Gewerbe anmelden – So machst du die Gewerbeanmeldung richtig – Selbstständig machen Schritt 8

Gewerbe anmelden - So machst du die Gewerbeanmeldung richtig - Selbstständig machen Schritt 8Nach all den Vorbereitungen ist es nun endlich soweit. Die Gewerbeanmeldung steht an und ich gebe im Folgenden praktische Tipps, wie du dein Gewerbe anmelden kannst und zwar richtig.

Zudem gehe ich der Frage nach, ob die Gewerbeanmeldung überhaupt notwendig ist und auf was man dabei achten muss.

Diesen und anderen Fragen gehe ich in Teil 8 meiner Artikelserie Selbstständig machen nach.

Dein Gewerbe anmelden

Nun geht es zum bürokratischen Teil, der Gewerbeanmeldung. Wenn man kein Freiberufler ist, muss man ein Gewerbe anmelden.

Für die meisten Selbstständigen im Netz ist damit aber gar keine besonders schlimme Bürokratie verbunden.

Wer eine Gewerbeanmeldung braucht und was damit alles zusammenhängt, wird im Folgenden geklärt.

Wann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig?

In Teil 6 Die richtige Rechtsform haben ich ja schon erklärt, wie sich Selbstständige und Freiberufler unterscheiden.

Selbstständige müssen ein Gewerbe anmelden, Freiberufler nicht.

Laut § 15 Abs.2 EStG ist ein Gewerbe an den folgenden Punkten zu erkennen:

  • Selbstständig
    Man muss selbstständig tätig sein und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich.
  • Nachhaltig
    Ein Gewerbe muss nachhaltig sein und damit langfristig angelegt.
  • Gewinnerzielungsabsicht
    Das ist wohl das wichtigste Merkmal und sorgt dafür, dass selbst einfache Websites mit ein paar Werbebannern zu der Pflicht führen, dass man ein Gewerbe anmelden muss.
  • Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
    Wenn man also mit anderen Unternehmen, Selbstständigen oder Endkunden Waren und Leistungen handelt.

Dabei müssen nicht alle Bedingungen erfüllt sein, meist ist es aber so. Auch Blogger, Affiliates und Website-Betreiber, die Geld verdienen wollen, müssen ein Gewerbe anmelden.

Die Anmeldung geschieht beim örtlichen Gewerbeamt und man benötigt erstmal nur den Personalausweis.

Normalerweise darf jeder ein Gewerbe anmelden. Es gibt aber genehmigungspflichtige Gewerbe, wie z.B Taxi-Unternehmen oder Gaststätten.

Man kann bis zu 3 Monaten rückwirkend die Gewerbeanmeldung einreichen, aber sollte nicht zu lange warten.

Inhalt der Gewerbeanmeldung

Das Ausfüllen der Gewerbeanmeldung ist nicht besonders schwer, aber man sollte darauf achten, dass man beim “Gewerbezweck” gut nachdenkt.

Der “Gewerbezweck” sollte nicht zu allgemein gehalten werden, da dies sonst bemängelt werden könnte. Aber man sollte auch nicht zu speziell sein, da man sonst später das Gewerbe ummelden muss, was wiederum Zeit und Geld kostet.

“Schreiben und verkaufen” wäre sicher zu allgemein. “Überspielservice von Videoband auf DVD” wäre sicher zu eng gefasst.

Die Gewerbeanmeldung kostet so um die 30-50 Euro, wobei das je nach Ort etwas schwankt.

Gewerbesteuer

Kurz etwas zur Gewerbesteuer. Man wird mit der Gewerbeanmeldung zusätzlich zur Einkommenssteuer gewerbesteuerpflichtig.

Allerdings muss man nur dann Gewerbesteuer zahlen, wenn der Gewinn mehr als 24.500 Euro im Jahr beträgt (das ist ein Freibetrag).

In diesem Artikel schreibe ich mehr dazu, wie die Gewerbesteuer berechnet wird.

Anlaufstellung beim Gewerbe anmelden

Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung bekommen diverse Ämter die entsprechende Information und deshalb kommt normalerweise nach ein paar Wochen auch Post vom Finanzamt.

Sollte das auch nach Monaten nicht der Fall sein, sollte man beim Finanzamt nachfragen. Man sollte nicht denken, dass man da herum kommt, nur weil man vergessen wurde.

Man erhält vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Gewerbebetriebes oder einer selbstständigen Tätigkeit. Diesen kann man mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung zum Finanzamt schicken.

Dann erhält man auch eine Steuernummer und falls man international tätig werden will (z.B. Werbekunden aus dem Ausland), braucht man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Mehr zum Thema Steuern dann später in einem anderen Artikel dieser Serie.

IHK

Für Gewerbetreibende gilt eine Pflichtmitgliedschaft in der IHK. Die IHK bietet eine Reihe von Leistungen an, die man in Anspruch nehmen kann. Zudem erfüllt die IHK eine Reihe von Tätigkeiten, die ihr der Gesetzgeber auferlegt hat.

Keine IHK-Beiträge fallen grundsätzlich an, wenn der Gewinn pro Jahr unter 5.200 Euro liegt.

Ansonsten setzt sich der Beitrag aus Grundbeitrag und einer prozentualen Umlage zusammen. Die Höhe ist regional unterschiedlich und sollte bei der zuständigen IHK erfragt werden. Je nach Größe des Unternehmens fallen meist 30 bis 300 Euro im Jahr an.

Von der IHK-Gebühr komplett befreit ist man als Existenzgründer im 1. und 2. Jahr, wenn der Gewinn nicht mehr als 25.000 Euro beträgt. Im 3. und 4. Jahr ist man zumindest von der IHK Umlage befreit, wenn diese Grenze ebenfalls nicht erreicht wird.

Handwerkskammer

Gründet man ein Handwerk, dann gibt es ein paar Extra-Regelungen. So muss man sich teilweise vorher in die Handwerksrolle eintragen, was wiederum einen Meisterbrief voraussetzt.

Allerdings sollte dies die meisten Leser meines Blogs nicht betreffen, da es hier ja primär um die Selbstständigkeit im Netz geht.

Deshalb gibt zum Thema Handwerk hier keine weiteren Infos. Mehr dazu auf www.handwerkskammer.de.

Arbeitgeber

Sollte man nebenberuflich ein Gewerbe anmelden, dann muss man dies dem Arbeitgeber vorher frühzeitig und schriftlich melden und sich das auch genehmigen lassen.

Der Arbeitgeber kann, wie in Teil 5 Nebenberuflich selbstständig machen beschrieben, einen Nebenjob zwar grundsätzlich nicht verbieten. Aber man muss ihn ausführlich und genau darüber informieren.

Und sollte es Bedenken wegen einem Interessenkonflikt geben, dann muss man mit dem Arbeitgeber genau klären, was man macht und was man nicht macht.

Arbeitsagentur

Man sollte auch nicht vergessen, die Arbeitsagentur rechtzeitig zu informieren, falls man aus der Arbeitslosigkeit gründet.

Mehr Informationen dazu in Teil 4 Existenzgründung als Schüler, Student oder aus der Arbeitslosigkeit.

Gewerbe anmelden – Fazit

Ich habe die Existenzgründung als relativ schmerzlos empfunden, auch wenn man ein paar Wege hat und ein paar Formulare ausfüllen muss.

Viel aufwändiger ist dies jedoch z.B. für Gaststätten-Betreiber. Da hat man es als Selbstständiger im Netz schon einfacher.

Mit der Gewerbeanmeldung in der Hand, kann man sich nun endlich in die Selbstständigkeit stürzen.

So geht es weiter
Im nächsten Teil der Artikelserie Selbstständig machen geht es um sinnvolle und notwendige Geschäftspapiere und wie man diese günstig und trotzdem hochwertig bekommt.

Peer Wandiger

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