Neue Gesetze zur Datenschutzerklärung und Online-Streitbeilegung – Jetzt handeln!

Als Selbständiger im Netz muss man immer auf dem Laufenden bleiben, da neue Gesetze und Urteile zeitnah umgesetzt werden müssen, will man keine Abmahnung riskieren.

In diesem Artikel stelle ich 2 neue Gesetze vor, die unbedingt beachtet werden sollten.

Es geht um die Datenschutzerklärung und um Informationen zur Online-Streitbeilegung.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Datenschutzerklärung ist nun Pflicht

In der Vergangenheit habe ich bereits empfohlen nicht nur umfassende Informationen zum Datenschutz auf der eigenen Website einzubauen, sondern auch eine separate Seite für die Datenschutzerklärung anzulegen und diese ebenso wie das Impressum gut sichtbar zu verlinken.

Damals war dies schon eine Empfehlung vieler Anwälte, wenn auch noch nicht wirklich zwingend notwendig. Das hat sich nun Ende Februar geändert.

Am 24.2.2016 ist das “Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts” in Kraft getreten, mit dem die Verbraucher vor unseriösen Unternehmen, besonders im Bereich des Datenschutzes besser geschützt werden sollten. Facebook und Co. lässt grüßen.

Grundsätzlich eine gute Sache wie ich finde, da es leider viele Unternehmen gibt, die beim Datensammeln keine Skrupel kennen.

Allerdings hat sich damit auch eine sehr wichtige Sache geändert, die Website-Betreiber beachten sollten. Von nun an können Verstöße gegen den Datenschutz auch im Rahmen des unlauteten Wettbewerbs abgemahnt werden. Per Gesetz wurde den Verbraucherschutzverbänden das Recht übertragen Abmahnungen diesbezüglich vorzunehmen.

Das bedeutet in der Praxis, dass jede Website eine Datenschutzerklärung benötigt, denn persoenbezogene Daten wie die IP-Adresse und Cookies werden mehr oder weniger überall genutzt bzw. gespeichert.

Wird man wirklich abgemahnt?
Das ist natürlich schwer zu sagen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Verbraucherschutzverbände einen kleinen Blogger abmahnen, weil dieser keine Datenschutzerklärung hat. Praktisch möglich wäre es aber.

Die Abmahnung durch Konkurrenten klärt dieses neue Gesetz übrigens nicht. Es gibt also weiterhin Unsicherheit darüber, da verschiedene Gerichte unterschiedlich geurteilt haben. Hier wird wohl erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes Klarheit bringen.

Aber auch diese Unsicherheit ist eigentlich das beste Argument dafür, eine separate Datenschutzerklärung zu integrieren, zumal dies ja gar nicht so schwer ist.

Datenschutzerklärung erstellen
Es gibt im Netz viele Generatoren, die unter anderem rechtliche Texte für die eigene Website passend zusammenstellen.

So gibt es unter anderem einen sehr empfehlenswerten Datenschutz-Generator, bei dem man sich Schritt für Schritt die passenden Angaben zusammenklickt.

So hat man in 10 Minuten eine neue Seite mit der Datenschutzerklärung erstellt, die man dann z.B. im Header der eigenen Website verlinkt.

Ob diese dann zu 100% perfekt und sicher ist, spielt meiner Meinung nach gar keine sooo große Rolle. Natürlich sollte man diese immer mal wieder aktualisieren, aber überhaupt eine Datenschutzerklärung zu haben, ist schon mal sehr gut. Vor allem wenn man sieht, wie viele Websites noch überhaupt keine haben.

Hast du eine separate Datenschutzerklärung auf deiner Website?

Ergebnis anschauen

Online-Streitbeilegung

Im Gegensatz zu dem ersten Thema, betrifft diese Neuerung nur Online-Shops, bzw. all jene, die auf den eigenen Seiten etwas verkaufen.

Bereits am 15.2. ist die neue Plattform der EU zur Online-Streibeilegung online gegangen. Allerdings galt die Vorschrift, diese zu verlinken, bereits seit dem 9.1., was mal wieder nach einem Schildbürgerstreich klingt.

Nun ist diese aber online und alle Online-Händler müssen die eigenen Kunden über diese Plattform informieren.

Diese dient dazu bei Problemen bei Online-Käufen zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen, was ich ebenfalls für eine gute Sache halte. Und das es hier zu einer gemeinsamen europaweiten Lösung gekommen ist, muss man auch loben. Schließlich ist die Zeit des Einkaufens um die Ecke schon eine Weile vorbei. Es ist nicht ungewöhnlich etwas über das Internet im Ausland einzukaufen.

Wer ist betroffen und wer nicht?
Wie schon geschrieben, betrifft diese Informationspflicht alle, die online etwas gewerblich verkaufen. Neben Online-Shops und ählichem gilt das aber auch für eBay, Amazon und Co.

Nicht betroffen sind demnach all jene, die auf der eigenen Online-Plattform nichts verkaufen, bzw. keine Verträge über die eigene Plattform abschließen. Auch Unternehmen von außerhalb der EU sind nicht betroffen bzw. all jene, die ausschließlich B2B Geschäfte durchführen.

Deshalb muss auch ich nicht aktiv werden, da ich mein eBook ja nicht hier, sondern auch Digistore24 verkaufe. Dort wurden die Informationspflichten bereits umgesetzt.

Umsetzen
Auf it-recht-kanzlei.de gibt es einen Leitfaden zur Umsetzung des neuen Gesetzes.

Die Integration der Informationen ist nicht schwer und sollte schnell erledigt sein.

Eure Meinung

Immer wieder gibt es neue Regelungen und Gesetze, die Selbständige im Netz zum Handeln zwingen.

Leider sind die notwendigen Maßnahmen selten so klar und eindeutig, wie das bei den heute vorgestellten neuen Gesetzen der Fall ist. Oft genug herrscht Unsicherkeit darüber, was nun eigentlich geändert werden muss. Das bringt natürlich auch die Gefahr einer Abmahnung mit sich.

Deshalb hatte ich vor einer Weile mal gefragt, wie ihr die Auswirkungen der vielen neuen Gesetze und Urteile auf deutsche Websites seht.

Das Ergebnis ist relativ eindeutig.

Welche Auswirkungen haben neue Gesetze und Urteile auf deutsche Websites?

  • Davon profitieren nur die Abmahn-Anwälte. (46%, 120 Stimmen)
  • Die Überregulierung schadet deutschen Websites, vor allem im Vergleich mit dem Ausland. (30%, 79 Stimmen)
  • Die kleinen Websites kommen da nicht mehr hinterher. Nur die großen werden das überleben. (11%, 30 Stimmen)
  • Das ändert nicht viel. Andere Dinge sind wesentlich wichtiger. (10%, 25 Stimmen)
  • Mehr Datenschutz hilft den deutschen Websites. (3%, 9 Stimmen)

Teilnehmerzahl: 263 (max. 1 Stimmen)

Die überwiegende Mehrheit der Umfrage-Teilnehmer sieht darin Nachteile für deutsche Websites bzw. ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte.

Auch das Problem, dass kleine Websites, die nur als Hobby oder nebenberuflich betrieben werden, gar nicht mehr hinterherkommen mit den Änderungen, wird beklagt.

Nur wenige sehen darin keinen Nachteil bzw. sogar einen Vorteil.

Fazit

Ob einem das nun gefällt oder nicht, als deutscher Websitebetreiber muss man sich an die Spielregeln halten und sich über neue Gesetze und Urteile diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

Zum Glück gibt es auch viele Anwälte, die hilfreiche Informationen und Tools zur Verfügung stellen, anstatt sich mit den Abmahnungen eine goldene Nase zu verdienen.

Als ein positives Beispiel sei hier der Blog auf rechtsanwalt-schwenke.de empfohlen.

Peer Wandiger

4 Gedanken zu „Neue Gesetze zur Datenschutzerklärung und Online-Streitbeilegung – Jetzt handeln!“

  1. – Danke Peer, dass du mich mit meinem E-Commerce-Shop und andere Betroffene auf dem Laufenden hältst.
    – Die EU-Bürokraten machen sich meiner Meinung nach wirklich lächerlich, wenn sie einerseits mit einem Gesetz auf die Einbindung des Links auf die Online-Streitbeilegung bestehen.
    – Also in der Praxis so: Streitbeilegung
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
    – Klickt man dann erst den aufgeführten Link und dann “Deutschland” an, erfährt man diese Neuigkeit:
    “Für einige Branchen und in den folgenden Ländern gibt es derzeit keine Streitbeilegungsstellen: Deutschland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Spanien Deshalb können Sie als Verbraucher dieses Portal möglicherweise nicht zur Beilegung von Streitigkeiten mit Händlern in diesen Ländern benutzen.” 😉 🙁

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  2. Bringen diese ganzen Gesetze denn wirklich etwas? Gut, jetzt erstellen die meisten schnell eine Datenschutzerklärung per Generator und das wars. Genauso sinnlos wie mit den Cookies. Diese Banner auf der Seite stören doch nur und letztendlich liest sich da niemand etwas durch und klickt sie einfach weg. Ich habe auch noch niemanden kennengelernt der sagt “Oh hier werden Cookies gespeichert, ich verlasse mal lieber die Seite.” Wäre genauso als wenn man jetzt einen Banner zeigen müsste “Klicken Sie auf ok, wenn sie damit einverstanden sind das meine Seite auf einem Hosting läuft”?! Verstehe diese ganzen Gesetze nicht. Am Ende werden nur diejenigen gestärkt, die Fehler bei anderen suchen und denen dann schaden wollen.

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  3. Danke für die Aufklärung. Ich war mir nicht sicher, ob ich die Information, bzgl. der Streitbeilegung, für alle gilt. Da es nur für echte Online Shops gilt, muss ich mir keine Sorgen machen.

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    • Noch ein kleiner Nachtrag:

      Sollte man Google Analytics verwenden, dann muss dies unbedingt in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden. Google Analytics darf man nur nutzen, wenn die IP von den Besuchern anonymisiert wird. Daher auf gar keinen Fall vergessen dies einzustellen, sonst gibt’s Ärger.

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