Nebenberuflich selbständig – 8 Tipps, die du unbedingt beachten musst

Die nebenberufliche Selbständigkeit boomt. Nach wie vor. Nebenberuflich selbständig ist, wer sich neben seinem Hauptjob als Angestellter eine eigene Selbständigkeit aufbaut.

Seit Jahren gründen mehr als die Hälfte aller Existenzgründer in Deutschland nebenbei. Dies besagt der KfW Gründungsmonitor 2015. In Zahlen ausgedrückt, sind das 522.000 Nebenerwerbsgründer in 2014 gegenüber 393.000 Vollerwerbsgründern.

Wir haben auch kürzlich eine Blogparade zum Thema gestartet. Bist du nebenberuflich selbständig, warst es in der Vergangenheit oder wirst es zukünftig sein? Was auch immer deine Geschichte ist, teile sie bis zum 18. Oktober 2015 mit uns allen, indem du deinen Beitrag in unserem Artikel zur Blogparade verlinkst.

Im heutigen Beitrag zeige ich dir, warum sich Gründer nebenberuflich selbständig machen und was es bei solch einer Gründung zu beachten gibt.

Selbstständig im Nebenjob – Neue Artikelserie mit Tipps, Informationen und Beispielen

Warum sich Gründer nebenberuflich selbständig machen

In 2013 hat sich das Institut für Mittelstandökonomie an der Uni Trier im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Beweggründe und Erfolgsfaktoren bei Gründungen im Nebenerwerb hinterfragt und die Ergebnisse in einer Studie veröffentlicht.

Dabei wird die Nebenerwerbsselbständigkeit wie folgt definiert:

Nebenerwerbsselbständigkeit liegt vor, wenn

  • zusätzlich zur ersten Erwerbstätigkeit (in abhängiger Beschäftigung/Beamtentum oder in selbständiger Tätigkeit) eine zweite, selbständige Erwerbstätigkeit ausgeführt wird, die in Teilzeit erbracht wird,
  • die Einkünfte aus der Nebenerwerbsselbständigkeit weniger als die Hälfte zum Gesamteinkommen der jeweiligen Person beitragen,
  • eine Einkunfts-/Gewinnerzielungsabsicht aus der zweiten, selbständigen Erwerbstätigkeit besteht.

Der verwertbare Rücklauf der Online- sowie Telefon-Erhebung betrug insgesamt 1.199 Teilnehmende. Dabei wurden auch Personen in die Studie einbezogen, die ihre Selbständigkeit als Zuerwerb führen. Personen also, die kein anderes Einkommen haben wie z. B. Hausfrauen, Rentner, Studenten oder Arbeitslosengeld-II-Empfänger.

Und darum starten Gründer in den Nebenerwerb:

  • Um eine Basis für Selbständigkeit im Vollerwerb zu schaffen. (53,9%)
  • Um Geschäftsideen erproben zu können. (55%)
  • Um durch Sozialversicherungen geschützt zu sein. (58,1%)
  • Um das finanzielle Risiko zu verringern. (64,8%)
  • Um eine Erwerbsalternative zu haben. (68,1%)
  • Um finanziell abgesichert zu sein. (68,6%)
  • Um Fähigkeiten zu nutzen. (70,5%)

Die genannten Ziele und Motivationen offenbaren auch schon einige Vorteile von Gründungen im Nebenerwerb. Demgegenüber steht die Doppel- bzw. berufliche Mehrfachbelastung, daher weniger Freizeit und hohe Anforderungen an die eigene Disziplin. Wer sich nebenberuflich selbständig machen möchte, muss flexibel sein, Organisationstalent besitzen und seine Zeit richtig einteilen können.

Warum hast du dich selbständig gemacht?

Warum hast Du dich selbständig gemacht?

  • Ich wollte das machen, was mir Spaß macht. (29%, 61 Stimmen)
  • Wegen der Selbstbestimmung. (23%, 49 Stimmen)
  • Wegen der zeitlichen oder örtlichen Unabhängigkeit. (16%, 34 Stimmen)
  • Wegen des Geldes. (14%, 30 Stimmen)
  • Ich bin nicht selbständig. (10%, 21 Stimmen)
  • Ich hatte keine Wahl, da ich meinen Job verloren habe. (5%, 11 Stimmen)
  • Aus einem anderen Grund. (3%, 6 Stimmen)

Teilnehmerzahl: 212 (max. 1 Stimmen)

8 Dinge, die es als Nebenerwerbsgründer zu beachten gilt

Endlich die eigene Geschäftsidee erproben ohne dabei kopfüber in unbekannte Gewässer zu springen. Die Nebenerwerbstätigkeit ist mittlerweile für viele eine geschätzte Alternative.

Wer sich nebenberuflich selbständig machen möchte, muss so einiges beachten. Das Wichtigste habe ich nachfolgend für dich zusammengefasst.

  1. Anmeldung der nebenberuflichen Selbständigkeit

    Wer regelmäßig selbständig tätig ist, muss das gemäß § 14 GewO beim Gewerbeamt anmelden. Egal, ob haupt- oder nebenberuflich. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt bzw. der Gewerbemeldestelle deiner zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Dabei musst du die Nebentätigkeit, die du ausüben wirst, näher benennen und eine Anmeldegebühr von 10 Euro bis 40 Euro zahlen. Dafür leitet das Gewerbeamt deine Anmeldung dann auch an Finanzamt und Berufsgenossenschaft weiter.

    Prüfe unbedingt die Kleinunternehmerregelung (§19 Umsatzsteuergesetz) bevor du dein Nebengewerbe anmeldest. Anspruch auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat insbesondere derjenige, der im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Umsatz von nicht mehr als 17.500 Euro brutto erwirtschaftet. Diese Grenze bezieht sich immer auf ein ganzes Jahr. Heißt: Startest du dein Business im Laufe des Jahres, musst du den voraussichtlichen Umsatz auf 12 Monate hochrechnen.

    Freiberufler (Rechtsanwalt, Schriftsteller, Übersetzer, etc.) müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden. Hier reicht die Anmeldung beim Finanzamt.

  2. Den Arbeitgeber informieren

    Nach dem Grundgesetz hat jeder Deutsche das Recht auf freie Berufswahl. Grundsätzlich steht es dir demnach frei, zusätzlich zu deinem Hauptjob noch weitere Tätigkeiten aufzunehmen. Eigentlich brauchst du deshalb als nebenberuflich Selbständiger keine Erlaubnis vom Arbeitgeber. Die Betonung liegt hier jedoch auf ‘eigentlich’. Klauseln im Vertrag, die eine Nebentätigkeit verbieten, sind unzulässig.

    Wichtig ist nur, dass

    • die Nebentätigkeit deine Leistung im Hauptjob nicht negativ beeinträchtigt,
    • du deinem Arbeitgeber mit deiner Nebentätigkeit keine Konkurrenz machst,
    • du dem Ansehen deines Arbeitgebers damit nicht in irgendeiner Form schadest,
    • deine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit die „Normalarbeitszeit“ (Hauptberuf) um nicht mehr als 20% überschreitet,
    • Krankheit oder Urlaub nicht dazu genutzt werden, im Nebenjob durchzustarten und
    • du Haupt- und Nebenjob klar trennst.

    Erfüllst du ein oder mehrere Kriterien, darf dir dein Arbeitgeber die Nebentätigkeit verbieten. Beamte, Richter, Soldaten und ähnliche Berufsgruppen müssen sich eine nebenberufliche Selbständigkeit generell genehmigen lassen.

    Erfüllst du die oben genannten Kriterien nicht, musst du deinen Arbeitgeber nicht über deine Nebentätigkeit informieren. Den Chef freiwillig dennoch zu informieren, kann sich aber als sinnvoll erweisen. Transparenz schafft in diesem Fall Akzeptanz und Vertrauen.

    Etwas anders stellt sich die Situation dar, wenn man selbst noch in der Ausbildung ist. Auf betriebsratspraxis24.de gibt es ausführliche Tipps zum Thema.

  3. Steuern und Versicherungen

    Auch bei der nebenberuflichen Selbständigkeit musst du dich mit den Themen Steuern und Versicherungen auseinandersetzen.

    Umsatzsteuer: Die wird immer dann fällig (bzw. kann auch nur dann auf Rechnungen ausgewiesen bzw. als Vorsteuer abgezogen werden), wenn du mehr als 17.500 Euro Umsatz im Vorjahr erwirtschaftet hast bzw. mehr als 50.000 Euro im aktuellen Jahr. In diesem Fall hättest du nämlich keinen Anspruch mehr auf die Kleinunternehmerregelung.

    Gewerbesteuer: Ab einem Gewinn von 24.500 Euro ist eine Gewerbesteuer zu entrichten. Das muss man allerdings erst einmal erreichen im Nebenjob. Da sich Freiberufler nicht beim Gewerbeamt anmelden müssen, ist auch keine Gewerbesteuer zu zahlen.

    Einkommenssteuer: Erwirtschaftest du mit deiner Nebentätigkeit mehr als 410 Euro Gewinn im Jahr, musst du diesen versteuern. Dazu einfach eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchführen mit der Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) beim Finanzamt einreichen.

    Krankenversicherung: Einer der größten Vorteile einer nebenberuflichen Gründung besteht darin, dass du deine gesetzliche Krankenversicherung behalten kannst. Heißt, dass du als nebenberuflich Selbständiger keine zusätzliche, eigene Krankenversicherung benötigst sofern die Nebentätigkeit wirtschaftlich nicht die Haupttätigkeit überwiegt und du maximal 18 Stunden pro Woche für deine Nebentätigkeit aufwendest. Andernfalls wird eine private oder freiwillige Versicherung erforderlich. Eine Rücksprache mit deiner Krankenkasse ist empfehlenswert, um diese Grenzen individuell zu erfragen.

    Studenten dürfen zwar in ihren Semesterferien voll arbeiten, aber während der Vorlesungszeit gilt eine Grenze von maximal 20 Wochenstunden, um ihre studentische Krankenversicherung zu behalten.

    Rentenversicherung: Das gleiche gilt grundsätzlich auch bei der Rentenversicherung. Aber Achtung: Es gibt einige rentenversicherungspflichtige, selbständige Tätigkeiten wie etwa Lehrer, Hebamme, Erzieher, Handwerker oder ähnliches.

    Unfallversicherung: Es besteht keine Pflicht zum Abschließen einer Unfallversicherung. Wer jedoch eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, die dies grundsätzlich erforderlich macht, sollte darüber nachdenken eine separate Unfallversicherung abzuschließen. Denn die über die Berufsgenossenschaft abgeschlossene Unfallversicherung wird bei einem Unfall im Nebenjob definitiv nicht greifen.

    Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile einer nebenberuflichen Selbständigkeit sind nicht zu übersehen. Insbesondere der Schutz durch die Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) im Hauptberuf ist ein immenser Vorteil gegenüber der hauptberuflichen Selbständigkeit. Für die Besteuerung ist es darüber hinaus unerheblich, ob du nebenberuflich oder hauptberuflich selbständig bist. Hier gelten die gleichen Regeln.

  4. Die richtige Rechtsform wählen

    Grundsätzlich kannst du als nebenberuflicher Gründer jede Rechtsform für dein Unternehmen wählen, die du auch als hauptberuflicher Gründer wählen würdest. In der Regel startet man als Einzelunternehmer oder in Form einer BGB-Gesellschaft bzw. GbR (mind. 2 Personen). In beiden Fällen kann sofort losgelegt werden. Heißt, dass kein Stammkapital, Handelsregistereintrag oder Notarbesuche notwendig sind. Allerdings haftest du mit deinem Privatvermögen und zwar uneingeschränkt. Eine umfassende Übersicht zu den verschiedenen Rechtsformen inklusive ihrer Vor- und Nachteile findest du in Teil 5 von Peers Artikelserie ‘Schritt für Schritt in die Selbständigkeit im Netz’.

  5. So viele Stunden darfst du arbeiten

    Dem Gewerbe- und Finanzamt ist es egal, wie viel Zeit du für deine Nebentätigkeit aufwendest. Anders sieht es bei der Krankenversicherung aus. Wie eben schon erwähnt, gilt hier eine Grenze von 18 Stunden pro Woche, die du maximal für deine Nebentätigkeit aufwenden darfst. Über diese 18 Stunden hinaus muss für das Nebengewerbe eine extra Krankenversicherung abgeschlossen werden.

    Für die Bundesagentur für Arbeit giltst du bis zu einer Grenze von 15 Stunden pro Woche als nebenberuflich selbständig. Auch Arbeitssuchende können bis zu dieser Grenze eine selbständige Nebentätigkeit aufbauen ohne den Anspruch auf ALG 1 bzw. ALG 2 zu verlieren.

  6. So viel darfst du dir hinzuverdienen

    Die gute Nachricht: Wer als Arbeitnehmer neben seinem Hauptberuf gründet, muss keine Hinzuverdienstgrenzen beachten. Ebenso sieht es bei 450 Euro – Jobbern aus. Ganz anders hingegen bei Empfängern von ALG 1 bzw. ALG 2 oder Studenten. Während ALG 1 – Empfänger eine Hinzuverdienstgrenze von 165 Euro pro Monat beachten müssen, sind es bei ALG 2 – Empfängern 100 Euro pro Monat und bei Studenten, die BAföG erhalten, 400 Euro pro Monat.

  7. Scheinselbständigkeit

    Gerade zu Beginn der selbständigen Nebentätigkeit besteht die Gefahr, aus rechtlicher Sicht kein „echter“ Selbständiger zu sein. Vor allem dann, wenn du zunächst nur für einen Auftraggeber tätig wirst. Schau dir die folgenden Kriterien an. Wenn drei oder mehr auf dich zutreffen, wirst du als Scheinselbständiger angesehen:

    • Du beschäftigst keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die mehr als 400 Euro im Monat verdienen.
    • Du bist überwiegend nur für einen Kunden tätig (Richtwert: 84% des Umsatzes).
    • Du kannst nicht selbst frei über deine Arbeitszeit entscheiden.
    • Du kannst deine Arbeitsstätte nicht frei wählen.
    • Du wirbst nicht um neue Kunden.
    • Du setzt deine Preise und Stundensätze nicht selbst fest.
    • Du gehst bei deinem Kunden einer Tätigkeit nach, die du zuvor im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung verrichtet hast.

    Erfüllst du mindestens drei dieser Kriterien, wirst du als Scheinselbständiger eingestuft und wie ein Arbeitnehmer behandelt. Dies hat zur Folge, dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und vor allem auch nachgezahlt werden müssen. Außerdem hat das steuerliche Auswirkungen.

  8. Zuschuss vom Staat

    Auch für nebenberufliche Gründer gibt es Förderprogramme und Zuschüsse. Da man im deutschen Förderdschungel leicht den Überblick verliert, habe ich eine Übersicht erstellt mit wichtigen Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer. Grundsätzlich entscheidend ist, dass du diese rechtzeitig beantragst, um eventuell vorhandene Fristen einzuhalten und nicht in Stress und Hektik zu verfallen. Zusätzlich zu den im Beitrag vorgestellten Quellen solltest du eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, denn nur dort kann man explizit auf deine Anforderungen eingehen.

Fazit: Nebenberuflich vs. hauptberuflich selbständig

Weniger Risiko, bessere finanzielle Absicherung, mehr Zeit. Wenn du die Doppelbelastung von Haupt- und Nebenjob aushältst und grünes Licht vom Arbeitgeber bekommst, hast du als Gründer im Nebenerwerb gute Chancen, ein erfolgreiches Business zu starten.

Um als Selbständiger in Teilzeit zu gelten, ist das Verhältnis zwischen Haupt- und Nebentätigkeit entscheidend. Die einzuhaltenden Grenzen können oftmals in Stunden oder Euro ausgedrückt werden. An anderer Stelle kommt es darauf an, dass du gegenüber Ämtern oder Kassen glaubhaft machen kannst, dass du tatsächlich nur in Teilzeit selbständig bist.

Die Entscheidung für oder gegen die nebenberufliche Selbständigkeit ist ganz abhängig von deinen Zielen und deiner Situation. Du musst wissen, was du erreichen möchtest und was du bereit bist, dafür zu leisten. Als Nebenerwerbsgründer arbeitest du immer dann, wenn Familie und Freunde nach Feierabend entspannen oder sich ihren Hobbies widmen. Vollzeitjob, selbständig im Nebenjob, Partner, Kinder: Das alles unter einen Hut zu bekommen, ist nicht immer ganz einfach. Diese Erfahrung musste auch einer unserer Interview-Partner machen. Andererseits bist du durch deinen Hauptjob finanziell abgesichert und kannst daher ohne großes Risiko an deinem eigenen Business feilen, Ideen testen und Schritt für Schritt wachsen.

Deine Fragen zur nebenberuflichen Selbständigkeit

Hast du Fragen zum Thema Nebenerwerbsgründungen, die ich dir in diesem Artikel nicht beantwortet habe oder die dir ganz einfach unter den Nägeln brennen? Hinterlasse einen Kommentar und wir werden deine Fragen in weiteren Beiträgen aufnehmen oder direkt hier beantworten.

125 Gedanken zu „Nebenberuflich selbständig – 8 Tipps, die du unbedingt beachten musst“

  1. Vielen Dank für die Tipps. Habe diesen Artikel abgespeichert, da der Text gute Punkte enthält, die mir später sicherlich behilflich sein werden. Der Text hat sicherlich paar gute Stunden gekostet..

    Schön formatierter Text. Gefällt mir!

    Grüße.

    Antworten
    • Sehr guter und hilfreicher Artikel.
      Meine Frage ist wenn ich einen Nebenjob habe der nur 20 Stunden die Woche geht. Wie sieht es dann mit einer teilzeit selbständig aus ? Ich verdiene mit dem 20 Stunden Wochen jop 800 € netto

      Antworten
  2. Klasse Artikel. Der trifft gerade genau mein Vorhaben, deshalb habe ich auch ganz genau gelesen 🙂 Ist mal eine schöne Zusammenfassung.

    Eine Frage hätte ich dann doch noch. Wie ist das eigentlich wenn ich unter 17.500 € pro Jahr verdiene aber nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen möchte? Geht das trotzdem?

    Antworten
    • Hallo Markus, Kleinunternehmer bleibst du solange dein Ertrag unter 17.500 € bleibt.
      Wenn es dir um die Umsatzsteuerbefreiung geht, auf die kannst du auch verzichten!

      D.h. du darfst dann in den ersten 1-2 Jahren monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt per Elster (online) machen. Im Folgejahr darfst du dann die jährliche Umsatzsteuervoranmeldung machen.
      Wenn die Beträge nicht so hoch sind, kann das Finanzamt auch eine quartalweise Meldung verlangen. Bei mir war das nach 2 Jahren.

      Ist mehr Arbeit und Verwaltung. Mit einer guten Software oder Steuerberater gut machbar.
      Lohnt sich, wenn die Einnahmen aus anderen Ländern stammt, wo keine Mehrwertsteuer in Deutschland anfällt und du Investitionen wie Bürogeräte, Computer … für dein Gewerbe hast.
      Die Mehrwertsteuer für Betriebsmitteln kannst du dann monatlich geltend machen und bekommst die vom Finanzamt monatlich zurück.

      Wie macht man das?

      Nach der Gewerbeanmeldung bekommst du vom Finanzamt einen Fragebogen wo voraussichtliche Umsätze und Gewinne eingetragen werden. Dort wird auch die Kleingewerberegelung abgefragt.

      Meine Buchhaltung mache ich mit WISO MeinBüro. Lizenz kostet je Jahr ca. 80-100€. Wenn man einmal alles für seine Anforderungen eingestellt hat, ist die Software ganz gut. Elster ist intergriert. Wenn alle Belege gebucht sind, kann man die Umsatzsteuervoranmeldung mit ein paar Klicks an das Finanzamt bzw. Bundesamt für Wirtschaft senden.

      LG
      Bernd

      Antworten
  3. Wie ist das hier gemeint “… Urlaub nicht dazu genutzt werden, im Nebenjob durchzustarten…” bei Krankheit ist das ja klar, aber im Urlaub? Ich kann doch in meiner Freizeit machen was ich will. Ich gehe mal davon aus das fast alle die sich nebenberuflich was aufbauen, im Urlaub des hauptjobs am meisten Gas geben.

    Antworten
  4. Vielen Dank für diese strukturierte Übersicht. Jüngst musste ich mich selbst durch diese Themen arbeiten. Dieser Artikel hätte mir dabei einiges an Arbeit erspart 😉

    Antworten
  5. Hallo,
    Punkt 6 ist falsch.
    Denn ALGII Empfänger dürfen so viel hinzuverdienen, wie sie können/wollen.
    Aber alles über 100 Euro pro Monat wird an dem ALGII-Satz prozentual angerechnet..
    Viele Grüße,
    Kai

    Antworten
  6. Dein Urlaub darfst/solltest du zur Erholungszwecke nutzen. Schließlich will dein Hauptarbeitgeber ein erholten Mitarbeiter nach den bezahlten Urlaub.

    So viel zur Theorie.

    Natürlich kann keine nachprüfen ob du während dein Urlaub an deine nebenberufliche Selbständigkeit gearbeitet hast. Aber ich würde mich auf Arbeit zurück halten mit Anmerkungen was ich während mein Urlaub gemacht habe. Dies gilt auch unter Kollegen – man weis ja nie ?

    ALG 2.

    Natürlich kann ein ALG 2 Empfänger so viel dazu verdienen wie er/sie will. Aber es sind nur 100 Euro im Monat frei und vom restlichen darfst du nur 20% behalten. Kurzum 80% vom erwirtschaften werde Dir von deine ALG 2 Leistungen abgezogen.

    Bei eine angenommene Summe von 500 Euro im Monat verbleiben Dir dann real nur 180 Euro übrig. Meist ein miese Geschäft.

    Zudem darf ein Arbeitsloser nur maximal 14,9 Stunden pro Woche in seine nebenberufliche Selbständigkeit arbeiten. Wer schon 15 Stunden arbeitet gilt nicht mehr als Arbeitssuchend.

    Zwar wird auch hier keine die genaue Stundenzahl überprüfen, aber wer vielleicht denkt – ich mache mir neben den ALG 2 Bezug Selbständig und verdienen zwar eine stolze Summe und erhalte vom Amt vielleicht nur noch z.B 50 Euro an Leistungen, Hauptsache die Krankenkassen Beiträge werden von denen entrichtet, der wird schnell merken dass, diese Weg nicht geht.

    Übrigens wer meint “ich könnte ja vergessen dies dem Amt zu melden” wird schon bald Probleme bekommen. Die Ämter machen regelmäßig Anfragen über die Leistungsbezieher ob diese nicht in irgend eine Form Nebeneinkünfte haben. Die gilt so wohl für den klassischen Nebenjob wie eine Selbständigkeit. Wer dies nicht angibt riskiert eine Anzeige wegen Leistungsmissbrauch oder muss zumindest in nach hinein die zu unrecht bezogene Leistungen vollständig zurück zahlen.

    Antworten
    • Sorry Peter, aber das ist ganz schöne Meinungsmache. Zum einen stimmt es inhaltlich nicht. Zwischen 100 und 1000 Euro sind es 20 Prozent, zwischen 1000 und 1200 sind es 10 Prozent, lebt ein Kind im Haushalt, sind es bis 1500 Euro 10 Prozent. Hat man also, gleich ob Nebengewerbe oder Hauptberuflich selbständig 1200 Euro Gewinn (Achtung, Arbeitsamt hat eine lustige Art den Gewinn zu ermitteln, ganz anders als Finanzamt), hat man 300 Euro extra zum Alg2 Satz. Also eine ganze Menge. Bei deinem Beispiel sind es jetzt nur 500 Euro, wovon man dann 180 Euro behalten kann. Ich denke mal, dass sehr viele Hartz IV Empfänger da einen deutlichen Unterschied sehen, ob sie nur 399 Euro Regelbedarf für einen alleinstehenden Erwachsenen zur Verfügung haben oder eben 579 Euro. Das sind schließlich fast 50 Prozent mehr Geld. Also ein gutes Geschäft und das gute Gefühl, nicht vollständig vom Amt abhängig zu sein. Alleine die Formulierung: „Bei einer angenommenen Summe von 500 Euro im Monat verbleiben dir dann real nur 180 Euro übrig. Meist ein mieses Geschäft.“ treibt mir die Zornesröte ins Gesicht. Die 500 Euro bleiben bei dir vollständig, du bist also weniger Hilfe bedürftig und liegst dem Amt weniger auf der Tasche, da sie dir eben 320 Euro weniger überweisen. So ist das.

      Auch das mit den 100 Euro kann man pauschal nicht so sagen. Ist man selbständig und hat mindestens 400 Euro Gewinn, kann man noch andere Kosten zu 100 Prozent geltend machen und so einen Betrag von 200 Euro komplett ersetzt bekommen (Pflichtversicherungen, dazu zählt in einigen Bundesländern sogar die Haftpflichtversicherung für den Hund, Auto). Man hat also fast immer etwas mehr und den Kopf frei, um da raus zu kommen.

      Außerdem, hat man einen guten Sachbearbeiter, kann man durchaus versuchen auf diesen Nebenerwerb eine Vollzeitselbständigkeit aufzubauen um mit Hilfe des Amts weg vom Amt zu kommen. Hat man keinen guten Sachbearbeiter, dann muss man sich schon sehr gut mit seinen Rechten auskennen, ansonsten wird man mit Maßnahmen und Auflagen so zugeschüttet, dass man keine Zeit mehr für eine selbständige Tätigkeit hat. Hat man aber bereits ein Nebengewerbe und denkt, dass man es ausbauen kann, spricht nichts dagegen, mit seinem Kundenbetreuer beim Amt eine Regelung zu finden für eine Zeit mit Maßnahmen und von Auflagen verschont zu bleiben und sich eben selbständig zu machen. Das heißt man kann sich durchaus aus ALG 2 heraus auch erfolgreich selbständig machen (wir haben in Deutschland schließlich die freie Berufswahl) und Hartz IV als Aufstocker beziehen. So wie es Arbeitnehmer eben auch machen, die zu wenig in ihrem Job verdienen, um davon Leben zu können. Wogegen das Amt durchaus was hat, ist ein absehbar erfolgloser Versuch auf eigene Beine zu stehen. Wer also dauerhaft bei Betrag X rumdümpelt und auch noch nach X Jahren einen Zuschuss benötigt, den wird man sicherlich mit Druck kommen.

      Wer den Weg gehen will, sollte aber seine Rechte sehr gut kennen. Und es muss klar sein, dass die doppelte Buchführung (das Amt rechnet Gewinn ganz anders als Finanzamt) durchaus Nerven kosten kann. Ebenfalls unnett (aber sehr verständlich) ist, dass das Amt natürlich nicht in das Geschäft investieren möchte. Auch arm rechnen mag man da nicht sehr. Daher sind unnötige Ausgaben verpönnt oder werden eingeschränkt. Hat man aber genug Gewinn, kann man sich durchaus auch einen tauglichen günstigen Computer kaufen, wenn der alte kaputt ist. Das schmälert den Gewinn sofort (Abschreibungen kennt das Amt nicht) und du bleibst Arbeitsfähig. Solange du eben das ganze mit deinem Kundenbetreuer abgesprochen hast.

      Es kann sich also durchaus lohnen in ALG 2 nebenberuflich selbständig zu sein und es kann sich durchaus auch lohnen, sich mit Hilfe des Amts aus ALG 2 mit Hilfe einer richtigen Selbständigkeit zu lösen.

      Immerhin mit deinem letzten Absatz stimme ich voll überein.
      Grüße
      Bella

      Im übrigen darf man auch in ALG 1 mehr als 165 Euro im Monat Gewinn haben. Da wird es dann aber komplett abgezogen.

      Antworten
  7. Hallo,

    ich habe eine Frage.

    Und zwar war ich bis vor kurzem noch Student und war nebenbei selbstständig tätig.

    Jetzt bist ich fest angestellt und möchte mein Gewerbe trotzdem noch nebenbei weiter betreiben.

    Die Frage ist: Wie viel darf ich dazu verdienen ohne Steuern zu zahlen ? Als Student kannte ich meine Grenze die Steuerfrei ist. Aber wie ist es hier ?

    Danke 🙂

    Antworten
  8. Ich fand es gerade zu Beginn sehr hart, neben meinem Vollzeitjob eine Nebentätigkeit aufzubauen. Irgendwann habe ich dann unter dem Jammern meines damaligen Chefs auf 80% Arbeitszeit reduziert und konnte mein Business in der Folge sehr viel schneller aufbauen. Wenn also die Möglichkeit besteht zu reduzieren…

    Antworten
  9. @Bella,

    Im Grundsatz stimme ich Dir zu. Auch sehe ich jeden ALG 2 Empfänger der nebenbei was dazu verdient und daher weniger auf die Leistungen vom Amt angewiesen ist als ein Gewinn.

    Leider setzen aber die die große Mehrheit der Jobcenter die Leute die aktiv was machen, Steine in den Weg,

    So habe ich mein Weg aus ALG 2 gefunden mit eine Selbständigkeit. Seit dem 1. August bin ich voll weg vom Amt. Vorher war ich knapp 2 Jahre trotz Selbständigkeit auf deren Leistungen angewiesen.

    Es beginnt schon dass, die einem die Betriebsausgaben leider nicht so anerkennen wie das Finanzamt. Zu beginn war dies kein Problem da mein Gewinn recht niedrig war. Aber als ich ende 2014 doch langsam mehr Einnahmen hatten begannen die Probleme.

    Ich hatte leider eine absolute Flasc.. als Sachbearbeiter.Diese Person musste ich die entsprechende Gesetzes Texte vorlegen damit diese nicht die einfach Rechnung machte – alle Einnahmen sind gleich Gewinn.

    Ich will hier nicht jede Detail bringen, aber ich war über die ganze Zeit zumindest einmal pro Monat bei denen um alles zu klären.

    Fazit. Wer aus ALG 2 eine Selbständigkeit beginnt der hat es schwer. Selbst bei die Frage nach Förderung (Einstiegsgeld) muss jeden bewusst sein dass, die nur eine Kann Regelung ist. Ich habe es nicht bekommen und kenne auch ein paar andere die es nicht bekommen.

    Antworten
  10. Und wie geht das, wenn man sich nebenberuflich selbständig gemacht hat – also eine richtige kleine Firma gegründet hat, führt auch Mehrwertsteuer ab, usw. – und dann verletzt man sich in diesem Nebenjob und muss sich auch im Hauptjob krank melden. Was macht dann der Arbeitgeber? Muss der den Lohn fortzahlen???

    Antworten
  11. Hallo,
    ich bin Angestellte im KG und mache noch nebenbei als Selbstständige Webseiten. Im 2014 habe ich gesamt (nur) 1200€ verdient. Wie ich oben gelesen habe, muss ich das an FA melden. Leider habe ich keine Rechnungen behalten die ich absetzen kann. Kann ich trotzdem Arbeitszimmer zu Hause absetzen? Oder was anderes und gibt es dafür Pauschalbeträge?
    Danke im Voraus!
    Muss am Montag spätestens abgeben 🙁

    Antworten
  12. Hallo,
    ich möchte gern den Hauptjob aufgeben und in die Vollzeitselbstständigkeit. Kann ich mich nach meinem letzten Arbeitstag und somit der Abmeldung vom Arbeitgeber gleich privat versichern?

    Antworten
    • Ja das geht!
      Ich persönlich würde mir das aber sehr gut überlegen:
      Beiträge in der privaten steigen im Alter meist sehr hoch
      In der PKV zahlt man Beiträge für jeden Versicherten, in der GKV gibt es kostenlose Familienversicherungen
      Wechsel PKV -> GKV meist nicht mehr möglich, Vorfällen ab eine Alter von 55 Jahren

      Meines Erachtens ist eine freiwillige gesetzliche Versicherung mit privater Zusatzversicherung auf lange Sicht die bessere Alternative

      Antworten
  13. Super Artikel, sehr informativ. ich beabsichtige aus der jetzigen Situation heraus mich selbstständig zu machen. ich bin zur Zeit arbeitsuchend und überlege ob ich in Nebenerwerb mich selbstständig machen soll. Ich bin gelernte Kraft und habe zuletzt als Sekretärin gearbeitet. Leider zwingt mich meine Situation eine feste Anstellung anzunehmen, daher der Wunsch nebenbei beruflich zu werden. Ich habe Schulden – trotzdem lässt mich der Gedanke nebenbei selbstständig zu werden nicht los, hätte ich hier Chancen – bei Bedarf finanziell unterstützt zu werden, AA, Bank etc.

    Antworten
  14. Hallo,
    ich bin freiberuflich selbständig im Nebenjob in der Kinderbetreuung tätig. Betreue bei 3 Familien in der ihrer Wohnung jewils die Kinder für 2-3 Stunden. Wenn ich über 450 Euro im Monat Honnorar erhalte, muss ich in die Rentenversicherung einzahlen, obwohl ich das schon im Hauptjob als Angestellte mache? Ich habe keine Angestellten als nebenberufliche Selbständige.
    Danke für die Antwort.

    Antworten
  15. Bin ich sozusagen ab dem 1. erhaltenen € formal “selbständig” tätig oder ab welchem Betrag muss ich meine Tätigkeit dem Ordnungsamt melden? Geht dies auch rückwirkend?
    Es handelt sich für 2015 um erstes Erfahrungen sammeln, sodass nur etwa 100 € aus dem Leiten einer Übungsgruppe zu Kommunikationsthemen entstanden sind – in 2016 wird es mehr sein.

    Antworten
  16. Moin Moin,
    ich bin froh das es Internetautorinnen wie dich gibt. Danke die Informationen sind kompakt, verständlich und kurzweilig aufbereitet und auch noch super verknüpft.
    Alles auf einen Blick.
    Mir hat es sehr weitergeholfen.

    Antworten
  17. Danke für den Artikel, ist eine tolle Auflistung der wichtigsten Punkte. Dennoch ist das ganze Thema in Deutschland grundsätzlich viel zu kompliziert. Wer nicht in Deutschland lebt, hat da teils deutlich einfacher!

    Antworten
  18. hallo, ich habe noch gar keine Ahnung vom selbstständig sein und die damit einhergehenden regeln der Steuer. meine Situation:
    ich möchte nebenberuflich eine Dienstleistung anbieten und damit ca 400 Euro im Monat (ich denke da an 2 Aufträge zu je 200 Euro ) generieren. Diese 400 Euro möchte ich auf jeden fall für mich behalten ohne Steuer oder irgendwas anderes zu zahlen. geht das ? darf ich dann Rechnungen ausstellen? muss ich mich für diese Größenordnung überhaupt selbstständig machen?

    hoffe das meine frage hier her passt, hab den Artikel mit großer Aufmerksamkeit gelesen, kann leider nicht alles an info für mich verwerten

    Antworten
    • Natürlich musst du die Einnahmen bei deiner Steuererklärung angeben. Welche Steuern anfallen hängt davon ab, wie hoch insgesamt dein Einkommen ist.

      Ein Gewerbe brauchst du ebenfalls.

      Antworten
  19. Hallo,
    Ich stelle neben dem job Halsbänder und Zubehör für Hunde her. Der verdienst würde bei ca. 200-300€ im monat liegen. Ich muss also ein gewerbe anmelden und kann die Kleinunternehmer Regelung in amspruch nehmen. Außerdem muss ich eine einfache Buchführung führen und die Einnahmen bei der Steuererklärung angeben. Muss ich weiterhin etwas beachten?
    Vielen Dank

    Antworten
  20. Sehr hilfreicher Artikel, wie so viele auf dieser Seite.
    Ich bin froh das es SIN gibt, das hat mir schon oft geholfen.

    Antworten
  21. Hallo,

    ich habe mich vor 5 Jahren mit einer GmbH selbständig gemacht. Hierüber bin ich als Gesellschafter-Geschäftsführer freiwillig gesetzlich krankenversichert (eigene Beitragszahlung) und rentenversicherungsfrei. So weit so gut.

    Nun habe ich eine weitere nichtselbständige Tätigkeit aufgenommen, bei der ich geringfügig mehr verdiene als bei meiner Gesellschafter-Geschäftsführer Anstellung.

    Wie schaut es nun bei der nichtselbständigen Tätigkeit hinsichtlich der Sozialversicherung aus? Ich habe ein Fragebogen der Krankenkasse erhalten und muss nun Angaben hierzu machen.

    Mein neuer AG zahlt zur Zeit für mich ganz normale Beiträge zur Sozialversicherung.

    Ich möchte keine höheren freiwilligen Beiträge zahlen, was muss ich dann im Fragebogen angeben?

    Vielen Dank.

    Antworten
  22. Ich frage mich.. muss ich mehrere Gewerbe anmelden für Online Shop, Online Marketing, Autor usw. oder wie läuft das, wenn ich mein Business breiter aufstelle?
    Zunächst als Einzelunternehmer.

    Antworten
  23. Danke für den Artikel und die vielen wichtigen Punkte!

    Eine Frage habe ich noch: Ich will den Hauptjob auf 80 % fahren, um mehr Zeit für meine nebenberufliche Selbständigkeit zu haben. Betriebliche Gründe gegen die Teilzeit gibt es nicht, mein Arbeitgeber ist auch über die Nebentätigkeit informiert und hat sie genehmigt. Darf ich den “wahren Grund” für die Reduzierung angeben? Oder sollte ich mir was aus den Fingern saugen, z.B. gesundheitliche Gründe?

    Antworten
  24. Vielen dank für den Artikel.
    Um halt was auf die Beine zu stellen kann man auf dem Papier alles so gut schreiben wie man mag, aber wenn man es selbst nicht ausprobiert weiß man halt nicht ob es gut an kommt oder nicht. Es ist halt viel einfacher Nebenberuflich was aufzubauen als wenn man direkt voll einsteigen sollte. Es gibt immer Vor- und Nachteile wenn man es nebenberuflich betreibt. Klar ist die ganze Absicherung ein großer Plus punkt, aber wenn man seine meiste Zeit in sein Hauptberuf rein steckt bleibt halt nicht so viel Zeit für das Nebenberuf und somit braucht man etwas mehr Gesamtzeit um das Nebengewerbe zum laufen zu bringen. Allerdings sollte es nicht laufen hat man seine Absicherung im Hauptberuf.

    Antworten
  25. Hallo
    Ich bin als selbstständiger Handelsvertreter (Gewerbe angemeldet) für eine Firma tätig.
    Den Nebenerwerb mache ich als Rentner. Muß ich Sozialversicherung dafür bezahlen?

    Antworten
  26. Hallo,
    Danke für den Beitrag. Ich hab eine Frage, die mich beschäftigt. Kann mir mein Gewerbeschein entzogen werden, wenn ich die erwarteten Einnahmen nicht einhalte?
    Ich habe leichte Startschwierigkeiten, weil ich das nebenberuflich mache und nicht viel Zeit investieren kann. Ich habe den Aufwand unterschätzt.

    Zur Info: Ich würde bei der Steuererklärung keine Ausgaben angeben. Es sind lediglich ca. 50 Euro.

    Danke sehr

    Antworten
    • Guten Tag, sie erwähnen man sollte professionelle Unterstützung/Beratung suchen. Wer wäre das? Ein Steuerberater?
      Kann man 2 verschiedene NT anmelden z.B. Berater und Burger-Verkäufer?
      Vielen Dank,
      Petzold

      Antworten
  27. Ich bin nebenberuflich selbstständig (Kleinunternehmer ), Familienversichert bei meinen Mann…..ab 01.09.2016 fange ich eine geringfügige Beschäftigung an (450,00€).
    Wieviel darf ich dazu verdienen bei Dr Selbstständigkeit ? Ich darf 20 Std wöchentlich nicht überschreiten , stimmt oder ?LG G.G.B.

    Antworten
  28. Hallo, ich werde bald halbtags arbeiten (20h)und möchte nebenher meine Selbstständigkeit aufbauen. Mit dem Arbeitgeber ist schon vereinbart, dass das möglich ist. Wie viele Stunden darf ich in meine Selbstständigkeit investieren und wieviel darf ich mit der Selbstständigkeit verdienen?

    Antworten
  29. Ein wirklich guter Beitrag. Ich bin auch nebenberuflich tätig. Warum ich nicht voll selbständig bin? Weil ich neben der Absicherung auch meine hauptberufliche Arbeit sehr mag und den Kontakt zu den Kollegen vermissen würde. Allerdings kann ich mich bei meiner nebenberuflichen Tätigkeit kreativ ausleben. Hätte ich nochmal die Wahl, ich würde es genauso wieder machen 🙂

    Antworten
  30. Ich beziehe eine Regelaltersrente und könnte nebenberuflich selbständig Euro 400 ( Gewinn ) monatlich generieren. Zeitaufwand 5-10 Stunden per Woche. Muss ich der GKV Beiträge für die Euro 400 abführen ?

    Antworten
  31. Danke für den informativen Artikel. Nach Kündigung und Ende ALG1 habe ich, verheiratet, kein eigenes Einkommen mehr.
    Kann ich mich dennoch nebenberuflich selbständig melden? Es geht um kleinere Aufträge, ca. 20 h / Monat als Grafikdesignerin und Illustratorin.

    Antworten
  32. Hallo,

    vielen Dank für den hilfreichen Beitrag.
    Ich mache mich derzeit auch nebenbei freiberuflich selbständig und werde im ersten halben Jahr nur Ausgaben haben. Mich würde es noch interessieren ob ich die Ausgaben mit den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit verrechnen kann, sodass ich wegen den Ausgaben weniger Steuer auf meinen Normalverdienst zahlen muss.
    Danke für eine Antwort!
    VG
    Eva

    Antworten
    • Hallo Eva,
      wenn du dich freiberuflich selbständig machen möchtest, kannst du – auch wenn du im ersten/zweiten Jahr – nur Verluste machst (höhere Ausgaben als Einnahme), diese Verluste mit anderen Einkünften (z.B. Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit) verrechnen. Dies sind sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben. Wichtig ist immer, dass man grundsätzlich eine Gewinnerzielungsabsicht hat und ggf. auch nachweisen kann. Anfangsverluste sind immer zulässig; man sollte nur schauen, dass man irgendwann (3-5 Jahre) in die Gewinnzone kommt. Andernfalls ist es möglich, dass das Finanzamt Liebhaberei unterstellt. Aber grundsätzlich gilt selbstverständlich – alles was mit der zukünftigen selbstständigen Tätigkeit in Zusammenhang steht, bitte auch ansetzen. Hier musst du als Freiberufler eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.

      Falls Du weitere Fragen hast, kannst du mich gerne kontaktieren.

      Antworten
  33. Hallo,
    Danke für die Tipps.

    Leider trifft dieser Beitrag nur bedingt auf mich zu.
    Ich erläutere kurz: Ich bin Student, übe einen 450€ Job (IT-Branche) aus und betreibe eine Webseite, auf der ich Leuten programmieren beibringe.
    Diese Webseite bringt mir keinerlei Gewinn ein und wird von mir selber eher als Hobby abgesehen. Wie sieht das hier der Staat und/oder der Arbeitgeber?

    Gruß,
    Steffan

    Antworten
  34. Eigentlich müsstest Du hier nochmal Punkt 9 aufmachen und Familie/Freunde aufführen. Ich glaube viele sind sich dessen im ersten Moment nicht bewusst. Wenn ich nebenberuflich noch Geld verdienen will, muss ich zwingend mir irgendwo die Zeit nehmen…außer der Freizeit bleibt da nicht viel übrig…darunter kann und wird wahrscheinlich in erster Linie die Familie leiden….Auf jeden Fall keine Dauerlösung!

    Antworten
    • Stimmt, das trifft aber auf die Selbstständigkeit im Allgemeinen auch zu. Einerseits besteht manchmal die Möglichkeit, sich für familiäre/persönliche Angelegenheiten kurzfristig Zeit zu nehmen, was für Arbeitnehmer häufig nicht gilt. Auf der anderen Seite gibt es Zeiten, in denen Freunde und Familie wochenlang nichts von einem hören und sehen. Darüber sollte man sich bei der Gründung bewusst sein.

      Antworten
  35. Ein sehr umfangreicher und tiefgründiger Artikel!
    Gerade was das Thema (nebenberufliche) Selbstständigkeit angeht, gibt es viele Aspekte, die zu beachten sind. Was ich erstaunlich finde, ist, dass die Anzahl der Selbstständigen insbesondere im Internet rasant gestiegen ist. Hinzu kommen natürlich die weitreichenden Möglichkeiten, die das Internet heutzutage bietet.
    Was ich mir angesprochen hat, ist die Umfrage zu Beginn, die besagt, dass ungefähr 70% der Gründer in den Nebenerwerb starten, um eigene Fähigkeiten zu nutzen. Meines Erachtens hat man dadurch die Möglichkeit, sich individuell zu entfalten und Neues auszuprobieren.
    Danke für den Artikel, ich konnte einige spannende Erkenntnisse mitnehmen!

    Antworten
  36. Hallo, ich bin zufällig auf diese tolle Seite gestoßen, weil ich mich mit einem Partner nebenberuflich selbständig machen will. Die Frage, die sich mir stellt ist folgende: Mein zukünftiger Geschäftspartner und ich wollen gemeinsam eine ,,Firma,, gründen in der wir Selbstverteidigungs-Seminare/Kurse geben. Welche Rechtsform wäre denkbar um ein gemeinsames Unternehmen zu gründen, dass nur nebenberuflich betrieben wird? Es würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, da dieses Gewirr von Rechtsform, Steuern etc… Sehr undurchsichtig ist für einen Leihen? Grüße Robert

    P.S.: Ist es nötig eine Versicherung abzuschließen im Fall eines Falles, wenn sich ein Kursteilnehmer den Arm bricht? Oder genügen lediglich ein Schriftstück in dem verzeichnet ist, dass jeder auf eigene Gefahr trainiert und diesen unterschreibt????

    Antworten
  37. Interessanter und aufschlussreicher Artikel,

    Leider konnte er nicht den Fall in meiner Famile beantworten.

    Meine Mutter, Hausfrau und Mutter seit 36 Jahren, hat mittlerweile Ihre Kinder großgezogen und würde gerne “nebenberuflich” Dienstleistungen in “geistigen Heilen” und “Lebensberatung” ausüben.

    Leider wissen wir nicht welche Selbständigkeit sich daher anbietet. Gewerbe oder Freiberufler? und wenn Gewerbe, welche Rechtsform eignet sich dafür am besten?

    Danke für die kommenden Antworten

    Antworten
  38. Ich habe da eine Frage ! Mein bester Freund und ich haben eine Fotoseite. Mir kam die Idee sich teilselbststandig zu machen, was er nicht will weil man auch für den anderen haftet wenn man zu 2 eine gbr gründet. Nun hatte ich vor mich dann teilselbststandig zu machen aber er überraschte mich unwissentlich das er das schon gemacht hat. Mein Problem wir machen das ja zu zweit er ist aber ja jetzt alleine da drin wie sieht es rechtlich für mich aus wenn man Geld etc erhält auch versicherungstechnisch etc. vertrauenstechnisch baturlich auch ein Schlag aber mich interessiert was aus mir wird da es ursprünglich mein Projekt war.

    Antworten
  39. Eine Firma “nebenher” zu gründen, ist eine gar nicht mal so schlechte Idee. Denn der Vorteil liegt klar auf der Hand. Zwar hat man anfangs etwas weniger Zeit für die Selbstständigkeit, da man noch in einem anderen Beschäftigungsverhältnis ist, aber man kann somit die finanziell schwierigere Anfangsphase besser überstehen.
    Wenn die Gelder dann regelmäßig fließen, kann man sich immer noch dazu entscheiden, die Selbstständigkeit als Hauptgewerbe zu betreiben.

    Antworten
  40. Hallo,
    ich möchte nur noch sichergehen…Wenn ich hauptberuflich als Angestellter arbeite, darf ich dann 450€ im Monat nebenbei Einkommenssteuerfrei verdienen. Richtig? Muss ich dafür ein Kleingewerbe anmelden oder wie läuft das? Und wie gebe ich das beim Finanzamt bzw der Steuererklärung an?

    Und bei Altersrentnern habe ich auch die Frage:
    Darf ein Rentner, der alle Rentenvoraussetzungen erfüllt und seine Regelrente erhält nun auch 450€ dazuverdienen, ohne Abzüge leisten zu müssen? Und erfordert das irgendeiner Meldepflicht?

    Antworten
  41. Moin,

    ich wechsel zurzeit den Arbeitgeber von A zu B.
    Da ich mit A meinen Job gut gemacht und eine spezialisierte Software eingeführt habe, möchte man mich im Home-Office nebenberuflich behalten. B hat nichts dageben, da die Unternehmen in unterschiedlichen Marktsegmenten unterwegs sind.

    Es besteht eigentlich keine Möglichkeit neben der gut bezahlten Festanstellung bei B noch für A als Freiberufler zu arbeiten, oder? Ich wäre dann vermutlich sofort Scheinselbständig, da ich erst einmal wirklich nur A als Kunden hätte.

    Würde mich über einen Tipp sehr freuen.

    Antworten
  42. Guten Morgen,

    vielen Dank für den informativen Artikel.

    Ich habe mich als Kleinunternehmer für Übersetzungen beim Finanzamt registrieren lassen. Ab und zu möchte meine Mutter mir in Ihrer Freizeit bei Übersetzungen helfen. Sie lebt im Ausland, ist nicht in der EU erwerbstätig und ist im Ausland krankenversichert und angestellt.

    Stellt diese Konstellation ein Problem dar, bzw. würde das als Schwarzarbeit zählen?

    Vielen Dank.

    Antworten
  43. Mit geringen einem Startkapital ist meist eine Gründung im Nebenerwerb (neben einem Vollzeitjob) eine gute Lösung. Es gibt so viele Menschen mit großartiken Ideen, aber wenig Kapital.

    Antworten
  44. Hallo,

    ein guter und umfassender Artikel. Habe den Schritt selbst vor 4 Monaten unternommen und daher schon einiges gewusst. Es war aber trotzdem was neues dabei und sehr interessant zu lesen.

    Vielen Dank für den hilfreihen Content.

    BG Florian

    Antworten
  45. Ich bin nunmehr seit 9 Jahren selbstständig, ganz klar kann man auf beiden Seiten positive wie negative Aspekte finden. Wenn ein Monat als Selbstständiger mal nicht so gut läuft, dann fängt das kribbeln an, leichte Panik, was wäre wenn etc…..da hat es der Arbeitnehmer etwas besser. Allerdings: Der Job eines Arbeitnehmers ist auch nur so sicher, wie die Kündigungsfrist lang ist! Zeitliche Unabhängigkeit und Freiheit zählen für mich ganz klar zu den Vorteilen eines Selbstständigen, zudem kann ich mein Einkommen in dem Sinne frei bestimmen…tue ich viel verdiene ich viel, tue ich wenig gibt es auch wenig. Ein Angestellter hat in der Regel immer dasselbe…kann gut oder auch mal nicht so gut sein.
    Da ist die Option Nebenerwerb durchaus eine interessante Lösung, allerdings darf man nie vergessen…es ist zusätzliche Arbeit! Wenn man nach einem eh schon anstrengenden Tag auch noch sein Nebenerwerb betreiben möchte, dann kann das schon mal an die Substnz gehen!

    Antworten
  46. Selbstständig zu sein ist wirklich eine Tolle Sache, Mit einen Guten Konzept kann man immer noch viel erreichen obwohl es nicht mehr so einfach wie früher ist. Das Beste daran ist, das man sein Eigner Chef ist und das man sich von niemanden etwas sagen lassen muss.

    Antworten
  47. Hallo, ich bin als Angestellter Vollzeit berufstätig und möchte eine Nebengewerbe anmelden, in dem meine Frau hauptsächlich als Angestellte geführt werden soll. Es handelt sich um einen Auftraggeber, der eine monatliche Rechnung begleicht. Wie wird das steuerlich geführt?
    Soll der Lohn meiner Frau möglichst hoch oder eher niedriger berechnet werden?

    Antworten
  48. Danke für den Artikel!

    Wie sieht das ganze aus, wenn ich hauptberuftlich zwar mehr arbeite (20 Stunden) als nebenberuflich selbständig (18 Stunden), aber das Gehalt nebenberuflich höher ist als hauptberuflich?

    Antworten
    • Für das Finanzamt wird das Einkommen das wichtigste sein, so dass man hier dann eine andere Aufteilung sehen könnte. Also die Tätigkeit mit den meisten Einnahmen zur hauptberuflichen Tätigkeit erklären.

      Antworten
      • Muss ich hier etwas beachten bzw. hast du Tipps?
        Dh ich brauch auch eine eigene Krankenversicherung? Was ist, wenn ich aber aktuell noch nicht sicher weiß, ob das Gehalt aus der Selbstständigkeit tatsächlich höher ist als aus dem angestellten Verhältnis?

        Antworten
        • Eine spearate Krankenversicherung ist eigentlich erst notwendig, wenn du mehr als 20 Stunden nebenberuflich tätig bist. Aber zur Sicherheit vorher bei der Krankenkasse mal nachfragen.

          Antworten
  49. Hallo, ich möchte mich zu meiner nicht selbstständigen Arbeit, selbstständig machen. Es ist abzusehen das ich selbstständig mehr verdienen werde als in meinem erstjob. Wie verhält sich dieser Sachverhalt zu steuer, Versicherung und rechtlich. Meinen Erstjob möchte ich nicht aufgeben. Vielen Dank und schöne Grüße. Ralf

    Antworten
    • Hallo Ralf,
      solche konkreten Fragen solltest du auf jeden Fall mit einem Steuerberater besprechen. Dort kannst du dich auf die Antwort auch verlassen.

      Aber nebenberuflich ist die Selbstständigkeit dann nicht mehr, wenn du damit mehr verdienst. Und das wird auch Auswirkungen auf Krankenversicherung und Co. haben.

      Antworten
  50. Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin seit 10 Jahren selbständig und möchte am liebsten meine Frau in meinem kleinem Lotto und Weinstüble anstellen damit ich wieder eine Festanstellung annehmen kann. Ist das Erlaubt?? kann ich sie einfach den Laden leiten lassen bzw anstellen und ich bin weiterhin der Besitzer aber arbeite in Festanstellung ?? Vielen Dank für baldige Antwort.
    MFG Ilja Häntsch

    Antworten
  51. Hallo!

    Wie ist denn die Lage, wenn ich arbeitslos bin und krank geschrieben oder Krankengeld beziehe und in dieser Zeit für 1 Tag einen freien Job habe? Dürfte ich diesen annehmen?

    Antworten
  52. Hallo,

    Und vielen Dank, für diesen ausführlichen Text, ich persönlich finde es einfach immer wichtiger das mehr Leute den Weg in die Selbstständigkeit wagen sollten.

    Ich habe auch lange gezögert, bis ich eines Tages ein Gewerbe angemeldet und nebenberuflich im Affiliate-Marketing Fuß gesetzt habe und manchmal ist ein nettes Taschengeld drin und ich bereue es keineswegs diesen Schritt gemacht zu haben.

    Gruß Patrick

    Antworten
  53. Guten Tag.
    Ich möchte Schulungsvideos auf einer Bezahlplattform eines Anbieters anbieten.
    Wie verhält es sich da mit dem Thema Scheinselbständigkeit? Es kaufen ja unterschiedliche Personen, abgerechnet wird aber über das Unternehmen.
    Ist das freiberuflich umsetzbar?
    Mit freundlichem Gruß
    Andreas Mertel

    Antworten
  54. Guten Abend , ich fange in 5 Tagen einen neuen Hauptjob an und möchte mich gern in 3 Monaten darauf mich nebenberuflich selbstständig machen .Ist das möglich oder muss man dazu erst mal eine geraume Zeit im festen Hauptjob arbeiten .Gibt es da eine Frist ? Hauptjob und nebenberufliche Selbsständigkeit sind nicht gleichgestellt ) Danke schön im Vorfeld

    Antworten
  55. Hay, ich überlege nebenbei Selbstendig zu sein! Meine sparte ist aber ziemlich verschieden jetzt ist meine frage halt, kann ich mein Konditorhandwerk aus Führern, wie Schäfer sein Fleisch verkaufen und dazu Gärtner oder Sturmschäden auf räumen.

    Antworten
  56. Hallo,

    Vielen Dank für die hilfreiche Erklärung.
    Bei meinem Mann sieht es folgendermaßen aus, es ist ziemlich verwirrend, sodass ich unbedingt euren Rat brauche:
    Er ist angestellt und arbeitet ca. 17Std./woche als Angestellter.

    Nebenbei unterrichtet er als Dozent für 3 verschiedene Arbeitgeber. Dort arbeitet er ca. 11,5 std/Woche, wobei dies schwankt weil manche Unternehmen nur saisonbedingt Unterricht anbieten und er in der Hochschule an die Semester gebunden ist. In den Semesterferien unterrichtet er für ca. 3 Wochen einen Intensivkurs mit 4std. am Tag (3 Wochen=60 std.).

    Welche der beiden Tätigkeiten ist nun sein Hauptberuf?
    Eine offizielle Meldung über die Selbststänigkeit beim Finanzamt ist nicht erfolgt, allerdings wurde immer eine Steuererklärung abgegeben. Reicht das aus?
    Eine Meldung bei der Krankenkasse ist nicht erfolgt, aber die Steuererklärung wurde eingereicht, wo alle EInkünft ersichtlich wurden. Zudem müssen rückwirkend Beiträge bezahlt werden für die Zeiten wo mein Mann unter 450Euro als Angestellter verdiente und somit der Arbeitgeber keine Beiträge mehr bezahlte. Muss ich die Krankenkassen nun nochmal auf die freiberufliche Arbeit hinweisen oder ist dies schon klar?
    Eine Meldung beim Arbeitgeber wurde versäumt. Ist dies verpflichtend?
    Kann der Arbeitgeber von der Zahlung der Krankenversicherung zurücktreten?

    Vielen lieben Dank!

    Antworten
  57. Hallo!
    Ich bin aktuell hauptberuflich selbständig und möchte meine Arbeit während meiner Elternzeit ab nächsten Jahr “ruhen” lassen.
    Ich möchte aber in der Zeit neben meiner mütterlichen Pflichten nach wie vor meine Emails checken und beratend für die Firma tätig sein. Muss ich hierfür eine Nebentätigkeit anmelden? Ich bin aktuell als 1/3 an einer GbR beteiligt. Ich möchte diese Arbeiten (Emails checken, Beratung) unentgeltlich machen, würde also keine Gewinneinkünfte erzielen, keine Umsätze und auch keine Kosten produzieren.
    Wir hatten das bisher immer in einer geänderten Fassung des GbR-Vertrages festgehalten, indem meine Arbeitskraft in dem Jahr meiner Elternzeit nicht eingesetzt wird/mein Status “ruht”. Könnte man in diese Vertragsanpassung mit aufnehmen, dass ich nebenberuflich meine Emails checke und für meine Geschäftspartner erreichbar bleibe, allerdings ohne Einkommen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo,
      rechtliche Beratung darf ich hier leider nicht bieten und darüber hinaus sollte so etwas wichtiges auf jeden Fall mit einem Anwalt besprochen werden. Nur so kannst du wirklich sicher sein, das Richtige zu machen.

      Antworten
  58. Ich habe meinen Arbeitgeber damals nicht über meine Selbstständigkeit informiert und deswegen meinen Job verloren! Ich würde allen davon abraten, die Selbstständigkeit zu verschweigen.

    Antworten
  59. Hallo,

    danke für den tollen Beitrag!
    Ich habe hierzu noch eine Frage:
    Ich bin momentan hauptberuflich selbstständig, möchte jedoch einen Teilzeitjob (50 %) annehmen und die Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich ausüben.

    Ich wäre dann ja nicht mehr freiwillig krankenversichert, sondern über meinen (neuen) Arbeitgeber. Wenn ich nun neben meinem neuen “Hauptjob” (in Teilzeit) ca. 15 Stunden wöchentlich zusätzlich selbstständig arbeite, ist es dann egal, wie viel ich mit meiner Selbstständigkeit verdiene? Oder legt die Krankenkasse da irgendwelche Beträge fest, also ein Einkommen, das ich nicht überschreiten darf?

    Vielen Dank!
    Elisa

    Antworten
  60. Ich bin seit kurzem nebenberuflich selbständig und muss ja in meiner Selbständigkeit weniger verdienen als bei meinem Hauptjob. Bezieht sich das auf das Jahreseinkommen oder das monatliche? Sollte es sich auf das Jahreseinkommen beziehen, kann ich das dann auf das gesamte Jahr umlegen, auch wenn ich erst im April gestartet habe oder muss ich den Zeitraum von April bis Dezember berücksichtigen?
    Vielen Dank schon mal für die Antwort!
    LG Christina

    Antworten
    • Wenn du den Umsatz von 17.500 Euro meinst. Das gilt für das ganze Jahr. Wenn du allerdings erst im April anfängst, gilt ein anteiliger Grenzwert. April bis Dezember sind 9 Monate. Also rechnen wir einfach 17.500 / 12 * 9 = 13.125 Euro.

      Antworten
  61. Hi,
    ich würde mich nebenbei selbständig machen um Websiten Komplettlösungen anzubieten.

    Zu meiner letzten Frage vor Beginn habe ich nirgends eine Antwort gefunden. Bevor ich zum Steuerberater gehe versuch ich hier mal mein Glück.

    Sagen wir alles läuft gut, ich mach ein bis 2 Aufträge im Monat und nachdem bereits einiges an Geld eingegangen ist möchte ich mir Privat davon etwas auszahlen.

    Wie mach ich das? Bzw was muss ich hierbei beachten.

    Meine aktueller Versändniss sagt mir, eine private Entnahme vom Geschäftskonto durchführen und dies in meiner Steuererklärung als zusätzliche Einnahme zu erfassen. Darauf hin wird wahrscheinlich eine Lohnsteuernachzahlung fällig.
    Liege ich damit komplett falsch?

    Danke für eure Unterstützung.

    Antworten
  62. toller Artikel und super hilfreich für alle die diesen Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten! Was ich persönlich wichtig finde, ist dass man nicht nur die ganzen gesetzlichen Dinge auf dem Papier und Termine mit nervigen Ämtern im Vordergrund behält, sondern dabei nicht sein Ziel vor Augen verliert. Ich denke, wie die Umfrage oben auch schon zeigt, die meisten machen sich selbstständig, um das tun zu können was ihnen Spaß macht und vor Allem: Dies auf die eigene Weise tun zu können. Gerade wenn man noch am Anfang seines eigenen Geschäftes steht, verliert man gerne den Überblick, denn genau dann gibt es meistens viele Dinge gleichzeitig zu tun, die mit der eigentlichen Arbeit an sich nicht viel zu tun haben. Um hier nicht in totales Chaos auszubrechen, ist es wichtig seine Termine, Aufgaben und ToDos geschickt managen zu können ohne den Fokus zu verlieren. Auf unserem Blog gibt es einen Artikel darüber, wie man seine Aufgaben managen kann und einen ausgeglichenen Arbeitsalltag lebt: zenkit.com/en/blog/task-management-explained-4-approaches-for-a-balanced-workload/
    Falls er euch hilft oder ihr Feedback geben wollt, lasst gerne einen Kommentar da!

    Antworten
  63. Hallo Marcel, erstmal kannst du ja eine ganze Menge Anschaffungen steuerlich geltend machen.
    Hebe also unbedingt ALLE Rechnungen von Benzin bis Zoobesuch auf.
    LG Stef

    Antworten
  64. Der Artikel ist ja schon was älter, ich möchte aber trotzdem meinen Senf dazu geben.
    Ich würde jedem nahelegen sich gewisse Rücklagen zu bilden, bevor er seinen Job kündigt, oder das Einkommen aus der Selbstständigkeit schon das deines Jobs überschreitet

    Antworten
  65. Hi zusammen,

    wie verhält es sich bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 und Gründung eines Nebengewerbes? 165 Euro Freibetrag sind klar. Schwieriger finde ich, dass die Tätigkeit vom Arbeitsamt als sozialversicherungspflichtig angesehen wird, sobald ein Verdienst von 450 Euro überschritten wird. So teilte man es mir zumindest mit.

    Wenn es also grundsätzlich möglich wäre, 600 oder 700 Euro mit dem Gewerbe zu verdienen, müsste man sich dies verkneifen, um nicht aus dem Arbeitslosengeld zu fallen. Wie geht man in diesem Fall am besten vor, wenn es das Ziel ist, aus dem Nebengewerbe langfristig ein Hauptgewerbe zu machen?

    Angenommen jemand verdient mit dem Nebengewerbe 400 Euro im Monat und bekommt parallel 1.500 Euro Arbeitslosengeld 1. Um seinen Lebensstandard zu erhalten, müsste er den Sprung von 400 auf 1.500 Euro quasi aus dem Stand, innerhalb eines Monats schaffen.

    Antworten
  66. Wir hatten das bisher immer in einer geänderten Fassung des GbR-Vertrages festgehalten, indem meine Arbeitskraft in dem Jahr meiner Elternzeit nicht eingesetzt wird/mein Status “ruht”.

    Antworten
  67. Das mit der Krankenversicherung hatte ich so nicht auf dem Schirm, das die die Wochenstunden in der Nebentätigkeit begrenzt haben. Da werde ich demnächst definitiv ein Auge drauf werfen. Danke dafür.

    Wie ist das mit einer Scheinselbständigkeit, kann diese auch schon im ersten Jahr vorliegen oder gibt es dort eine Anlaufzeit bzw. Schonfrist? Weil gerade am Anfang hat man ja noch nicht allzu viele Kunden.

    Antworten
    • Genau das würde mich auch interessieren!
      Gerade bei einer Nischenseite, mit Bezug auf das Amazon-Partnerprogramm.
      Das wäre dann nur ein Kunde, was bedeuten würde, dass man scheinselbstständig ist.
      Oder nicht?

      Antworten
      • Würde ich so nicht sehen, da man ja nicht für Amazon direkt arbeitet. Man baut eine eigene Website, erstellt Inhalte etc. Nur die Einnahmequelle ist allein Amazon. Da würde es mich schon sehr wundern, wenn das einer als Scheinselbstständigkeit sehen würde.

        Die Kriterien für die Scheinselbstständigkeit sind ja z.B., dass man weisungsgebunden ist. Das ist ja nicht der Fall, da Amazon einem nicht sagt, was man an der eigenen Website machen soll. Ebenso tritt man nach außen nicht so auf, als wäre man von Amazon. Und “unternehmertypisches” Handeln fehlt auch nicht.

        Ich sehe da also keine Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit. Aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

        Antworten
    • Eine konkrete Schonfrist gibt es meiner Meinung nach nicht, aber zu Beginn ist es ja normal, dass man erstmal mit einem Kunden startet. Zumal ja der eine Kunde nicht das einzige Kennzeichen einer Scheinselbstständigkeit ist. Da kommen ja noch andere Dinge zusammen.

      Wer allerdings auf Dauer einzig und allein für einen Kunden arbeitet, der kann sich schon dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit aussetzen.

      Antworten
  68. Hallo Peer,
    Super Artikel mit sehr wichtigen Infos!
    Für mich ändern sich nun ganz wichtige Lebens/Arbeitsschwerpunkte und ich hätte eine Frage zur Krankenversicherung.
    Zum Dezember starte ich einen Teilzeitjob mit 20Std. Zusätzlich möchte ich mein bereits vorhandenes Kleingewerbe weiter vorran treiben. Natürlich möchte ich versuchen meine erlaubten 17.500€/Jahr zu nutzen und dennoch weiter in der GKV versorgt sein.
    Nun habe ich bereits 2x dort angefragt, wieviele Stunden ich mit meinem Nebenerwerb verbringen kann um weiter entsprechend versichert zu sein. Leider erhielt ich immer keine konkrete Antwort. Ich habe das Gefühl, dass die GKV mich diesbezüglich “austesten” möchte und fast erwartet, dass ich meine Stundenzahl zu hoch ansetze, um mich im Nachhinein negativ zu reglementieren.
    Gebe ich besser 15 oder 18 Stunden an?
    Ich freue mich sehr über deine Antwort!
    Viele Grüße Ulrike

    Antworten
  69. Hallo,
    du schriebst, dass keine Unfallversicherung erforderlich ist. Kannst du mir sagen, wo sich hierfür die Quelle befindet, so dass ich dies nachlesen kann?
    Danke und viele Grüße

    Antworten
  70. Hallo. Ich habe einen Hauptberuf in Vollzeit und möchte demnächst kurzer treten und nur noch so 20-25 Stunden wöchentlich arbeiten. Grund ist, dass ich seit etwa 10 Jahren einen Nebenberuf habe wo es Jahr für Jahr immer besser wird. Ich bin Fotograf und Filmer für viele lokale, überregionale und bundesweite Medien bzw Fernsehsender. Seit 3 Jahren habe ich mir eine Medienagentur mit mehreren Freien Mitarbeitern aufgebaut. Dadurch ist meine wöchentliche Arbeitszeit deutlich gesunken und komme Max 15 Wochenstunden. Meine Freien Mitarbeiter erhalten für meine ihnen zugeführten Aufträge ein anteilmäßiges Honorar. Sollte ich keinen Halbtagsjob bekommen und ich dann arbeitslos werden, wie sieht dann das mit den Arbeitslosengeldbezügen aus? Mein durchschnittlicher Monatsverdienst abzüglich aller Honorare an meine Freien Mitarbeiter, Umsatzsteuer, Versicherungen usw. liegt bei Netto zwischen 1000 und 1500 Euro.

    Antworten
  71. Sehr interessant!
    Ich bin darauf gestoßen, weil ich mich über einiges erkundigen muss, aber noch keine Antwort gefunden habe.

    Ich habe mich selbstständig gemacht mit einem Partner, doch es läuft nicht. Ich habe einen 450 Euro Nebenjob aufgenommen und ich komme an meine finanziellen Grenzen. Kann ich aus der Selbstständigkeit, in eine nebenberufliche Selbstständigkeit einsteigen?
    Wie gehe ich da vor und worauf muss ich achten?

    Vielen Dank im voraus!

    Antworten
  72. Wenn ich einen Hauptjob halbtags annehme als Angestellte und nebenbei einen Job aus der Selbständigkeit unter 18 Std. die Woche mache, muss ich dann auch für die Krankenversicherung jährlich das Formular ausfüllen und auch meine Kapitaleinkünfte mit angeben? Wenn ich nur Angestellte bin interessieren die Kap.erträge ja nicht. Bei der Selbständigkeit zählen die Kap.erträge zu den Einnahmen dazu. Kann mir jemand eine Auskunft geben? Danke

    Antworten
  73. Ich sehe die Selbstständigkeit neben einem weiteren Beruf als sicheren Start. Diese Möglichkeit nimmt mir viel Druck und ich muss keinem Kunden etwas verkaufen, das er eigentlich nicht braucht. Das bietet mir den Vorteil, von Anfang an seriös und kundenorientiert arbeiten und mir den Ruf aufbauen zu können, den ich mir wünsche.

    Antworten
  74. Wirklich sehr hilfreich!
    Ich hätte aber eine Frage zu meiner Situation: ich bin nebenberuflich selbständig und habe nebenbei einen Job als angestellt. In diesem Jahr wegen Corona mein Ankommen als angestellt wird vielleicht um ungefähr 2000/3000€ weniger als mein Einkommen als selbständig sein, da ich für 6 Monate Kurzarbeitergeld bezogen haben, das natürlich mein Nettoeinkommen des Hauptberufes deutlich gemindert hat. Ich habe Angst davor, dass die Krankenkasse mich für 2020 als hauptberuflich selbständig sieht und von mir noch extra Beiträge verlangt. Was passiert in meinem Fall? Ich kann natürlich der Krankenkasse beweisen, dass ich ohne Corona dieses Problem nicht gehabt hätte.
    Danke vielmals im Voraus!

    Antworten
  75. Ich arbeite seit kurzem für ein Unternehmen als Chatschreiberin Nebenjobmäßig ein paar Stunden. Ich soll einen Kleingewerbeschein beantragen als Nachweis das ich nicht Schwarzarbeite. Ich gründe aber kein Kleinunternehmen sondern nur der Schein als Nachweis. Geht sowas? Kenne mich nicht aus, sie meinten das haben alle.

    Antworten
  76. Guten Abend,
    ich bin in Deutschland geborener Italiener.
    Meine Eltern kommen aus Sizilien.
    Jeder der dort Land hat, baut seine eigenen Oliven bzw. macht sein eigenes Olivenöl.

    Wir selber lassen uns für den Eigenbedarf Oliven Öl schicken bzw. kaufen dies. (Ohne Rechnung)

    Es gebe die Möglichkeit einmal im Jahr einen deutschen Empfänger Oliven Öl zu verkaufen , dieser benötigt jedoch eine Rechnung. (Seine Firma braucht eine Rechnung)

    Kann ich mich selbstständig machen/melden, um den Verkauf machen zu können ?
    Wer kann mir mehr helfen hierbei ?

    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
  77. Falls im Arbeitnehmervertrag steht, dass eine weitere Arbeit nebenbei nicht erlaubt ist, würde ich eher nach dem Motto, was der Chef nicht weiß, macht den Ofen nicht heiß … verfahren. Ansonsten sehr guter Beitrag.

    Antworten
  78. Ich bin Selbstständig und möchte noch einen zweiten regelmäßigem Job nebenher ausüben. Ich würde 20 Stunden die Woche nebenher arbeiten und dies auf Rechnung. Ist das möglich? Oder darf man keine Rechnungen schreiben wenn es ein geregelter Nebenjob ist. Muss man dann als Selbstständiger bei der Nebenbeschäftigung fest angestellt werden? Danke

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    • Hier muss man trennen zwischen einer weiteren Selbstständigkeit (also ein weiteres Gewerbe) oder einen Nebenjob, wo man als Arbeitnehmer angestellt ist. Das sind 2 grundsätzlich verschiedene Sachen.

      Allerdings kann ich dir nicht genau sagen, auf was man dabei achten muss. Am besten mal mit einem Buchhaltungsbüro bzw. Steuerberater sprechen. Auch die Krankenversicherung wäre da noch ein weiterer Ansprechpartner.

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  79. Hallo Jürgen,

    zum Thema Homeoffice bzw. Heimarbeit gibt es viele aktuelle Quellen im Netz, wie z.B. diese hier:

    stern.de/wirtschaft/job/homeoffice–kommt-das-gesetzliche-recht-auf-heimarbeit–8519442.html

    praxistipps.focus.de/von-zuhause-geld-verdienen-diese-moeglichkeiten-haben-sie_143382

    heimarbeit-von-zuhause.de/heimarbeitjobs/heimarbeit-kugelschreiber.html

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  80. Ein super informativer Artikel, vielen Dank für die Arbeit!

    Bei mir ist es eher umgekehrt. Ich bin von 2004 bis 2012 nebenbei selbständig gewesen, dann in die Vollselbständigkeit gewechselt bis dato. Bin schon seit Jahren aus der Rentenversicherung raus. Wie sieht es denn aus, wenn ich mir jetzt wieder einen Teilzeitjob nehmen würde? Gilt da auch wieder die 18 bzw. 15 Stunden Regel und beziehen sich diese Stunden nur auf das was ich arbeite? Wenn ich Mitarbeiter beschäftige, die mehr arbeiten und mir mehr Geld einbringen als mein Teilzeitjob wie ist dann die Regelung für die Krankenkasse? Bin ich automatisch wieder in der Rentenversicherung, wenn ich mich anstellen lasse?

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  81. Hallo
    Darf ich als Nebenerwerbs treibenden
    einer firma ein angebot machen machen?
    Wie ist das mit der Mehrwertsteuer die ich ja im Normalfall nicht berechne da ich unter dem Satz liege.

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    • Hallo Thomas,
      warum nicht. Solange du beim Angebot die Anforderungen beachtest und auf die Kleinunternehmerregelung hinweist, also ohne MwSt., sollte das meiner Meinung nach kein Problem sein.

      Ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch hängt von deinen Umsätzen im vergangenen Jahr und die voraussichtlichen Umsätze im aktuellen Jahr ab.

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