Impressum in Facebook, Google+, Twitter & Co.

Impressum in Facebook, Google+, Twitter & Co.Ach waren die Zeiten schön, als man einfach unbeschwert das Web nutzen und es kaum erwarten konnte, neue Online-Dienste und -Services für das eigene Business einzusetzen.

Leider sind zumindest in Deutschland diese Zeiten vorbei. Wer als Selbständiger, Freiberufler oder als Unternehmen soziale Netzwerke nutzen möchte, muss einige rechtliche Anforderungen erfüllen.

Dass dies oft gar nicht so einfach und 100% rechtskonform machbar ist, verschärft das Problem.

In diesem Artikel geht es um das Impressum bei eigenen Profilen auf Facebook, Google+, Twitter und Co.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Impressumspflicht?!

Im Web gibt es die Pflicht zur sogenannten Anbieterkennzeichnung.

Nach §5 des Telemediengesetzes muss bei einem “geschäftsmäßigen” Online-Angebot, das bedeutet in aller Regel gegen Endgelt angebotene Inhalte, ein Impressum vorhanden sein. Das geht sogar soweit, dass man nicht mal Geld damit verdienen muss, sondern es lediglich könnte. Nur rein familiäre oder private Angebote sind davon ausgenommen.

In der Praxis wird es in der Regel so gehandhabt, dass man ein Impressum braucht, sobald es sich um Inhalte handelt, die nicht mehr rein privat sind und womit man direkt oder indirekt Geld verdient. Auch eine private Website, auf der ein AdSense-Banner prangt, benötigt demnach ein Impressum.

Über die Folgen eines fehlenden Impressums habe ich bereits berichtet.

Facebook-Abmahnungen

Mittlerweile gibt es durch viele Gerichtsentscheidungen eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung auch in sozialen Netzwerken. Genau das haben relativ viele Selbständige und Unternehmen zu spüren bekommen.

Eigentlich dachte man, die Zeit der Massenabmahnungen sei vorbei, aber über Facebook ist vor längerer Zeit eine Abmahnwelle geschwappt. Es wurden Firmen und Selbständige abgemahnt, die kein Impressum auf ihrem Facebook-Profil hatten oder wo dieses unvollständig oder im Reiter “Info” zu finden war (laut Gerichtsentscheid ist der Reiter “Info” nicht ausreichend, da dort niemand ein Impressum vermutet).

Wenn ein Impressum ganz fehlt, fehlerhaft oder unvollständig ist, dann braucht man sich gar nicht wirklich zu beschweren. Es ist leider Pflicht und dem muss man nachkommen.

Bei den meisten Social Networks besteht allerdings das Problem, dass es keinen Reiter Impressum gibt und man sich anders behelfen muss. Und leider ist es so, dass es bei manchen Social Networks leider keine 100% sichere Lösung gibt.

Impressum in Social Networks

Es gibt einige Tipps von Anwälten, wie man in den wichtigsten Social Networks der Impressumspflicht gerecht werden kann. So gibt es auf rechtsanwalt-schwenke.de einen sehr empfehlenswerten Artikel, in dem es konkrete Tipps für Twitter, Google+, Xing und Youtube gibt.

Twitter ist dabei am einfachsten, da man den Link zum eigenen Impressum einfach im URL-Feld des Profils eintragen kann.

Google+ ist zumindest bei normalen Profilen unproblematisch, da es dort einen “Über mich” Reiter gibt. Bei Unternehmensseiten gibt es nur einen “Info” Reiter, was wiederum nicht ausreichend ist. Da muss man etwas tricksen, was aber auch noch machbar ist.

Recht gut ist die Situation bei Youtube. Dort kann man eigene Links eintragen und diesen einen Namen geben. Man kann also problemlos einen Link namens “Impressum” einbauen.

Zu XING gab es zwischenzeitlich auch ein Urteil bzgl. des Impressums. XING hat reagiert und ein Feld für das Impressum eingeführt.

Auf allfacebook.de wird auf die Möglichkeiten bei Facebook eingegangen. Mittlerweile hat Facebook aber reagiert und ein Impressum-Feld eingeführt. Das sollte man auf jeden Fall nutzen.

Impressum in Facebook, Google+, Twitter & Co.

Allerdings scheint es auch hier keine 100% Sicherheit zu geben, da es je nach Anzeigerät eben auch mal nicht angezeigt wird. Vom Messenger und Co. ganz zu schweigen. Deshalb setze ich 2 Lösungen ein, die in der Summe hoffentlich alles abdecken.

In der Regel wird empfohlen auf das Impressum der eigenen Website zu verlinken, da man so nicht jedes Impressum auf den Social Networks einzeln pflegen muss. Dann muss aber auch drinstehen, dass das Impressum für die betreffenden Social Media Profile gilt. So wie bei mir im Impressum.

Impressumsgenerator

Wer sich nun fragt, wie so ein Impressum überhaupt aussehen muss, der kann den Impressum Generator auf e-recht24.de nutzen. Dieser leitet einen Schritt für Schritt durch die Erstellung eines Impressums.

Damit sollte man ein sicheres und fehlerfreies Impressum bekommen.

Abgemahnt, was nun?

Wurde man dennoch abgemahnt, sollte man das nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Neben den Abmahnungskosten gibt es in der Regel auch eine Unterlassungserklärung, die man unterschreiben soll. Meist ist diese jedoch viel zu allgemein gefasst, so dass das Risiko vom selben Unternehmen wieder abgemahnt zu werden steigt. Das Problem dabei ist, dass die Strafen in der Unterlassungserklärung in der Regel deutlich höher sind als die Kosten der Abmahnung.

Deshalb sollte man bei jeder Abmahnung zum Anwalt gehen und diese mit ihm besprechen. Meist wird er dabei helfen die Unterlassungserklärung umzuformulieren, so dass diese nur bei genau demselben Verstoß greift.

Auch wenn man sich sicher ist, die Abmahnung zu unrecht erhalten zu haben, sollte man zum Anwalt gehen und mit diesem klären, wie man dagegen vorgehen will. Keinesfalls sollte man sie einfach ignorieren.

Eine unendliche Geschichte

Leider wird uns das Thema auch in Zukunft weiter beschäftigen. Unterschiedliche Auffassungen von Gerichten sorgen nicht gerade für Klarheit und unendlich viele Social Networks sorgen sowieso dafür, dass immer ein Restrisiko bleibt. Auch in allen anderen geschäftlich genutzten Social Networks müsste man eigentlich ein Impressum einbauen, aber derzeit dreht sich die Diskussion nur um die großen. Zudem sorgen schon einfache Layout-Änderungen bei den Networks manchmal für neue Probleme mit dem Imnpressum.

Am sichersten ist es natürlich, überhaupt kein Social Network zu nutzen. Allerdings ist das in der heutigen Zeit nicht mehr zeitgemäß und bei vielen Selbständige im Netz nicht sinnvoll.

Auf Youtube, Facebook, Twitter, XING und dem Google+ Profil kann man das Impressum inzwischen vergleichsweise einfach einbauen, so dass man diese Networks relativ sicher nutzen kann.

Man sollte sich auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, um aktuelle Änderungen und neue Anforderungen nicht zu verpassen, denn auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Und natürlich sollte man auch die anderen rechtlichen Fallstricke im Social Web nicht aus den Augen verlieren.

Peer Wandiger

14 Gedanken zu „Impressum in Facebook, Google+, Twitter & Co.“

  1. Also mich nervt das ganze Thema wirklich.

    Ich finde, dass die Impressumspflicht viel zu streng ist hierzulande. Wer im Internet etwas Illegales machen will, den wird auch die Impressumspflicht nicht davon abhalten. Ich verstehe daher ganz einfach den Sinn von alldem nicht ganz.

    Meine ausländischen Kollegen lachen mich jedes Mals aus, wenn ich ihnen davon erzähle, welchen rechtlichen Verpflichtungen man hierzulande als Internet-Marketer so nachkommen muss.

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    • Ich sehe dies genauso. Wer etwas zu verbergen hat sitzt im Ausland und hat kein Impressum (oder ein falsches) auf der Seite.

      So trifft es oft den Falschen, da er zwar ein Impressum hat, aber irgendwo ein Fehler (laut Gesetz) hat.

      Im Ausland dagegen zu klagen ist dann sehr viel schwerer und daher kaufen sich mittlerweile auch viele einfach eine Postadresse im Ausland und diese Adresse wird auch im Impressum angegeben. So müssten auch alle Abmahnungen usw. dorthin geschickt werden und oft kommt dann nichts dazu, weil man durch die Adresse kaum Erfolg sieht.

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  2. Hallo,

    ja es ist wirklich schlimm was da abgeht. Manchmal möchte man meinen, dass die oft unklare Rechtslage bewusst so gehalten wird, um einige dieser Anwälte in Lohn und Brot zu halten. Nun gut ich hab schon lange alle Impressum, hoffe ich, so gemacht, dass eigentlich nichts passieren kann.

    Eine gute Versicherung und/oder eine gute Rechtschutzversicherung kann in so einer Situation Gold wert sein.

    VG
    Josef Altmann

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  3. Fiese Falle. Lieber ein Impressum machen. Danke für die Anregung. Gerade als Gewerbe ist man so auf der sicheren Seite- denke ich. Liebe Grüße aus Bochum

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  4. Nerviger als die Impressumspflicht ist die Art und Weise wie zum Beispiel die Social Networks damit umgehen beziehungsweise umgegangen sind. Allein Facebook ist ein gutes Beispiel, wie du es selbst im Artikelbild gezeigt hast, dass man als User nicht wirklich ernst genommen wird.

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  5. Was Sie sagen ist falsch. Auch private Seiten brauchen ein Impressum, wenn Sie einen redaktionellen Teil haben.

    Ich empfehle zur Erstellung den kostenlosen Impressumgenerator auf eRecht24.de.

    Bei den Socialmediaeinrichtungen fehlt es an den technischen Einrichtungen, um ein Impressum einzustellen. Das macht die Sache ungeheuer schwer, wenn nicht fast unmöglich.

    Es handelt sich hier um allgemeine Rechtsinformationen und nicht um Rechtsberatung. Im Einzelfall an einen Angehörigen eines rechtsberatenden Berufs wenden.

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  6. Ich finde diese Ganze Impressumspflicht auch etwas übertrieben. Trotzdem bleibt uns nichts anderes übrig, als sich so gut es geht an die Vorgaben zu halten. Vielen Dank also für diesen Artikel. Ich habe meine Facebookseite eben überarbeitet.

    Gruß,

    Claudius

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  7. Hi all,
    Deutschland isz diesbezüglich ein mieses Pflaster. Ich durfte schon zweimal einen Rechtanwalt beschäftigen in Ausübung meines online Business. Einmal habe ich dann auch nix mehr vom Gegenanwalt gehört. Also selbst einen Anwalt zu nehmen ist meistens die beste Idee.

    Ich werde auf jeden Fall meine online Projekte in die USA umziehen und von dort aus als LLC agieren. Das hat auch noch einige steuerliche Vorteile. Ich werde dann mal drüber schreiben wenn es soweit ist.

    Lieben Gruß Christiane

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  8. Ich persönlich empfinde diese unklare Rechtslage als Schikane und pure Geldschneiderei. Selbst wenn du dich an “alles” hältst, ist das noch lange keine Garantie, dass nicht doch noch ein Schlupfloch gefunden werden kann.

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  9. Sehr guter Artikel. Ein fehlendes Impressum sieht man wirklich des öfteren auf Facebook, aber das ist ja nicht das einzige was man falsch machen kann als Unternehmer. Man sieht auch immer häufiger das Unternehmen oder Selbstständige Fotos posten oder teilen, ohne das eine Quellenangabe gemacht wird. Ich glaub das wird auf kurz oder lang auch zu Problemen führen.

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  10. Sehr interessanter Artikel zu einem nervenden Thema. Und ja, die Zeiten waren schön als man noch nicht abgemahnt wurde. Ich habe gleich mal die Impressum-Verlinkung auf Twitter vollzogen und anfänglich mich auch eines Impressum-Generators bedient. Viel Glück allen.

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  11. Interessanter Beitrag. Allerdings ist er auch bereits knapp 4 Jahre alt. Von daher müsste man nachlesen, inwieweit die Bestimmungen noch gelten.
    VG, Anna

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    • Der Artikel hat immer noch seine Richtigkeit, da hier ja auf Impressumsgeneratoren verlinkt wird. Diese werden immer wieder aktualisiert.

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