11. Wahl der Rechtsform – 52 Tipps für eine erfolgreiche Selbständigkeit

 - 52 Tipps für eine erfolgreiche SelbständigkeitDie Existenzgründung ist meist ein recht umfangreiches Vorhaben und man muss sich um viele Dinge kümmern.

Dazu gehört unter anderem die Wahl der Rechtsform.

Ein paar Tipps und eigene Erfahrungen findet ihr dazu in diesem Artikel.

Dieser Artikel gehört zur Serie:
52 Tipps für eine erfolgreiche Selbständigkeit

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bzw. Steuerberater bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine rechtliche Beratung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Experten wenden.

Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform ist eine der ersten Entscheidungen, die man als gewerblicher Gründer treffen muss.

Dabei gibt es zum einen natürlich Voraussetzungen, die für einzelne Rechtsformen erfüllt werden müssen. Aber man hat oft auch die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen, die alle ihre eigenen Vor- und Nachteile mit sich bringen.

Im Folgenden möchte ich 2 Aspekte ansprechen, die oft vernachlässigt werden.

Persönliches Risiko
Als normaler Selbständiger sollte einem bewusst sein, dass man mit seinem Privatvermögen haftet, falls man mit oder bei seiner Arbeit Schaden anrichtet.

Nun ist das sicher nicht ständig der Fall und das Risiko hängt auch von der Branche ab, aber ganz vermeiden kann man es nicht.

Neben der Absicherung des persönlichen Risikos durch eine Haftpflicht-Versicherung, kann man ebenfalls durch die Wahl der Rechtsform das Risiko senken.

Die meisten Einzelgründer entscheiden sich für die Rechtsform “Einzelunternehmer”. Das macht es einfach und schnell. Die steuerlichen Anforderungen sind für einen selbst machbar und die Kosten halten sich in Grenzen. Allerdings haftet man als Einzelunternehmer eben mit seinem Privatvermögen.

Eine GbR ist für Gründerteams verlockend, allerdings haftet man hier mit seinem Privatvermögen nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Partner. Das kann eine Freundschaft schnell beenden.

Sicherer ist da schon die GmbH, wo man nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet (außer bei schwerem Fehlverhalten). Das senkt natürlich das Risiko. Allerdings bekommt nicht jeder das Gründungskapital von 25.000 Euro zusammen.

Als Alternative bietet sich die UG an, die eine vereinfachte Form der GmbH ist, bei der man mit 1 Euro Stammkapital starten kann.

Ebenso wurde in den letzten Jahren häufig die Limited gewählt. Dabei handelt sich es sich um eine englische Rechtsform, die man auch als deutscher Gründer wählen könnte. Hier gibt es ebenfalls eine Haftungsgrenze.

Steuerlicher Aspekt
Doch man sollte die Wahl der Rechtsform nie nur auf Basis eines Faktors durchführen. So wird z.B. der steuerliche Aspekt oft unterschätzt.

Die recht beliebte Limited erfordert z.B. eine Jahresabschluss beim englischen Register, wo man eingetragen ist. Sollte es mal Steuerprobleme oder rechtlichen Streit geben, muss man sich ggf. mit englischen Behördern herumschlagen.

Die UG und die GmbH erfordern die aufwändigere doppelte Buchführung und es fehlen ein paar Erleichterungen, die Einzelunternehmer (z.B. mit der Kleinunternehmerregelung) haben. Ebenso ist ein Jahresabschluss notwendig, den man zwar selber machen kann, der aber natürlich mehr Aufwand macht. Zudem sind insgesamt die steuerrechtlichen Pflichten umfangreicher.

Zudem muss man ins Handelsregister eingetragen werden und den Jahresabschluss veröffentlichen.

Das sollte man ebenfalls bedenken, wenn man sich für eine Rechtsform entscheidet.

Meine Erfahrungen

Ich habe mich als Einzelunternehmer selbständig gemacht und bin das bis heute. Das rechtliche Risiko habe ich durch entsprechende Versicherungen zumindest gesenkt.

Der steuerliche Aufwand hält sich in Grenzen, so dass ich dies zu einem fairen Preis an ein Buchhaltungsbüro rausgeben konnte.

Ob ich mich mal für den Umstieg auf eine GmbH entscheide, ist derzeit noch nicht abzusehen. Wenn dann mal Mitarbeiter an Bord sind, ist das aber sicher eine Option.

Fazit

Alle Rechtsformen haben ihre Vor- und Nachteile. Diese sollte man kennen, bevor man sich entscheidet.

Ggf. sollte man sich bei einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt vorher beraten lassen.

Peer Wandiger

13 Gedanken zu „11. Wahl der Rechtsform – 52 Tipps für eine erfolgreiche Selbständigkeit“

  1. Meiner Meinung nach sollte man sich wirklich ein paar Gedanken zu diesem Thema machen. braucht man zum Beispiel einen Kredit um mit seinem Startup zu beginnen und eine GmbH gewählt, könnte sich die Bank vielleicht auch denken, warum sie das Risiko fast alleine tragen soll. Da sieht es dann schlecht aus mit dem Kredit

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  2. Ja, klar, Einzelunternehmer ist immer günstig, wenn man nichts zu verlieren hat (bei Hartz4 und einer billigen Wohnung zum Beispiel).
    Wenn man aber ein Eigenheim hat, besteht immer die Gefahr, daß es belangt wird, wenn man zum Beispiel eine tausende Euro teure Abmahnung erhält (das größte Risiko online, wie ich finde), und die nicht aus der Portokasse bezahlen kann.
    Und Probleme kann es ja schon geben, wenn man nur mal etwas probieren will und gar kein Gewerbe angemeldet hat.
    Ein Werbebanner kann einem da schon das Genick brechen.
    Ich will keine Rechtsberatung, die Du ja nicht geben darfst, aber Deine Erfahrung vielleicht:
    Lohnt sich ein Gewerbe als Einzelunternehmer, wenn man nur aus Spaß ein paar Webseiten betreibt und vielleicht tausend Euro IM JAHR verdient?

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  3. @ Harald
    Das kann man so pauschal nicht sagen und da ich kein Steuerberater bin und selbst meine eigenen Sachen extern machen lassen, kann ich dazu nicht viel sagen.

    Außer, dass es sicher eine Menge Leute gibt, die nebenberuflich ein paar tausend Euro im Jahr online verdienen. Für die scheint es sich zu lohnen.

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  4. Ein für mich wichtiger Aspekt sind wirklich die Kosten. Eine Gründung der UG ist mit viel mehr Kosten ( 700-1000 Euro) verbunden, als die Beantragung als Kleinunternehmer welche bei ca. 20 Euro liegen.
    Theoretisch kann man eine UG mit 1 Euro Gründen jedoch ist hier das Risiko einer schnellen Insolvenz gegeben.

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  5. @Harald

    Du bist auch mit einer GmbH nicht vor Abmahnungen abgesichert! Man kann eine Firma nicht einfach so Insolvenz anmelden lassen und alles ist erledigt. Wenn das Verschulden beim Geschäftsführer liegt, haftet auch der.

    Abmahnungen zählen als Verschulden des Geschäftsführers, damit wäre auch in einer GmbH dein Haus dahin.

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  6. @Kurt

    Ich denke, wenn man eine UG oder GmbH dazwischenschaltet ist man zumindest was die Haftung ins Privatvermögen angeht auf der sicheren Seite. Klar, bei Verschulden des Geschäftsführers ist der Geschäftsführer dran. Aber mal ehrlich, so dumm stellt sich doch keiner an, dass ihm grobes Verschulden nachgewiesen werden kann.

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  7. Hmm,

    vllt noch zu Ergänzung – wer sich für die Kapitalgesellschaft entscheidet, darf dafür ab Beginn den vollen IHK Beitrag zahlen, auch wenn “nur” eine UG gegründet wird. Kein Existenzgründernachlass oder so..

    Zu Benni: Die Gründung mit dem Musterprotokoll kostet etwa 300 EUR…

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  8. Sehr hilfreich, denke Peer. Da ich mich derzeit ist dieser Phase befinden war dein Artikel sehr hilfreich. Vielen Dank!

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  9. Das Thema wurde zwar schon oft besprochen, aber irgendwie fehlt immer der letzte Schliff um das Thema komplett “durch” zu haben

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  10. Was mir hier fehlt ist das Instrument ordentlicher AGBs – gute AGBs und diese immer sorgfältig als Auftragsgrundlage kommuniziert, vermeiden oft Streitigkeiten. Eine Haftpflichtversicherung macht natürlich Sinn, effektiv ist natürlich auch eine betriebliche Rechtsschutzversicherung, die allerdings recht teuer ist.

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  11. Vielen Dank für diesen Artikel zur Rechtsform. Ich beschäftige mich jetzt schon länger mit dem Thema und bin an einem Punkt, an welchem ich einfach eine wählen werde, welche einfach zu Gründen und mit wenig Einstiegsbarrieren versehen ist. Man kann das ja später auch noch ändern.
    Je mehr Leute man um Rat fragt, desto unsicherer wird man. Ich habe meine Recherche mit diesem Artikel hier begonnen und werde ihn auch mit diesem beenden. Man sollte sich dann wohl doch nicht zu sehr verrückt machen zu beginn 🙂

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  12. Einen groben Schnitzer den sie bei der Wahl der Rechtsform gebracht haben. Die LTD ist nicht nur eine englische Rechtsform, sie ist die meist beutzte auf der Welt und kann in vielen Ländern gegründet werden zu ganz verschiedenen Bedingungen. Wenn sie z.B. in Vietnam mit einer GmbH aherkommen, weiß kein Mensch was das ist, eine LTD kennt jeder. Die typischen “Deutschen” Rechtsformen sind im Rest der Welt weitgehend unbekannt und sowieso wenig Vertrauenserweckend.

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  13. Aus meiner Sicht ist auch die Außenwirkung wichtig. Klar kann man als Einzelunternehmer auftreten, aber größeren Firmen kann man ruhig suggerieren, dass hier ein Unternehmen dahintersteckt. Gleiches gilt zB für den Auftritt des Kontakts: email mit eigener Domain, Festnetznummer (auch wenn man dann auf´s Handy weiterleitet), sogar eine Faxnummer schadet nicht.

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