VG WORT – Wahrnehmungsvertrag, neue Termine, Sonderaussschüttung und mehr

VG WORT - Wahrnehmungsvertrag, neue Termine, Sonderaussschüttung und mehrDas Jahr 2016 war ein gutes Jahr für Autoren, die an der Ausschüttung der VG Wort teilnehmen. Aufgrund eines Urteils bekommen die Verlage nun keinen Anteil mehr und deshalb bleibt mehr Geld für die Autoren übrig.

Doch auch 2017 ändert sich einiges. So ist es nun zwingend notwendig einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen, es wurden neue Termine festgelegt und es gibt mehr Einblicke in die Vergütung.

Alle Autoren, die bisher mit der VG Wort Geld verdient haben oder dies in Zukunft tun wollen, sollten auf jeden Fall weiterlesen.

Wahrnehmungsvertrag in Zukunft notwendig!

Mit der VG Wort existiert seit Jahrzehnten eine Verwertungsgesellschaft, die deutschen Autoren eine Entschädigung für unerlaubte Kopien zahlt. Wer mehr über die VG Wort wissen will, erfährt die Hintergründe in diesem Artikel von mir.

Das Schöne an der VG Wort ist, dass man als Autor von Texten mit relativ wenig Aufwand zusätzliche Einnahmen bekommen kann, auch wenn man im Internet publiziert (z.B. als Blogger).

Allerdings ist es durch das Urteil und das neue Verwertungsgesellschaftengesetz notwendig geworden, einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen. Das neue Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ist bereits am 1. Juni 2016 in Kraft getreten. Darin werden einige Dinge neu geregelt, die aber im Detail für die meisten nicht so interessant sind.

Durch das Gesetz gibt es zusätzliche Pflichten seitens der VG Wort, die dazu führen, dass die VG Wort nur noch für solche Rechteinhaber aktiv werden kann, die einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben. Deshalb sollte man das tun, wenn man es bisher nicht gemacht hat, da es ansonsten dazu kommen kann, dass man keine Auszahlungen mehr erhält.

Neben den eigenen Stammdaten gehört die Angabe einer Berufsbezeichnung und der eigenen Hauptthemen dazu. Zudem muss man sich für mindestens eine von 3 Berufsgruppen entscheiden. Ebenso muss man sich für eine der gewählten Gruppen entscheiden, um dann ggf. sein Wahlrecht auf Veranstaltungen der VG Wort ausüben zu können.

Nach dem Ausfüllen der Formulare muss man die als PDF erstellten Vertragsunterlagen ausdrucken und per Post an die VG Wort senden.

Für die diesjährige Meldung zum Jahr 2016 braucht man als Online-Autor (M.E.T.I.S) allerdings noch nicht zwingend einen Wahrnehmungsvertrag. Allerdings empfiehlt es sich diesen dennoch zeitnah zu unterschreiben, da es ansonten später nicht mehr möglich ist an der Meldung teilzunehmen.

Wer bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen hat, muss dagegen nicht aktiv werden.

Neue Termine

Sehr wichtig für alle Autoren sind auch die Änderungen bei den Terminen. Bisher konnte man als Online-Autor bis Ende September die eigenen Texte melden, die den Mindestzugriff für das Vorjahr erreicht hatten. Die Ausschüttung der Vergütung erfolgte dann im Oktober.

Das hat sich nun geändert. Ab diesem Jahr ist die Meldung der eigenen Artikel bereits ab Anfang Januar möglich. Man muss also nicht wie bisher ein halbes Jahr warten, um die Artikel des Vorjahres zu melden.

Dafür ist nun auch der Meldeschluss für Urheber ein Stück nach vorn gerutscht. Man muss seine Meldung bis Ende Juni abgegeben haben (bisher war das bis Ende August möglich).

In der zweiten Septemberhälfte erfolgt dann die Ausschüttung der Vergütung.

Da es für Neulinge immer etwas schwer zu verstehen ist, wie die Meldung bei der VG Wort geschieht, hier ein Beispiel:
Für alle meine Artikel (sowohl in 2016 erschienene, als auch ältere Artikel), die zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2016 auf meinen Blogs und Websites frei zugänglich und mit einem VG Wort Zählpixel versehen waren (und die die Mindestaufrufzahl von 1.500 Aufrufen im Jahr 2016 erreicht haben und mindestens 1.800 Zeichen umfassen), kann ich ab Anfang Januar 2017 eine Meldung abgeben. Dafür habe ich bis Ende Juni 2017 Zeit.

Ende September 2017 erfolgt dann die Auszahlung der Vergütung.

Leider gibt es noch keine Angabe seitens der VG Wort, wie hoch die Vergütung für einzelne Artikel aus dem Jahr 2016 ist (bei der letztjährigen Meldung waren es sehr gute 20,- Euro pro Artikel). Höchstwahrscheinlich wird der Betrag geringer als im Vorjahr sein, da durch die Nachforderung an die Verlage die Einnahmen der VG Wort letztes Jahr deutlich höher als normal waren. Im Laufe der nächsten Wochen sollte diese Information aber veröffentlicht werden. Ich bin gespannt.

Dann kann man sicher auch mit der Meldung beginnen, die aktuell, als ich diesen Artikel schreibe, noch nicht möglich ist. Hoffen wir mal, dass es bald losgehen kann, denn Anfang Januar ist ja eigentlich schon. 🙂

Update am 11.01.2017
Die Meldung der Artikel aus 2016 ist ab sofort möglich. Die Mindestaufrufe betragen, wie in den letzten Jahren, 1.500 im Jahr bzw. 750 für Artikel mit mehr als 10.000 Zeichen. Zur Vergütungshöhe pro Artikel gibt es allerdings noch keine Informationen.

Sonderausschüttung

Nicht geändert hat sich der Termin für die Sonderausschüttung. Wer bisher nicht in der VG Wort aktiv war und in 2016 auch keine Zählpixel in seine Artikel eingebaut hat, kann an der Sonderausschüttung teilnehmen.

Bis zum 31.1.2017 gibt man dazu in einem Online-Formular die Website-URL ein, auf der die eigenen Texte erschienen sind und wählt aus, wie viele es ungefähr waren (es zählen auch hier nur die Artikel, die mindestens 1.800 Zeichen umfassen).

Die wählbaren Artikelzahl-Bereiche sind 1-20, 21-60, 61-120, 121-240, 241-480 und mehr als 481 Artikel.

Bei der letzten Ausschüttung gab es z.B. 60 Euro, wenn man 61-120 Artikel für die Sonderausschüttung angegeben hat. In diesem Jahr wird sich an diesen Beträgen wohl nicht viel ändern.

Allerdings sollte man bei der Angabe der Anzahl eigener Artikel ehrlich sein, da eine Einzelprüfung durch die VG Wort nicht auszuschließen ist. Hat man bei der Meldung zu viele Artikel angegeben, kann das Ärger geben.

Ausschüttungsbrief

Zu guter Letzt noch der Hinweis auf einen interessanten Einblick. Die Website der VG Wort ist nicht gerade die übersichtlichste und manche Informationen findet man dort gar nicht. So kann man zwar sehen, welche Artikel die Mindestaufrufzahl erreicht haben, aber nicht, wie viel man für einzelne gemeldete Artikel dann als Vergütung bekommen hat.

Diese Infos kann man allerdings unter dem Punkt “Dokumente” im eigenen VG Wort Admin (T.O.M.) einsehen. Dort kann man sogenannte “Ausschüttungstexte” in PDF-Form anfordern. Darin findet sich dann eine Auflistung aller Artikel, die vergütet wurden und wie viel man jeweils dafür bekommen hat.

Das ist eine recht umfangreiche Liste, bei mir sind es immerhin 47 PDF-Seiten für das vergangene Jahr. Es ist aber auf jeden Fall mal interessant zu sehen, was einzelne Artikel konkret eingebracht haben.

Jetzt loslegen

Wer noch nicht in der VG Wort ist, aber im Internet viele längere Texte (mehr als 1.800 Zeichen) veröffentlicht, die auch häufig aufgerufen werden (mehr als 1.500 mal im Jahr), sollte nun aktiv werden.

Dazu muss man sich bei der VG Wort registrieren und idealerweise auch gleich den Wahrnehmungsvertrag abschließen.

Dann kann man damit beginnen die eigenen Artikel mit den VG Wort Zählpixeln auszustatten, was am besten mit Hilfe eines Plugins geht.

Je eher man in diesem Jahr anfängt, um so mehr Artikel werden die Mindestaufrufzahl bis Ende 2017 erreichen. Wichtig ist dabei noch zu wissen, dass man auch alte Artikel mit dem Zählpixel ausstatten kann. Auch diese können Geld bringen. Ich habe einige alte Artikel, die mir jedes Jahr eine Vergütung von der VG Wort einhringen, da sie jedes Jahr mehr als 1.500 mal gelesen werden.

Lohnt sich die VG WORT für dich?

  • Ja, das sind sehr gute Zusatzeinnahmen. (41%, 95 Stimmen)
  • Naja, ein kleines Weihnachtsgeld ist es schon. (24%, 55 Stimmen)
  • Ich nutze die VG WORT Zählpixel nicht. (21%, 49 Stimmen)
  • Es kommt nicht viel mehr als ein Taschengeld bei rum. (8%, 19 Stimmen)
  • Nein, bisher bringt es gar nichts ein. (6%, 14 Stimmen)

Teilnehmerzahl: 232 (max. 1 Stimmen)

Peer Wandiger

64 Gedanken zu „VG WORT – Wahrnehmungsvertrag, neue Termine, Sonderaussschüttung und mehr“

  1. Danke für den Hinweis, dass man die Meldungen diesmal schon früher machen kann! Ich logge mich direkt mal ein und schaue nach, was alles die nötigen Aufrufe erreicht hat 🙂

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  2. Ich hätte eine Frage dazu welche Art von Artikeln vergütet werden? Können etwa auch Seiten von Nischenwebsites vergütet werden?
    Und kann man auch für Texte, die man auf textbroker schreiben lassen hat, eine Vergütung bekommen, wenn man der einzige Veröffentlicher des Textes ist?

    Antworten
    • Die Art der Artikel ist grundsätzlich egal. Wichtig ist, dass man selber wirklich der Autor (Urheber!) ist.

      Für eingekaufte Texte geht das also nicht.

      Antworten
  3. Wie komme ich an die Sonderausschüttung? Ich konnte dazu kein Formular finden.

    Und kann man an der Sonderausschüttung 2016 teilnehmen und anschließend die Artikel regulär mit Zählpixeln für das aktuelle Jahr 2017 ausstatten?

    Antworten
    • Ich selbst habe noch keine Sonderausschüttung in Anspruch genommen. Aber nachdem du dich bei der VG Wort registriert hast, kann du dort im Admin von “T.O.M.” den Punkt “METIS (Sonderauschüttung)” anwählen und eine Meldung erstellen.

      Und ja, du kannst für 2016 eine Sonderausschüttung melden und ab Januar 2017 die Zählpixel in alle deine Artikel einbauen und dann in 2018 die einzelnen Artikel für 2017 melden.

      Antworten
    • Auf vgwort.de anmelden und dort im Bereich “T.O.M.” auf den Menüpunkt “Vertragsabschluss” klicken. Dann kannst du auf den Link “Wahrnehmungsvertrag abschließen” und das Formular ausfüllen.

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        • Direkt im Bereich “Text Online Meldung (T.O.M.)” gibt es den Menüpunkt nicht? Komisch. Vielleicht hast du schon einen Wahrnehmungsvertrag mal unterschrieben?

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          • Ich habe den Menüpunkt auch nicht und erinnere mich daran, den Vertrag schonmal unterschrieben zu haben. Kann also gut daran liegen.

  4. Ich verstehe das mit dem Wahrnehmungsvertrag nicht. Laut der VG Wort Seite unter http://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/wahrnehmungsvertrag.html steht dort:

    Der Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrags ist für alle Verlage und Autoren erforderlich, um Ausschüttungen in allen Bereichen erhalten zu können.
    In den Bereichen Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) genügt auch eine Registrierung als Bezugsberechtigter. Auch für Verlage, die nur im Internet publizieren (METIS), genügt die Registrierung als Bezugsberechtigte.

    Da es ja bei Webseitentexten um den Bereich “Texte im Internet (METIS)” geht ist ja eigentlich kein solcher Vertrag notwendig?!

    Wie immer viel Verwirrung bei dem Thema. Na ja ich habe die Pixel letztes Jahr eingebaut und bin schon gespannt, ob sich das Ganze letztendlich für meine Situation lohnt.

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    • Leider ist auf der VG Wort Website noch einiges nicht aktualisiert. Der Vertrag ist in Zukunft auch für Texte im Internet notwendig.

      Nicht aktualisiert sind bisher z.B. auch die Termine. Das dauert da wohl etwas alles auf den aktuellen Stand zu bringen.

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  5. Cool. Danke für den Hinweis mit dem Ausschüttungsbrief! Kannte ich noch nicht, gleich mal runter geladen… Wollte ja mal sehen, womit ich die 580 EUR verdient habe ?

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  6. Peer:

    “Wahrnehmungsberechtigter kann jeder werden, der über Rechte verfügt, die im Wahrnehmungsvertrag der VG WORT genannt sind und der deutscher Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines Mitgliedlands der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist oder in der Bundesrepublik Deutschland seinen ständigen Wohnsitz hat.
    Der Abschluss des Vertrags ist kostenlos, es entstehen auch keine Folgekosten, da die Verwaltungskosten der VG WORT aus dem Gesamtaufkommen getragen werden.”

    Gezählt werden allerdings nur Aufrufe aus Deutschland

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  7. Servus Peer,

    die ganzen Texte zu extrahieren und in VG Wort einzuspeisen ist ja recht umfangreich. Nutzt du ein Tool um den reinen Text von einem Beitrag zu extrahieren oder wie machst du das?

    Danke für den Tipp.

    Antworten
    • Ich habe mir dazu selber was programmiert. Noch einfacher geht es mit dem einen oder anderen WordPress-Plugin. Einfach mal hier im Blog nach “VG Wort Plugin” suchen.

      Antworten
  8. Hallo Peer,

    wieder ein super Artikel. Welche Berufsgruppe wählt man als Blogger?
    Autoren und Übersetzer schöngeistiger und dramatischer Literatur
    Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur
    Autoren und Übersetzer von Wissenschaft und Fachliteratur

    Danke und Grüße
    Thomas

    Antworten
    • Ich habe mich für “Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur” entschieden, war mir aber auch nicht ganz sicher.

      Antworten
  9. Danke für die Info. Leider enthält der Vertrag wieder viel “Rechtsgeschwafel”, es macht auf jeden Fall keinen Spaß ihn zu lesen und zu verstehen…

    Habt ihr in §13.2. Rechte, Ansprüche oder Länder ausgenommen?

    VG
    Jan

    Antworten
  10. Sehr interessanter Artikel. Gleich mal in einer Reiseblogger-FB-Gruppe verlinkt.

    Weiß Peer oder jemand anderes, ob der Wahrnehmungsvertrag, der nun neu verpflichtend ist, das selbe ist, wie die Meldesystemregistrierung, die man am Anfang zur Anmeldung als Autor bei der VG Wort abgeschlossen hat?

    Danke und LG
    Chris

    Antworten
    • Nein, die Registrierung hat bisher für Internet-Autoren ausgereicht. Nun ist aber ein Wahrnehmungsvertrag notwendig.

      Antworten
  11. Hallo Peer, kann ich eigentlich auch eine Zählmarke in einen Artikel einbauen, in dem ich ein Interview mit jemandem veröffentliche? Bin ich in so einem Fall auch Autorin?

    Antworten
    • Ja, das kannst du. Bei der Meldung musst du dann aber für diesen Artikel angeben, dass es 2 Autoren gibt. Du bekommst dann nur die halbe Vergütung für dieses Interview.

      Antworten
  12. Hallo Peer,

    ich habe im Laufe des Jahres 2016 über 200 Artikel mit eingefügten Zählmarken veröffentlicht und kann in der Statistik des Blogs sehen, dass bei einigen Artikeln der Mindestzugriff erreicht wurde.
    Nach T.O.M. sind wohl die Zählmarken aktiviert, kann aber die Info über den Mindestzugriff zu den einzelnen Artikel nicht finden.
    Auf der einen Seite schreibst Du, dass ab Juni der erreichte Mindestzugriff von VGWort veröffentlicht wird, auf der anderen Seite aber, dass bereits ab Januar gemeldet werden kann.
    Wo kann ich nun den Mindestzugriff einzelner Artikel einsehen?

    Gruß und vielen Dank für Deine Antwort
    Petra

    Antworten
  13. In den vergangenen Jahren wurde im Juni die Liste der Artikel mit Mindestzugriff veröffentlicht.

    Ab diesem Jahr ist dies seit Ende Januar so. Man findet die Liste der Artikel unter “T.O.M. > METIS (reguläre Ausschüttung) > Suche in eigenen Zählmarken”

    Dort setzt du das Häkchen bei “erreicht” bzw. bei “anteilig” und nicht bei “nicht erreicht (-) / nicht festgelegt (x)”.

    Dann werden dir alle Artikel aufgelistet, die 2016 das erste mal den Mindestzugriff erreicht haben.

    Mit einem Klick auf den privaten Identifikationscode kommst du zur Meldung der einzelnen Artikel.

    Antworten
    • Danke für die Info.

      Habe *nun auf erreícht* bzw. *anteilig* das Häkchen gesetzt, allerdings ohne Daten für:

      Identifikationscode:
      Bestelldatum (von / bis):

      einzugeben.
      Daraufhin erscheint folgender Text:
      Es konnten keine Zählmarken für die angegebenen Suchkriterien gefunden werden.

      Nach der Statistik im Blog habe ich allerdings bei einigen Artikeln den Zugriff erreicht.
      Gruß Petra

      Antworten
      • Also erstmal muss man sagen, dass die VG Wort anders zählt und nur Besucher aus Deutschland trackt. Das führt dazu, dass es meist weniger Aufrufe pro Artikel sind, als das in Google Analytics angezeigt wird.

        So wie es aussieht, hat es zumindest für die VG Wort keiner deiner Artikel die 1.500 Aufrufe erreicht.

        Antworten
  14. Der Wahrnehmungsvertrag ist mir zwar etwas suspekt, aber ich habe wohl keine andere Wahl. Vielen Dank für den informativen Beitrag dazu!

    Antworten
  15. Ist mittlerweile bekannt, wie hoch die Vergütung für die Texte, welche den Mindestzugriff erreicht haben. Letztes Jahr war es bei mir eine schöne Überraschung. Falls nun die Ernüchterung folgt, wäre es schön, sich schon mal darauf einstellen zu können.

    Vielen Dank auch für diesen sehr verständlichen Artikel mit Info, die ich so bei der VG Wort bislang vermisse.

    Antworten
  16. Hallo und danke für die vielen Tipps. Ich habe eine Frage zum angesprochenen Thema “Ausschüttungsbrief”. Wo kann ein solcher denn angefordert werden? Unter “Dokumente / Ausschüttungsbriefe” finde ich bei mir im T.O.M. nur eine leere Tabelle vor. Hier muss es doch irgendwo einen “Knopf” geben, wo man den Brief anfordern kann, oder? Bei mir sind es für 2016 immerhin 79 Meldungen, die gemacht werden konnten.

    Gruß
    Tom

    Antworten
  17. Hallo Herr Wandiger,
    könnten Sie wohl mal einen kleinen Artikel über den Inhalt des Wahrnehmungsvertrag machen. Wenn man ihn ließt, hat man nämlich das Gefühl, als wenn man der VG Wort nur Rechte einräumt. 🙂 Zudem steht ja auch noch in der FAQ (Bezugsberechtigte) der Internetseite, dass eigentlich noch kein Wahrnehmungsvertrag (für Wissenschaft nur für Autoren und Texte im Internet (METIS) sowohl für Autoren als auch für Verlage.)
    Unter §3 steht ja zum Beispiel, dass VG Wort meine eingeräumten Rechte in ihrem eigenen Namen ausübt. Bekommt man den davon mit wenn VG Wort Werke von einem nutzt oder es wegen Urheberrechtsverletzungen meiner Werke aktiv wird? Oder habe ich das falsch verstanden?
    Und ist der Inkassoauftrag für das Ausland auch Pflicht für Blogger?

    Ich würde mich total freuen, wenn Sie hier vielleicht mal (zeitnah – In 3 Monaten muss man den Antrag ja abschicken) einen kleinen Artikel schreiben und durch den Dschungel helfen könnten. Gibt es durch VG Wort bzw. durch den Wahrnehmungsvertrag auch Nachteile und was könnten Szenarien sein?

    Liegen Gruss
    Bernd

    Antworten
    • Hallo Peer,
      ich wollte soeben fast den gleichen Kommentar wie Bernd verfassen.
      Zum Glück habe ich mir erstmal alle Kommentare durchgelesen.
      Auch mich würde interessieren ob ich den Inkassoauftrag für das Ausland als Blogger unterschreiben muss. Der liegt hier nämlich noch rum.
      Und auch mein Mann hat mir zu bedenken gegeben, dass die VG Wort quasi meine Texte einfach so nutzen kann. Ist das richtig?
      Viele Grüße
      Judith von Youdid.Blog

      Antworten
      • Es ist für möglich, dass z.B. Verlag Inhalte nutzen und dafür dann extra bezahlen. Das war bei mir aber auch schon vorher so.

        Antworten
        • Hallo Peer, danke für die Antwort. Werde ich darüber dann benachrichtigt?Also heisst das, der Verlag fragt mich vorher und bezahlt dann extra? Oder regelt das alles die VG Wort und ich bekomme davon gar nichts mit. Und bei Verlagen geht es eher um Print oder? Ich möchte nämlich gern duplicate content vermeiden.
          Zu dem Inkassoauftrag fürs Ausland hast du nun nichts gesagt. Da man bei der VG Wort teilweise sehr lange auf E-mailantworten wartet, dachte ich frage mal hier nach. Man muss den ja nicht unterschreiben. Aber ich habe nicht so ganz verstanden, welche Konsequenzen das dann hat.
          Viele Grüße
          Judith

          Antworten
          • Ich kenne die internen Vorgänge bei der VG Wort nicht. Bei mir betraf es bisher nur einen Artikel, der von einem Schulbuchverlag genutzt wird. Darüber wurde ich nur informiert.

            Was den Duplicate Content angeht, so braucht man sich da wohl keine Sorgen zu machen. Google erkennt schon, wo es zuerst erschienen ist.

            Was das Ausland angeht, so habe ich mich damit noch nicht wirklich beschäftigt. Aber was wäre denn die Alternative? Auf VG Wort verzichten? Aber ich werde mich diesbezüglich nochmal schlau machen.

  18. Servus, hat hier schon jemand seinen Ausschüttungsbrief für 2016 erhalten? Bei mir ist die Tabelle leider immer noch leer und da die Auszahlung ja Ende September durchgeführt werden sollte, wundert mich das etwas. Hat jemand das gleiche Problem?

    MFG Sebastian

    Antworten
  19. Hallo, ich habe ein Frage dazu.
    Auf der Info Seite der VG-Wort ( http://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/wahrnehmungsvertrag.html ) steht:

    “Der Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrags ist für alle Verlage und Autoren erforderlich, um Ausschüttungen in allen Bereichen erhalten zu können. In den Bereichen Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) genügt auch eine Registrierung als Bezugsberechtigter”

    Das verstehe ich so, dass wenn man ausschließlich METIS als Blogger nutzt und nicht noch irgendwo anders veröffentlicht, man keinen Wahrnehmungsvertrag abschließen muss. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

    Antworten
    • Meines Wissens ist der Wahrnehmungsvertrag nun notwendig, was bedeuten würde, dass diese Informationen auf der Website nicht mehr aktuell ist. Ich frage aber direkt nochmal nach.

      Antworten
    • Ich habe nochmal die offizielle Bestätigung bekommen:
      “Ab dem Jahr 2018 wird der Abschluss des Wahrnehmungsvertrages für einen jeden Teilnehmer an der VG WORT erforderlich sein.”

      Da wurde also noch nicht die Info auf der Website aktualisiert.

      Antworten
  20. Hallo zusammen,
    hat jemand den unterschriebenen Wahrnehmungsvertrag bereits von der VG Wort zurück erhalten – wenn ja, wie lange hat das etwa gedauert?

    Das erste mal habe ich meine Unterlagen bereits im Juli eingereicht, jedoch keine Antwort bekommen. (Auf meine eMail Nachfrage wurde nur mit einem Textbaustein reagiert)

    Daher habe ich Anfang Oktober das ganze nochmals mittels Einschreiben versandt – bislang leider ebenfalls noch keine Antwort.

    Antworten
    • Ich habe ihn auch noch nicht zurück. Auf Nachfrage hieß es, dass auf Grund der großen Masse an eingesandten Verträgen es noch dauert. Kam ja auch sehr überraschend und völlig unerwartet. 😉

      Antworten
    • Ich hatte meinen Vertrag Mitte Januar(!) 2017 eingeschickt und erst nach mehrmaligem Nachhaken (schriftlich und telefonisch) Ende November gegengezeichnet zurückbekommen. Kann also noch dauern 🙂

      Antworten
    • Kurzes Update von meiner Seite aus:

      Nachdem ich also im Juli 2017 den Wahrnehmungsvertrag eingereicht habe, bekam ich heute nun endlich ein Lebenszeichen per eMail:

      “Ihr Wahrnehmungsvertrag ist eingegangen und wurde für das Jahr 2017 registriert.
      Der gegengezeichnete Vertrag geht Ihnen nach vollständiger Bearbeitung mit der Post zu.”

      🙂

      Antworten
  21. Ich muss da an dieser Stelle dann doch einmal für die VG Wort in die Bresche springen 🙂
    Ich habe im Frühjahr 2017 meinen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen und diesen gegengezeichnet nach nur 14 Tagen zurück erhalten.

    Und nun warte ich gespannt darauf, dass die Zählung für das vergangene Jahr 2017 freigegeben wird. Im Jahr 2017 war dies nämlich genau am 11. Januar.

    Wie Peer in seinem ausführlichen Beitrag darstellt, möchte auch ich jedem Blogger oder Nischenseitenbetreiber die Empfehlung aussprechen, sich bei der VG Wort zu registrieren. Der Aufwand ist wirklich minimal und das Ergebnis kann sich bei manchem anschließend wirklich sehen lassen.
    Für mich ist das immer ein nettes, kleines “Taschengeld” nebenher.

    Antworten
  22. Hallo Peer, vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Ich hätte eine Frage und wollte fragen, wie du die Situation siehst (natürlich soll das keine rechtliche Beratung sein, sondern dein persönlicher Eindruck):

    Mit dem Wahrnehmungsvertrag räumt man ja der VG Wort Rechte am Artikel ein. Wie würde sich das mit Bildern im Artikel verhalten? Also wenn ich zB. Stockbilder benutzen würde, würde ich ja keine direkten Rechte am Bild besitzen.

    Wie gesagt, soll das natürlich keine rechtliche Beratung sein.

    Vielen Dank!

    Evgenij

    Antworten
  23. Danke für den Artikel. Folgende Frage:

    Muss bei jedem Artikel dann der vollständige Name als Autor stehen? (Peer W. geht dann nicht mehr sondern nur noch Peer Wandiger)

    Antworten
    • Nicht zwingend. Bei mir steht oft auch nur “Peer”. Solange es deine Website ist und im Impressum dein Name steht, sollte das ausreichend sein. Zumindest ich hatte damit noch nie Probleme.

      Antworten
  24. Hallo Peer,
    ich habe zwei Artikel, die ich melden könnte (800 Zugriffen und 10.000+ Zeichen, Gastartikel 8000 Zugriffe und 1.500+ Zeichen). Bei beiden Artikeln wird mir nach der Eingabe des privaten Schlüssels angezeigt, dass die Mindestzahl der Aufrufe nicht erreicht worden ist. Bin ich zu früh dran mit dem melden? Oder gibt es da einen anderen Fehler?

    Noch zur Info: Der Gastartikel erscheint auf einer Website, welche seit Jahren die VG Wort ohne Probleme nutzt. Bei meinem Artikel nutze ich das Prosodia VGW Plugin für WordPress.

    Viele Grüße,
    Julian

    Antworten
      • Danke dafür. Die E-Mail ist jetzt vorgestern gekommen, allerdings ist eine Meldung von Gastbeiträgen nicht möglich. Dort wird mir angezeigt, dass der Blogbetreiber eine Erstmeldung vornehmen muss. Dieser hat das bereits getan und es ist trotzdem nicht möglich. Bedeutet das, dass es erst im zweiten Jahr möglich ist? Es wurde angegeben, dass es einen Mitautor gibt, also kann es daran nicht liegen.

        Antworten
        • Dazu solltest du am besten mal direkt bei der VG Wort nachfragen, da ich selbst diesen Fall noch nicht hatte. Ich kann dir also nicht sagen, wie das läuft, wenn man Mitautor bei einem Artikel auf einem anderen Webspace ist und den Artikel zusätzlich melden will.

          Antworten

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