Marken- und Patentrechte sichern – Vorteile, Kosten und praktische Tipps

Marken- und Patentrechte sind für Unternehmen ein unglaublich wichtiges und wertvolles Asset. Leider wird das in Deutschland von den Gründern, Selbständigen und KMU oft vernachlässigt.

Das liegt daran, dass der Aufwand überschätzt wird, oder viele Selbständige oder KMU denken, dass die Kosten unbezahlbar sind.

Wie leicht es ist, sich die Marke zu schützen oder mit wenig Geld ein Patent einzureichen, stelle ich Ihnen in diesem Beitrag vor.

Was macht ein Unternehmen wertvoll?

Wissen Sie, warum Google im Mai 2012 die Firma Motorola für 12,5 Mrd. $ gekauft und Anfang 2014 das Unternehmen an Lenovo für 2,91 Mrd. $ wieder verkauft hat?

Einzig wegen der großen Anzahl von Patenten. Der Rest der Firma, der für Google nicht nutzbar war, wurde einfach weitergegeben.

Facebook hat sich Patente von AOL gekauft, LinkedIn von der Softwarefirma Digg, um nur einige Beispiele zu nennen.

Der Grund ist eine strategische Ausrichtung der Unternehmen in ihren Märkten und die Möglichkeit, sich vor der Konkurrenz zu schützen. Sicher kennen Sie die Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung. Und das ist nur die Spitze des Eisberges.

Warum sind Schutzrechte für Selbständige wichtig?

Gerade in den Hochtechnologiebereichen des Internet, der Kommunikation oder Softwareanwendungen werden Schutzrechte immer wichtiger. Sie sind sowohl strategischer Natur als auch ein wesentlicher Wert im Unternehmen.

Wer kein eigenes Patent oder eine Marke besitzt, kauft sich die Schutzrechte. Dieser Trend ist insbesondere in den USA und Asien zu sehen.

In Deutschland findet das bisher keine Beachtung. Die Konsequenzen können für jeden Selbständigen, insbesondere im Internet, jedoch gravierend sein. Nicht nur extrem hohe Gerichtskosten und Schadensersatzansprüche sind möglich, sondern in letzter Konsequenz der Verlust der eigenen Existenzgrundlage.

USA und Asien sind uns voraus

Was in den USA und in Asien schon längst Tagesgeschäft ist, hat in Deutschland noch keine Normalität erreicht.

Wenn Sie in den USA eine Firma gründen, wird zunächst der Name geschützt. Danach wird überlegt, ob Patentanmeldungen möglich sind. Dies ist ein völlig normaler Vorgang.

So kommen Sie zu Ihrer Marke

Sie können entweder eine Wortmarke (z. B. Ihren Namen) oder eine Wort- und Bildmarke anmelden (z. B. Ihren Namen mit einem Logo).

Das funktioniert auf nationaler Ebene nur für Deutschland, innerhalb der EU als Gemeinschaftsmarke, oder für einzelne Länder international. Jede Anmeldung muss separat erfolgen.

Jede Markenanmeldung wird bestimmten Klassen zugeordnet, der Nizza-Klassifizierung. Die Klassen sind nach der Art der Verwendung unterteilt, z. B. für Software. Die Markenanmeldung kann für beliebig viele Klassen erfolgen. Für jede Klasse erhalten Sie den Markenschutz.

Haben Sie nur eine Klasse angemeldet, so kann der Name in einer anderen Klasse von jemand anderen ebenfalls geschützt werden. Daher ist es wichtig, genau zu wissen, wo der Schutz notwendig ist.

Eine Deutsche Marke mit 3 Klassen gemäß der Nizza-Klassifizierung kostet beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) 290 Euro Amtsgebühr.

Anmelden kann man die Marke hier: dpma.de

Eine EU-Marke kostet mit 3 Klassen der Nizza-Klassifizierung 900 Euro Amtsgebühr. Die EU-Marke wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, HABM, angemeldet.

Welche Nizza-Klassifizierungen es gibt, können Sie hier nachlesen.

Tipp# 1: Die Recherche

Zu empfehlen ist unbedingt vorher eine Recherche durchzuführen, ob der Name bereits vergeben ist oder nicht. Manchmal kommt man schon in Konflikt mit Firmennamen, die im Handelsregister eingetragen sind. Oft sind auch die wichtigen URLs fürs Internet schon nicht mehr verfügbar.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte unbedingt einen erfahrenen Markenanwalt einschalten. Der führt auch eine professionelle Recherche durch, nach der Sie sicher sein können, dass keine Konflikte bei der Markenanmeldung auftreten.

Die Kosten hierfür liegen je nach Aufwand zwischen ca. 800 Euro für eine Deutsche Marke und 2500 Euro für eine EU-Marke. Dies beinhaltet dann allerdings alle Recherchen, die Anmeldung, die Auswahl der Klassifizierung etc..

Tipp#2: Die alternative Markenanmeldung
Manchmal ist es auch eine Frage der Strategie, wie und wo Sie eine Marke schützen wollen.

Ich habe es selbst erlebt, dass eine Deutsche Marke nicht zu schützen war, eine EU-Marke aber schon. Mit der EU-Marke haben Sie automatisch auch den Deutschen Markenschutz. Hintergrund ist, dass die Anmeldung der Marken in unterschiedlichen Ämtern durchgeführt wird, die manchmal unterschiedliche Sichtweisen haben.

Ein guter Patentanwalt kennt diese Situation. Fragen Sie unbedingt vorher danach.

Noch ein kleiner Tipp:
Hier können Sie ohne großen Aufwand eine erste Prüfung für einen beabsichtigten Namen selbst durchführen: knowem.com

Checken Sie auf einen Blick, ob ein Name für Domains, Social Networks oder Trademarks noch zur Verfügung steht. Allerdings greift die Datenbank nicht auf die Deutschen Markenanmeldungen zu. Einen ersten Trend können Sie dennoch erkennen.

Das wichtige Thema Patente

Was ist ein Patent?
Die Antwort gibt uns das DPMA. Ich zitiere:
“Das Patent schützt neue technische Erfindungen; dies können Erzeugnisse oder Verfahren sein. Es verleiht seinem Inhaber das räumlich begrenzte und zeitlich befristete Privileg, die patentierte Erfindung allein zu nutzen und anderen die nicht autorisierte gewerbliche Nutzung zu verbieten. Der Patentinhaber kann gegen Verletzungen seines Patents vorgehen. Das Patent erleichtert es ihm, wirtschaftlichen Nutzen aus seiner Erfindung zu ziehen und hierdurch seine Entwicklungstätigkeit zu finanzieren (z. B. durch den Abschluss von Patentlizenzverträgen).”
(Quelle DPMA)

Die Voraussetzungen für ein Patent ergeben sich aus dem Patentgesetz (PatG):

  1. Die Erfindung muss neu sein, d.h. sie darf aus dem Stand der Technik nicht bekannt sein (§ 3 PatG).
  2. Die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, d.h. sie muss deutlich über dem Stand der Technik herausragen (§ 4 PatG).
  3. Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein (§ 5 PatG). (Diese Voraussetzung ist meistens gegeben)

Für eine Patentanmeldung benötigt das DPMA folgende Unterlagen:

  1. einen Antrag auf Erteilung eines Patents
  2. die Erfinderbenennung
  3. eine Beschreibung der Erfindung
  4. Patentansprüche und ggf. Zeichnungen

Ein Patent muss beantragt werden
Für die Bearbeitung des Patentantrages wird eine Gebühr fällig. Ein Patent schützt die Erfindung für maximal 20 Jahre. Ausnahmen sind unter gewissen Umständen möglich.

Für Patente gilt auch das Territorialprinzip, d. h., ein Patent ist nur dort gültig, wo es angemeldet ist. Wenn Sie ein Patent nur für Deutschland anmelden, dann gilt der Schutz auch nur für Deutschland.

Selbstverständlich können Sie ein Patent auch für jedes andere Land der Welt anmelden. Die kann jedoch enorme Kosten verursachen. Daher sollten Sie vorab prüfen, wo Sie den Patentschutz auch tatsächlich benötigen.

Kosten einer Patentanmeldung

Die Anmeldung eines Patentes ist mit erheblichen Kosten verbunden.

Für die Ausarbeitung eines Patentes durch einen Patentanwalt müssen Sie mit mindestens 3.500 Euro rechnen, bei komplexen Zusammenhängen auch wesentlich mehr. Dazu kommen 310 Euro Gebühren mit Rechercheantrag für das DPMA bei der Einreichung des Patentantrages. Damit wird die Patentanmeldung zunächst nur angenommen und es wird recherchiert, ob es bereits eine Anmeldung dazu gibt. Die Gebühren müssen innerhalb von 3 Monaten gezahlt werden. Wenn nicht, gilt der Antrag als zurückgenommen.

Mit dem Tag der Einreichung des Patentantrages erhalten Sie die Priorität für Ihre Erfindung, mit Datum, Uhrzeit mit Sekundenangabe der Einreichung.

Die Prüfung, ob die Erfindung auch erfinderisch ist, erfolgt nur auf Antrag. Dieser Antrag kann bis zu 7 Jahren nach der Einreichung gestellt werden. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 150 Euro. Das Prüfungsverfahren selbst kostet derzeit 1.500 Euro.

Erst wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist und der Prüfer zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Erfindung wirklich auch den Ansprüchen genügt, wird das Patent erteilt. Weitere Informationen zu Patentanmeldungen.

Tipp #1: Die provisorische Patentanmeldung
Was sehr viele Selbständige und KMU nicht wissen, ist, dass Sie einen Patentantrag stellen können, ohne sofort erhebliche Kosten zu verursachen. Möglich macht dies ein “provisorischer” Patentantrag.

Diesen provisorischen Antrag können Sie selbst stellen, beim DPMA einreichen, die 310 Euro Gebühren einzahlen und warten, wie die Recherche des DPMA verläuft. Ein erstes Ergebnis erhalten Sie meistens nach ca. 6 Monaten.

Wenn Sie die Patentanmeldung dann noch immer fortführen wollen, ist jetzt die Zeit gekommen, einen Patentanwalt mit der professionellen Ausarbeitung des Patentantrages zu beauftragen. Dies sollte spätestens nach 9 Monaten nach der Anmeldung sein, damit der Patentanwalt genügend Zeit hat, die Patentschrift ordentlich auszuarbeiten.

Diese muss innerhalb der ersten 12 Monate nach Anmeldung vorliegen. Eine internationale Anmeldung muss ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen.

Mit diesem Verfahren sparen Sie am Anfang die Kosten und erhalten trotzdem die Priorität der Anmeldung, die unter Umständen sehr wertvoll sein kann. Und Sie können unbeschwert an Ihrem Produkt arbeiten.

Wie Sie eine provisorische Patentanmeldung einreichen, was zu beachten ist, Muster und Vorlagen sowie eine hervorragende Beschreibung hat Prof. Dr. H. B. Cohausz zusammengestellt.
Die Unterlage gibt es zum Download.

Tipp #2: Kosten sparen
So können Sie unter Umständen die Kosten bei der provisorischen Patentanmeldung auch noch sparen.

Die Patenteinreichung beim DPMA ist ein Verfahren, wie wir es auch von Gerichten kennen. Wie schon vor Gerichten können Personen, die über kein Einkommen oder Vermögen verfügen, Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Und genau das können Sie auch hier tun. Voraussetzungen und Anträge bekommen Sie hier.

Tipp zum Schluss
Bevor Sie die Patentanmeldung nicht eingereicht und die Einreichung mit Stempel des DPMA bestätigt bekommen haben, dürfen Sie Ihre Erfindung niemanden mitteilen. Anderenfalls kann ein Patent nicht erteilt werden.

Sollten Sie im Laufe der Zeit an der Entwicklung weiter arbeiten und zu neuen Erkenntnissen kommen, so dürfen Sie auch diese nicht bekannt geben, bevor sie nicht dem Patentantrag zugefügt wurden.

Fazit

Auch als Selbständiger sollten Sie prüfen, ob Schutzrechte sowohl für Ihre Marke als auch für Patente möglich sind. Das schützt Sie vor Regressansprüchen, sichert Ihren Markt und verschafft Ihnen auch noch einen zusätzlichen Wert.

Über den Autor

Norbert Treese absolvierte eine Ausbildung zum Bankkaufmann, ein Studium der Betriebswirtschaftslehre und ein 18-monatiges Volontariat beim ZDF und ist seit über 20 Jahren selbständig und (Mit)Gründer verschiedener Firmen in Europa, den USA und Asien.

Kostenlose Informationen unter erfolgreich-selbstaendig-werden.com .

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Peer Wandiger

4 Gedanken zu „Marken- und Patentrechte sichern – Vorteile, Kosten und praktische Tipps“

  1. Bisher dachte ich immer, dass es für kleine, “arme” Selbstständige unmöglich ist sich Rechte zu sichern. Das eine Marke so billig ist hätte ich niemals gedacht! Echt super, dass hier so ausführlich darüber berichtet wird! Es ist auch sehr gut zu wissen, dass es wie unter Tip 2 beschrieben die Möglichkeit zur Verfahrenskostenbeihilfe gibt. Schade, dass das relativ unbekannt ist, ansonsten würden wahrscheinlich auch in Deutschland mehr Rechte gesichert werden. Hab Knowem direkt mal ausprobiert – nach so einer Seite hatte ich schon ein paar Mal gesucht, aber nicht gefunden. Wenn man bei Google die Suche eintippt, kommen meistens nur Webseiten von irgendwelchen Rechtsanwälten.
    Vielen Dank für diesen mehr als nützlichen Artikel!

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  2. Kleiner Hinweis zur Patentanmeldung: Dieses Verfahren kann mehrere Monate dauern, es macht also Sinn, weit im Voraus zu planen. Die Markenrechte zu schützen sehe ich auch besonders im IT-Sektor als sinnvoll an, auch wenn man hier ruhig etwas relativieren kann: Namensrechtsverletzungen können auch bekämpft werden, wenn kein Markenname angemeldet ist.

    Liebe Grüße,
    Teci

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  3. Sehr informativer Artikel, hätte auch nicht gedacht dass bspw. die Markenanmeldung relativ günstig ist. Wie lange ist so eine Markenanmeldung denn pauschal gültig? Ich hätte da vor allem mit jährlichen Gebühren gerechnet.

    Ein weiterführender Artikel, der sich einmal näher mit Markenrechtsverletzungen, und den daraus entstehenden Konsequenzen befasst, wäre ebenfalls sehr spannend.

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  4. 1. Als Markensachbearbeiterin kann ich euch sagen, dass für jedes Schutzrecht (Patent, Marke, Gebrauchs- und Geschmacksmuter) Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung des Schutzes zu zahlen sind. Bis zur Erteilung können gerade beim DPMA nicht nur Monate, sondern auch Jahre vergehen, in denen man Jahresgebühren zahlen muss, ohne das Patent schon nutzen zu können!

    2. Wem das Patent erstens zu teuer ist und zweitens der Weg zur Erteilung zu lange dauert, kann ein Gebrauchsmuster anmelden. Dieses wird im Gegensatz zum Patent NICHT geprüft, weshalb es innerhalb weniger Wochen erteilt wird. Da keine amtsseitige Prüfung erfolgt, können anschliessend aber Verletzungsklagen folgen.

    3. Eine Anmeldung ohne die Hilfe eines Patentanwalts sollte man sich gut überlegen: das wichtigste einer Patentanmeldung sind die Ansprüche, die den Umfang des Patents festlegen. Wer hier nicht gründlich genug formuliert, kann wichtig Schutzumfang verlieren! Ausserdem können schlecht formulierte Ansprüche das Prüfungsverfahren unnötig in die Länge ziehen. Eine Patentanmeldung ist eine umfangreiche Geschichte und ist nicht mit dem ausfüllen eines einfachen Formulars getan. Daher würde ich mich zumindest vor einer Anmeldung beraten lassen oder wenigstens die vorbereitenden Arbeiten von einer Kanzlei erledigen lassen. Es sind u.a. Fristen zu errechnen und einzuhalten, die bei Nichteinhaltung Geld und Schutz kosten.

    So einfach ist es leider nun doch nicht mit dem gewerblichen Rechtsschutz.

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