Wie wir im vorausgegangenen Teil dieser Artikelserie erfahren haben, sind Bildagenturen die beliebteste weil günstigste und praktikabelste Beschaffungsquelle für Bildmaterial.
Doch auch wer für ein Bild bezahlt darf damit nicht einfach machen was er will. Denn in den seltensten Fällen wird für das Bild an sich bezahlen. Stattdessen erwirbt man meist nur Nutzungsrechte an einem Bild. Eine Kopie, dessen Original beim Urheber verbleibt, der darüber die alleinige Verfügungsgewalt hat.
Bei der Auswahl einer Bildagentur sollte man also in jedem Fall darauf achten, mit welchen Rechten sie handelt. Denn eins jedenfalls steht definitiv fest: Der gutgläubige Erwerb von Nutzungsrechten ist nicht möglich! Sich einfach darauf zu verlassen, dass mit den Bildern schon alles in Ordnung sein, kann teuer werden.