Guter Rechtsschutz ist nicht günstig – Auf was man achten sollte!

Im heutigen Gastartikel von Eike Rossow geht es um die Rechtsschutzversicherung und auf welche Dinge man vor dem Abschluss achten muss.

Recht haben und Recht bekommen. Das sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe.

Immer häufiger versuchen die Deutschen, ihre Ansprüche vor einem Gericht einzuklagen. Doch was viele nicht beachten: Der Kampf vor Gericht ist oft teuer, gerade wenn es um einen hohen Streitwert geht.

Dabei fallen vor allem die eigenen und bei einer gerichtlichen Niederlage sogar die Anwaltskosten der Gegenpartei ins Gewicht. Aus diesem Grund schließen immer mehr Deutsche eine Rechtsschutzversicherung ab.

Doch gerade bei dieser Art der Versicherung gibt es einiges zu beachten, damit man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Kosten eines Rechtsstreits, trotz Versicherung, nicht selbst tragen muss.

Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung. Der Artikel spiegelt persönliche Erfahrungen und Meinungen wieder und gibt allgemein Hinweis. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Auf das richtige Rechtsgebiet kommt es an

Dabei liegt der Unterschied zwischen Recht haben und vor einem Gericht tatsächlich Recht bekommen oft in den Händen eines fähigen Fachanwalts. Doch diese sind oft teuer und bei längeren Rechtsstreitigkeiten kaum aus eigener Tasche zu bezahlen.

Aus diesem Grund haben sich etwa 20 Millionen Deutsche im Falle eines gerichtlichen Streits für die Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung entschieden. Doch einen umfassenden Rechtsschutz gegen jede etwaige Klage gibt es leider nicht.

Bezüglich der abgedeckten Leistungen unterscheiden sich die Rechtsschutzversicherungen nämlich teilweise in hohem Maße. Wie bei Policen in jedem Lebensbereich, gibt es auch in Bezug auf den Leistungsumfang im Bereich der Rechtsschutzversicherung teils starke Qualitätsunterschiede.

Zuallererst sollte man beachten, dass eine solche Versicherung nie einen Rechtsstreit abdeckt, bei welchem man offensichtlich vorsätzlich, also schuldhaft gehandelt hat.

Zudem sollte man beachten, dass wenn man sich für den Rechtsschutz einer Assekuranz entscheidet, dieser niemals universell gilt. Der Kunde muss sich also vorher überlegen, in welchem Rechtsgebiet er besonders klagegefährdet ist.

Sollte man zum Beispiel beruflich sehr viel mit dem Auto unterwegs sein, lohnt sich etwa eine Absicherung im Verkehrsrecht. Die Absicherung kann nämlich in den meisten Fällen jeweils immer nur für einzelne Rechtsgebiete abgeschlossen werden.

Neben der Buchung dieser einzelnen Rechtsgebiete lassen sich aber auch Pakete buchen, welche einen breiter gefächerten Rechtsschutz gewähren. Zu beachten ist, dass diese Pakete im Gros oft nur teils exotisch Rechtsgebiete abdecken und versichern. Selbst die “Rundum-sorglos-Pakete” bieten nur einen Rechtsschutz in einigen Rechtsgebieten. Eine Absicherung gegen Streitigkeiten im Mietrecht muss zum Beispiel bei so gut wie jeder Assekuranz zusätzlich gebucht und entlohnt werden.

Im Bereich des Leistungsumfangs lässt sich also sagen, dass man ganz genau darauf achten sollte, welche juristischen Bereiche möglicher Rechtsstreitigkeiten von der Versicherung abgedeckt werden und welche nicht.

Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung

Sollte das in einem Streitfall tangierte Rechtsgebiet von der Police der Assekuranz abgedeckt sein, kommt diese dann in den allermeisten Fällen für so gut wie alle Kosten während des Rechtsstreits auf. Aber auch hier gibt es Unterschiede.

Gute Policen versichern etwa schon vorgerichtliche Mahnverfahren und eine anwaltliche Beratung, bevor ein Rechtsstreit überhaupt bei Gericht anhängig wird. Weniger gute Versicherungen hingegen stehen erst für Kosten ab dem ersten Gerichtstermin ein. Dieser Unterschied sollte beachtet werden.

Befindet man sich nun in einem gerichtlichen Verfahren, kommt die Assekuranz für die Kosten des eigenen Anwalts, für Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, die Gerichtskosten und für die Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss, auf.

Oft ist dabei eine maximale Deckungssumme vereinbart, welche in den meisten Fällen für das Durchschreiten von zwei Instanzen ausreicht. Klagen vor bestimmten Gerichten, wie etwa dem Bundesverfassungsgericht, sind generell ausgeschlossen. Ratsam ist zudem eine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, da diese den jährlichen Preis der Police um bis zu 200 Euro reduzieren kann.

Besserer Rechtsschutz

Laut einem jüngst veröffentlichten Vergleich der Stiftung Warentest, in welchem über 50 verschiedene Rechtsschutzversicherungen gründlich auf Herz und Nieren geprüft wurden, sind die allgemeinen Leistungen der Tarife im Gros, im Vergleich zu den Vorjahren, verbessert worden.

Waren Rechtsschutzversicherungen aufgrund ihres stark beschränkten Leistungsumfangs von Experten zuvor lange Zeit verpönt und als nicht ausreichend schützend umschrieben worden, lässt sich in den letzten Jahren ein positiver Trend hin zu mehr Transparenz und umfangreicherem Rechtsschutz durch die verschiedenen Assekuranzen erkennen.

Dennoch ist es unabdinglich, dass Versicherungsnehmer das Kleingedruckte der Verträge genau lesen, um im Falle eines Rechtsstreits auch wirklich gegen etwaige Gerichts- und Anwaltskosten versichert zu sein. Die Assekuranzen schließen dort nämlich viele Streitigkeiten von vorherein aus.

Dazu zählen etwa Probleme beim Hausbau, wie zum Beispiel Konstruktionsfehler des Architekten, welche im Falle eines Rechtsstreits nicht versichert sind. Auch Studienplatzklagen oder Urheberrechtsstreitigkeiten sind ausgenommen. Des Weiteren lehnen die Assekuranzen eine Unterstützung bei klar aussichtslosen Fällen generell ab.

Dies ist nur ein Umriss der von den Versicherungen ausgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten und der im Kleingedruckten aufgeführten Klauseln und soll potenziellen Versicherungsnehmern aufzeigen, dass sie sich intensiv mit den Deckungsgebieten ihrer Versicherung auseinandersetzen sollten.

Denn trotz dieser auf den ersten Blick einschränkenden Bedingungen haben sich die Leistungspakete der Assekuranzen im Bereich der Rechtsschutzversicherung verbessert. So stellen viele Versicherer ihren Kunden inzwischen kostenfrei Mediatoren zur Seite, welche die Streitigkeiten möglichst noch vor Verfahrensbeginn außergerichtlich und zügiger klären sollen.

Generell lässt sich sagen, dass eine Rechtsschutzversicherung, gerade für Berufstätige und Selbstständige, in den vom Job tangierten Rechtsgebieten durchaus sehr sinnvoll sein kann, man aber immer die engen Grenzen des von der Assekuranz abgedeckten Rechtsschutzes bedenken sollte.

Quellen:

stern.de, n-tv.de, welt.de, test.de

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Peer Wandiger

21 Gedanken zu „Guter Rechtsschutz ist nicht günstig – Auf was man achten sollte!“

  1. Ein aus meiner Sicht sehr wesentlicher Punkt bei der Rechtsschutz-Versicherung ist der Unterschied zwischen “Inkasso” und “Vertragsrechtschutz”. Meist gibt es da zwei Summen als Obergrenze (z.B. Inkasso bis 20.000,- € und Vertrag bis 5.000,- €). Was dann übersehen wird ist, dass der Inkasso RS nur greift, wenn die Forderung unbestritten ist. Wenn jedoch der Kunde die Rechnung nicht zahlt und einen “Leistungseinspruch” anführt, dann ist man im Vetragsrechtsschutz. Da sollte man seine Polizze sehr genau lesen.

    LG Martin

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  2. In den Dschungel hat sich mein Chef vor kurzem auch geworfen und das Resultat war nicht befriedigend. Erst ganz groß werben, aber wenn wir nach gezielten leistungen zum Schutz gegen Abmahnungen im Internet gefragt haben, waren die meisten Anbieter leider nicht mehr interessiert, bzw. konnten es nicht abdecken.

    Sehr übersichtlicher und informativer Beitrag, das hätten wir vor rund 2 Monaten gebraucht 😉

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  3. @Mark

    Und wo seid ihr letztendlich fündig geworden?
    Letztendlich bin ich ja bereit tiefer in die Tasche zu greifen und so Pseudoabmahnungen niederzuschlagen und dann hoffentlich von meiner Versicherung selbst den heiligen Krieg finanziert zu bekommen.

    Gruß
    auch Marc :p

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  4. Wenn es insbesondere um das Thema Abmahnung geht, ist es vielleicht interessant sich mal die Leistungen vom Händlerbund anzusehen. Die Mitgliedschaft umfasst verschiedene Leistungen in verschiedenen Leistungspaketen.

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  5. Der Artikel reicht aus um das Nötigste zu vermitteln – nämlich die Aussage genau hinzuschaun! Da ich für eine große deutsche Versicherung als Vermittler tätig bin ein ganz wichtiger Tipp: Selbständige müssen unbedingt darauf achten auch eine Rechtsschutzversicherung für eben jene Tätigkeitsgruppe abzuschließen. Meist spielt hier die Einkommensgrenze eine Rolle bei der Einstufung nach Privat oder Selbständigen-Tarif.
    Lasst euch beraten und bestellt keine Versicherung übereilt im Internet. Hinterher steht man sonst dumm da.

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  6. Also offensichtlicher kann man nun wirklich keine Links mehr verkaufen. Ein Gastbeitrag von einer nicht existierenden Person “Eike Rossow”. Nun ist klar warum du deine Einnahmen nicht mehr veröffentlichst, wenn du dieses Niveau hältst explodieren diese, die Leser werden jedoch abhauen. Mit diesem Geschäftsmodell bist du 5 Jahre zu spät. Jetzt, wenn alle OM´ler bemerken, dass es auf gute Webseiten ankommt, gehst du den umgekehrten weg… Schade das die Gier immer überwiegt. Viel Erfolg.

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  7. Sehr guter Artikel.

    Vor Abschluss sollte man sich nur informieren gegen was man versichert sein möchte. Das wesentliche ist ja im Privatrechtschutz abgedeckt. Ist man selbstständig, sieht es schon wieder anders aus. Ist man dann auch noch Eigentümer und vermietet sie, ist dies auch nicht im Wohnungsrechtschutz mit abgedeckt.

    Natürlich gibt es auch günstige Anbieter. Man sollte sich nur vorher die Leistungsarten in den Bedingungen anschauen und wie hoch die Deckungssumme ist. Gibt es eine Selbstbeteiligung und eine telefonische Erstberatung die nicht auf die Schadenquote angerechnet wird? Alles für mich wichtige Vorraussetzungen für eine Rechtschutzversicherung. Auch der mitversicherte Personenkreis ist für Familien interessant.

    Gruß
    Steffen

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  8. @ Tobias
    Den Autor gibt es und deine Unterstellungen sind haltlos.

    Schade, dass du zu feige bist deine URL anzugeben und lieber anonym hier herumtrollst.

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  9. Der Satz “Das sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe.” erinnert mich so ein bisschen an meinen Blog. 😆

    Aber auch mich macht es Neugierig wer diese Eike Rossow ist? Ist die von Check24? Darum die Verlinkung?

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  10. Der Artikel ist schon arg oberflaechlich und fachlich auch oft schlichtweg falsch. Die Versicherung zählt nicht bei Vorsatz? Falsch! Im spezialstrafrechtsschutz tut sie das sehrwohl. Ob bereits bei aussergerichtlichen Streitigkeiten gezahlt wird, haengt in errster Linie von der leistungsart ab. Und, und, und!

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  11. Gastartikel werden von Leute geschrieben, die in diesem Bereich arbeiten. Insofern werden die meisten Gastartikel nicht über irgendwas sein, sondern drehen sich um ein bestimmtes Thema.

    @ sven
    Die Diskussionen, dass ein Artikel oberflächlich ist, kann man bei fast jedem Artikel starten. Die meisten Artikel in meinem Blog richten sich an Einsteiger, Existgründer und sicher auch Fortgeschrittene. Insofern wird es genug Leser geben, denen der Artikel schon mal einen guten Einblick gegeben hat.

    Dass es hier nicht um eine endültige Versicherungsberatung geht und nicht jeder Einzel- und Ausnahmefall behandelt wird, ist deshalb doch klar.

    Und dass die Leistung der Versicherung vom jeweils Kleingedruckten abhängt, wurde im Artikel ja explizit gesagt.

    Und um es nochmal klar zu stellen. Gastartikel sind generell kostenlos. Falls für einen Artikel bezahlt wurde, dann sind diese Artikel auch so gekennzeichnet und ich schreibe diese Artikel selber.

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  12. Es ist natürlich richtig, dass ein Artikel auch Einsteiger ansprechen soll. Nur fachlich haben die Einsteiger auch nichts davon, wenn falsche Informationen vermittelt werden (-:

    “Sollte man zum Beispiel beruflich sehr viel mit dem Auto unterwegs sein, lohnt sich etwa eine Absicherung im Verkehrsrecht. Die Absicherung kann nämlich in den meisten Fällen jeweils immer nur für einzelne Rechtsgebiete abgeschlossen werden. ”

    Der Absatz ist zum Beispiel einfach falsch. Ich kann Verkehrsrechtsschutz immer auch als Einzelrisiko abschließen.

    “Zu beachten ist, dass diese Pakete im Gros oft nur teils exotisch Rechtsgebiete abdecken und versichern. Selbst die “Rundum-sorglos-Pakete” bieten nur einen Rechtsschutz in einigen Rechtsgebieten”

    Die überwiegenden Rechtsschutzpolicen werden als Paket abgeschlossen. Für Selbständige wäre das dann zum Beispiel ein Rechtsschutzvertrag nach §28 ARB. Das hat mit exotischen Rechtsgebieten nun rein gar nichts zu tun.

    “Gute Policen versichern etwa schon vorgerichtliche Mahnverfahren und eine anwaltliche Beratung, bevor ein Rechtsstreit überhaupt bei Gericht anhängig wird. Weniger gute Versicherungen hingegen stehen erst für Kosten ab dem ersten Gerichtstermin ein. Dieser Unterschied sollte beachtet werden. ”

    Auch falsch. Policen welche nur gerichtliche Streitigkeiten abdecken, gibt es so gut wie nicht am Markt. Der Autor meint wohl, dass in den schlechteren Tarifen nur gewisse Leistungsarten erst ab der gerichtlichen Auseinandersetzung versichert sind. Dies ist zum Beispiel oft im Verwaltungsrechtsschutz so.

    “Ratsam ist zudem eine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, da diese den jährlichen Preis der Police um bis zu 200 Euro reduzieren kann. ”

    Selbstbeteiliung einzuschließen ist natürlich sinnvoll. Aber die Einsparung auf 200.– Euro zu fixieren, ist natürlich nicht wirklich zielführen. Wenn ich 100 Mitarbeiter habe, dann kostet mich der Vertrag ein Vielfaches, als wenn ich Einzelkämpfer bin. Bei dem 100 Mann Unternehmen macht sich der Selbstbehalt natürlich wesentlich mehr bemerkbar.

    “Auch Studienplatzklagen oder Urheberrechtsstreitigkeiten sind ausgenommen. Des Weiteren lehnen die Assekuranzen eine Unterstützung bei klar aussichtslosen Fällen generell ab.”

    Studienplatzklagen sind mittlerweile oft eingeschlossen. Die Versicherungen lehnen aussichtlose Fälle nicht generell ab. In den Policen ist oft ein so genannter Stichentscheid vereinbart. D.h. sieht der Anwalt Erolgsaussicht,dann muss die Versicherung auch zahlen.

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  13. @ Sven
    Danke für deine fachlichen Anmerkungen zum Artikel. In einigen Punkten hast du damit sicher für mehr Klarheit gesorgt.

    Ich würde allerdings nicht jede deiner “Das ist falsch” Aussagen unterschreiben, da es teilweise nur andere Formulierungen sind bzw. vieles auf Erfahrungen basiert, die der Autor sicher auch hat und die sich von deinen Erfahrungen offensichtlich etwas unterscheiden.

    Zudem richtet sich der Artikel, wie auch der Blog, primär an Selbständige und nicht an große Untenehmen, was manche Einschätzungen des Autor auch erklärt. Dass es für große Unternehmen da andere Schwerpunkte und Möglichkeiten gibt, ist sicher so.

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  14. @Sven, mich kann man als ganz gutes Beispiel nehmen, da ich von der Versicherungsbranche wirklich wenig bis nichts verstehe 😉 und es ist mir durchaus recht, dass der Artikel “oberflächlich” geschrieben ist. Wie Peer schon sagt, gibt es durchaus User, die nicht so tief in der Materie stecken und denen ein Einblick schon reicht. Super Artikel, vielen Dank! 🙂

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  15. Ich fand den Artikel jetzt auch nicht so pralle und wer den Gastautor mal googelt, wird auch sehen, dass dieser nicht wirklich hauptsächlich in dem Themenfeld arbeitet.

    Von Sven waren die Anmerkungen allerdings ganz gut.

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  16. Rechtschutzversicherung ist ein breite Feld. Hier kann man sofern man genügend Geld für den zu zahlenden Beitrag hat beinahe alles versichern.

    Nur ist es aber so das vor allen die kleineren Selbständigen mit jeden Euro rechnen müssen.

    Hier soll keine auf die Idee kommen das er/sie ein total umfassende Schutz das auch noch alles mögliche abdeckt erhält und hier vielleicht nur 100 bis 200 Euro im Jahr an Beitrag zahlen muss.

    Um so ein wirklich umfassende Schutz zu bekommen wird man die Summe weit über 500 Euro im Jahr blechen müssen. Diese Tatsache muss sich jeder bewusst sein!

    Somit werden viele den es betrifft wohl überlegen welche Bereiche sie abdecken können und welche nicht. Man kann ein Euro nämlich leider nur einmal ausgeben.

    Auch sollte keine die irrige Meinung nachgehen das ich mich ein totalen Rundumschutz besorge und hier dann für alle Fälle abgesichert bin.

    Wenn es keine Aussicht auf Erfolg hat zahlt auch keine RS Versicherung.

    Und bei Abmahnungen & Co.

    Auch hier muss man aufpassen. Zwar werben manche Unternehmen mit sogenannten Sorglos Paket und viele glauben wenn sie so was abschließen wären sie auf alle Fälle sicher.

    Nur leider wird wenn es darauf ankommt wohl viele im Regen stehen.

    Der gesamte Bereich RS Versicherung ist nämlich der Bereich wo es die meisten Ausnahmen gibt. Egal wie eure Versicherung nun auch heißt!

    Noch was zum Gastartikel.

    Sicherlich ist diese Thema für viele von Interesse. Deshalb hat der Peer auch diesen Artikel aufgenommen. Leider ist deren Inhalt aber gelinde gesagt nur sehr oberflächlich. Anscheinend will ein Mitarbeiter von Check 24 hier ein Link zum Unternehmen bekommen.

    Gut dies ist auch zum teil zu verstehen. Nur ehrlich gesagt finde ich die Gegenleistung dafür nicht besonders hoch.

    So und jetzt könnt ihr alle auf mich “einschlagen” und mich entweder als Nichtwissende brandmarken oder als Nestbeschmutzer betiteln.

    Nur bin ich mir sicher das ich über die Wahrheit schreibe und keine Interesse an irgendwelche Provisionen habe.

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  17. Zum thema Abmahnungen habe da mal nach gesucht und das scheint vom Fall abzuhängen, aber die meisten angelegenheiten werden hier nicht abgedeckt.

    Denke auch das der Artikel hätte besser sein können nur ist das nun mal auch ein Thema indem sich meist die Experten nur in Einzelgebieten Ihrer Versicherung auskennen. Also hilf nur gutes hinschauen.

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  18. ein schöner Artikel, erst einmal vielen Dank dafür. Es gibt meines Erachtens noc hviel mehr was bedacht werden muss, beim Abschluss einer solchen Versicherung. Ich habe das Glück das ein guter Bekannter von mir anwalt ist und er mir da mit Rat zur seite stand. Mit enigen bis keinen juristischen Vorkenntnissen ist es enorm schwer da den Überblick zu behalten…

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  19. Zu diesem Thema gibt es unenedlich viele Moeglichkeiten wie, was, wo, was ist dabei usw. Aber als Uebersicht finde ich den Text doch durchaus brauchbar. Man sollte dennoch wie auch bei allen anderen Versicherungen sich gruendlich vorher informieren und nicht immer dem Vermittler/Makler glauben schenken. Immer selber nachpruefen und niemals sofort unterschreiben!

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  20. Hallo, bei dem Abschluss einer Rechtschutzversicherung als Selbstständiger sollte man sehr vorsichtig sein und sich von seinem Versicherungsvertreter dessen Zusagen schriftlich geben lassen. Wettbewerbsrcehtliche und urheberrechtliche Streitigkeiten sind in der Regel nicht in der normalen Rechtschutzversicherung versichert. Vertragsrechtschutz ist in vielen Policenmodellen enthalten.

    Sicherlich kann man bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung jährlich Geld sparen. Selbstbeteiligungen in Höhe von 500,00 Euro aufwärts machen jedoch keinen Sinn, da die Anwaltsgebühren bei einer Beratung unter dieser Summe liegen.

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  21. Man sollte Policen grundsätzlich genau lesen. Schon irgendwie witzig, aber man bräuchte eigentlich schon einen Fachanwalt, der dich berät beim Abschluß einer Rechtsschutzversicherung 😉

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