So kann man eine Marke schützen lassen – Tipps, Links und Kosten

Eine Marke ist individuell und steht für dein Unternehmen. Es gibt viele Gründe, warum du ein eigenes Erkennungssmerkmal benötigest.

Damit dieses jedoch wirklich ein einzigartiges Erkennungssmerkmal bleibt, solltest du deine Marke schützen lassen. Viele schrecken vor allem wegen der Kosten und dem Aufwand zurück. Jedoch ist der Ablauf meist leichter als gedacht.

In diesem Artikel erfährst du die grundlegenden und wichtigsten Informationen, was beim Anmelden einer Marke zu beachten ist.

(Hinweis: Ich bin weder ein Rechtsanwalt, noch kann dieser Artikel als rechtliche Grundlage verwendet werden. Wendet euch bei Fragen an einen Anwalt.)

Bleib unverwechselbar

Nur durch eine Markeneintragung kannst du unverwechselbar bleiben. Denn wer versichert dir, dass kein anderer dein Erkennungsmerkmal nachmacht oder für sich entdeckt?

Genau das wird mit einer Markenanmeldung verhindert. Niemand darf die Marke ohne deine Erlaubnis verwenden. Weder in Werbung, noch in irgendwelchen Produktnamen. Das alles ist im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen geregelt.

Im Internet und im Alltag können eingetragene Marken an dem sogenannten „registred“-Zeichen ® erkannt werden. Dieses darf erst verwendet werden, wenn eine Marke eingetragen wurde. Das Zeichen kann optional verwendet werden. Meistens wird dieses für Werbezwecke eingesetzt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das ® nur hinter die tatsächlich eingetragene Marke gesetzt werden darf und nicht hinter einem gesamten Satz.

Das Erkennungsmerkmal kann in verschiedenen Variationen geschützt werden. Die Einfachste ist die Wortmarke. Hierbei wird lediglich ein Wort oder eine Wordgruppe geschützt, während sich die Bildmarke beispielsweise auf das Logo bezieht. Die Wort-/Bildmarke ist eine Kombination aus beidem. Die Bekannteste ist hier das Coca-Cola Emblem.

Zu welcher Variante gegriffen werden soll, muss im Einzelnen entschieden werden. Die Bild- beziehungsweise Wort-/Bildmarke hat jedoch einen Nachteil: soll dem Logo oder Design ein neuer Anstrich verpasst werden, ist die neue Version nicht geschützt. Im Gegensatz zu einer Wortmarke wird eine Bildmarke zudem eher verändert.

Gute Recherche ist das A und O

Bevor die Marke beim deutschen Patent- und Markenamt (kurz DPMA) angemeldet wird, ist eine gute Recherche unausweichlich. Das DPMA prüft lediglich, ob die Marke geschützt werden kann und nicht gegen die Richtlinien verstößt. Wörter, welche lediglich eine Dienstleistung beschreiben, lassen sich nicht schützen.

Ein kleines Beispiel: die Wörter Bäckerei, Zugfahrt oder Rundfahrten können nicht geschützt werden. Das DPMA prüft jedoch nicht, ob bereits eine Marke mit ähnlichem oder gleichem Namen registriert ist. Dies muss der Markeninhaber im Voraus machen.

Es ist empfehlenswert, einen Anwalt dazu einzuschalten, welcher bei der Recherche hilft. In manchen Fällen kann guten Gewissens darauf verzichtet werden. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise bei Google und anderen Portalen nichts zu der Marke gefunden wird.

Außerdem gilt zu beachten, dass eine Marke nur in den angegebenen Dienstleistungen geschützt wird. Diese werden bei der Anmeldung ausgewählt. Es können also durchaus zwei gleiche Marken bestehen unter der Bedingung, dass sich diese mit unterschiedlichen Arbeitsfeldern beschäftigen.

Googeln allein reicht allerdings nicht aus, sollte dennoch betrieben werden. Eine gute Recherche ist Pflicht. Denn nachdem die Marke eingetragen wurde, haben Inhaber bereits bestehender sowie abgelaufener Marken das Recht, Widerspruch einzulegen.

Dies ist möglich, wenn eine Kollision vorliegt. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Marken ähnlich klingen oder womöglich sogar gleich sind. Ein aktuelles Beispiel zeigt der Streit zwischen Sky und Skype. Ist dies der Fall, kommt es zu einem Widerspruchsverfahren. Diese Verfahren dauern häufig lange an und lassen die Gerichtskosten in die Höhe schießen.

Zum Vereinfachen werden online diverse Datenbanken geboten, womit selbstständig die Recherche betrieben werden kann. Im DPMAregister lassen sich alle deutschen Marken auffinden. Allerdings dürfen nicht nur bestehende Marken im gewünschten Eintragungsland berücksichtigt werden: die Wiedererkennungszeichen können auch international oder europaweit eingetragen werden.

Auch wenn das Anmelden lediglich in einem Land gewünscht ist, kann der Markennamen mit den internationalen, beziehungsweise europäischen Marken kollidieren. Um dies zu überprüfen, stehen hierfür selbstverständlich ebenfalls Portale zur Verfügung.

Während mittels eSearch Plus europäische Marken gefunden werden können, bietet WIPO eine Suche für internationale Eintragungen an. Zu beachten ist, dass auch nach ähnlich klingenden Marken gesucht wird. Dazu bieten sich Platzhalter an, welche je nach Portal verschiedene Funktionen bieten.

Das Anmelden geht schnell und einfach – das Amt braucht seine Zeit

Nachdem die Recherche betrieben wurde, geht es an das Anmelden der Marke. Über ein Onlinetool des DPMA ist dies nicht nur billiger, sondern geht schnell und vor allem leicht von statten. Lediglich die persönlichen Daten und die zu schützende Marke müssen eingetragen werden.

Ein Nachweis, dass die Marke in Gebrauch ist, ist nicht von Nöten. Eine Marke kann wie bereits erwähnt nicht für alle Einsatzbereiche auf einmal, sondern nur auf bestimmte Dienstleistungen geschützt werden. Die Dienstleistungen sind übersichtshalber in verschiedene Kategorien eingeteilt, welche die sogenannte Klassen Nizzas bilden.

In dieser Klassen Nizza finden sich verschiedene Dienstleistungen wieder, welche ausgewählt werden können. Ein Beispiel: in der Klassen Nizza 38 finden sich Dienstleistungen aus der Telekommunikation wieder, in der Klassen Nizza 7 sind Dienstleistungen für Motoren und Ähnliches zu finden.

Die Datenbank ist groß, eigenen Angaben des DPMA zufolge gibt es etwa 60.000 Dienstleistungen. Damit die passenden Dienstleistungen gefunden werden können, wird eine Übersicht auf dieser Seite geboten. Während des Anmeldevorgangs müssen als letzter Schritt die einzelnen Klassen, als auch Dienstleistungen ausgewählt werden. Die Anzahl ist nicht beschränkt, sofern das nötige Geld dafür vorhanden ist. Anschließend kann die Anmeldung abgeschickt werden.

Nun kann von Inhaberseite aus nichts mehr getan werden. Das Markenamt braucht seine Zeit. Das Registrieren von deutschen Marken kann bis zu sechs Monaten dauern. Klar, in manchen Fällen kann es auch schneller innerhalb von wenigen Wochen gehen. Dennoch können verschiedene Schritte beobachtet werden.

Zunächst wird eine Eingangsbestätigung per Post gesendet. Ungefähr zeitgleich kann die Marke im DPMAregister gefunden werden. Anschließend wird die Marke bereits eingetragen und eine Urkunde wird zugesendet. Voraussetzung: die Marke hat alle Anmeldekriterien erfüllt und darf eingetragen werden.

Kurze Zeit später wird die Eintragung im Markenblatt veröffentlicht. Zeitgleich startet die dreimonatige Widerspruchsfrist für bisherige Markeninhaber. Erst wenn diese Widerspruchsfrist ohne einen Widerspruch abgelaufen ist, ist die Eintragung erfolgreich und beendet. Von nun an ist die Marke zehn Jahre geschützt, bis diese entweder ausläuft oder verlängert wird.

Erfolg kostet sein Geld

Nur wer erfolgreich ist, kann gutes Geld verdienen. Auf der anderen Seite heißt es aber auch, nur wer Geld investiert, kann erfolgreich sein. Auch bei einer Markenregistrierung muss Geld investiert werden.

Die Mindestkosten für das Schützen belaufen sich auf 290 Euro für drei Nizzas. Innerhalb dieser Nizzas können jedoch beliebig viele Dienstleistungen ausgewählt werden. Jede weitere Nizza kostet 100 Euro.

Auch die Ämter werden digitalisiert: wird die Eintragung schriftlich eingereicht, kommen zehn Euro Aufpreis hinzu. Nachdem die zehn Jahre Schutzdauer ausgelaufen sind, kann die Marke natürlich verlängert werden. Kurioserweise kostet dies jedoch mehr, als der Erstschutz. Das Verlängern kostet mindestens 750 Euro. Dafür bleibt die Marke individuell, einzigartig und darf von niemand anderem verwendet werden.

Mach’s bevor es zu spät ist

Du hast erst vor Kurzem deine Marke gefunden? Dann schütze sie jetzt, bevor es zu spät ist und es jemand anderes tut. Denn: wer die Marke zuerst anmeldet mahlt zuerst.

Alles in Allem ist das Anmelden deines Brands leichter als gedacht. Lediglich eine gute Recherche ist erforderlich, damit nichts schiefgeht. Optimal ist es, wenn du zu deiner Marke keine Eintragung finden kannst. Dann ist ein Widerspruch in vielen Fällen so gut wie ausgeschlossen.

Autor

Moritz Krauß besucht aktuell das Technische Gymnasium in Aalen mit dem Profilfach Informationstechnik. Vor knapp zwei Jahren gründete er den Technik- und Internetblog TechnikSurfer, wo er über viele Bereiche der Technik- und Internetwelt bloggt.

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Peer Wandiger

16 Gedanken zu „So kann man eine Marke schützen lassen – Tipps, Links und Kosten“

  1. Für 290€ könnte man eigentlich mal überlegen das schützen zu lassen^^ macht ja mittlerweile auch bei YouTube-Kanälen Sinn, wenn man sieht dass einige YouTuberinnen ihr Merch nicht mehr mit ihrem Namen verkaufen würde weil jmd darauf eine Marke angemeldet hat 😀

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  2. Davon habe Ich auch schon gehört Stefan. Sobald man eine Marke hat sollte man sie auch schützen lassen. Es gibt immer irgendwelche Leute da draußen, die dreist genug sind um einen zu kopieren. Ich finde die Kosten auch gar nicht mal so hoch. Ich hätte mit weitaus mehr gerechnet.

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  3. Sehr guter und informativer Artikel! Passt für mich grade super, da ich auch überlege eine Marke schützen zu lassen.

    Mich würde allerdings noch etwas interessieren: Was ist, wenn es bereits seit Jahren eine Marke gibt, die aber nicht geschützt ist. Dann meldet jemand anderes die Marke im gleichen Bereich an. Verliert man dann das Recht, die Marke weiter selbst zu nutzen?

    Viele Grüße

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  4. Hallo zusammen,

    zunächst einmal herzlichen Dank für eure Kommentare. Ja, der Preis geht eigentlich schon, wenn man bedenkt, was alles dahintersteckt. Für den einen mag 290 Euro schon ein großer Happen zu sein, es lohnt sich aber auf alle Fälle. Wie schon Stefan geschrieben hat gibt es heutzutage leider viele Kopierer. Spätestens sobald man wirklich einen passenden und klasse Namen gefunden hat, lohnt sich eine Markenanmeldung auf alle Fälle. Für Claudius habe ich aber auch noch eine andere Kostenschleuder, wenn dir der Preis “zu wenig ist” ;). Die Verlängerung nach 10 Jahren ist mit knapp 750 Euro weitaus teurer. Ein wirklicher Sinn daraus ergibt sich aber meines Erachtens nicht wirklich.

    Nun zu der Frage von Brian: wenn die Marke in keiner Form eingetragen ist, steht sicherlich nichts im Wege, dass du den Namen schützen lässt. Das ist ja unter anderem der Sinn dahinter, warum du deine Marke schützen solltest beziehungsweise kannst. Zwar kann ich dir das nicht zu 100% – und schon gar nicht rechtlich – zusichern aber soweit ich weiß, kann die Verwendung dann untersagt werden – sofern du die Rechte erhalten hast. Wie ich in dem Artikel schon geschrieben habe: “first come, first get”. Wer die Marke zuerst anmeldet, darf sie auch verwenden. So wie es also aussieht, kannst du – aus Langeweile oder um Geld zu verschwenden – einem anderen den Namen wegnehmen, sofern dieser noch keine Marke eingetragen hat.

    Ich hoffe, ich konnte deine Frage damit klären.

    Viele Grüße

    Moritz

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    • Zitat von Moritz “So wie es also aussieht, kannst du – aus Langeweile oder um Geld zu verschwenden – einem anderen den Namen wegnehmen, sofern dieser noch keine Marke eingetragen hat.” Zitat Ende

      Hallo,

      also das würde ich nicht machen. Laut BGH kann man sich nicht auf die gleiche Wortmarke berufen, wenn man diese erst nach Kenntnis der Vertriebsabsicht (ich würde auch sagen “nach Kenntnis der Existenz”) eingetragen hat. Das Gericht sieht darin eine wettbewerswidrige behinderung des Konkurrenten.

      Quelle:
      http://www.e-recht24.de/news/markenrecht/8435-goldbaeren-lindt-gewinnt-gegen-haribo-im-streit-um-markenrechte.html

      Grüße

      Tom

      PS: Falls ihr einen nicht geschützten Markennamen “klaut”, dann könnt ihr es natürlich auch auf einen langen, teuren Rechtsstreit ankommen lassen. Wobei der “Beklaute” nach diesem Urteil die besseren Chancen zu gewinnen hat 😉

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  5. Ich hatte mir auch schon öfters überlegt, meinen Firmennamen mit dem Logo rechtlich zu schützen. Es ist halt doch etwas besonderes auch. 😉

    Die Preise dafür sind ehrlich gesagt hierbei recht akzeptabel. Den ich hab schon einmal gelesen, das dies auch in den 4-stelligen Bereich gehen kann?

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  6. Das Geilste aktuell ist die wtf und .sucks Domänen. Viele Unternehmen lassen sich die Endungen reservieren, weil sie Angst haben verarscht zu werden 😀

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  7. Hallo Tobias,
    Hallo Phil,

    ja, das mit den Preisen kann ich mir gut vorstellen. Sobald man mehrere Nizzas schützen möchte, können die Preise schnell in die Höhe schießen. In dem Artikel geht es zudem nur um den Schutz in Deutschland. Wenn die Marke in ganz Europa oder gar weltweit geschützt werden soll, reden wir sehr schnell von anderen preislichen Dimensionen. Auf jeden Fall ist es meines Erachtens lohnenswert, seine Marke zu schützen. Allerdings bin ich der Meinung, dass es mehr Sinn ergibt, nur seinen Namen zu schützen lassen. Wenn nämlich eine Designänderung beim Logo ansteht, kann gleich eine neue Markenanmeldung gemacht werden, da das neue Logo nicht geschützt ist. Alles in Allem muss das jedoch jeder für sich entscheiden :).

    An Phil: ja, das stimmt schon. Aber einen richtigen Bezug zum dem Artikel kann ich leider nicht herstellen 😉

    An dieser Stelle danke für eure Kommentare und einen schönen Abend.

    Viele Grüße aus der Technikszene

    Moritz

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  8. Endlich mal eine richtig gute Übersicht. Marken anmelden fand ich bisher echt verwirrend, jetzt nicht mehr. Vielen Dank!

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    • Hallo Karsten,

      freut mich zu hören, dass dir der Artikel gefällt :). Sollte eine Markenanmeldung bevorstehen, wünsche ich dir alles Gute und viel Freude – weil die ist damit (zumindest bei mir) verbunden.

      Ich wünsche dir einen schönen Abend.

      Viele Grüße

      Moritz

      Antworten
  9. Auch ich habe in der Vergangenheit schon Erfahrungen mit der Markenanmeldung gemacht. Was ich daraus gelernt habe ist, dass vor allem die Beschreibung sehr wichtig ist, möchte man keine Ablehnung riskieren. Denn danach kannst du Widerspruch einlegen und in die zweite Instanz gehen, zahlst aber ordentlich drauf.

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  10. Hallo Daniel,
    Hallo Janine,

    vielen Dank für eure Kommentare. Es freut mich, wenn dir der Artikel gefällt, Daniel. Danke.

    Janine, meinst du gerade bei der Beschreibung das Angeben der richtigen Nizzas? Weil bei der Markenanmeldung musste ich zumindest keine Beschreibung der Arbeit angeben.

    Viele Grüße

    Moritz

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  11. Ein schöner und informativer Artikel Moritz. Dazu noch zwei Bemerkungen:

    Die eigene Recherche mittels Platzhaltern in den erwähnten Portalen ist mühsam, aufwendig und in der Regel nicht vollständig. Es ist daher auf jeden Fall zu empfehlen, eine kostenpflichtige, professionelle Ähnlichkeitsrecherche (Kollisionsrecherche) durchführen zu lassen.

    Auch die Formulierung der zutreffenden Waren-/Dienstleistungen nach insgesamt 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen gehört in Spezialistenhand, da hier oft viel falsch gemacht wird und manchmal unnötiges Geld ausgegeben wird. Es macht nur Sinn, eine Marke für diejenigen Bereiche anzumelden, in denen man sie spätestens vor Ablauf von fünf Jahren auch benutzen will. Andernfalls wird eine nicht benutze Marke ganz oder teilweise löschungsreif. Ein Löschungsantrag kann jeder Interessierte stellen. Von Amts wegen erfolgt jedoch keine Löschung.

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  12. Hallo MDP,

    vielen Dank zunächst für deinen Kommentar. Freut mich, wenn dir der Artikel gefällt. Also ich selbst bin mit der Recherche mit Platzhalter gut zurecht gekommen. Mag aber vielleicht auch daran liegen, dass Google zu meinem Namen bis dato keinerlei Suchergebnisse hatte. Ich denke, dass man dann auf fast jeden Fall auf der sicheren Seite ist. Aber du hast schon recht: lieber einmal zu viel suchen (oder suchen lassen), als zu wenig.

    Dass jede beliebige Person den Löschantrag stellen kann, wusste ich nicht. Ich dachte immer, das hat mit zu tun, dass der Inhaber die Marke löschen lassen kann. Da sieht man, dass man immer wieder neu dazu lernt. Vielen Dank für die Info. Vielleicht kann das Peer ja noch an einer Stelle hinzufügen. Aber ich denke, dass das Wichtigste auf alle Fälle drin sein sollte :D.

    Vielen Dank und herzliche Grüße aus der Technikszene

    Moritz

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