Rechtliche Aspekte beim eigenen eBook – Schritt für Schritt zum eigenen eBook Teil 10

 - Schritt für Schritt zum eigenen eBookUm allerlei rechtliche Aspekte des eigenen eBook geht es im heutigen 10.Teil meiner Artikel-Serie.

Dabei gehe ich natürlich wieder auf meine Erfahrungen mit meinem Nischenseiten-Aufbau eBook ein und zeige Fallstricke, die man vermeiden sollte.

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Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Rechtliche Aspekte beim eigenen eBook

Wenn man ein eigenes eBook veröffentlichen möchte, muss man sich auch um rechtliche Dinge kümmern. Das ist genauso wie bei Website-Betreibern, die neben dem eigenentlichen Inhalt eben auch die gesetztlichen Vorschriften im Auge behalten müssen.

Dabei gibt es sogar viele Rechtsbereiche, die man als Websitebetreiber bereits kennt. Beim eigenen eBook kann man auf diese Erfahrungen zurückgreifen. Aber es gibt auch ein paar neue rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht betrifft natürlich auch die Inhalte des eigenen eBooks und stellt wohl einen der häufigsten Abmahngründe dar. Deshalb darf man dort keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne die Zustimmung des Rechteinhabers nutzen.

Das betrifft z.B. Fotos oder Bilder, bei denen man nicht selbst der Urheber ist. Kompliziert wird die Thematik beim Motiv. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Straßenbild- und Panoramafreiheit (§ 59 UrhG). Demnach darf man Bauwerke von öffentlichen Plätzen aus fotografieren und diese Fotos auch kommerziell nutzen. Aber nur die Außenansicht.

Ebenso problematisch wird es, wenn Menschen auf dem Bild zu sehen sind. Sind diese erkennbar bzw. steht ein Mensch im Vordergrund, dann braucht man dessen Zustimmung.

Leider geht es auch darüber hinaus recht kompliziert zu, so dass ich mittlerweile so gut wie keine Fotos/Bilder Dritter mehr auf meinen Websites verwende, egal ob es möglicherweise eine Lizenz gäbe, die das ermöglicht.

Lediglich Screenshots (ohne darauf erkennbare Bilder oder Fotos), eigens erstellte Grafiken und eigene Fotos verwende ich. So habe ich das auch in meinem eBook gemacht.

Möchte man in seinem eBook Bilder, Fotos, Grafiken, Texte, Textausschnitte oder ähnliches von anderen einsetzen, dann muss man sich die schriftliche Erlaubnis einholen und diese Werke entsprechend im eBook auch kennzeichnen.

Anbieterkennzeichnung

Ein eBook benötigt ein Impressum, wie auch jedes Buch. Allerdings gibt es auch hier keine so eindeutige Lage, wie man sich das wünschen würde. Je nach Bundesland scheint es da andere Detail-Regelungen zu geben.

Nicht viel falsch machen sollte man, wenn man sich dabei am eigenen Website-Impressum orientiert. Auf neobooks.com gibt es zudem einen guten Artikel der angibt, welche Informationen im Impressum enthalten sein sollten.

Interessant ist noch die Möglichkeit des Pseudonyms, was bei eBooks grundsätzlich erlaubt ist. In wie weit man da aber dann wieder als Selbstpublisher im Impressum das Pseudonym oder den Klarnamen angeben kann oder muss, ist nicht ganz klar. Wirklich anonym kann man als Selbstpublisher aber sowieso nicht veröffentlichen, da man ja auch eine eigene ladungsfähige Adresse angeben muss.

Für Fach-eBook Autoren ist das aber auch nicht wirklich ein Thema, da man sich ja einen Namen machen will bzw. der eigene Name, wenn man schon einen guten Ruf hat, hilft das eBook zu verkaufen.

Preisbindung

Man testet online gern und viel, da dies dort sehr einfach möglich ist. Gern würde ich auch verschiedene Preise für mein eBook testen, bzw. mal einen Sonderpreis für kurze Zeit anbieten.

All das ist so aber nicht möglich, da die Buchpreisbindung auch für eBooks gilt.

Zum einen sagt dies aus, dass man das eBook überall zum gleichen Preis verkaufen muss. Falls man es nur auf Amazon oder nur auf der eigenen Website verkauft, ist diese Einschränkung nicht so entscheidend.

Ärgerlicher ist da schon das Verbot die Preise kurzfristig zu ändern. Man darf also keine kurzfristigen Rabatt-Aktionen fahren, sondern nur langfristig mal den Preis ändern. Nach 18 Monaten kann man die Buchpreisbindung dann aber wegfallen lassen.

Umgangen wird diese Preisbindung von vielen eBook-Publishern durch Neuauflagen. Indem man das eBook einfach etwas erweitert und “neu” veröffentlicht, kann man dafür dann auch einen neuen Preis festlegen.

Verkauf

Beim Verkauf von eBooks gelten natürlich ähnliche Rahmenbedingungen wie bei normalen Online-Shops.

So muss man dem Käufer mittlerweile ein Widerrufsrecht anbieten, welches laut Gesetz 14 Tage beträgt. Wird der Käufer nicht ordnungsgemäß darüber informiert, dann verlängert sich das Widerrufsrecht auf 12 Monate und 14 Tage nach Eingang des eBooks.

Wenn der Käufer jedoch aktiv auf sein Widerrufsrecht verzichtet (durch eine Checkbox im Kaufprozess) kann man die Widerrufsfrist umgehen. Die Frage stellt sich nur, wann das Sinn macht und wie viele potentielle Kunden darauf freiwillig verzichten. Die Absprungrate dürfte deutlich höher sein. Digistore24.com hat dies mal getestet und eine sehr hohe Absprungrate festgestellt, so dass es nicht empfohlen wird.

Kein Widerrufsrecht muss man anbieten, wenn man lediglich B2B Handel betreibt, also nur an Unternehmen verkauft. Dann muss man aber auch sicherstellen, dass dort keine Privatpersonen einkaufen können.

Ein weiterer Aspekt, der sich geändert hat, betrifft die Umsatzsteuer. Früher galt das Land des eBook-Verkäufers als ausschlaggebend für die Umsatzsteuer. Heute ist es das Land des Käufers. Man muss bei der Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer also das Land jedes einzelnen Käufers auswerten und dann entsprechend abführen.

Damit man das nicht in jedem Land der EU machen muss, gibt es den sogenannten Mini-One-Stop-Shop der Bundeszentralamt für Steuern. Dennoch ist es mit Mehraufwand verbunden, was für mich auch ein Grund war mit Digistore24.com einen Anbieter für die Kauf- und Zahlungsabwicklung zu nutzen.

Mein eBook

Sicher sind die genannten rechtlichen Aspekte nicht abschließend, aber nach meiner Erfahrung sind es die wichtigsten und am häufigsten zu Problemen führenden Rechtsbereiche.

Bei meinem Nischenseiten-Aufbau eBook habe ich mich vorher umfassend informiert und z.B. bzgl. des Urheberrechts Verlage, eBook-Autoren und auch Anbieter wie Google AdSense oder Tool-Hersteller angeschrieben.

Die Antworten waren sehr unterschiedlich, oft vage und zeugen davon, dass dieser Rechtsbereich in Deutschland kathastrophal geregelt ist. Viele machen es einfach so, wie sie hoffen dass es richtig ist. Wirklich sicher ist sich kaum einer.

Und auch die Firmen, die ich bzgl. Screenshots etc. angefragt haben, sehen das eher locker, haben sich aber auch nicht wirklich klar festgelegt. Eine gewisse Grauzone betritt man also.

Deshalb bin ich sehr zurückhaltend mit Screenshots umgegangen und habe nur solche genutzt, die nun wirklich keine künstlerische Schöpfungshöhe enthalten. Darüber hinaus habe ich auf jegliche Fotos und auch Texte Dritter verzichtet.

Die rechtlichen Aspekte beim Verkauf habe ich elegant ausgelagert, indem ich mich für Digistore24.com entschieden habe.

Bisher habe ich keine Probleme mit meinem eBook gehabt, so dass ich nicht so viel falsch gemacht haben kann.

Eure Fragen

Damit die Artikelserie noch hilfreicher wird, freue ich mich über eure Fragen.

Hinterlasst einfach einen Kommentar, um mir eure Fragen, Probleme, aber auch Erfahrungen und Tipps rund um das Schreiben eines eBook zukommen zu lassen.

So geht es weiter

Im nächsten Teil der Artikelserie geht es um die “richtige” Landingpage für das eigene eBook. Warum ist diese Seite so wichtig und wie habe ich diese optimiert?

Peer Wandiger

15 Gedanken zu „Rechtliche Aspekte beim eigenen eBook – Schritt für Schritt zum eigenen eBook Teil 10“

  1. Interessanter Artikel!
    Bin auch gerade dabei ein eBook zu schreiben.
    Wie ist das dann mit den Preisen?
    Ich hab mir gedacht auch über Digistor24 zu verkaufen, bin ich dann auch an einen Preis gebunden?
    Es ist doch mein Produkt, da kann ich doch preislich machen was ich will.
    Ich hab ja keine ISBN.

    Schöne Grüße
    Stefan

    Antworten
  2. Wie verhält es sich denn mit den 14 Tagen Widerrufsrecht, wenn man das Ebook per Email oder Download versendet hat? Der Kunde hat es dann ja auf dem PC.

    Dann könnte er doch das Geld zurückfordern und würde das Ebook trotzdem behalten. Öffnet man mit so einer Regelung nicht Tür und Tor für Betrug?

    Antworten
    • Kurz gesagt: Ja.

      Dem kannst du entgegen wirken, indem du den Käufer bittest auf das Widerrufsrecht zu verzichten oder er bekommt das eBook dann halt erst in 14 Tagen.

      Das ist in der Praxis aber nicht wirklich machbar, da die Conversion Rate einbrechen würde.

      Antworten
  3. Hallo Peer,

    wie sieht es denn in der Realität mit dem Widerrufsrecht aus? Also, wie hoch ist die Anzahl der Käufer ungefähr, die im Nachhinein vom Widerrufsrecht Gebrauch machen?

    Antworten
  4. Hi Peer,
    erstaunlich das du den Artikel am 1.09 geschrieben hast.
    Denn seit genau da versuche ich mich zu informieren, vielleicht kannst Du mir ja aufschluss geben..

    Du vertreibst dein eBook ja auch über DigiStore24.
    Es geht daraus hervor, dass Du Urheber und Verkäufer und es eben Dein Buch ist.
    Nun hast Du bei deinem eBook auch keine AGB’s und keine Infos auf das Widerrufsrecht eingebunden. Ebenso hast Du nirgends geschrieben, dass Digistore, der Vertragspartner wird. Wie siehst Du das? Du preist es ja mit Preis, Mwst etc und als dein eigenes aus, und nicht das es DigiStore’s Produkt ist.. ich hoffe Du verstehst worauf ich hinaus will.

    Sind wir verpflichtet, in dieser Konstellation, wie Du und ich es aktuell machen, AGB’s Widerrufsrechte dazu entwickeln und auf unserer Seite zu stellen? Oder muss ersichtlich werden, das de Urheber in dem Fall Digistore24 ist?

    Ich würde mich wirklich wahnsinnig über eine Antwort und eine Sichtweise von Dir freuen!

    Danke und LG,
    Benni

    Antworten
    • Hallo Benni,
      der Verkauf kommt auf der Digistore24-Site zustande. Aber natürlich ist es mein eBook, ich bin der Urheber. Das ist eigentlich nicht anders, als in jedem anderen Online-Store.

      Der Vertrieb läuft über Digistore24 und ich bin der Autor. Bei Digistore24 gibt es ein Widerrufsrecht, das auch schon Kunden genutzt haben. Und wenn Digistore selbst keine AGBs einbindet, dann ist das deren Sache.

      Da ich kein Anwalt bin, weiß ich nicht, ob dir die Antwort reicht, aber ich sehe darin eigentlich kein Problem.

      Antworten
  5. Hallo Peer,
    Danke für Deine Tolle Artikel Serie , eine Frage hab ich noch die ich bisher durch Recherche nicht herausfinden konnte. :

    Unszwar wie ist das eig. Wenn ich texte aus Wikipedia zitieren möchte oder von andeten internet Seiten ?

    Kann ich es einfach eigen umschreiben ohne quellen Angabe?

    Oder sonst mehrere Stellen einfach zitieren mit quellen angabe?

    Woher weiß ich, wann das Legal ist & bleibt bzw. Wann es schon illegal & rechtswidrig ist ?

    Vielen Dank & freundliche Grüße

    Antworten
  6. Hallo Peer

    Das mit Digistore ist, an sich, rechtlich wohl nicht so ganz unproblematisch wie man annehmen könnte. So zumindest Rechtsanwalt Siebert, seines Zeichens ja verantwortlich für die eRecht24 Seite. Hatte neulich mal einen Austausch mit ihm. Er wollte sich mit meiner Thematik nicht rechtlich befassen, weil ich den Verkauf meines online Kurses über Digistore24 abwickeln lassen will. Er sagte, dass rein rechtlich gesehen der Käufer nicht Kunde von mir wird, sondern von DS24. Ich hätte danach also eigentlich ein rechtliches Problem, wenn ich den Kunden danach anschreibe. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber komplett problemfrei ist das Thema wohl nicht.

    Schöne Grüße
    David

    Antworten
    • Das kann natürlich sein, wobei ich die eBook-Kunden aus genau der Unsicherheit nicht anschreibe. Dass die Käufer aber Kunden von DS24 werden und nicht von mir, hat große Vorteile bei der Abrechnung und sonstigen Dingen. Ich bekomme einfach mein Geld von DS24 und muss mich um Details zu den einzelnen Kunden, Umsatzsteuervoranmeldung im Ausland etc. nicht kümmern.

      Antworten
  7. Hallo! Danke für deine aufschlussreiche Artikelserie!

    Ich bin gerade dabei ein ebook zu den Themen Filmen und Fotografieren zu schreiben… Wie sieht es rechtlich aus mit der Verwendung von Markennamen wie zB GoPro, Canon, oder das Verwenden von “YouTube” im Text (verweise auf Tutorials), die Empfehlung von zB “ClipGrab” im Text des Ratgebers…

    Danke schon mal und beste Grüße…

    Antworten

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