VG Bild-Kunst – Einnahmequelle für Fotografen, Grafiker und Designer

VG Bild-Kunst als zusätzliche Einnahmequelle für Fotografen und DesignerIn diesem Beitrag möchte ich dir aufzeigen, wie du mit deinen Bildern und deinen Fotos, die online auf deiner Webseite, Blog oder Fotoarchiv zu sehen sind zusätzliche Einnahmen generieren kannst.

Das ist mit der VG Bild-Kunst (der sog. Bilder-Gema) möglich.

VG Bild-Kunst als zusätzliche Einnahmequelle

Ganz gleich, ob du die Welt bereist und deine Bilder in deinem Reiseblog zu sehen sind. Die Gerichte auf deiner Schlemmerseite unseren Appetit anregen. Oder, der Sixpack aus deinem Sportblog den Neid in mir weckt und mich zum Schwitzen ins Fitnessstudio zwingt.

Wenn du die Welt mit Bildern oder Fotos bereicherst, hast du grundsätzlich Anspruch auf eine Vergütung dieser visuellen Werke.

Bedingung ist: Du bist Urheber.

Voraussetzungen sind: Du bist Mitglied in der VG Bild-Kunst, stellst deine Werke der Öffentlichkeit zur Verfügung und verdienst im besten Fall Geld damit.

Was ist die VG Bild-Kunst?

Die “Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst” vertritt die Urheberrechte der Bildurheber in Deutschland. Die VG Bild-Kunst wurde im Jahr 1968 von Bildurhebern in Frankfurt am Main als Verein gegründet.

Die Verwertungsgesellschaft nimmt keine eigenen wirtschaftlichen Interessen wahr, sondern verfolgt treuhänderisch die Rechte und Ansprüche ihrer Mitglieder.

Beispiel: Wenn mittels eines Druckers ein Bild aus einem Blog ausgedruckt und vervielfältigt wird, findet eine Handlung statt, die der Urheber nicht kontrollieren kann. In diesem Augenblick, ohne dass der Urheber davon weiß findet, eine sog. nichtkontrollierbare Nutzung statt. Es geht dem Urheber unwissentlich Geld verloren. Nur wer Mitglied in der VG Bild-Kunst ist, kann von einer solchen nichtkontrollierbaren Nutzung profitieren.

Einnahmequellen der VG Bild-Kunst sind z.B. eine Geräteabgabe für Hersteller von Drucker- und Kopiergeräten und die sog. Bibliothekstantieme.

Wer kann Mitglied in der VG Bild-Kunst werden?

Natürliche und juristische Personen, die

  • Urheber,
  • Rechtsnachfolger (Erbe) oder Bevollmächtigter eines Urhebers,
  • Bild- oder Fotoagentur, bzw. Bild- oder Fotoarchiv sind.

Die VG Bild-Kunst unterscheidet in drei Berufsgruppen.

  • Berufsgruppe I: Bildende Künstler, das sind beispielsweise Maler, Bildhauer.
  • Berufsgruppe II: Fotografen&#42&#42&#42, Grafiker&#42&#42&#42, Bildjournalisten, Designer, Illustratoren, Pressezeichner, Karikaturisten, Bildagenturen.
  • Berufsgruppe III: Regisseure, Cutter, Kameraleute, Filmarchitekten, Kostümbildner, Szenenbildner, Trickfilmzeichner und Produzenten von freien (Co) Produktionen.

&#42&#42&#42Für meinen Blog und meine Bücher fotografiere ich und erstelle Grafiken in Eigenregie. Ich bin Urheber. Die Fotos und Grafiken sind für die Öffentlichkeit. Somit kann ich Mitglied in der VG Bild-Kunst werden. Und somit bin ich in die Berufsgruppe II einzuordnen.

Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

Wie kann ich Mitglied in der VG Bild-Kunst werden?

Dazu ist es notwendig einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst zu schließen. Der Wahrnehmungsvertrag kann hier direkt angefordert werden.

Die VG Bild-Kunst sendet den Vertrag in zweifacher Ausführung per Post an die angegebene Adresse.

Einfach ausfüllen und Berufsgruppe wählen. Beide Verträge unterschrieben zurück an die VG Bild-Kunst senden.

Wie man die Verträge richtig ausfüllt und welche Unterlagen die VG Bild-Kunst braucht, kann man einem gelben Infoblatt entnehmen. Ein solches Infoblatt schickt die Verwertungsgesellschaft mit den angeforderten Unterlagen mit.

So müssen natürliche Personen ihre Angaben mit einer Kopie des Personalausweises bestätigen. Juristische Personen können ihren Gewerbebetrieb mit einer Kopie des Handelsregisterauszuges, des Gewerbescheins oder eines anderen amtlichen Nachweises nachweisen.

Die VG Bild-Kunst prüft alle Angaben. Wenn alles OK ist, wird ein Original einbehalten. Das andere Original geht zurück an den Urheber (Mitglied). Dazu die Zugangsdaten für den Log-in-Bereich, wo eigene Werke gemeldet werden können.

Bei mir dauerte dieser Prozess etwa einen Monat. Das Anmeldeprinzip gleicht der VG-Wort. Auch der Meldevorgang ist fast identisch. Wer bereits Mitglied in der VG-Wort ist und Texte meldet, wird keine Schwierigkeiten haben in der VG Bild-Kunst Mitglied zu werden und Bilder oder Fotos zu melden.

Wann habe ich Anspruch auf eine Vergütung?

Du bist Urheber?
Du bist Mitglied?
Werke nachweisbar für die Öffentlichkeit?

Alle Fragen mit “Ja” beantwortet? Dann wird vergütet, sofern du deine Werke fristgerecht meldest!

Es ist ziemlich einfach eigene Werke vergütet zu bekommen. Man muss keinen Tracking-Code einbauen. Auch einen Mindestaufruf, wie z.B. in der VG-Wort, gibt es nicht.

Jedoch eine kleine Hürde für diejenigen, die nur online tätig sind. Also für alle Selbständige im Netz!

Werke von Urhebern, die nur online vertrieben werden (z.B. nur Webseiten oder Blogs), werden nicht vergütet.

(Hinweis vom Blog-Inhaber: Mittlerweile kann man nur noch maximal 200 Einzelbilder im Bereich “Fotografie” und 200 Bilder im Bereich “Illustration, Design, Sonstige Bilder” melden. Insgesa,t also maximal 400 Bilder.)

Es sei denn: Es wird ein Nachweis über Einkünfte aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit erbracht.

Ein Nachweis kann sein:

  • Bescheinigung eines Steuerberaters,
  • Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse,
  • eingetragener Künstlername im Personalausweis,
  • oder ein veröffentlichtes Buch mit einer ISBN (kein eBook).

Man sollte nachweisen, dass mit den Bildern und Fotos Geld verdient wird. Für Selbständige im Netz sollte das keine große Herausforderung sein, denke ich.

Ob ein solcher Nachweis dann innerhalb der ganzen Mitgliedschaft Gültigkeit hat oder jedes Jahr neu erbracht werden muss, ist derzeit noch unklar.

Grund für einen Nachweis ist übrigens: Die inflationäre Entwicklung der Künstler und auch Schriftsteller im Internet-Zeitalter.

Jeder, der in die Tastatur tippen kann, kann Mitglied in der VG-Wort werden.
Jeder, der ein Fotoapparat bedienen kann, kann Mitglied in der VG Bild-Kunst werden.

In der VG-Wort muss man die Hürde des Mindestaufrufs, ermittelt mit einem Tracking-Code und die Mindestanzahl der Zeichen im Text nehmen. Erst dann wird vergütet.

Die VG Bild-Kunst benötigt hierfür einen Nachweis über die tatsächliche Tätigkeit als “Künstler” (s. Berufsgruppen). Sonst ist man nur Mitglied ohne Anspruch auf Ausschüttung.

Welche Meldefristen gibt es? Wann wird ausgeschüttet?

Für Mitglieder (Urheber) und Verlage gelten folgende Meldefristen: schriftliche Meldungen können bis zum 30. Juni und Online-Meldungen bis zum 31. Oktober für das Vorjahr erfolgen.

Beispiel: schriftliche Meldung bis 30. Juni 2014 für das Jahr 2013. Online-Meldung bis 31. Oktober 2014 für das Jahr 2013.

Eine schriftliche Meldung erfolgt über ein eigenes Formular, welches auf der Internetseite der VG Bild-Kunst heruntergeladen werden kann. Online-Meldungen erfolgen im Log-in-Bereich.

Hinweis: Wer erst im Oktober eines Jahres Mitglied wird, kann seine Werke rückwirkend online bis zum 31. Oktober für das Vorjahr melden. Für eine Ausschüttung reicht die fristgemäße Meldung. Mitglied muss man kein ganzes Jahr sein.

Ausgeschüttet wird im Dezember.

Wie erfolgt die Meldung?

Die Meldung der Bilder erfolgt pauschal pro Domain oder pro Buch.

  • Sind 45 Bilder in dem einen Blog zu sehen? Dann Meldung pauschal mit 45 Bildern für diese Domain.
  • Sind 350 Bilder in dem anderen Blog zu sehen? Dann Meldung pauschal mit 350 Bildern für diese Domain.
  • Sind 30 Bilder auf dieser Webseite zu sehen? Dann Meldung pauschal mit 30 Bildern für diese Webseite.

Sind von einem Fotografen tausende Bilder in einem Online-Fotoarchiv zu sehen? Dann Meldung der genauen Anzahl der Bilder für dieses Online-Fotoarchiv (Domain).

Alles schön überschaubar über ein Formular im Log-in-Bereich der VG Bild-Kunst zu melden.

Bilder auf Domains, die nicht von mir betrieben werden?

Sollten Bilder oder Fotos auf Domains zu sehen sein, die nicht von mir betrieben werden, können diese Werke auch gemeldet werden. Hier gilt das gleiche Meldeprinzip.

Um welche Domain handelt es sich? Wie viele Bilder sind zu sehen? Eins oder tausend?

Voraussetzung für eine Vergütung ist hier: die Anmerkung im Impressum der Domain Dritter, wer der Urheber dieser Werke ist. Ein Fotonachweis im Impressum, z.B. Name des Urhebers.

Hiermit stellt die VG Bild-Kunst sicher, dass es sich tatsächlich um Werke eines Mitglieds handelt.

Wie hoch ist die Vergütung?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Gelder werden anhand eines Verteilungsplans verteilt.

Ungefähre Schätzung: Für gut 100 Bilder, die man online meldet, kann man etwa 200 € erwarten.

Das sind keine Riesensummen. Dafür zusätzliche Einnahmen für deinen Blog. Deine Webseite. Dein Fotoseminar für noch bessere Schnappschüsse.

Wenn man jetzt weiter fleißig fotografiert und Bilder veröffentlicht, die im besten Falle sowieso zum Geschäft gehören, kann über die Jahre eine ordentliche Summe zusammenkommen.

Staffelungen gibt es laut meiner Recherche nicht.

Es macht keinen Unterschied ob es sich um ein Foto, eine Grafik oder ein Bild handelt. Auch macht es keinen Unterschied, welche Größe ein Werk hat. Solche Details sind der VG Bild-Kunst völlig wurscht.

Alle Werke, die online veröffentlicht sind, werden nach einem Verteilungsplan gleich vergütet.

Einen Unterschied gibt es dann doch noch: Ist das Bild auf der eigenen Seite oder einer fremden Seite zu sehen?

Die Vergütung ist höher, wenn das Bild auf der eigenen Website zu sehen ist. Hier müssen die Impressumsangaben übereinstimmen.

Müssen alle Bilder jedes Jahr neu gemeldet werden?

Ja, alle bereits gemeldeten Bilder müssen jedes Jahr neu gemeldet werden bzw. die Gesamtzahl der Bilder pro Domain.

Eine automatische Vergütung für bereits gemeldete Bilder im Internet erfolgt nicht.

Ausnahme: Bücher! Hier speichert die VG Bild-Kunst die Daten und berücksichtigt die Meldung fünf Jahre lang. Sollte ein Buch eine neue Auflage bekommen, wodurch es sinn- und rechtsgemäß eine neue ISBN bekommt, so verlängert sich die Frist um weitere 5 Jahre. Sofern eine Meldung erfolgt.

Wie handle ich das persönlich mit Bildern, um den Überblick nicht zu verlieren?

Am Anfang habe ich eine “Domain-Inventur” vorgenommen. Dazu habe ich einfach die Sitemap der Domains geöffnet und alle sichtbaren Seiten nach eigenen Bildern durchforstet. Veröffentlichte Blogbeiträge mit Bildern, die nicht in den Meldezeitraum fallen, habe ich nicht berücksichtigt. Das Zählen der Bilder dauert eine Weile.

Mittlerweile, weil ich etliche Bilder einsetze, handle ich das mit einer Excel-Tabelle. Mit Registerkarten für die jeweiligen Domains und Bücher, wo Bilder von mir zu sehen sind.

Kommen neue Beiträge, neue Bücher, neue Domains mit neuen Bildern hinzu, vermerke ich das in der jeweiligen Registerkarte.

Werden Bilder gelöscht, so lösche ich sie auch aus der Excel-Tabelle. Supereinfach und übersichtlich, wie ich finde. Man darf diese Arbeit nur nicht schleifen lassen.

Penibler Buchhalter spielen ist hier nicht verkehrt.

Dadurch gestaltet sich die Meldung später wirklich einfach und ist in 5 Minuten erledigt.

Ich verbinde das gerne mit der VG-Wort. Baue ich den Tracking-Code in einen Text, zähle ich die Bilder im Text gleich mit.

Fazit

Mit der VG Bild-Kunst lassen sich zusätzliche Blog- oder Webseiteneinnahmen mit eigenen visuellen Werken generieren.

Voraussetzung ist: Man meistert den zeitlichen Mitgliedschaftsaufwand und den Zählaufwand der Bilder. Führt Buch und meldet seine Werke jedes Jahr aufs Neue der VG Bild-Kunst.

Meiner Meinung nach lohnt sich der Aufwand. Vor allem wer über einen längeren Zeitraum plant mit Fotos, Bildern, Grafiken, Anleitungen etc. Geld im Internet zu verdienen sollte Mitglied der VG Bild-Kunst werden und seine visuellen Werke melden.

Checkliste

  • Wahrnehmungsvertrag anfordern.
  • Zwei mal Original ausgefüllt und unterschrieben + Nachweise zurück an die VG Bild-Kunst senden.
  • “Domain Inventur” vornehmen und Excel-Tabelle anlegen.
  • Bilder schriftlich bis 30. Juni oder online bis 31. Oktober für das Vorjahr melden.

Über mich

Mein Name ist Dmitri. Viele meiner Bekannten nennen mich einfach nur Dimi. Ich liebe es auf meinem Blog “MoosParade – Denn ohne Moos nix los! Das Geld richtig steuern und die finanzielle Freiheit erreichen!” über Geld, Geldanlage & Finanzen zu plaudern.

Um dieses eher trockene Thema lockig und flockig gleichwohl einfach und verständlich zu gestalten, ist das Blog mit Bildern und Skizzen bestückt. Ich bin Mitglied in der VG Bild-Kunst und kann mich jedes Jahr (und ich hoffe ab heute auch Du) indem ich meine Werke melde, auf zusätzliche Einnahmen freuen.

Du hast Interesse einen Gastartikel hier auf “Selbständig im Netz” zu veröffentlichen?
Die Anforderungen an Gastartikel und ein Kontaktformular findest du auf der Gastautoren-Seite.

Peer Wandiger

32 Gedanken zu „VG Bild-Kunst – Einnahmequelle für Fotografen, Grafiker und Designer“

  1. Schöner Artikel, hatte ich bisher gar nicht auf dem Schirm.

    Kannst du noch 1-2 Sätze zu der Vergütung schreiben? Was genau bedeutet “Geld mit den Bilder verdienen”? Muss ich die kostenpflichtig zum Download anbieten oder reicht es, wenn dort zum Beispiel AdSense eingebunden ist?

    Gibt es bestimmt Qualifikationsmerkmale für Bilder (z.B. Größe/Auflösung, Detailgrad [falls man sowas messen kann], …)? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich einfach ein paar random Handy Shots hochlade und dafür Geld von der VG Bild kassieren kann 🙂

    Viele Grüße
    Pascal

    Antworten
    • @Pascal

      Es reicht, wenn die Bilder online auf der Webseite zu sehen sind.

      Das ist genau der Zweck der VG Bild-Kunst.
      Rechtevertretung der Mitglieder und Vergütung einer nichtkontrollierbaren Nutzung.

      Um Bilder vergütet zu bekommen, solltest du Urheber und Mitglied der VG Bild-Kunst sein.

      Allerdings: Wenn die Bilder nur auf der Webseite zu sehen sind, musst du einen Nachweis über Einkünfte aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit erbringen.

      Das ist die Hürde. Irgendwie Geld verdienen muss man dann schon. (s. Berufsgruppen)

      Konkret: Wenn du (Fotograf, Grafiker, Fotodesigner etc.) Bilder ins Netz stellst und irgendwo daneben AdSense Anzeigen flimmern, du damit Geld verdienst und das Nachweisen kannst…

      …und wenn das die VG Bild-Kunst akzeptiert, kannst du die Bilder vergüten lassen.

      So wie ich weiß, prüft das die VG Bild-Kunst genau.

      Qualifikationsmerkmale gibt es keine. Handyshots sind auch Bilder.

      Grüße
      Dmitri

      Antworten
  2. auch interessant zu wissen wäre, wo die fotos überall hochgeladen sein dürfen… darf ich ein Facebook Fanpage Album haben und werden diese auch vergütet? Etwas widersprüchlich ließt sich für mich der Blogartikel. Kann ich quasi einen Fotoblog einrichten und werde dafür entlohnt? Kann so ein Fotoblog auch auf einer Subdomain liegen wie bspw. auf wordpress.com?

    Antworten
      • @Dirk

        Knifflig-gute Fragen. Ich kann nur von mir berichten.

        Im Log-in-Bereich sind Domains zu melden. Ich melde in diesem Bereich auch nur Domains.

        Ob das Bild jedoch auf einer Domain oder Subdomain liegt, sollte nicht relevant sein. Solange es sichtbar ist und die Impressumsangaben übereinstimmen sollte dies OK sein, denke ich zumindest.

        Ob Bilder auf einer Facebook-Fanpage vergütet werden?
        Hier bin ich ehrlich gesagt überfragt. Damit habe ich mich nicht beschäftigt. Die VG Bild-Kunst weiß sicher mehr.

        Wasserzeichen sind doch OK. Solange es dein Bild ist und alle Voraussetzungen für eine Vergütung erfüllt sind. Sehe ich ebenfalls keine Bedenken.

        Anmerken möchte ich, dass es sich hier um zusätzliche Einnahmen handelt. Das sind keine Einnahmen, wovon man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

        Grüße
        Dmitri

        Antworten
  3. Diese Möglichkeit kannte ich bisher noch gar nicht. Klingt interessant. Muss man sich mal genauer anschauen.
    Gruß
    Christian

    Antworten
  4. Hallo,

    ich bin in meiner Freizeit als Konzertfotograf unterwegs. Nun möchte ich meine eigene Webseite erstellen und diese in einer Galerie veröffentlichen. Meine Frage nun die du mir vielleicht beantworten kannst, wie sieht es mit Wasserzeichen aus? Sind diese erlaubt?

    Viele Grüße
    Adrian

    Antworten
  5. Ich könnte mir vorstellen, dass gerade der Nachweise der Einkünfte aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit für einfache Blogger eben nicht so einfach durchgewunken wird. Ich mein, nur weil ich ein Blogpost mit einem Bild verschönere, bin ich doch kein Fotograf, oder? Mag vielleicht sein, dass es da spezielle Ausnahmefälle gibt, also Modeblogger, Foodblogger oder Reiseblogger, wo wirklich nur die Fotos im Mittelpunkt stehen, aber generell dürfte es schon schwer sein in so eine Kategorie zu fallen. Ist aber natürlich dennoch eine interessante Nebenseinnahmequelle die man sich von Fall zu Fall definitiv näher anschauen sollte.

    Gruß

    Christian

    Antworten
  6. Hallo,

    sehr interessanter Artikel. Bzgl. Bücher… werden (muss man) bei einem Buch die einzelnen Bilder/Grafiken gezählt oder gibt es da eine pauschale Vergütung?

    Gruß

    Tom

    Antworten
    • @Tom

      Sind z.B. 15 Bilder in einen Buch zu sehen?

      Dann Meldung der 15 Bilder für dieses Buch. Die 15 Bilder werden vergütet.

      Im Log-in-Bereich für Bücher wird konkret abgefragt…

      …wie viele Grafiken sind zu sehen…?
      …wie viele Fotos sind zu sehen…?
      …wurde das Cover selbst gestaltet…?

      Grüße
      Dmitri

      Antworten
  7. Super,
    VG Bild/Kunst kannte ich noch gar nicht.
    Da werde ich mich auf jeden Fall in den nächsten Tagen für eine Aufnahme bewerben.

    Danke für den informativen und hilfreichen Artikel!
    Der ist für mich echt Geld wert 😉

    Schönen Gruß
    Bernd

    Antworten
  8. Interessanter Artikel, muss ich mir auf jeden Fall mal näher ansehen. Du schreibst ja selbst für 100 Bilder gibt es etwa 200 Euro. Ich habe eine Seite mit > 25.000 Bildern mit monatlich wachsender Anzahl. Da käme ein ganz schön erklägliches Sümmchen zusammen, welches dann auch einen guten Teil des Lebensunterhaltes bestreiten kann. Kann ich mir nicht so ganz vorstellen… wo finde ich Vergütungstabellen und detaillierte Infos, wie das abläuft? Hast du da nähere Infos dazu?

    Antworten
    • Hallo Jens,

      ich schreibe: „Für gut 100 Bilder, die man online meldet, kann man etwa 200 € erwarten.“

      Die Gelder werden anhand eines Verteilungsplans verteilt. Konkrete Zahlen gibt es nicht.

      Kann es nicht geben!

      Du kannst es dir so vorstellen, dass die Einnahmen in einen Topf geschmissen und abzüglich Verwaltungsaufwand nach einem Verteilungsschlüssel unter allen berechtigten Mitgliedern verteilt werden.

      Nach Berufsgruppe, nach Werken online, Büchern etc.

      Es kommt drauf an, wie hoch die Einnahmen und wie viele Mitlieder berechtigt sind für eine Ausschüttung bzw. Anzahl der Werke.

      Kann bedeuten: weniger Einnahmen für die VG Bild-Kunst, dafür mehr berechtigte Mitglieder = weniger Ausschüttung pro berechtigten Mitglied.

      Oder kann auch sein: mehr Einnahmen für die VG Bild-Kunst, jedoch weniger berechtigte Mitglieder = mehr Ausschüttung pro berechtigten Mitglied.

      Der Punkt 7 im Verteilungsplan ist ganz interessant. (Link oben)

      Ich habe jetzt nochmal nachgeforscht, dort steht: „Der Verteilungsschlüssel legt eine Obergrenze der Ausschüttung für einen einzelnen Berechtigten fest.“

      Wie hoch die Obergrenze ist, steht dort nicht.

      Grüße Dmitri

      Antworten
  9. Super Artikel! Danke für die Informationen!

    Eine Sache ist mir noch nicht ganz klar: Die Ausschüttungen werden ja z.B. aus der Geräteabgabe finanziert, aber auch aus anderen Quellen. Nutzer von Werken müssen evtl. mit der VG-Bildkunst einen Vertrag abschließen, siehe “Tarife” auf der Website http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/tarife/tarife.html.

    Muss ich, wenn ich meine Werke (Fotos) auf der eigenen Website zeige, auch selbst bei der VG-Bildkunst Nutzungsrechte (Internet) erwerben? Bei der GEMA ist das z.B. ja so. Für die Nutzung von eigenen Werken im Internet muss man dort bezahlen.

    Wäre das auch bei der VG Bildkunst der Fall, würde man evtl. mehr bezahlen, als man später von der Bildkunst erhält – besonders wenn bei vielen Werken auf einer Website die Obergrenze greift.

    Antworten
  10. Hi Dimi,

    super spannender Artikel, vielen Dank dafür. Bin schon seit einigen Monaten Mitglied, habe aber bisher noch nichts gemeldet, weil ich nicht so recht wusste, wie ich das anstellen soll. Werde das jetzt aber mal machen. Da kommt ja doch ein bißchen was zusammen.

    Viele Grüße
    Florian

    Antworten
  11. “Ungefähre Schätzung: Für gut 100 Bilder, die man online meldet, kann man etwa 200 € erwarten.”

    Für 2013 und 2014 ist das leider nicht der Fall. Bei zwei Websites (ca. 500 Bilder fremde kommerz. Seite, ca. 100 Bilder eigene Seite) gab´s leider nur jedes Jahr insgesamt 50 EUR

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  12. Hallo !
    Leider kann man ja nur einmalig pro Jahr 200 Bilder für eine Domain melden, also nicht 5 Domains mit 200 Bildern, das wären dann ja 1.000 Bilder. Allerdings bekommt man bei Büchern, die Fotos enthalten pro Buch Tantiemen, auf 200 Bilde pro Buch begrenzt.
    Wenn einer also jedes Jahr d200 Fotos seiner Domain meldet und jedes Jahr ein Buch mit 200 Fotos veröffentlicht, können 400 Fotos pro Jahr gemeldet werden, das sind dann rund 800.- EURO Tantiemen im Jahr.
    Oder hast Du da noch eine bessere Alternative.

    Gruß
    Uwe

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  13. vielleicht kann der Beitrag mal aktualisiert werden auf aktuelle Zahlen. scheint sich nicht mehr wirklich zu lohnen? begrenzung der anzahl von bildern? danke!

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  14. Es gibt für Web-Indianer nur noch 200 Werke melden ( Mehr kann man nicht melden). Das waren für 2021 dann auch nur 200 Euro

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