so mein Hobby bezahlen lasse, kann ich auch in die Haftungsfalle tappen. Ich mache das aber nun seit mehr als 15 Jahren und habe nie Probleme gehabt. Allerdings bewege ich mich auch bewusst nur in Bereichen, in denen die Haftung nicht so problematisch ist.

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  3. Mich würden die Kosten für eine Solche Versicherung interessieren (ungefähr). Des weiteren würde ich wissen wie meine Kollegen, also Ihr das macht. Seit ihr abgesichert gegen diese Schäden? Ein Umfrage würde mal was bringen. In letzter Zeit rasen ja nur so die Abmahnhaie durch Websites anderer und vermiesen einen gut und gerne mal den Tag. Und schneller als man sehen kann, wird man abgemahnt. Ist mir auch schon passiert, durch Fehler in meine AGB.

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  4. Möchte mich den obigen Fragen anschließen: Welche kosten kommen auf einen zu und welche Alternativen gibt es. Peer, das wäre doch ein Thema für einen weiteren Artikel?

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  5. Hallo! Ich habe so eine IT-Haftpflicht bei exali.de abgeschlossen. Sind sehr zufrieden, die Tarife kann man dort auch nachlesen. Hoffe es hilft euch weiter. Grüße

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