Wir gründen zusammen. Welche Rechtsform empfehlen Sie? Tipps vom Anwalt für Gründer

Oftmals wollen sich mehrere Gründer zusammenschließen, um eine Idee gemeinsam zu verwirklichen. Wie beim ersten Artikel (Rechtsform bei einer Gründung im Alleingang) ist auch hier eine der ersten Fragen: was ist die richtige Rechtsform?

In Betracht kommen insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die (haftungsbeschränkte) Unternehmergesellschaft (UG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG.

Um eine für sich passende Rechtsform zu finden, werden im Folgenden die einzelnen Rechtsformen in einem direkten Vergleich miteinander verglichen.

Hier geht es zu weiteren Antworten des Anwalts:
3 typische Fragen an einen Anwalt bei der Gründung – Firmenname, UG, GmbH…
Welche Rechtsform ist für mich die geeignete?

Wir gründen zusammen. Welche Rechtsform empfehlen Sie?

Um eine für sich passende Rechtsform zu finden, werden im Folgenden die einzelnen Rechtsformen in einem direkten Vergleich einander gegenübergestellt.

Die GbR oder OHG
Wenn Sie als Gründer über die Gründung eines Unternehmens mit mehreren Anteilseignern nachdenken, werden Sie wohl als erstes auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt GbR) und die Offene Handelsgesellschaft (abgekürzt OHG) stoßen.

Vorteile:
Das Gesetz schreibt für die Gründung einer GbR / OHG kein Mindeststammkapital vor. Im Fall einer OHG können die Gründer – wie bei einer UG / GmbH einen Fantasienamen („die Firma“) wählen. Bei der GbR kann die Buchhaltung vollkommen frei organisiert werden. Zudem muss der Gründer einer GbR nicht zum Notar. Die GbR kann damit für Neugründer die unkomplizierteste Gesellschaftsform ihrer Wahl sein!

Nachteile:
So günstig und damit auch verlockend die Gründung einer GbR / OHG ist, so hoch können unter Umständen auch die Risiken sein. Als Gesellschafter einer GbR / OHG haften Sie persönlich für die Schulden der Gesellschaft – dies ist der Hauptnachteil gegenüber einer GmbH / UG und damit auch der Hauptgrund für die Existenz der „Gesellschaft mit begrenzter Haftung“. Es kann also sein, dass ein Gesellschafter im Namen der Gesellschaft einen Vertrag abschließt und ein anderer Gesellschafter für die Erfüllung einzustehen hat (Gesamtschuld). Ein Gläubiger der Gesellschaft kann sich also aussuchen, ob er gegen die Gesellschaft oder gegen einen beliebigen Gesellschafter vorgehen will. Meistens trifft es dann den solventesten. Ein weiterer Nachteil betrifft alleine die OHG: Die Gründung bedarf einer notariellen Beurkundung und Handelsregisteranmeldung. Zudem ist eine kaufmännische Buchführung und Bilanzierung erforderlich. Beides sind auch Nachteile einer UG/GmbH – welche allerdings als “Ausgleich” den Haftungsausschluss für die Gesellschafter bieten.

Die GmbH oder UG
Mit der GmbH oder UG erhalten Sie eine haftungsausschließende Gesellschaftsform, deren Gründung und Betrieb im Gegenzug komplizierter ausfallen.

Vorteile:
Ihre persönliche Haftung als Gesellschafter ist bei einer GmbH und UG beschränkt – beide Gesellschaften sind eigenständige juristische Personen. Sie haften (mit einigen Ausnahmen) nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen. Die GmbH / UG tritt im Rechtsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Obwohl Ihre Gläubiger wegen des Ausschlusses der Haftung komplett leer ausgehen könnten, genießt die GmbH ein hohes Ansehen. So hat sich die Deutsche GmbH wegen Ihrer hohen Stammeinlage über Jahrzehnte im Geschäftsverkehr bewährt. Der größte Vorteil der UG gegenüber der Gründung einer GmbH ist ganz klar das niedrige Mindeststammkapital von mindestens 1 €, auch ist ihre Gründung günstiger. Die GmbH hingegen ist die profiliertere Rechtsform.

Nachteile:
Die Nachteile liegen im komplizierten Gründungsprozess und dem Betrieb. Eine Gründung in Eigenregie können wir nicht empfehlen, da Gründer unserer Meinung nach einen individuellen Gesellschaftsvertrag und Begleitung benötigen. Eine UG / GmbH bedarf zudem einer kaufmännischen Buchführung und Bilanzierung. Beides sollte – sofern entsprechende Kenntnisse nicht vorliegen – unserer Ansicht nach grundsätzlich durch einen Steuerberater durchgeführt werden.

Die GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG:
Mit der GmbH & Co. KG bzw. UG & Co. KG erhalten Sie eine haftungsausschließende Gesellschaftsform mit starken Vorzügen bei größeren Gesellschaftsstrukturen, deren Gründung und Betrieb jedoch auch im Verhältnis zur GmbH bzw. UG noch weiter an Komplexität gewinnen.

Vorteile:
Die Vorteile entsprechen weitestgehend den Vorteilen der GmbH oder UG: Ihre persönliche Haftung als Gesellschafter ist wie bei einer GmbH und UG beschränkt. Sie haften grundsätzlich nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen für im Unternehmen begründete Verbindlichkeiten. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Die GmbH & Co. KG genießt ein hervorragendes Ansehen. Der Vorteil der UG & Co. KG gegenüber ihren großen Schwester ist das niedrige Mindeststammkapital.

Es gibt jedoch auch darüber hinausgehende Vorteile: Die Gesellschafter oder Investoren können sich steuerlich vorteilhaft an einer GmbH & Co. KG beteiligen. Im Falle einer Entnahme werden die GmbH & Co. KG-Gesellschafter (Kommanditisten) mit ihrem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert. GmbH-Gesellschafter müssten hingegen Körperschafts- und Kapitalertragssteuer tragen. Dies wird in der Regel dadurch vermieden, dass sie als Geschäftsführer der GmbH eingestellt werden. Sie bekommen dann eine (angemessene) Geschäftsführervergütung, welche als individuelles Einkommen besteuert wird. Im Falle einer GmbH & Co. KG ist dieses Vorgehen nicht notwendig. Auf diese Weise können Personen ohne Sachkunde bzw. zur Finanzierung von außen als Kommanditisten auf steuerlich vorteilhafte Art beteiligt werden. Typische Fälle solcher Beteiligungen sind Familienmitglieder (Ehegatten, Kinder) oder Investoren. Dies schränkt zudem die unternehmerische Freiheit der Gründer wenig ein, weil die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG von der Komplementärs-GmbH bzw. die an ihr beteiligten Gesellschafter übernommen wird. Dies sind grundsätzlich die Gründer und bestimmen zumeist als Geschäftsführer oder Mitglieder der Gesellschafterversammlung die Geschicke der Komplementär-GmbH.

Dasselbe gilt auch für die UG & Co. KG. Diese ist weniger angesehen als die GmbH & Co. KG, dafür aber mangels Mindesstammkapitalerfordernisses günstiger zu gründen.

Nachteile:
Die Nachteile liegen im noch komplizierteren Gründungsprozess und Betrieb. Es werden jeweils zwei Gesellschaften (GmbH bzw. UG sowie KG) gegründet. Dies spiegelt sich in den Beratungs- und Beurkundungskosten wieder. Ebenso müssen für beide Gesellschaften nun jeweils einzelne Abschlüsse und jeweils einzelne Buchführung gemacht werden. Die GmbH & Co. KG bzw. UG & Co. KG empfiehlt sich deshalb nicht am Anfang bzw. nur bei einer sehr guten Kapitalausstattung und langfristigen Plänen.

Der Autor

Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei. Die Kanzlei hat einen wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt. Das Gebiet des Gesellschaftsrechts, insbesondere die Gründungsberatung, ist ein Kerngebiet der Kanzlei.

Peer Wandiger

7 Gedanken zu „Wir gründen zusammen. Welche Rechtsform empfehlen Sie? Tipps vom Anwalt für Gründer“

  1. Top, vielen vielen dank für die Tipps und Hinweise!
    Oft sieht man auch dass UG gegenüber einer GmbH im nachteil sind, zum einen ist UG nicht ganz so Bekannt und viele stehen UG’s kritisch gegenüber, vor allem Große unternehmen achten oft drauf dass Firmen mit denen sie zusammen Arbeiten eine GmbH sind, als UG hat man es dann da teilweise schwerer.

    Antworten
  2. Für mich hat die beschränkte Haftung absolute Priorität und dient bei der Gründung eines Unternehmes der Absicherung meiner Existenz. Natürlich entsteht bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft mehr Arbeit durch die hohe Bürokratisierung, aber das wäre es mir wert.

    Antworten
  3. Das ist wirklich ein toller Artikel, der dem Leser einen guten Eindruck von den verschiedenen Rechtsformen vermittelt. Die Informationen sind bestimmt sehr hilfreich für alle Leute, die sich gerade überlegen, ein eigenes Unternehmen zu gründen.

    Antworten
  4. Wobei ja nichts für immer ist. Wenn man sich zunächst entscheidet, alleine zu gründen, zu einem späteren Zeitpunkt aber merkt, dass man doch noch jemanden in’s Boot holen möchte und dafür aber die Unternehmensform – ja dann kann man die Unternehmensform immer noch umändern und auf aktuelle Bedürfnisse anpassen. Trotzdem sollte man sich im Vorfeld natürlich absolut umfangreiche Gedanken machen und s9ich dessen bewusst sein, was man tut! Liebe Grüße, Andree

    Antworten
  5. Hallo und vielen Dank für den Artikel zu dem Thema. Mein man rät bei sowas immer zu professionellen Beratungen durch Fachmänner. Meistens sieht man als einfacher Bürger nicht spezifische Aspekte und vergisst vieles zu beachten.

    Antworten
  6. Mein Mann möchte mit einer Bekanntschaft, die er gemacht hat ein Unternehmen gründen. Beide sind sehr clever und haben tolle Ideen. Ich denke, dass sie gut zusammen passen. Wichtig ist aber sich abzusichern mit dem Richtigen Vertrag. Eine GmbH versteuert ein wenig anders als das übliche Unternehmen was ein Vorteil sein kann. Ich werde meinem Mann diesen Artikel weiterleiten, dass würde ihn sicherlich interessieren.

    Antworten
  7. Ob man selbst nach dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert wird oder ein anderer Steuersatz fällig wird, fragen sich tatsächlich viele Personen, welche die Gründung eines Unternehmens planen. Da das Steuersystem sehr komplex und detailreich ist, ist anfängliche Unsicherheit bei Unternehmensgründern der Regelfall. Daher sind viele Unternehmensgründer dankbar, die Möglichkeit zu haben, sich von einem Steuerberater alle Fragen beantworten zu lassen.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar