Preisbindung und Angebotspreise bei eBooks – Neues Gesetz, Selfpublisher und Erfahrungen

Ich habe lange überlegt, wie ich den Preis meines Nischenseiten-Aufbau E-Books festlege. Am Ende habe ich einen Preis gefunden, mit dem ich sehr zufrieden bin.

Doch kann ich dafür auch mal ein Angebot mit einem reduzierten Preis machen? Wie sieht die Buchpreisbindung bei eBooks in Zukunft aus?

Diesen und anderen Fragen gehe ich im Folgenden auf den Grund. Zudem schildere ich meine Meinung über die neuen Regelungen und generell zu Angebotspreisen.

Buchpreisbindung für eBooks?

Für gedruckte Bücher ist die Buchpreisbindung relativ klar. In Deutschland haben die meisten Bücher überall den gleichen Preis und der ändert sich in absehbarer Zeit auch nicht.

Bei digitalen Büchern, also eBooks, ist die Sache bisher nicht so klar, da dies nicht explizit geregelt wurde. Das ist auch nicht überraschend, stammt das Buchpreisbindungs-Gesetz (BuchPrG) in der aktuellen Form doch aus dem Jahr 2002. Da war von eBooks noch nicht wirklich die Rede.

Dennoch haben sich viele Verlage und Publisher auch bei eBooks an die Preisbindung gehalten. Gerade bei Selfpublishern wurde aber gern mit Angebotspreisen gearbeitet, was nicht ganz unproblematisch war. Mir sind allerdings auch keine Fälle bekannt, wo es dafür Ärger gab.

Neues Gesetz zur Buchpreisbindung

Ab 1.September 2016 soll ein neuer Entwurf des Buchpreisbindungs-Gesetzes in Kraft treten, der ein paar Änderungen enthält.

Demnach gilt die Buchpreisbindung in Zukunft auch explizit für eBooks. Darüber hinaus bleibt vieles gleich. So fällt die Buchpreisbindung 18 Monate nach Erscheinen weg.

Innerhalb dieser Zeit sind Preisänderung dennoch möglich, wenn sie überall (in jedem Vertriebsweg) vorgenommen werden. Allerdings sind ständige kurzfristige Preisänderung auch in Zukunft nicht erlaubt.

An sich ist die Buchpreisbindung also gar nicht so streng. Vor allem schnelle und kurzfritige Preisschwankungen und ungleiche Preise sollen damit verhindert werden. Wer sein eBook aber nur auf wenigen Online-Plattformen vertreibt, kann durchaus relativ schnell und einfach Preisänderungen vornehmen.

Interessant ist an dem neuen Gesetzentwurf allerdings noch, dass die Buchpreisbindung nun auch für ausländische Bücher gelten soll, die an deutsche Kunden verkauft werden. Das halte ich mal wieder für eine relativ unrealistische Anforderung, die Deutschland wieder ein Stück weit isoliert. Im Grunde dürften dann solche Angebote wie das Humble Book Bundle oder ähnliche Dinge in Deutschland nicht verfügbar sein. Auch der Einkauf in einem ausländischen Shop (wo es keine Buchpreisbindung gibt) wäre dann ja eigentlich nicht mehr so möglich.

Ziemlicher Quatsch wie ich finde.

Selfpublishing ausgeschlossen

Nun wird es bei dem neuen Gesetz aber kompliziert. Auch wenn eBooks nun der Buchpreisbindung unterliegen, sind Selfpublishing eBooks davon ausgeschlossen.

Die Bundesregierung hat dazu eine Erläuterung veröffentlicht:

Elektronische Bücher, die nicht als verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, wie beispielsweise von den Autoren selbst unter Nutzung spezialisierter Plattformen veröffentlichte elektronische Bücher, fallen nicht unter die Preisbindung.

Wenn man das so liest, bedeutet das also, dass man als Autor eines eBooks ohne Verlag preislich mit seinem eBook machen kann was man will. Übringens sind auch Miet-eBooks (z.B. Kindle-Flatrate) davon ausgenommen.

Ich könnte demnach also den Preis meines eBooks munter ändern.

Auf Amazon führt das dann wohl zu einer interessanten Situation Viele Kindle-eBooks unter den Bestsellern auf Amazon stammen von Selfpublishern. Diese könnte dann mit dem Preis machen was sie wollen, während Verlage mit ihren eBooks das auf Amazon nicht könnten. Klingt etwas unfair.

Immer noch Unklarheiten

Das hört sich für Autoren im Selbstverlag alles sehr gut an. Doch weit gefehlt. Wo kämen wir denn hin, wenn deutsche Gesetze klar und eindeutig wären? 😉

Laut Experten sind auch Selfpublisher an die Buchpreisbindung gebunden, wenn sie ihr eBook auf mehreren Plattformen veröffentlichen. Denn dann wäre man verlagstypisch unterwegs.

Es gibt sogar Stimmen, die der Meinung sind, dass Selfpublisher generell Verleger im Sinne des Gesetzes sind. Das macht allerdings wenig Sinn, da es ansonsten selbstverlegende Autoren, wie von der Bundesregierung explizit genannt, ja gar nicht gäbe.

Leider werden das endgültig dann wohl wieder Gerichte in Deutschland entscheiden müssen, wie es oft so ist.

Warum ich keine Preisaktionen durchführe

Ich selber verfolge die Entwicklung sehr interessiert, auch wenn ich eigentlich gar nicht so viel von Angebotspreisen halte.

Neben der bisherigen rechtlichen Unsicherheit will ich vor allem nicht die eBook-Käufer verärgern, die mein Nischenseiten-eBook zum vollen Preis gekauft haben.

Zudem bin ich davon überzeugt, dass mein eBook den Preis wert ist und generell finde ich Marketing über den Preis nicht ideal. Man kommt da meist in eine Abwärtsspirale rein, aus der man nicht mehr rauskommt. Das ist eine typische Marketingmethode in App Stores und z.B. auch auf Steam warten viele Käufer nur noch auf die Angebotspreise.

Auf der anderen Seite bringt eine solche Preisaktion z.B. auf Amazon schon was, da man dort durch eine kurzfristige Preisaktion in den Bestsellerlisten nach oben kommt und dann auch viel mehr eBooks zum Normalpreis verkauft.

Fazit

Wie so oft in Deutschland bringt ein neues Gesetz auch neue Unklarheiten mit sich und man wird sehen müssen, wie Gerichte in der Praxis dann entscheiden.

Dennoch denke ich, dass von der neuen Regelung Selfpublisher mit ihren eBooks profitieren können und zumindest mehr Handlungsspielraum haben.

Was haltet ihr davon?

Peer Wandiger

6 Gedanken zu „Preisbindung und Angebotspreise bei eBooks – Neues Gesetz, Selfpublisher und Erfahrungen“

  1. Sehe ich auch so. Preisdumping würde ich niemals mitmachen. Normale Bücher kosten 9,99 Euro, das eBook entsprechend 6,99 Euro, manchmal 4,99 Euro. Das ist okay so. Das Fachbücher teurer sind, erklärt sich von selbst, da die Käufer begrenzt sind. Ist ebenfalls okay so, denn andernfalls würde sich der Aufwand eines Fachbuchs nicht lohnen.

    Was ich nicht verstehe ist, wie sich Autoren unter Wert verkaufen können und Bücher dann für 2,99, 1,99 oder 0,99 Euro anbieten. Würde bei so etwas auch nie mitmachen, denn selbst bei einem Preis von 9,99 Euro, bleibt nach dem Druck, Gebühren usw. nicht mehr allzu viel übrig.

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  2. Danke für diesen Beitrag Peer. Ich plane gegen Ende des Jahres mein erstes eBook zu veröffentlichen und sammle derzeit alle rechtlich relevanten Aspekte dafür zusammen. Eine Frage: Wie sieht es denn mit audioBooks aus? Unterliegen diese auch irgendwelchen Vorgaben?

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  3. Auch ich plane gerade mein erstes E-Book und bin durch die geltenden Gesetze und die kommenden Änderungen etwas verunsichert. Schließlich möchte ich ein Buch schreiben und nicht ein Diplom in Rechtswissenschaften…

    Jeder Autor sollte frei entscheiden dürfen, zu welchem Preis sein geistiges Eigentum wann verkauft werden darf. Wenn ich Fotos verkaufe nenne ich auch einen Verkaufspreis. Entweder findet sich dann ein Abnehmer dafür oder eben nicht. Dann kann ich die Preise beliebig anpassen, so wie ich als Urheber das für richtig erachte. Dies muss auch für E-Books möglich sein, ohne Einschränkungen.

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    • Ich wüsste nicht, dass sich an der Buchpreisbindung für eBooks was geändert hat. Dahingehend sind sie Bücher gleichgestellt.

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