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GEZ-Gebühren im Büro
- 14 Kommentare - Peer Wandiger | Existenzgründung, Recht, Selbständig, Technik, Selbständig



Xovi
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GEZ-Gebühren im BüroDie GEZ ist immer mal wieder in den Schlagzeilen und macht sich dadurch auch nicht unbedingt beliebter.

Das haben in der Vergangenheit nicht nur normale Bürger zu spüren bekommen, sondern auch Selbständige.

Dass die Mühlen der Justiz langsam mahlen hat sich nun mal wieder gezeigt, als das Bundesverwaltungsgericht nach vielen Instanzen nun ein Urteil gefällt hat, welches Selbständige und Freiberufler mit einem Homeoffice freuen dürfte.

GEZ Gebühren

Man mag ja über die GEZ denken was man will und ich persönlich habe da keine so schlechte Meinung wie viele andere, aber die Penetranz, mit der die GEZ nicht nur Erstgeräte, sondern eben auch Arbeits-PC und Handys im Homeoffice abkassieren wollte, war schon frech.

Dabei sind rein privat genutzte PCs in einem Haushalt bisher schon dann nicht gebührenpflichtig, wenn für “normale” Erstgeräte wie Radio und TV bereits GEZ bezahlt wurde.

Nicht akzeptieren wollten einige Freiberufler und Selbständige aber die Auslegung der GEZ, dass für ein Heimbüro nochmal zusätzlich GEZ-Gebühren auf PC und Co. erhoben werden dürfen.

In den vergangenen Jahren ist man mit den Klagen dagegen aber meist gescheitert. Dann wurde der Fall letztlich an das Bundesverwaltungsgericht weitergegeben und dieses hat nun entschieden.

Keine GEZ-Gebühr im Homeoffice

Und die Entscheidung fällt positiv aus, zumindest für Selbständige und Freiberufler, weniger für die GEZ. ;-)

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, internetfähige Zweitgeräte (z.B. PC oder Laptop) im Heimbüro ebenfalls mit einer GEZ-Pflicht zu belegen.

Die Kläger hatten die Geräte als Zweitgeräte angegeben und damit die Gebührenbefreiung verlangt. Dieser Forderung ist das Bundesverwaltungsgericht nun nachgekommen.

Bedeutung für Selbständige

Damit gilt nun auch ein Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus aus GEZ-Sicht als Teil des Haushaltes und es greift die normale Vorgehensweise, dass nur die Erstgeräte wie Radio und TV unter die GEZ-Pflicht fallen.

Auch wenn sich die zusätzlichen 5,76 Euro pro Monat für einen internetfähigen PC erstmal nicht dramatisch anhören und sicher auch keinem Existenzgründer allein das Genick brechen, so weiß ich doch aus eigener Erfahrung, dass man gerade am Anfang jeden Euro dreimal umdreht.

Und diese Entscheidung ist sicher ein weiteres kleines Argument für den Start im eigenen Homeoffice. Zumindest bei all jenen, wo es räumlich möglich ist in den eigenen 4 Wänden ein Büro einzurichten, bringt es einige finanzielle Vorteile.

Hat man ein externes Büro und dort keine herkömmlichen Empfangsgeräte, fallen für internetfähige Computer natürlich GEZ-Gebühren an.

weitere Tipps für das Homeoffice

Weitere Tipps für die effiziente Arbeit im eigenen Homeoffice findet ihr in den Artikeln “Büro oder Homeoffice für Selbständige im Netz?” und “Heimbüro für Selbständige im Netz“.



weiterführende Artikel zu diesem Thema
  1. Büro oder Homeoffice für Selbständige im Netz?
  2. Braucht man ein externes Büro?
  3. Büro-Organisation, Affiliate-Blues, Linkmiete… Aktuelle Themen im “Selbständig im Netz”-Forum
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14 Kommentare und Trackbacks zu ' GEZ-Gebühren im Büro '

Kommentare zu 'GEZ-Gebühren im Büro' mit RSS

  1. 1 JTG kommentierte am 30.08.2011 um 11:24 Uhr

    Danke für das UP-Date das wäre jetzt bei mir untergegangen und ja ich habe auch lange mit der GEZ Schriftverkehr gehabt…..

    Danke Peer für Ihre Aktualität

  2. 2 WJustus kommentierte am 30.08.2011 um 12:04 Uhr

    :mrgreen: Perfekt.

  3. 3 Gerhard Zirkel kommentierte am 30.08.2011 um 12:07 Uhr

    Jep, das ist wirklich eine gute Nachricht. Weniger weil ich mir die Gebühren nicht leisten könnte, sondern wegen der Unverschämtheit die dahintersteckt. Denn nutzen kann man ohnehin immer nur ein Gerät gleichzeitig, wieso dann doppelt bezahlen?

    Zudem habe ich während der Arbeitszeit ganz sicher keinen Nerv den Rechner auch noch als Fernseher zu nutzen … :)

    Gerhard Zirkel

  4. 4 Alexander Boos kommentierte am 30.08.2011 um 12:44 Uhr

    Hallo!

    Man sollte aber bedenken, dass es wirklich nur dann wegfällt, zu zahlen, wenn man ein Erst-Gerät angemeldet hat. Es gibt aber auch Menschen, die tatsächlich alles mit dem PC zuhause machen (ja, soll es geben…) und dann ist der Home-Office-PC ein Erst-Gerät und somit gebührenpflichtig. ;-)

    Liebe Grüße
    Alexander Boos

  5. 5 Michi kommentierte am 30.08.2011 um 12:48 Uhr

    Keine GEZ-Gebühr im Homeoffice finde ich eine super Entscheidung. Oft ist die Grenze zwischen dem Privat genutzten PC und dem PC für die Selbstständigkeit ja auch fließend und man schafft sich nicht 2 PCs an. Einen zum Arbeiten und einen zum Zocken :-) .

  6. 6 Dirk kommentierte am 30.08.2011 um 13:02 Uhr

    Das Witzige ist ja das man allein schon für die Möglichkeit bezahlt das man theoretisch mit dem PC über das Internet Fernsehen könnte. So hat man mir das per Telefon erklärt. Auch meine Bestätigung das der Rechner über keinerlei TV-Karte verfügt wurde einfach mit der theoretischen Möglichkeit abgetan…

    Vielleicht sollte man auch bei allen Autofahrern schon mal Bußgeld kassieren, bloß weil sie die theoretische Möglichkeit haben zu schnell zu fahren…

    Das ist schon dreist ohne Ende. Aber jetzt wurde da ja ein Riegel vorgeschoben. Man müsste doch gleich mal dort anrufen und nachfragen, wie denn nun die Lage ist… :razz:

  7. 7 Leitzer kommentierte am 30.08.2011 um 16:13 Uhr

    Da las ich doch letztens eine hier passende Lesermeinung zum Thema GEZ:

    “Es ist ja im Gespräch, dass jeder Haushalt demnächst GEZ-Gebühren zahlen muss, ob ein entsprechendes Gerät zur Verfügung steht oder nicht.
    Ich habe keine Kinder, aber das notwendige Gerät, kann ich jetzt auch Kindergeld beantragen?”

  8. 8 Florian kommentierte am 31.08.2011 um 08:40 Uhr

    Ich finde es im Grunde nicht so dramatisch, dass Gebühren verlangt werden. Dann aber bitteschön auch mit gutem Programm (für Junge Leute zu guten Zeiten) und ohne der aufdringlichen Menschen, die einem an der Türe das Blaue vom Himmel erzählen…

  9. 9 Karsten kommentierte am 31.08.2011 um 09:28 Uhr

    Endlich mal eine gründerfreundliche Entscheidung, wo doch in letzter Zeit eher das Kürzen angesagt zu sein scheint (siehe Gründungszuschuß z.B.)

  10. 10 Peter kommentierte am 02.09.2011 um 17:39 Uhr

    Die GEZ soll in ein paar Jahren durch eine Medienhaushaltspauschale ersetzt werden. Hier zahlt jeder Haushalt einmal egal wie viele Geräte vorhanden sind. Vor allen für Kinder mit eigenen Einkommen die noch zu hause wohnen wird dies eine Erleichterung bringen. Fraglich ist aber dann wie es mit ein Freiberufler aussieht der von zu hause aus arbeitet.

    Zudem könnte es noch passieren das der europäische Gerichtshof (EUG) diese deutsche Entscheidung für die Einführung von eine Haushaltsabgabe für jeden Haushalt als nicht konform mit europäischen Recht widerruft.

    Die Chancen dafür stehen zumindest 50 zu 50.

  11. 11 Heiko kommentierte am 14.09.2011 um 12:36 Uhr

    Hab die Entscheidung auch mit Freude aufgenommen, da ich genau wegen diesem Punkt schon länger mit der GEZ im Ärger liege. Aber hat es den schon jemand wirklich geschafft den Gebühren-Einzug für den HoneOffice PC zu stoppen? Wenn ja wie?

  12. 12 ein anderer Peter kommentierte am 16.09.2011 um 10:47 Uhr

    Vielen Dank für den Beitrag! Genau so etwas wollte ich nämlich lesen, da diese Wegelagerer mich gerade zu diesem Thema angeschrieben haben.
    Das Aktenzeichen zum Urteil des BVerwG wäre noch praktisch gewesen – das findet sich dann aber im verlinkten Artikel. Die Pressemitteilung zum Thema gibt es auf der Seite des BVerwG mit der Nummer 67/2011!

  13. 13 Collin kommentierte am 04.12.2011 um 23:17 Uhr

    Ich ärgere micht, dass ich Gebühren bezahle und die Qualität fast schon wöchentlich schlechter. Wirklich traurig, was mit den Gebühren gemacht wird.

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