So wird Ihre Website rechtssicher

Eine rechtsichere Website sollte die Grundlage jeder Firmen-Präsentation im Internet sein. Das ist allerdings leichter gesagt als getan. Die deutsche Rechtssprechung hat Probleme mit der rasanten Internet-Entwicklung mitzuhalten und deshalb ist nicht alles so klar, wie es sein sollte.

Während es bei einer normalen Firmen-Website noch relativ einfach ist, diese rechtssicher zu gestalten, wird es bei einem Online-Shop schon fast unmöglich.

Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern spiegelt die Erfahrungen des Autors wieder. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Website-Angaben

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung auf einer Website ergibt sich aus dem §5 des Telemediengesetzes. Dieses TMG regelt welche Informationen auf geschäftlichen Websites angeben werden müssen.

Aber Achtung. Geschäftlich bedeutet nicht nur für Firmen. Es gilt der Grundsatz: “geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien”. Darunter fallen wohl auch Blogs, die Werbung, wie z.B. AdSense schalten. Es sollte im Zweifel also auf die Informationspflichten geachtet werden.

Das Impressum

Das Kernstück der Informationspflichten stellt das Impressum dar. Man sollte das Impressum auch Impressum nennen, da es in der Vergangenheit dazu schon einige Gerichtsentscheidungen gab. Manch einer hatte versucht, aus welchen Gründe auch immer, das Impressum anders zu nennen. Doch der Begriff Impressum hat sich durchgesetzt und sollte deshalb die erste Wahl sein.

Laut dem §5 des TMG muss ein Impressum unter anderem die folgenden Angaben beinhalten:

  1. Name und Anschrift des Anbieters
    Hier ist darauf zu achten, dass bei juristischen Personen (GmbH oder AG) der Geschäftsführer mit angegeben werden muss. Natürlich darf auch die vollständige Adresse nicht fehlen.
  2. Infos zur Kontaktaufnahme
    Telefonnummer, Fax, eMail-Adresse
  3. Angabe des Vertretungsberechtigten bei juristischen Personen und auch Personengesellschaften
  4. Wenn Zulassung erforderlich, die Aufsichtsbehörde
  5. Register und Registernummer, wenn im Handelsregister eingetragen
  6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer soweit vorhanden
  7. Für manche freie Berufe (Steuerberater, Ärzte etc.) gelten weitere Informationsvorschriften. Mann sollte sich hier bei seiner Kammer informieren, welche Angaben notwendig sind.

Im Einzelfall kann es weitere Informationspflichten geben. Das sollte man dann mit einem Rechtsexperten klären.

Das TMG fordert weiterhin eine leichte Erreichbarkeit der Informationen. Deshalb sollte man davon absehen, das Impressum zu verstecken. Am besten oben auf alle Seiten einen direkten Link zum Impressum einbauen. Es gab schon Abmahnungen, weil der Nutzer erst ewig lang nach unten scrollen musste, bevor er den Impressum-Link fand.

Man sollte das Thema ernst nehmen, da laut Gesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Ich habe zwar noch nicht von derartig hohen Bußgeldern gehört, ab teuer wird es trotzdem.

Nützliche Internet-Links

Zur Gestaltung des eigenen Impressums gibt es auch diverse Websites, die einen dabei unterstützen.

So findet sich auf certiorina.de zum Beispiel ein Impressum-Generator.

Auf Net & Law findet sich ein weiterer Impressum-Wizard.

Auf den Seiten der IHK finden sich auch recht ausführliche und nützliche Informationen.

Spezielle Anforderungen

Darüber hinaus gibt es aber weiterhin sehr viele Fallstricke, die man beachten sollte. So ist eine Datenschutzerklärung zu empfehlen, besonders dann, wenn von den Nutzern Daten gespeichert werden.

Die Verwendung von Fotos Dritter ist eine heikle Angelegenheit. Man sollte hier ganz klar klären, dass man diese verwenden darf. Sonst kann es ebenfalls teuer werden. Man darf zudem auch nicht einfach alles fotografieren und dann online stellen. Auch hier gibt es Vorschriften, die aber ein Normalsterblicher kaum überblicken kann.

Manche Unternehmer kopieren einfach einen Ausschnitt einer Landkarte oder manchen ein Bildschirmfoto eines Online-Routenplaners, um den Anfahrtsweg zu Ihrer Firma auf der eigenen Website darzustellen. Das ist eine Einladung zur Abmahnung. Kartenmaterial entweder selber erstellen oder einkaufen.

Externe Links sind teilweise auch problematisch. So sollte man darauf achten, auf was man verlinkt. Da hilft auch ein Disclaimer, dass man sich von den verlinkten Seiten distanziert, nicht viel.

Kundenaussagen sollten geprüft werden, wenn man den eigenen Nutzern die Möglichkeit gibt, sich auf der Firmen-Website öffentlich zu äußern. Ganz klar ist diese Verpflichtung zwar nicht, aber auch hier ist Vorsicht angebracht.

Bei verschiedenen Berufsgruppen (z.B. Steuerberater und Ärzte) sind die Werbemöglichkeiten beschränkt. Das heißt, man darf nicht einfach so werben wie man will. Dazu findet man z.B. auf der Website des “Institut für freie Berufe” sehr nützliche Informationen.

Auch bei anderen Dingen, wie z.B. Online-Gewinnspielen, gelten gesetzliche Vorschriften die sich nur teilweise mit gesundem Menschenverstand einhalten lassen.

Es hilft sicher, andere und vor allem große Websites der Konkurrenz im Auge zu behalten und von diesen zu lernen. Tendenziell kann man davon ausgehen, dass die Websites von großen Unternehmen von Rechtsanwälten geprüft wurden.

Online-Shops

Noch komplizierter wird es bei Online-Shops. Hier gibt es zu den oben genannten gesetzlichen Vorschriften, noch weitere, die Sie beachten müssen. So zum Beispiel im Bereich der Preisauszeichnung und der Angabe von MwSt. und Versandkosten.

Das es dabei teilweise verschiedene Rechtssprechungen gibt, macht die Sache nicht einfacher. Bestes Beispiel ist die Widerrufsbelehrung. Das staatliche Muster ist leider kein Gesetz und so gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Urteile dazu.
Das ist natürlich im Zusammenhang mit der freien Wahl des Gerichtstandes ein Paradies für Abmahner.

Zumindest scheinen nun einige Gerichte die Arbeit zu machen, die eigentlich das Justizministerium machen sollte. So wurden in der letzten Zeit die Streitwerte häufiger drastisch gekürzt oder gleich eine Abmahnungswelle für rechtswidrig erklärt.

Es wäre schön, wenn der Staat hier mal irgendwann für Klarheit sorgen würde.

Für solche elementaren Dinge wie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es auch ein paar nützliche Internet-Links:
Auf der Seite agb.de findet sich ein AGB-Generator, der bei der Erstellung von rechtskonformen AGBs hilft.

Auch zur Widerrufsbelehrung gibt es Informationen und Anleitungen.

Der Gang zum Rechtsanwalt

Eines sollte klar sein. Wenn man einen professionellen Online-Shop starten will, wird man um die Hilfe eines Rechtsanwaltes fast nicht herumkommen. Natürlich kann man mit einem gesunden Menschenverstand, einer gehörigen Prise Vorsicht und der Analyse großer Konkurrenten viele Klippen umschiffen, aber gerade bei Online-Shops bleibt ein Restrisiko.

Blogger und reine Informationsanbieter kommen sicher ohne Anwalt aus. Allerdings muss man auch hier mit Sorgfalt vorgehen und im Zweifel schauen, wie andere Websites eine bestimmte Sache umgesetzt haben.

Im Grunde muss man sich klar darüber sein, dass es Die rechtssichere Website nicht geben wird. Die Rechtssprechung ist immer im Fluss und man sollte sich regelmäßig darüber informieren, wo es aktuelle wichtige Änderungen gibt.

Wie gesagt, dieser Post kann und soll keine umfassende Anleitung für eine rechtssichere Website sein. Dazu ist das Thema viel zu komplex. Wer aber auf die grundlegendsten Dinge achtet (Impressum …) und die Urheberrechte anderer respektiert, kann sich schon das Gröbste vom Hals halten.

Peer Wandiger

10 Gedanken zu „So wird Ihre Website rechtssicher“

  1. Hallo Klimawandel,
    leider kann ich dir hier keinen konkreten Fall nennen. Ich habe aber vor einer Weile von Abmahnungen und darauf folgenden Gerichtsentscheidung wegen schlecht erreichbarem Impressum gelesen. Wer das genau war, ist mir aber nicht mehr in Erinnerung.

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  2. Das eine hat mit dem anderen aber nur bedingt zu tun. Auch wenn es zwei Klicks sein dürfen, bekäme man evtl. Probleme wenn man 10 Bildschirm nach unten scrollen müsste um den Link zu sehen.

    Wie auch immer, es ist keine einfache Thematik.

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  3. Danke für diesen Ausführlichen Beitrag. Leider ist es aber auch oft so, dass sich viele Blogger einfach keinen Anwalt leisten können 😐

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  4. Wenn ich Kleinunternehmer bin, also keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer habe, muss ich dann meine normale Steuernummer im Impressum angeben?

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