Im heutigen Gastartikel von Thomas Nissen geht es um nicht zahlende Kunden und was man dagegen tun kann.
Wer eine Dienstleistung erbracht und seinem Kunden eine Rechnung ausgestellt hat, erwartet natürlich, dass diese auch innerhalb der vorgegebenen Frist beglichen wird.
Häufig ist dies jedoch nicht der Fall und gerade kleine Unternehmen und Selbständige geraten dann leicht an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit.
Wenngleich es gesetzlich geregelt ist, dass Schuldner bereits 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung in Verzug geraten und dafür nicht mehr eigens gemahnt werden müssen, nimmt der Rechtsweg in der Regel viel Zeit in Anspruch. Die Gefahr, durch die schlechte Zahlungsmoral von Kunden insolvent zu werden, ist groß.
Sie haben dennoch einige Möglichkeiten, dieses Risiko zu minimieren bzw. im Verzugsfall an Ihr Geld zu kommen.