Zahlungsunwillige Kunden – Tipps für Selbstständige

Der Traum von der Selbstständigkeit geht meistens mit einem Freiheitsgefühl einher: Endlich hat man keinen Chef mehr und ist in vielen Fällen nur noch für sich selbst verantwortlich! Wäre da nicht das Thema Geld…

Ein Angestellter erhält sein Gehalt meistens pünktlich zum Ersten eines Monates – ohne Abzüge. Als Selbstständiger sind es Überweisungen seitens Eurer Kunden, die dieses “Gehalt” ausmachen.

Zahlen die Kunden nicht, so kann man schnell selbst Richtung Zahlungsunfähigkeit wandern, denn Rechnungen wird man selbst nach wie vor bekommen und auch begleichen müssen.

Doch was macht man, wenn die Kunden einfach nicht zahlen? Zu diesem Thema möchte ich Euch ein paar wichtige Tipps aus der Praxis geben, damit das Thema Zahlungsausfall nicht zum dauerhaften Wegbegleiter Eurer Selbstständigkeit wird.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Für Selbstständige gilt: Einnahmen und Ausgaben müssen sich in zeitlicher Balance befinden!

Ein “gesunder” Geldfluss ist nicht nur für große Unternehmen wichtig, sondern auch für Selbstständige. Dieser ist immer dadurch gekennzeichnet, dass ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, wobei der Zu- und Abfluss von Geldbeträgen sich zeitlich die Waage halten.

Bezahlt man als Selbstständiger die eigenen Rechnungen – entweder aus Prinzip, oder um den eigenen Ruf aufrechtzuerhalten und potenzielle Zusatzkosten zu vermeiden – immer pünktlich, die eigenen Kunden die Rechnungen verspätet oder gar nicht, wird man selbst immer unter einer fehlenden Liquidität leiden.

Geschäfts- und Privatkonten laufen dann unter Umständen über längere Zeiträume im Dispo, und am Ende eines jeden Monats darf man dann auch noch die entsprechenden Zinsen begleichen.
Kontinuierlich rote Zahlen vor Augen zu haben, macht einfach unglücklich.

Den anderen geht es dabei gut: Die Dienstleister haben ihr Geld erhalten und Eure zahlungsunwilligen Kunden haben ihres behalten, und können es theoretisch anderweitig ausgeben gehen. Lasst es nicht soweit kommen, denn in Extremfällen steht Eure Selbstständigkeit auf dem Spiel!

In der Selbstständigkeit trifft man auf verschiedene Arten von Kunden, die Ihre Rechnung nicht begleichen.

Im Wesentlichen gibt es – so habe ich es in meiner Selbstständigkeit beobachten können – zwei Arten von Kunden, die Ihre Rechnungen nicht bezahlen: Erstens Zahlungsunwillige Kunden, und zweitens solche, die ohnehin objektiv betrachtet zahlungsunfähig sind.

Kunden, welche eine Rechnung schlichtweg vergessen haben, sind erfahrungsgemäß eher selten, entschuldigen sich nach einer kurzen Zahlungserinnerung und begleichen die offene Forderung innerhalb kürzester Zeit.

Bei der ersten Gruppe – den Zahlungsunwilligen – ist mir aufgefallen, dass diese zumeist sehr hohe Anforderungen an eine Dienstleistung hatten, versucht haben, möglichst viel herauszuholen, wobei die Kommunikation seitens des Kunden schon frühzeitig von einer fordernden und eher direkten, unfreundlichen Art geprägt war.

Ganz gleich, welche Art von Kunden Euch mit Ausständen Probleme bereitet, es ist moralisch gesehen nicht Euer Problem, wenn andere nicht zahlen können oder wollen. Hier müsst ihr hart bleiben und Eure Forderungen konsequent durchsetzen.

Ansonsten steht ihr am Ende ohne Geld da, und der Schuldner hat sein Ziel erreicht: Ihr habt innerlich auf Euer Geld verzichtet, da ihr den Aufwand, zu Eurem Recht zu kommen, scheut.

Eine gute Nachricht gibt es in diesem Zusammenhang aber: Im Laufe der Zeit entwickelt man als Selbstständiger normalerweise ein gewisses Bauchgefühl für potenzielle Nichtzahler und solche Kunden, die dazu neigen, einem Schwierigkeiten zu bereiten.

Die Ausreden, eine Rechnung nicht pünktlich begleichen zu können, sind vielfältig und durchaus kreativ…

Viele Kunden, die in Zahlungsverzug kommen, führen die zuvor im Rahmen der Auftragsbearbeitung bestandenen Kommunikation nicht mehr fort – sprich, man erhält einfach keine Antwort auf die Zahlungserinnerung mit anschließender Mahnung.

Telefonisch kann man einen Schuldner viel leichter unvorbereitet erwischen, was am sinnvollsten ist. Verwendet dazu am besten ein Handy mit einer Nummer, die ihm oder ihr noch nicht bekannt ist. Manche Kunden speichern Eure geschäftliche Telefonnummer und wissen dann, wenn ihr versucht anzurufen.

Falls der Kunde auf Eure Kontaktversuche antwortet, so gibt es typische Ausreden, welche man immer wieder zu hören bekommt:

  • Die E-Mail ist im Spam-Ordner gelandet (alle anderen E-Mails natürlich nicht).
  • Die Rechnung wurde “vergessen” oder “übersehen”.
  • Die Dienstleistung sei noch nicht erbracht worden.
  • Bei der Überweisung gäbe es einen Fehler bei der Bank.
  • Das Gehalt sei noch nicht überwiesen worden.
  • Man könne sich gar nicht erinnern.
  • Die Dienstleistung wäre gar nicht beauftragt worden, es sei lediglich eine Anfrage gewesen.

Anhand dieser Ausreden – welche durchaus auch in Kombination miteinander vorkommen – ist klar, dass Ihr vorab schon vieles tun könnt, um einen Zahlungsausfall zu vermeiden. Diese Absicherung ist zwar meistens mit einem nicht unbedeutenden Aufwand verbunden, der sich aber für eine mehrere Jahre andauernde Selbstständigkeit immer lohnt.

Hierzu gehören:

  • Saubere AGB, in welchen Beauftragung, Rechnungsstellung und Folgen von Zahlungsverzug klar definiert sind.
  • Eine zeitnahe Rechnungsstellung in direktem Zusammenhang zum Abschluss des Auftrages. Ggf. auch vordefinierte Rechnungsstellungen bei Teillieferungen, wenn es größere Aufträge sind.
  • Kurze Zahlfristen. Mehr als 14 Tage sind eher nicht empfehlenswert.
  • Eine einwandfreie Rechnung mit Angabe des spätesten Zahltermins, also eine klar ausformulierte Deadline.
  • Vorlagen für Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
  • Eine saubere Buchhaltung und klare Fristen, ab wann der nächste Schritt eingeleitet wird.

Auch in der Selbstständigkeit lohnen sich vordefinierte Arbeitsprozesse – vor allem im Forderungsmanagement!

Grundsätzlich gilt, je mehr Zeit verstreicht, umso unwahrscheinlicher wird es, dass eine offene Rechnung beglichen wird.

Der Faktor Zeit spielt immer zu Gunsten des zahlungsunwilligen oder -unfähigen Kunden und damit gegen Euch. Daher ist es überaus wichtig, zeitnah zu handeln und alle Eskalationsstufen pünktlich “abzuarbeiten”. Hierbei ist zunächst ein freundlicher, später ein rein sachlicher Tonfall zielführend.

Die folgende Eskalationsreihenfolge hat sich als wirksam erwiesen:

  1. Zahlungserinnerung mit der Bitte, “schnellstmöglich” zu bezahlen.
  2. Mahnung mit einer Frist von 7 Tagen.
  3. Telefonat mit Verweis auf Mahnverfahren, oder eine E-Mail mit Erläuterung des Mahnverfahrens und potenziellen Konsequenzen (in Abhängigkeit vom Aggressionspotenzial des Kunden).
  4. Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens (am besten unkompliziert via Onlineformular).
  5. Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der offenen Forderung beauftragen, sobald ihr den Vollstreckungsbescheid habt (ggf. gibt es noch andere Gläubiger, denen ihr zuvorkommen solltet).

Dabei war es Punkt 3, der sich bei mir am effektivsten zeigt und in vielen Fällen schon die Einleitung eines Mahnverfahrens erspart hat.

Zudem hat die Einführung eines Rabattes bei Vorauszahlung zu einer klaren Verbesserung geführt. Vielleicht ist ein solcher Rabatt oder die Vereinbarung einer Teilzahlung für Euch als Selbstständige ebenfalls möglich. Ich kann ihn nur empfehlen, da es sich positiv auf die Liquidität ausgewirkt hat und man potenziell zahlungsunwillige Kunden besser identifizieren konnte.

Bringt auch Punkt 3 nicht den gewünschte Erfolg, bleiben Euch eigentlich nur noch rechtliche Schritte als weiteres Mittel übrig, um an Euer Geld zu kommen.

Das gerichtliche Mahnverfahren: Selbstständig einleiten oder einen Anwalt beauftragen?

Die Antwort auf diese Frage ist meistens von der offenen Summe abhängig. In meinem Geschäft befinden sich die Auftragsvolumen in einem niedrigen dreistelligen Bereich. Da stehen die Kosten für einen Anwalt meistens in keinem lohnenswerten Verhältnis zu der nicht bezahlten Summe.

Als Selbstständiger kann man auch in Eigenregie ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten. Am einfachsten geht es über das Onlineformular. Habt ihr Euch erst einmal in die Ausfüllanleitung eingearbeitet, kommt irgendwann die Routine. Zunächst entstehen Euch Gebühren, die ihr aber später vom zahlungsunwilligen Kunden eintreiben lassen könnt.

Einmal habe ich es dennoch über einen Anwalt versucht. Die Ergebnisse waren eher ernüchternd: Der Vorgang dauerte lange und die Schreiben vom Anwalt an den säumigen Kunden waren mir persönlich zu abstrakt, also so, dass nicht der notwendige Nachdruck entstanden ist. Die Zahlungsbereitschaft war immer noch nicht vorhaben.

Der letzte Versuch hatte es dann in einem konkreten Fall doch noch gebracht: Ein Anruf beim Kunden (mit einer ihm unbekannten Mobilfunknummer), in welchem ich die möglichen Konsequenzen einer Beauftragung nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erklärt habe. Ein paar Tage später war der gesamte Betrag plus Auslagen auf mein Konto, zuvor gab es noch eine Kopie der Überweisungsbestätigung.

Doch wenn ihr selbst vorgeht, ist es wichtig, dass ihr Euch immer im rechtlichen Rahmen bewegt. Nötigung muss unbedingt vermieden werden und ihr solltet Euch an die entsprechenden Gesetze halten, damit am Ende nicht noch der Schuldner rechtlich gegen Euch vorgehen kann.

So wäre die Veröffentlichung einer Zahlungsforderung auf dem Facebook-Profil des Schuldners vermutlich nicht im Einklang mit aktuellen Gesetzten. Handelt es sich bei Eurer Forderung um einen eher höheren Geldbetrag, so erscheint mir hier der Weg über den Anwalt als richtige Option. Denn bei solchen Beträgen geht es um viel und ihr müsst rechtlich sehr behutsam vorgehen – auch wenn es vermutlich länger dauern wird.

Fazit: Durchsetzungsvermögen ist ein Muss in der Selbstständigkeit.

Zahlungsunwillige Kunden, die zu Schuldnern werden, können Eure Selbstständigkeit ernsthaft gefährden. Zahlt ihr Eure Rechnungen immer pünktlich, und Eure Kunden die Rechnungen bei Euch nicht, so kommt ihr als Selbstständige schnell in die rote Zahlen und müsst die daraus resultierenden Dispo-Zinsen bezahlen. Im schlimmsten Fall werdet ihr selbst zahlungsunfähig und könnt Euer Geschäft nicht mehr fortführen.

So ist ein konsequentes Forderungsmanagement wichtig. Dazu gehören formal korrekte Rechnungen mit Angabe des Fälligkeitsdatums und das Durchlaufen einer Eskalationsleiter. Bei vielen Kunden entsteht im Laufe dieses Prozesses ein Zahlungswille.

Für besonders hartnäckige Kunden bietet sich das selbstständig eingeleitete gerichtliche Mahnverfahren für kleinere Beträge an, oder der Weg zum Anwalt, wenn es sich um größere Summen handelt. Bleibt zunächst immer freundlich, später sachlich und werdet im Umgang mit den entsprechenden Kunden nie persönlich. Ein falsches Schamgefühl ist dennoch nicht angebracht, ihr habt Euren Teil des Vertrages geliefert und könnt keine Verantwortung dafür übernehmen, wenn jemand anderes mit seinen Finanzen nicht klar kommt – oder schlichtweg nie bereit war, für Eure Mühe zu zahlen.

Gute Kunden zahlen pünktlich und haben damit auch überhaupt kein Problem, sie tun es mitunter gerne!

Zum Autor

Till Tauber ist freiberuflicher Bewerbungsschreiber und bietet mit dem TT Bewerbungsservice ein breites Angebot an Dienstleistungen rund um die Bewerbungshilfe an.

Während des Aufbaus seiner Selbstständigkeit hat er viele Kenntnisse über die Rahmenbedingungen einer Selbstständigkeit erlangt und gibt diese gerne weiter.

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Peer Wandiger

24 Gedanken zu „Zahlungsunwillige Kunden – Tipps für Selbstständige“

  1. Ja, solche Leute kenne ich auch… “Ich habe doch schon den ganzen Betrag überwiesen (oder manchmal auch: Bar bezahlt)” da geht man auf Kulanz und senkt seine Rechnung um das Verhältnis aufrecht zu erhalten und wird trotzdem noch hintergangen. Da werden dann plötzlich wahnwitzige Gegen-Rechnungen erfunden nur um den Betrag nichtb bezahlen zu müssen. Oder es werden lustige Raten angeboten wie 5€ pro Monat… Alles schon erlebt.

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  2. Bei Punkt 1 (Zahlungserinnerung mit der Bitte, “schnellstmöglich” zu bezahlen.) sollte unbedingt als erstes auch abgeklärt werden, ob noch Gründe für den Kunden bestehen, warum er nicht zahlt. Vielleicht ist irgendwas nicht nach den Wünschen des Kunden gelaufen oder er wartet noch auf etwas. In solch einem Fall ist der Hinweis auf die ausstehende Zahlung eher kontraproduktiv.

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  3. Bei Punkt 1 handelt es sich ja schon um eine Eskalationsstufe. Die Frage nach der Kundenzufriedenheit muss natürlich vorab geklärt werden. Entscheide ich mich persönlich für Punkt 1, so ist die Frage nach der Kundenzufriedenheit schon geklärt worden. Die Rechnung kommt bei mir zusammen mit der erbrachten Dienstleistung. Jeder Kunde hat nach Erhalt der Dienstleistung die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Änderungswünsche mitzuteilen, welche ich dann kostenlos einarbeite. Kulant muss man natürlich sein – davon bin ich mehr als überzeugt. Empirisch konnte ich aber auch feststellen, dass ein Zahlungsverzug oftmals mit einer abgebrochenen Kommunikation (der Kunde antwortet einfach nicht mehr auf E-Mails und es erfolgt auch keine Rückmeldung, ob die Unterlagen gefallen haben) einhergeht. Wann man Punkt 1 der Eskalationsstufe angehen möchte, ist natürlich jedem selbst überlassen und kann von Branche zu Branche variieren. Dennoch ist grundsätzlich konsequentes und zeitnahes Handeln eine Merkmal eines jeden Forderungsmanagements. Je weiter das Zahlungsziel zurückliegt, umso unwahrscheinlicher wird es, dass man an sein Geld kommt.

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  4. Bei mir ging vor 4 Jahren ein über 15 Jahre lange Selbständigkeit aufgrund mehrere nicht zahlungswillige (oder sollte ich sagen zahlungsfähige Kunden) abrupt zu Ende. Ich besitze immer noch mehrere Titel gegen diese Schuldner wobei ich aber inzwischen die Eintreibung nicht mehr mache.

    Wenn ich um diese Ansprüche weiter bestehen zu lassen ein Gerichtsvollzieher vorbei senden muss und diese auch noch zuerst von mir Geld will, so schreibe ich die gut 7000 Euro als Lehrgeld ab.

    Ich kann nur jeden Selbständigen raten bei neue Kunden auf Vorkasse zu bestehen oder zumindest beim Abschluss und bevor ihr was arbeitet zumindest eine Anzahlung entgegen zu nehmen. Keine Angst dass, ihr wohl möglich ein Kunden verliert. Die ehrlichen und zahlungswilligen verstehen so was und um die schwarze Schafe sollte keine eine Träne nachweinen.

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  5. Eine kurze Anmerkung von juristischer Seite:
    Nachdem die erste anwaltliche Mahnung beim Schuldner eingetroffen ist, muss dieser im Falle einer Gerichtsverhandlung die vollständigen Gerichtskosten tragen. Es ist also gerade bei etwas höheren Beträgen oft sinnvoll, den offiziellen Weg zu gehen.

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    • Ich habe bis jetzt immer wieder nur negative Erfahrungen mit Anwälten gemacht und sehe diese mittlerweile als zwielichtige Gestalten an !
      Haben kein richtiges Engagement und wollen nur Geld für eine mäßige bis schlechte Erledigung des Mandats!
      Im Endeffekt habe ich dann wieder das Mandat entzogen und die Sache selbst mit Gerichten geregelt! Das führte in der halben Zeit oder weniger zum gewünschten Erfolg?
      Ein Anwalt sieht von mir kein Geld mehr und sämtliche Richter sahen dies genauso!!

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  6. Super Artikel!
    Es macht Sinn, an dieser Stelle einen Glaubenssatz zu überdenken, an dem man doch sehr oft hängt: “Ich muss jeden Kunden halten” / “Ich darf den Kunden nicht verschrecken”. Ein nicht zahlender Kunde ist kein Kunde, sondern einfach nur Sand im Getriebe. Er führt nicht nur zu Problemen mit der eigenen Liquidität, weil das Geld aus dem Auftrag fehlt, sondern produziert auch zusätzliche Kosten. Und damit meine ich nicht Gerichts- oder Anwaltsgebühren, die bewegen sich ja in der Größenorderung 60 Euro. Viel schlimmer sind die internen Kosten für die Zeit, die für die zusätzliche Kommunkikation mit dem Kunden entstehen. Und schlimmstenfalls versaut ein so ein Kunde noch die Laune.
    Ich habe für mich entschieden, dass ich keine Mahnverfahren mehr im Sande verlaufen lasse. Es gibt einen klaren Ablauf: Rechnung (10 Tage) -> Zahlungserinnerung (10 Tage) -> Mahnung (7 Tage) -> Letzte Mahnung mit Hinweis auf Anwalt und Gericht (7 Tage) -> Anwalt.
    Es lohnt sich, ein paar Anwälte durchzutesten, bis man jemanden gefunden hat, der vernünftig ist.

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  7. Ja, dass Phänomen kennt sicher jeder. Ich glaube Durchsetzungsvermögen ist ziemlich beschreibend für die Fähigkeit, die man hier mitbringen muss ;-)! Wobei es durchaus Situationen gibt, an denen man lieber die “Kröte” schluckt. Ich bin wegen scharfer Formulierung einer 2. Mahnung einer Rechnung (zum Glück nur ein Kleckerbetrag im niedrigen Hunderter-Bereich) bedroht worden – “Ich kann ja mal vorbei kommen, dann klären wir das persönlich” … Da hält man dann lieber den Rand und schreibt die Rechnung ab. Ansonsten habe ich gute Erfahrung damit gemacht darauf hinzuweisen, dass säumige Kunden öffentlich angemahnt werden Newsletter, Blogbeitrag). Obs rechtlich machbar wäre weiß ich nicht (ich habs auch noch nicht gemacht), aber zumindest als Druckmittel ists manchmal echt nutzbar. Die Angst davor öffentlich am Pranger zu stehen lässt viele säumige Kunden dann doch noch zahlen ….

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  8. Hallo,

    der Artikel ist sehr interessant und hat mir sehr gut gefallen. Viele sehr interessante Tipps die ich auf jeden Fall berücksichtigen und nutzen werde.
    Vielleicht schreiben Sie weitere Artikel zu dem Thema? Ich würde Sie gerne wieder lesen.

    Vielen Dank und weiter so!

    Schöne Grüße

    Raph

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  9. Der Artikel bringt es wirklich auf den Punkt … eine weitere typische Ausrede bei B2B Kunden ist, dass der Buchhalter krank oder im Urlaub wäre =). Ich hätte aber ehrlich gesagt nicht gedacht, dass das mit der Zahlungsunwilligkeit so oft vorkommt. Moralisch gesehen schon extrem unschön.

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  10. Seit dem 29.07.14 muss der Schuldner übrigens gemäß § 288 Absatz 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro zahlen, wenn er mit der Zahlung in Verzug ist. Dies gilt allerdings nicht, private Endverbraucher ihre Rechnung nicht pünktlich zahlen.

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  11. Erstmal dickes Lob für diesen informativen Beitrag. Es ist zwar nicht schön, das zu lesen, aber es zeigt doch, dass nicht-zahlende Kunden tatsächlich ein Problem für die eigene Existenz sein können. Und nicht immer möchte man uns, wir sind ein Inkassounternehmen, diesen Sachverhalt glauben.

    Wie Stroem bereits kommentiert hat, gibt es eben seit Ende Juli das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Ich erlaube mir hier mal einen Link dazu zu setzen. Wer mehr dazu lesen will, findet unsere Quellen ebenfalls dort. http://ow.ly/B4xQ7

    Schöne Grüße

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  12. Meine Erfahrung: Ein strammer, konsequenter Mahnlauf und eindeutig akzeptierte Verträge/AGB helfen am meisten.

    # 14 Tage, Zahlungserinnerung
    # 21 Tage Leistungseinstellung
    # 28 Tage Storno und Abgabe an den Inkassodienstleister

    Ich bekomme für meine Zahlungserinnerung in Reimform sogar Komplimente.

    Bei den vielen Kleinbeträgen für Hosting, hilft nur direkte Abgabe per CSV an einen Inkassodienstleister. So konnte ich meine Aussenstände nach Einführung dieses Workflows auf 25% minimieren.

    Ehrliche Kunden melden sich immer und geben Bescheid wenn Urlaub ist, oder es einen Engpass gibt, das ist kein Problem.

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  13. ja ihr habt recht das, der Schuldner dann alle Kosten tragen muss. Nur was wollt ihr mit die machen die wirklich nicht zahlen wollen? Die brauchen nur alle Vermögen auf ihr Ehepartner oder eine nahe Angehörige zu überschrieben und eine EV abzugeben.

    Glaubt einer dass, diese davor scheuen eine EV zu leisten?

    In manche Kreise ist eine EV geradezu so etwas wie ein Adelstitel.

    Und selbst wer ein rechtskräftige Titel hat, der dann 30 Jahre besteht muss sich klar sein das er alle 3 Jahre auf seine Kosten eine Gerichtsvollzieher vorbei schicken muss damit diese Anspruch nicht erlischt.

    Natürlich verlangt der GV dann von euch eine Gebühr wenn in wie viele solche Fällen nichts zu holen ist.

    Da muss man oft in den sauern Apfel beißen und vor allen bei kleinere Beträge bis zu 500 Euro dies als Lehrgeld verbuchen.

    Wichtig ist die Aussage vom 8 (Ansgar) Nicht nach jeden Kunden hetzen nur um ein Auftrag zu erhalten.

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  14. Meiner Erfahrung nach ist Vorkasse das einzig Wahre. Dazu muss man aber erst einmal ein gutes Vertrauensverhältnis mit dem Kunden aufbauen. Das heißt: Sich besonders anstregen und vielleicht auch mal mehr liefern, als der Kunde bestellt hat. So habe ich fast noch nie Erfahrungen mit nichtzahlenden Kunden machen müssen.

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  15. @Jens:

    Gerade kleinre Unternehmen oder Selbstständige Einzelunternehmer werden sich schwer damit tun, Vorkasse zu bekommen. Eine Anzahlung in Höhe von 10% reicht mir persönlich in jedem Falle aus, man kann sich ja vorher über die Liquidität des Unternehmens erkundigen.

    Lg

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  16. Vielen Dank für diesen informativen und schön geschriebenen Beitrag.
    Vielleicht kann ich es mir ja auf die Liste der guten Vorsätze schreiben, aber wenn ich mir für das neue Jahr eines vorgenommen habe, dann ist es größere Konsequenz bei Mahnverfahren. Ansgar hat in seinem Kommentar ja bereits die Angst davor, einen Kunden zu verlieren, angesprochen. Aber wie er schon schrieb: Ein Kunde der nicht zahlt, ist kein Kunde.

    Wenn ich daran denke, wieviel Zeit, Geld und vor allem Nerven es mich schon gekostet hat, zahlungsunwilligen Kunden entgegenzukommen… Schluss damit. Aber jetzt werden andere Saiten aufgezogen.

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  17. Ich betreibe einen kleinen Onlineshop. Ein paar Monate habe ich auch auf Rechnung versendet. Bei 90% der Käufer war das problemlos. Schwierig wird es bei den anderen 10%. Fast alle dieser 10% sind zwischen 20 – 30 Jahre alt und hoch verschultet. Im amtlichen Betreibungsverfahren wurde das jeweils ersichtlich. Wer als Webshop-Betreiber Waren per Rechnung versendet muss zwingend die IP-Adressen der Besteller klar zuweisen können. Bestellungen per Rechnung über Anonymisier Tools wie TOR habe ich konsequent abgelehnt. Betrugsversuche kenne ich auch. Einmal hat einer auf Nachbars Briefkasten bestellt, der vor kurzem umgezogen ist. Dank der IP-Zuweisung konnte der Täter ermittelt werden. Das Resultat war eine Gerichtsverhandlung mit einer saftigen Geldstrafe wegen Betrugs.
    Leider musste ich wieder auf Vorkasse bestehen. Der Ärger war einfach zu gross mit der Rechnung. Das ist schade, da man so natürlich viel Kundschaft verliert. Das Ergebnis im Nachhinein sind viele amtliche Verlustscheine, im Total ist es ein 5 stelliger CHF-Betrag. Zu einem späteren Zeitpunkt werden diese wieder aktiv und aufs neue betrieben, momentan fehlt mir aber das Geld in der Kasse.
    Ich lese immer wieder, das ein Kunde Vertrauen in einen Onlineshop haben muss. Aus meiner Sicht ist es aber andersrum. Mein Vertrauen als Händler wurde von einigen schwer missbraucht.

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  18. Meine Mutter ist Familientherapeutin und möchte sich selbstständig machen. Ich finde die Idee nicht schlecht, ich mache mir aber Sorgen, dass sie auf zahlungsunwillige Kunden trifft. Sich auf sein Bauchgefühl zu verlassen ist sicherlich ein Prozess, den man erlernen muss. Ein guter Anwalt für Strafrecht kann da, wie Sie selbst anmerken, auch nicht schaden.

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  19. Die zahlungsunwilligen Kunden sind in der Tat durch ihre fordernde Art gut zu erkennen. Ich überlege mir immer schon beim Erstgespräch, ob ich den Auftrag annehmen soll. Es wird um jeden Cent gefeilscht. Ich habe noch viele offene Forderungen aus dem letzten Jahr. Ich möchte mich damit nicht mehr abmühen und habe nun eine Firma für professionelles Forderungsmanagement im Blick. So lange ich es mir erlauben kann, werde ich nur noch die einfachen Kunden bedienen.

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