10 typische Fragen zum Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit

10 typische Fragen zum Start in die nebenberufliche SelbstständigkeitIm vierten Teil meiner Artikeserie zur nebenberuflichen Selbstständigkeit beantworte ich 10 typische Fragen von Einsteigern.

Dabei geht es zum Beispiel um die Gewerbeanmeldung, die Höhe der Einnahmen, Steuern, Versicherungen und einiges mehr.

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10 typische Fragen

Im Folgenden beantworte ich 10 typische Fragen zum Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit, die ich immer wieder von Lesern höre.

Meine Antworten basieren auf meinen eigenen Erfahrungen und meinem Wissensstand. Deshalb ist dies hier keine individuelle Beratung. Im Zweifel sollte man zur Klärung der Sachlage und zur eigenen Absicherung immer einen Experten konsultieren.


Muss ich meinen Arbeitgeben fragen?
Grundsätzlich lautet die Antwort erstmal nein, da jeder Angestellte das Recht hat nebenberuflich selbstständig zu sein. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen.

So darf die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht die Leistung im Hauptjob beeinträchtigen und man darf seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Auch für die direkte Konkurrenz zu arbeiten gibt in der Regel Probleme.

Es muss also eine klare Trennung zwischen Job und Selbstständigkeit geben. Man darf also z.B. nicht auf Arbeit am PC die Angebote und Rechnungen für die nebenberufliche Selbstständigkeit schreiben.

Dennoch sollte man seinen Arbeitgeber über die nebenberufliche Selbstständigkeit informieren, auch wenn es dazu keinen Zwang gibt. Das kann im Einzelfall aber durch den Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag anders geregelt sein.


Was muss ich können bzw. wissen?
Man muss sicher kein absoluter Experte in der Branche sein, in der man eine nebenberufliche Tätigkeit starten will. Aber man sollte genug wissen, um die erforderlichen Leistungen erbringen zu können.

Hier macht es natürlich einen großen Unterschied, ob man für Kunden arbeitet oder z.B. eine eigene Website betreibt. Im ersten Fall sollte man von Tag 1 an ausreichend Know How mitbringen, um Kundenaufträge zur Zufriedenheit des Kunden erledigen zu können.

Wer dagegen nebenberuflich z.B. erste Erfahrungen mit einer Nischenwebsite sammelt, der muss nicht von Anfang an alles darüber wissen. Hier kann man auch sehr gut Erfahrungen und Wissen nach und nach sammeln.

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung?
Geht man streng nach Gesetz (§ 14 Gewerbeordnung), dann muss die Gewerbeanmeldung sofort erfolgen, wenn man eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits Einnahmen vorhanden sind oder nicht.

In der Realität wird das meist etwas lockerer gehandhabt. Solange keine Einnahmen vorhanden sind, warten die meisten noch mit der Gewerbeanmeldung. Allerdings ist das natürlich mit einem gewissen Risiko verbunden. Wer bereits öffentlich als Selbstständiger auftritt und das Gewerbeamt bekommt das mit, muss ggf. mit einem Bußgeld rechnen.

Aber spätestens wenn Einnahmen erzielt werden, sollte man eine Gewerbeanmeldung durchführen.

Eine Ausnahme bilden die freiberuflicher Tätigkeiten nach § 18 Einkommensteuergesetz. Dann ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Stattdessen muss man die Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt melden.


Kann oder muss ich Kleinunternehmer sein?
Es gibt keine Pflicht sich als Kleinunternehmer nach §19 UStG selbstständig zu machen. Verdient man im aktuellen Jahr aber weniger als 17.500 Euro und im nächsten Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro, so hat man die Möglichkeit sich Kleinunternehmer einstufen zu lassen.

Der einzige Vorteil davon ist, dass man keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Erklärung abgeben muss, weil man diese gar nicht in Rechnung stellt, sondern nur Netto-Einnahmen hat. Das spart natürlich etwas Arbeit.

Doch das bedeutet auch, dass man sich die Vorsteuer für eigene Ausgaben auch nicht vom Finanzamt zurückholen kann.

Man sollte sich die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung genau anschauen. Ich persönlich würde in den meisten Fälle eher davon abraten.


Wie viel darf ich verdienen?
Wer einen Hauptjob hat, muss im Grunde keine Verdienstgrenze beachten. Allerdings werden Sozialversicherungen etc. anhand der Haupttätigkeit berechnet und abgeführt, so dass man in der Regel die Einnahmen des Hauptjobs nicht überschreiten sollte.

Anders sieht das bei Arbeitslosen aus. Hier werden bei ALG 1 – Empfängern Gewinne über 165 Euro auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Grenze steigt auf 200 Euro, wenn man mehr als 1.000 Euro Arbeitslosengeld bekommt. Bei ALG 2 – Empfängern liegt die Grenzen bei 100 Euro im Monat.

Bei mehr als 400 Euro Einnahmen gilt man nicht mehr als arbeitlos.


Muss ich auf meine Einnahmen Steuern zahlen?
Natürlich muss man Steuern zahlen. Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit müssen versteuert werden.

Zum einen ist die Umsatzsteuer der eigenen Einnahmen an das Finanzamt monatlich abzuführen, falls man nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht.

Zum anderen muss man die Einnahmen in der eigenen Einkommenssteuer angeben. Dazu ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) notwendig mit der Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), die man dann beim Finanzamt einreicht.

Deshalb ist es wichtig, dass man nicht nur sofort die 19% Umsatzsteuer der eigenen Einnahmen beiseite legt, sondern noch zusätzlich 30-40% der Einnahmen für die Einkommenssteuer.

Die Gewerbesteuer ist erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro im Jahr zu zahlen, was bei vielen nebenberuflich Selbstständigen nicht der Fall sein wird.


Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Im Grunde darf man so lange arbeiten, wie man möchte, solange es den Hauptjob nicht beeinträchtig.

Allerdings gibt es hier eine Ausnahme und das ist die Krankenversicherung. Es gibt dazu unterschiedliche Angaben im Netz. Wer allerdings auch in seiner nebenberuflichen Selbstständigkeit über die bisherige Krankversicherung versichert sein möchte, sollte nicht mehr als 18-20 Stunden pro Woche arbeiten.

Ansonsten muss man sich extra krankenversichern, was sich meist finanziell nicht lohnt.

Generell sollte man bei der eigenen Krankenversicherung nochmal nachfragen, wo genau da die Grenze liegt.


Brauche ich eine extra Krankenversicherung?
Wie gerade geschrieben, ist diese nicht notwendig, wenn man unter 18 bzw. 20 Stunden pro Woche nebenberuflich tätig ist. Ebenso darf man nicht mehr verdienen als im Hauptjob. Dann ist man weiterhin über den Hauptjob krankenversichert.

Das gilt im Grunde auch für die Rentenversicherung, auch wenn es für bestimmte Tätigkeiten Ausnahmen gibt, in denen eine Rentenversicherungspflicht besteht.

Generell sollte man je nach Tätigkeit überlegen, welche Versicherungen für Selbstständige Sinn machen. So halte ich z.B. eine Haftpflicht für Websitebetreiber für durchaus überlegenswert, um z.B. gegen Abmahnungen abgesichert zu sein.


Darf ich im Urlaub arbeiten?
Der eine oder andere denkt sich nun, dass er bei 30 Tagen Urlaub im Jahr einfach in dieser Zeit intensiv an seiner nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeiten kann.

Dem ist aber nicht so. Weder Krankheit noch Urlaub darf genutzt werden, um im Nebenjob zu arbeiten.

Diese Zeiten sind für die Erholung und Regeneration da. Wer in dieser Zeit in seiner nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeitet, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber.


Bin ich scheinselbständig?
Auf jeden Fall aufpassen sollte man bei der Falle “Scheinselbstständigkeit”.

Wenn man fast nur für einen Auftraggeber tätig ist (5/6 der Einnahmen) und man diesem weisungsgebunden ist, dann trifft meist der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit zu.

Dann ist man Sozialversicherungspflichtig, was vor allem durch die Nachzahlungen sehr teuer werden kann.

Fazit

Es gibt ein paar Stolperfallen, die dazu führen können, dass man hohe Zusatzkosten, wie z.B. Beiträge zur Krankenversicherung oder Rentenversicherung, hat.

Hier sollte man auf jeden Fall aufpassen und ggf. Rat bei einem Experten oder den zuständigen Versicherungen einholen.

Beachtet man die genannten Punkte jedoch, steht einer erfolgreichen und finanziell lohnenden nebenberuflichen Selbstständigkeit nichts im Wege.

So geht es weiter

Im nächsten Teil meiner Artikelserie gehe ich darauf ein, wie man eine Geschäftsidee für die nebenberufliche Selbstständigkeit finden und prüfen kann.

Peer Wandiger

2 Gedanken zu „10 typische Fragen zum Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit“

  1. Noch eine Frage wäre: Brauche ich von Anfang an einen Steuerberater?
    Wenn es sich um ein Online Business handelt, halten sich die Quellen für Einnahmen und Ausgaben in Grenzen. Dazu ein vernünftiges Steuerprogramm und man kann die Erklärung selbst machen. Oder wenigstens den Großteil der Vorarbeit leisten und dann nur noch den Steuerberater drüber sehen lassen.

    Wenn der zeitliche Aufwand für Steuererklärungen steigt, dann kann man sich in der Regel auch einen Steuerberater leisten. Umso mehr Zeit bleibt für die Expansion. 😉

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  2. Hallo Peer,
    Wie von dir gewohnt ein super Artikel. Da ich kurz vor meiner ersten Steuererklärung als Nebenberuflicher Kleinunternehmer stehe würde ich dich bitten mir zu sagen wie genau eine Formlose Steuerklärung mit meinem Hauptberuflichen einnahmen auszusehen hat, oder noch besser wenn du mir ein Link zu einer gute Vorlage geben kannst?
    MfG
    Ahmed

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