Firmenname ändern – Gründe, Risiken und Tipps

Eine der wichtigsten Entscheidung bei der Gründung ist die Wahl des Firmennamens. Doch nicht immer ist dieser für die Ewigkeit.

Aus verschiedensten Gründen kann es notwendig sein, den Firmennamen nachträglich zu ändern.

Welche Gründe es geben kann, wo die Risiken einer Namensänderung liegen und auf was man dabei achten sollte, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Gründe für Wechsel des Firmennamens

Wer sich einen Firmennamen aussucht, ob als Einzelunternehmer (wo es nur eine Geschäftsbezeichnung und damit ein Zusatz zum eigenen Namen ist) oder als größeres Unternehmen, geht in der Regel davon aus, dass dieser Name dauerhaft Bestand haben wird.

In der Praxis kann es jedoch notwendig werden den Firmennamen zu ändern. Das kann viele Gründe haben, unter anderem:

  • Sehr häufig spielt das Markenrecht dabei eine Rolle. Es kann ältere Ansprüche eines anderen Unternehmens geben, welches die Namensänderung fordert.
  • Es kommt immer wieder vor, dass ein vor längerer Zeit gewählter Firmennamen nicht mehr passend ist, da sich der Schwerpunkt des Unternehmens verändert hat.
  • Ebenfalls denkbar ist, dass man eine Namensänderung wegen zu vieler negativer Kommentare & Meinungen vornimmt. Das ist zwar vom Grundansatz schon falsch, weil man es erst gar nicht so weit kommen lassen sollte, aber leider ist das immer mal wieder zu beobachten.
  • Auch eine schlechte ursprüngliche Namenswahl kann ein Grund für eine Änderung sein. So gibt es immer wieder Beispiele, wo ein unklarer Firmennamen die potentiellen Kunden verunsichert oder man etwas ganz anderes vermutet.
  • Ein zu komplizierter Firmenname, der immer wieder falsch geschrieben und zitiert wird ist ebenfalls schlecht. Ganz besonders dann, wenn die “falsche” Schreibweise der Firmenname eines Konkurrenten ist.
  • Negative Assoziationen des bisherigen Firmennamens sind durchaus möglich, wenn man z.B. in andere Länder expandiert.
  • Nicht ungewöhnlich ist zudem, dass der bisherige Firmenname zu regional ausgerichtet ist. Durch Expansion oder Umzug kann dieser dann unpassend sein.
  • Ebenfalls kommt es oft vor, dass der zur Gründung gewählte Firmenname zu speziell ist. So bieten viele Unternehmen zu Beginn eine Leistung oder ein Produkt an und benennen sich auch so. Wenn man später ein größeres Leistungsspektrum anbietet, kann der Firmennamen eher hinderlich sein.

Es gibt eine Menge Gründe, warum ein Firmenname nach ein paar Jahren geändert werden soll oder muss. Man muss aber auch sagen, dass die meisten Ursachen bei einer besseren Vorbereitung bei der Gründung hätten vermieden werden können.

Risiken einer Umbenennung

Ob man den eigenen Firmennamen nun aus freien Stücken oder gezwungenermaßen ändert, es gibt einige Risiken die damit einher gehen:

  • Es droht natürlich ein Kundenverlust, gerade bei Dienstleistern. Wenn sich ein Firmenname erstmal etabliert hat, fängt man mit einem neuen Namen fast wieder bei Null an.
  • Die bisher aufgebaute Bekanntheit geht zu großen Teilen verloren. Das kann nicht nur ärgerlich, sondern auch finanziell schmerzlich sein.
  • Die genutzten Marketing-Kanäle müssen neu ausgerichtet werden, wie z.B. die eigene Website, Social Network Profile etc.. Ist hier ebenfalls eine Umbenennung notwendig, verliert man zwangsläufig erstmal an Reichweite.
  • Kunden-Empfehlungen sind nicht mehr so erfolgreich, da oft noch der alte Name weiterempfohlen wird, unter dem man aber nicht mehr (so gut) gefunden wird.
  • Und man sollte letztlich nicht die Kosten unterschätzen, die mit einer Namensänderung einhergehen.

Eine Namensänderung ist nicht nur mit Aufwand und Kosten verbunden, sondern kann den wirtschaftlichen Erfolg durchaus negativ belasten. Allerdings kann man Maßnahmen ergreifen, die den Übergang von altem zu neuem Firmennamen so schmerzlos wie möglich machen.

Neue Firmennamen finden

Um einen neuen Firmennamen zu finden, sollte man sich viel Zeit nehmen und alle in meinem Artikel Der Firmenname beschriebenen Aspekte beachten.

Man sollte dabei durchaus kreativ sein und diese Situation auch als Chance sehen. So ist es unter anderem wichtig eine zukünftige Entwicklung der Firma zu ermöglichen, so dass man nicht in ein paar Jahren wieder vor dem selben Problem steht.

Der neue Firmenname sollte es natürlich ermöglichen eine Marke aufzubauen bzw. die bisherige Marke teilweise weiterzuführen. Das ist durchaus möglich, z.B. wenn man das Logo weiterverwendet. Dazu aber gleich mehr.

Generell sollte man gut recherchieren, diverse Ideen prüfen und Feedback einholen. Die Suche nach einem neuen Firmennamen ist nichts, was man nebenbei oder über Nacht machen sollte.

Zudem sollte man in der Einsteigerrecherche des Deutschen Patent- und Markenamts prüfen, ob es diesen schon gibt und später, wenn man ein paar Firmennamen in der engeren Auswahl hat, diese nochmal rechtlich prüfen lassen.

Unter anderem ist natürlich ebenfalls sehr wichtig, ob der passende Domainname noch frei ist.

Man sollte bei der Suche nach einem neuen Firmennamen die selbe Sorgfalt walten lassen, als wäre es der erste Firmenname.

Weitere Änderungen?

In diesem Zuge kann man weitere Dinge ändern. Man sollte genau prüfen, ob es Sinn macht noch andere Fehler, Probleme oder Fehlentwicklungen anzugehen, wenn man einmal dabei ist.

So zum Beispiel:

  • Ein neues Logo ist oft sinnvoll, wenn man den Firmennamen ändert. Allerdings kann man es den Kunden einfacher machen die Firma wiederzuerkennen, wenn man das bisherige Logo beibehält. Das sollte man abwägen.
  • Die generell Ausrichtung des Unternehmens sollte geprüft und überdacht werden, wenn man einmal dabei ist. Spätere Sortimentsänderungen können eine weitere Namensänderung notwendig machen.
  • Wie hat sich die Philosophie des Unternehmens geändert? Gibt es neue Leitsätze usw.? Solche Dinge sollte man bei der Namenswahl ebenfalls mit bedenken.
  • Ein neuer Slogan kann durchaus Sinn machen, wenn man den Firmennamen ändert.
  • Man sollte generell die ganze Corporate Identity und das Corporate Design überprüfen. Mit einer Namensänderung wird es in den meisten Fällen sowieso notwendig sein die Geschäftsunterlagen, Werbung, Website etc. anzupassen und dann sollte man gleich alles auf den Prüfstand stellen.

Bekanntmachung & Informationen

Mit der Änderung des Firmennamens und der eigenen Unterlagen ist es in der Regel nicht getan.

Aus rechtlicher Sicht muss ein Einzelunternehmer zwar nichts machen, da ein Firmenname nur ein freiwilliger Zusatz ist. Man muss immer seinen eigenen Namen angeben.

Als Unternehmen (z.B. GmbH) sind allerdings kostenpflichtige Änderungen notwendig, für die man sich an einen Notar wenden muss. Welche weiteren Maßnahmen dann notwendig sind, darüber klärt dieser einen ebenfalls auf.

Lieferanten müssen ebenso über die Namensänderung informiert werden, wie Bestandskunden. Dafür eignet sich sowohl die direkte Kontaktaufnahme, als auch eine intensive PR-Arbeit.

Eine neue Domain muss ebenfalls kommuniziert und die Website ggf. umgestaltet werden. Deshalb sind hier auch wieder SEO-Anstrengungen notwendig und man muss z.B. schauen, dass bestehende Backlinks auf die alte Domain für die neue übernommen oder geändert werden.

Ebenso können Änderungen auf den eigenen Social Network Profilen notwendig werden. Diese bieten aber auch eine gute Gelegenheit den eigenen Fans die Namensänderung zu kommunizieren.

Generell ist der “Rattenschwanz” nicht zu unterschätzen, den einen Änderung des Firmennamens nach sich zieht. Aber das sind sehr wichtige Dinge, die man nicht vernachlässigen sollte, damit die Namensänderung so wenig negative Auswirkungen auf das eigene Geschäft hat wie möglich.

Fazit

Grundsätzlich sollte man sich bei der Gründung sehr intensiv mit dem Firmennamen beschäftigen, um die Gefahr einer späteren Namensänderung so gering wie möglich zu halten.

Wird es dennoch notwendig den eigenen Firmennamen zu ändern, gibt es viele Dinge, die man beachten sollte. Das führt dazu, dass dieser Prozess viele Monate in Anspruch nehmen kann.

Ein ausführliches Praxisbeispiel für die Änderungen eines Firmennamens findet sich auf akademie.de.

Peer Wandiger

8 Gedanken zu „Firmenname ändern – Gründe, Risiken und Tipps“

  1. Sorry, aber darf ich mal Grundsatzkritik üben? Qualitativ verfällt dieser einstmals gute Blog immer mehr und es geht anscheinend nur noch um Quantität bei den Artikeln. Im Hoffen auf mehr Klicks und Umsatz schreibst Du über ein immer breiteres Themenspektrum. Nur kann niemand zu allen möglichen Themen ein Experte sein und Du bist da keine Ausnahme.

    Beispiel: Ein Einzelunternehmer hat keine Firma und keinen Firmennamen sondern eine Geschäftsbezeichnung. Das ist nicht nur eine andere Bezeichnung sondern ein juristischer Unterschied. Wenn man über solche Themen fundiert schreiben will, dann sollte man solche Unterschiede vielleicht kennen, anstatt andauernd Fachbegriffe falsch zu benutzen. Ähnliche Dinge finden sich bei vielen Artikeln in letzter Zeit und so langsam lohnt es zumindest für mich leider nicht mehr, hier noch weiter mitzulesen.

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    • Ich kann mich der Grundsatzkritik weder anschließen noch entgegensetzen (stoße mit diesem Artikel zum ersten Mal auf diese Website), möchte Dich aber auf einen Fehler in Deiner konkreten Anmerkung hinweisen. So wie ich es verstanden habe, kann ein Einzelunternehmer sehr wohl eine Firma haben, sofern es sich bei ihm um einen (Einzel-)Kaufmann handelt, der demnach auch im Handelsregister eingetragen ist. Ist er kein Kaufmann im Sinne des HGB, so darf er nur eine Geschäftsbezeichnung führen.

      Es stimmt aber, dass der Begriff “Firma” hier mindestens einmal “falsch” verwendet wurde. So ist der “Firmenname” (bzw, eigentlich “Firma”) kein “freiwilliger Zusatz”, sondern rechtlich der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Und außerdem wird “Firma” (das ja eigentlich die eben genannte Definition hat) in diesem Artikel synonym mit “Unternehmen” verwendet. Wegen dieser Äquivokation kann man dem Autor jedoch keinen persönlichen Vorwurf machen, da diese Verwendung in in der Umgangssprache sehr üblich ist.

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      • Hier geht es allerdings um Einzelunternehmer und nicht um den eingetragenen Kaufmann, was natürlich was deutlich anderes ist.

        Bei einem normalen Einzelunternehmer (der klassische Selbständige) ist der Firmenname nur ein freiwilliger Zusatz.

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  2. @ Guido
    Danke für den Hinweis. Ich habe den Begriff ‘Geschäftsbezeichnung’ ergänzt, auch wenn ich es für viel wichtiger halte darauf hinzuweisen, dass dies bei Einzelunternehmern nur eine freiwillige Ergänzung zum eigenen Namen ist und z.B. das Gewerbeamt gar nicht interessiert.

    Bzgl. deines Hinweises auf weitere Fehler in anderen Artikeln würde ich mich ebenfalls über konkrete Hinweise statt Verallgemeinerungen freuen. Ich bin sicher nicht perfekt, versuche aber größere Fehler zu vermeiden.

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  3. Hey,

    also ich muss sagen, dass ich mir vor der Gründung wirklich 3 Mal überlegen würde, wie man Unternehmen heißen soll. Ich kann dazu raten, dass man sich einen Namen aussucht, der auch international möglich ist. Man weiß ja nie, wie weit das Ganze noch mal geht. Wichtig ist auch, dass der Name in anderen Ländern akzeptiert ist und zum Beispiel keine Beleidigung ist, denn das kann es durchaus auch geben.

    Alex

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  4. Leider ist es nicht so, dass man einfach so den Firmennamen wählen kann. Warum?
    Es kommt auf die Rechtsform an. Hat jemand ein Einzelunternehmen muss daraus hervor gehen, wem das Einzelunternehmen gehört.

    Deshalb ist der Familiennamen, mit oder ohne Vornamen zwingend, und muss Bestandteil des Firmennamens sein. Bsp. Metzgerei Huber David.

    Bei einer Übernahme kann man den Namen belassen, muss aber den Inhaber anfügen. Bsp. Metzgerei Huber David, Inhaber Kurt Müller.

    Je nach Namen kann dies aber zu Problemen führen, und die Besucher bleiben genau deshalb weg.

    Ich mache dies so, indem ich auf den Webseiten den Familienname, bzw. Name des Inhabers weg lasse, und diesen dann im Impressum aufführe. Das ist erlaubt. Die Seite XY wird von der Firma…. betrieben.

    Nicht jedes Unternehmen muss eingetragen sein. Es kommt auf die Art des Unternehmens und die jährlichen Einnahmen bzw. Gewinne an.

    Doch ist es seriöser die Firma einzutragen, selbst dann wenn es nicht notwendig ist.

    Wenn man sich also am Namen stört, und dann einfach mit Inhaber XY ergänzt, dann werden da viele Leute nicht mehr klar kommen. Bsp. Bauunternehmen Blitzeblank, Inhaber Kurt Blaser.

    Der Firmennamen ist hier nicht Bauunternehmen Blizteblank, sondern Bauunternehmen Blitzeblank, Inhaber Kurt Blaser. Das Inhaber Kurt Blaser gehört zum Firmennamen und darf nicht weggelassen werden. Doch das werden die meisten, da niemand weiss, dass dies Bestandteil des Firmennamens ist.

    Wie Ihr seht kann man sehr wohl die Firmennamen beliebig wechseln wenn man kein Einzelunternehmen hat. Hat man ein Einzelunternehmen geht das leider nicht.

    Roland

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  5. Hey Peer,

    was wenn man bei seinem Kleingewerbe seinen “normalen” Namen führt nebst einem Fantasienamen und dann durch Heirat einen anderen Namen erhält. Muss man bzw. sollte man seinen Namen dann auch ändern oder könnte man weiter mit dem Namen sein Gewerbe führen?

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