StartGeld – Tipps zur Existenzgründung mit dem KfW ERP-Gründerkredit

Am Anfang jedes Start-ups stehen alle Existenzgründer vor denselben zwei Fragen: Welche Kosten bringt die Unternehmensgründung mit sich und wie finanziere ich mein Vorhaben?

Als Selbständiger müssen Sie die monatlichen Kosten im Blick haben, um sich und das zu gründende Unternehmen vor unerwarteten finanziellen Überraschungen zu schützen. Für die Gründung benötigen Sie Kapital zur Anschubs- und Wachstumsfinanzierung.

Es gibt zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten und nicht immer sind die Familie oder Bekannte als erste Anlaufstelle eine gute Wahl oder verfügbar. Das Risiko in der Anfangsphase ist hoch und der Markterfolg schwierig einzuschätzen.

Im Folgenden verschaffen wir Ihnen eine Überblick über die monatlich verpflichtenden Ausgaben sowie die sinnvollen Belastungen, die als Existenzgründer auf Sie zukommen. Außerdem erläutern wir Ihnen ausführlich das Gründerdarlehen der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zur Deckung des ersten Kapitalbedarfs. Sie werden im Anschluss wissen für wen das Gründerdarlehen in Frage kommt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, was gefördert wird und wie die Beantragung funktioniert.

Der Kapitalbedarf eines Existenzgründers

Pauschal ist die monatliche Kostenfrage nicht zu beantworten, zu viele individuelle Faktoren spielen in der Ausgabenkalkulation eine Rolle. Die Ausgaben hängen vom eigenen Lebensstandard und den bisher eingegangenen Verpflichtungen ab. Auch die ausgesuchte Branche beeinflusst den notwendigen Kapitalbedarf. Selbständige sollten sich einen genauen Überblick über die individuelle Ausgabensituation machen. Dies erfolgt idealerweise im Zusammenhang mit der Erstellung eines Businessplans, auf den wir im Rahmen des KfW StartGeld genauer eingehen. Ein wesentlicher Kostenblock ist die Krankenversicherung, die für Existenzgründer und Unternehmer gesetzlich verpflichtend ist. Es gibt die Möglichkeit der privaten- oder gesetzlichen Krankenversicherung.

Während der Beitrag bei der gesetzlichen Versicherung mit einem festen Beitragssatz gerechnet wird, sind die Kosten bei der privaten Versicherung abhängig von den gewählten Leistungen, einer Gesundheitsprüfung und der Krankenkasse. Dazu kommen die monatlichen Ausgaben für Miete, Lebensunterhalt, private Versicherungen, laufende finanzielle Verpflichtungen wie beispielsweise Kredite, Unterhalt sowie die Kosten für einen PKW. Zu diesen Plankosten addieren Sie am besten einen kleinen Puffer für Unvorhergesehenes, wie eine Krankheit.

Weitere freiwillige Versicherungsleistungen können sinnvoll für Existenzgründer sein, das ist aber eine Einzelfallentscheidung und die Ausgaben variieren von Gründer zu Gründer. Zu prüfen sind die privaten oder betrieblichen Ausgaben für eine private Renten-, freiwillige Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.

Bei den Betriebsausgaben ist die Kalkulation individuell und abhängig von der Branche. Wenn Sie einem produzierenden- oder Handwerksbetrieb planen, sind die Anfangsinvestitionen höher als bei einem Selbstständigen im Internet. Nichtsdestotrotz fallen private Lebenshaltungskosten und Betriebsausgaben an, die vom erwirtschafteten Gewinn getragen werden müssen. Da Sie nicht vom Start weg Geld verdienen, sind Anfangsinvestitionen zur Starthilfe zu tragen.

Die Vorbereitung – Businessplan erstellen & mehr

Mit einer Förderung durch die KfW Bank haben Sie als Gründer zum Start eine probate Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Je nach Finanzierungsbedarf hat die KfW unterschiedliche Kredit-Programme aufgelegt. Mit dem ERP-Gründerkredit – Startgeld stellt die Bankengruppe Existenzgründern, Freiberuflern, Unternehmensnachfolgern und jungen Unternehmen zinsgünstige Fördermittel bis zu einer Summe in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an die Gründer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbankprinzip). Den durchleitenden Banken wird eine 80-prozentige Haftungsfreistellung gewährt.

Die Existenzgründer müssen sich zum Anfang ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Beantragung nehmen, umso reibungsloser funktioniert der Ablauf bis zur Auszahlung der beantragten Kreditsumme. Im ersten Schritt gilt es zu überprüfen, ob der ERP-Gründerkredit – StartGeld überhaupt in Frage kommt. Die Abkürzung ERP bedeutet „European Recovery Program“ und hat seinen Ursprung im Marshall-Plan, dem Masterplan der Alliierten für den beschleunigten Wiederaufbau Deutschlands und Europas nach dem zweiten Weltkrieg. Als Gründer haben Sie die Möglichkeit der Beratung durch die Hausbank oder Sie konsultieren für eine erste Überprüfung die Webseite der KfW Bank.

Für wen eignet sich die Förderung?
Der KfW Kredit richtet sich an junge Unternehmen, Selbständige inklusive Freiberufler und Unternehmensnachfolger mit einem Kapitalbedarf bis zu 100.000 Euro, die seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind. Ob es dabei um eine Errichtung oder Übernahme von Unternehmen oder eine Beteiligung geht, ist unerheblich. Auch ein Nebenerwerb darf mit Hilfe dieser KfW Förderung gestartet werden, insofern diese mittelfristig zum Haupterwerb ausgebaut werden soll.

Antragssteller des StartGeld müssen eine natürliche Person oder kleine gewerbliche Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU sein und wenigstens ein Gesellschafter muss die Voraussetzungen für natürliche Personen erfüllen. Die KMU-Definition der EU besagt, dass das entsprechende Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen maximalen Umsatz in Höhe von zehn Millionen Euro p.a. erzielen darf. Außerdem muss das KMU selbstständig agieren und in keiner vertraglichen Beherrschung durch ein anderes Unternehmen stehen, das diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Sollte ein Gründer den KfW Kredit bereits einmal in Anspruch genommen haben, so kann die Beantragung auch ein erneutes Mal stattfinden. Die Voraussetzung: Es dürfen keinerlei vorhandene Verbindlichkeiten aus der ersten Gründung vorliegen.

Was kann durch das StartGeld finanziert werden, was nicht?
Grundsätzlich darf das Geld für Investitionen und Betriebsmittel verwendet werden. Bei den Betriebsmitteln gilt es die Höchstgrenze in Höhe von 30.000 Euro einzuhalten. Auf der Seite der Investitionen sind beispielsweise der Kauf von Grundstücken oder Gebäuden, der Kauf von Anlagen, Maschinen sowie Ausgaben für notwendige Lizenzen, Software und Fuhrpark förderungswürdig. Bei den Betriebsmitteln zählen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Ausgaben für das Waren-, Material- oder Ersatzteillager zu den finanzierten Mitteln.

Businessplan-Erstellung – die Basis für den Gründerkredit
Wenn der ERP-Gründerkredit in Frage kommt und Sie sich für die Beantragung entschlossen haben, ist noch eine essentielle Hausaufgabe zu leisten. Der Businessplan inklusive einem Finanzplan ist zu erstellen. Der Businessplan ist Ihr konzeptioneller Fahrplan für die Umsetzung der Geschäftsidee in die Realität. Widmen Sie diesem entsprechende Aufmerksamkeit und ziehen Sie eventuell professionelle Hilfe in Betracht. Der Businessplan muss klar und verständlich geschrieben sein, mit einer übersichtlichen Gliederung.

Das Ziel ist ein in sich logisch strukturierter Businessplan. Schließlich dient der Plan dazu den potentiellen Geldgeber von Ihrem unternehmerischen Know-how zu überzeugen. Sie müssen detaillierte Informationen über Gründerpersonen, Geschäftsidee, Markt und Wettbewerb, Marketing, Vertrieb, Organisation und Personal, Rechtsform sowie Risiken und Chancen im Plan darstellen.

Für die Hausbank und die KfW ist der Finanzplan essentiell. Die Kreditprüfer wollen Informationen über die Eigenkapitalhöhe, den Fremdkapitalbedarf, vorhandene Sicherheiten sowie die Anlaufkosten und Investitionshöhen zum Start kennen. Neben den monatlichen Kosten, inklusive der eigenen Lebenshaltung, sind die Ertragsvorschau und ein Liquiditätsplan verpflichtender Bestandteil. Der Liquiditätsplan ist für die KfW allerdings erst ab einem Finanzierungsvolumen in Höhe von 25.000 Euro Voraussetzung.

Beantragung des Gründerkredits durch die Hausbank

Die Vorbereitungsphase ist abgeschlossen und es geht an die Beantragung des Gründerkredits. Die KfW Bankengruppe verfügt über keine eigenen Filialen. Die Bank bedient sich dem sogenannten Hausbankprinzip. Das bedeutet, als Gründer besprechen Sie mit Ihrer Hausbank das Finanzierungsvorhaben und die Förderung durch die KfW Bank. Das Kreditinstitut Ihrer Wahl ist nicht verpflichtet den Finanzierungsantrag anzunehmen. Sie können aber zu anderen regionalen Finanzinstituten ausweichen.

Die KfW bietet auf der Internetseite einen Finder für Finanzierungspartner an, über den Gründer direkt Kontakt mit einer potentiellen Bank Kontakt aufnehmen können.

Der Kreditantrag
Der Kreditantrag erfolgt nicht direkt zwischen dem Gründer oder Gründerteam und der KfW, sondern nach dem Hausbankprinzip zwischen dem Existenzgründer und seinem gewählten Finanzierungspartner. Dieser füllt die notwendigen Unterlagen – oft in einem persönlichen Beratungsgespräch – gemeinsam mit dem Antragsteller aus oder steht für Fragen beratend zur Verfügung. Die KfW Bank benötigt für die Prüfung eine ganze Reihe von Unterlagen, um eine mögliche Bewilligung durchzuwinken. Dazu gehört…

  1. Antragsvordruck für den ERP-Gründerkredit – StartGeld
  2. Risikoanlage A, für jeden Gesellschafter bei Personengesellschaften, bei Kapitalgesellschaften nur geschäftsführende Gesellschafter
  3. Risikoanlage C, für jeden Gesellschafter bei Personengesellschaften, bei Kapitalgesellschaften nur geschäftsführende Gesellschafter (von der Hausbank auszufüllen, bei Neukunden ergänzend eine allgemeine Bankauskunft)
  4. Businessplan und Rentabilitätsvorschau sowie ab 25.000 Euro Finanzierungssumme einen Liquiditätsplan für mindestens 2 Jahre
  5. Tabellarischer Lebenslauf des Antragstellers
  6. Anlage De-minimis-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen
  7. Anlage „Besitz- und Beteiligungsverhältnisse“ bei mehreren Gesellschaftern

Von KfW-Seite sind keinerlei Sicherheiten für die Kreditgewährung zwingend erforderlich. Allerdings kann die Hausbank mit dem Antragsteller Sicherheiten vereinbaren, das liegt im Ermessen der Bank. Diese sind nicht im Antrag aufzuführen. Bei Unternehmen mit beschränkter Haftung haften die Anteilseigner entsprechend ihrer Beteiligung. Man spricht hier von quotaler Mithaftung.

Weiterleitung des Antrags von der Hausbank zur KfW
Nach vollständigem Ausfüllen aller vorgeschriebenen Unterlagen reicht die Hausbank den Antrag bei der KfW ein. Diese prüft den Kreditantrag auf die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Förderung durch den ERP-Gründerkredit – StartGeld und teilt die Entscheidung dem Finanzierungspartner mit.

Der Kredit und die Ausbezahlung

Nach erfolgreicher Kreditprüfung durch die KfW Bank wird die Hausbank oder der gewählte Finanzierungspartner verständigt und im positiven Fall ein Kreditvertrag mit dem Gründer abgeschlossen. Dem Finanzierungspartner wird eine 80-prozentige Haftungsfreistellung im Falle des Kreditausfalls gewährt.

Die Kreditsumme beträgt maximal 100.000 Euro bei zwei unterschiedlichen Laufzeit-Modellen. Entweder beträgt die Kreditlaufzeit bis zu fünf oder bis zu zehn Jahren. Gerade am Anfang ist das Einkommen eher unregelmäßig. Mit dem ERP-Gründerkredit hat der Existenzgründer die Möglichkeit einer tilgungsfreien Anlaufzeit, um in der Startphase die Fixkosten niedrig zu halten. Bei zehn Jahren Laufzeit kann diese Zeit bis zu zwei Jahren betragen, ansonsten bis zu einem Jahr. Für den Kredit ist kein Eigenkapital notwendig, finanziert werden bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs. Nichtsdestotrotz fließt das Mitbringen von Eigenkapital in die Bonitätsprüfung mit ein und ist gewünscht.

Ein Antragsteller kann unter bestimmten Voraussetzungen zwei Gründerkredite genehmigt bekommen. Zum einen muss das erste Darlehen vollständig eingesetzt sein, ergo die Investitionsvorhaben abgeschlossen sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt. Zum anderen darf der Gesamtbetrag die 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Zinsen für das StartGeld sind für die gesamte Kreditlaufzeit festgelegt und entsprechen dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts orientiert. Die aktuellen Konditionen können auf der Webseite der KfW eingesehen werden. Derzeit (04.05.2016) liegt dieser bei einer Höhe von 2,07 Prozent Effektivzins für eine Kreditsumme in Höhe von 50.000 Euro bei einer Laufzeit von fünf Jahren.

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist bei dem ERB-Gründerkredit – StartGeld nicht möglich.

Die Auszahlung und Tilgung
Die Auszahlung muss spätestens neun Monate nach der Kreditzusage erfolgen und kann sowohl als Gesamtsumme, als auch in Teilbeträgen ausgeschüttet werden. Dies obliegt der Vereinbarung mit der Bank. Eine Auszahlung erfolgt immer zu 100 Prozent, es sei denn Sie rufen die Summe erst nach zwei Bankarbeitstagen und einem Monat nach KfW Zusage ab. Die KfW erhebt in diesem Fall eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat für nicht ausgezahlte Beträge.

Im vereinbarten tilgungsfreien Zeitraum zahlt der Darlehensnehmer lediglich die fälligen Zinsen. Erst danach ist die vereinbarte monatliche Rate inklusive der Zinszahlungen am letzten Tag des jeweiligen Monats zu zahlen. Gegen eine Gebühr kann der Gründerkredit jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

Autor

Nico Reichelmann ist Gründer und Geschäftsführer der Unternehmensberatung Businessplan.org. Businessplan.org ist eine der führenden Unternehmensberatungen für professionelle Businessplan-Erstellungen im deutschsprachigen Raum. Nico Reichelmann und sein Team unterstützen dabei sowohl Unternehmensgründer als auch kleine und mittelständische Unternehmen bei der Erstellung von professionellen Businessplänen insbesondere zur Beantragung von Finanzierungen, Fördermittel, Investorengelder, Gründungszuschüsse usw. Auf der Website stehen Ihnen im Ratgeber-Bereich auch zahlreiche nützliche Informationen rund um das Thema Businessplan, Finanzierungen, Fördermittel usw. zur Verfügung.

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Peer Wandiger

7 Gedanken zu „StartGeld – Tipps zur Existenzgründung mit dem KfW ERP-Gründerkredit“

  1. Also das Startgeld ist schon eine gute Sache. Wer mit dem Businessplan nicht klar kommt, kann sich auch einen Unternehmensberater zu Hilfe nehmen. Die werden auch bis zu 80% gefördert. Von der Bafa o.Ä. Hiefür ist ein Vorgspräch mit der IHK erforderlich.
    Der Unternehmnsberater hilft dann dabei alles zu checken. Gerade zu d Programmen der KfW gibt es noch ein Expertenwissen. Da haben aber nur gelistet Berater Zugriff drauf. Da stehen noch viele interesannte Dinge drin, was aus dem normalen PDF nich hervorgeht.

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  2. Hallo
    Wenn ich schon ein Kredit von der Kfw habe in meinem Fall für mein Haus bekommen ich dann trotzdem auch ein Gründerkredit ?

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  3. Ein Gründer Kredit egal ob über die KfW oder Hausbank ist durchaus eine gute Sache. Nur muss jeder 2 Sachen im Vorfeld betrachten.

    Ein schlüssige Konzept. Selbst ein gute Berater kann nicht aus ein wenig überzeugende Konzept (Geschäftsidee) was tolles machen. Wenn eure Konzept sich zwar toll anhört aber wirtschaftlich kaum tragbar sein wird ist es “Essig” mit jeder Art von Kredit.

    Wenn diese Hürde geklärt ist sollte jeder Gründer im Vorfeld sorgfältig überlegen wie viel Kredit er/sie braucht.

    Die Summe soll ausreichend hoch sein aber am besten knapp kalkuliert. Diese Geld Knapphiet ist durchaus hilfreich da man sich mehr anstrengt und schon von Beginn an über jeder Ausgabe im Voraus denkt

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  4. Vielen Dank für die Tipps. Ich möchte mein Unternehmen gründen. Es ist sehr wichtig das Kapital finden.
    Thomas

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  5. Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag. Das ist gar keine schlechte Sache. Als Unternehmer hat man es ja sonst schwer an einen Kredit zu kommen. Als Startup sowieso.

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