Nein, es ist kein Aprilscherz, auch wenn viele Shopbetreiber bei den bisherigen Entwürfen der Widerrufsbelehrung genau das gedacht haben dürften. Zwischenzeitlich war von 4 DIN-A4 Seiten die Rede. Es sollten Gesetzes-Auszüge an die Widerrufsbelehrung angehängt werden.
Am 1.April kommt nun die neue Widerrufsbelehrung und es scheint insgesamt eine wirkliche Verbesserung zu werden.
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Mein Name ist Peer Wandiger und ich bin selbständiger Webdesigner, Programmierer und Blogger.










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