Gewerbeanmeldung für Blogger, Affiliates und Website-Betreiber notwendig?

Gewerbeanmeldung für Blogger und Website-Betreiber notwendig?Immer wieder bekomme ich die Frage gestellt, ob man als Website-Betreiber überhaupt eine Gewerbeanmeldung braucht.

Das ist eine nachvollziehbare Frage, betreiben doch viele ihre Affiliate- oder Nischenwebsites nebenbei als Hobby.

In diesem Artikel beantworte ich diese Frage.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist in Deutschland für alle Personen notwendig, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, egal ob diese haupt- oder nebenberuflich ist.

Laut §15 Abs.2 EStG ist eine gewerbliche Tätigkeit an den folgenden Punkten zu erkennen:

  • Man muss selbständig tätig und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich sein.
  • Ein Gewerbe muss nachhaltig sein und damit langfristig angelegt.
  • Das wohl wichtigste Merkmal ist die Gewinnerzielungsabsicht. Man muss also Geld verdienen wollen.
  • Man handelt mit anderen Unternehmen und Selbständigen Waren und Leistungen.

Sind diese Punkte gegeben (es müssen allerdings nicht alle erfüllt sein), dann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.

Für Blogger, Affiliates und Websites-Betreiber ist vor allem die Gewinnerzielungsabsicht ein klares Indiz. Wer also irgendeine Einnahmequelle einbaut, sei es Google AdSense, Affiliatelinks oder nur einen bezahlten Link, der muss ein Gewerbe anmelden.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Der eine oder andere ist der Meinung, dass er Freiberufler sei und deshalb kein Gewerbe anmelde müsse. Das ist aber meist nicht der Fall.

Unter den freien Berufen (§18 EStG) versteht man Anwälte, Ärzte, Notare, Künstler und ähnliches. Website-Betreiber gehören mit Sicherheit nicht dazu, auch wenn sich der eine oder andere Blogger als Schriftsteller versteht. 😉

Das bedeutet, dass eigentlich jeder Website-Betreiber, der mit seiner Website Geld verdienen möchte, ein Gewerbetreibender ist und damit eine Gewerbeanmeldung abgeben muss.

Wann muss man sich anmelden?

Auch bei dieser Frage gibt es eine große Unsicherheit.

Nimmt man das Gesetz (§14 der GewO) sehr genau, dass muss man das Gewerbe mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Hat man also vor eine Website zu erstellen, mit der man später Geld verdienen will, dann müsste man die Gewerbeanmeldung sofort vornehmen, wenn man anfängt die Website aufzubauen.

In der Realität gehen das viele etwas lockerer an und melden erst dann ein Gewerbe an, wenn wirklich die erste Einnahmequelle eingebaut wird. Spätestens sollte man das also tun, wenn man Google AdSense, Affiliatelinks und Co. einbaut.

Man könnte also erstmal eine Website nur zum Spaß aufbauen und die Besucherzahlen steigern, bevor man sich entschließt damit Geld zu verdienen. Dann ist die Gewerbeanmeldung aber notwendig und nicht erst, wenn die ersten Einnahmen eintreffen.

Zum Gewerbeamt

Die Gewerbeanmeldung ist verhältnismäßig einfach. Von der viel gescholtenen Bürokratie ist dabei nichts zu merken.

Man geht einfach zum örtlichen Gewerbeamt wenn man 18 Jahre oder älter ist und nimmt seinen Ausweis mit. Zudem sollte man etwas Geld dabei haben, da die Anmeldung je nach Gewerbeamt zwischen 20 und 40 Euro kostet. (Es gibt aber auch immer mehr Gewerbeämter, die die Anmeldung online ermöglichen oder zumindest eine Vorlage des Formulars im Netz bereitstellen.)

Auf dem Gewerbeamt füllt man die Gewerbe-Anmeldung aus, wobei einem der Mitarbeiter behilflich ist. Gedanken sollte man sich vorher schon mal über die Tätigkeits-Beschreibung gemacht haben. Diese soll beschreiben, was man in seinem Gewerbe tut. Sie sollte aber nicht zu spezifisch sein, damit man später noch flexibel ist.

“Internet-Dienstleistungen” steht bei mir in der Gewerbeanmeldung, wobei es auch ein wenig vom Gewerbeamt abhängt, wie genau diese es haben möchten. Das ist dann erstmal alles.

Wer noch nicht volljährig ist, kann dennoch ein Gewerbe anmelden, wie hier beschrieben wird.

Und dann?

Nach ein paar Wochen bekommt man automatisch Post vom Finanzamt. Man muss den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” ausfüllen, den ich sicher mal in einem anderen Artikel genauer erläutern werde. Zudem meldet sich die IHK.

Zu den Steuern für Selbständige habe ich schon mal ausführlicher was geschrieben.

Peer Wandiger

38 Gedanken zu „Gewerbeanmeldung für Blogger, Affiliates und Website-Betreiber notwendig?“

  1. Hey,
    schöner Artikel und vielen Dank dafür!
    Genau sowas habe ich gesucht.

    Jetzt stellt sich mir nur die Frage – als “Künstler” braucht man kein Gewerbe anmelden? Nur ab wann gilt man als “Künstler” – wie definieren die Ämter einen Künstler? Jeder kann sich ja irgendwie als Künstler bezeichnen – nur welche Beruflichetätigkeit zählt darunter? Ein Maurer ist ja sicherlich keiner – wobei man hier sicherlich auch tolle Kunstwerke zaubern kann. 😛

    Was ist mit Webdesigner bzw. Mediengestalter die sich nebenberuflich selbstständig machen wollen und ihre Dienste anbieten wollen z.B Websites gestalten – sind das noch Künstler?

    Würde mich über eine Antwort freuen! 🙂

    LG

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    • Hallo Dennis,

      wenn du als Webdesigner bzw. Mediengestalter arbeiten möchtest, bist du kein Künstler. Dafür ist eine Gewerbeanmeldung bzw. eine Kleinunternehmerregelung notwendig.

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      • natürlich ist webdesigner eine künstlerische tätigkeit, sofern die kreation den anteil der technischen updates/pflege übersteigt. bitte mehr infos bei der KSK einsehen.

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  2. Klasse Artikel Peer, gut wäre es auch, wenn die Folgeartikel bebildert sind. Gerade jungen Leuten im Alter von 18 Jahren fällt es oft schwer, durch den Formularedschungel durchzufinden. Weiter geht es dann ja mit Kleinunternehmerregelung und Einnahmen- Überschussrechnung, später dann wenn man größer ist mit Umsatzsteuerabführung bzw. das Vorsteuer-ziehen. Hier habe ich in meiner 10jährigen Laufbahn auch praktische Excel Blätter entwickelt, die ich gerne mit der SiN Community teilen würde.

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  3. Ein sehr Interessanter Artikel!
    Du hast alles wichtige kurz und knapp zusammengetragen. Ich selber habe mich dieses Jahr auch selbstständig gemacht. Sobald ein Handwerk ausgeübt wird, bei mir steht in der Gewerbeanmeldung Fotografische Dienstleistung, sollte man sich noch bei der Berufsgenossenschaft melden. Die IHK oder die HWK melden sich automatisch.

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  4. Hallo Peer,

    der Freiberufler kann heute viel weiter ausgelegt werden, da es durch die digitale Medien ja auch ganz neue Berufe und Kunstformen gibt, die nicht in alten Gesetzestexten stehen.

    Wenn man z.b. als Blogger ausschließlich seine eigenen Texte vermarktet, kann dies auch eine freiberufliche Tätigkeit sein. Die Tätigkeit eines Schriftstellers ist ja auch freiberuflich. Eine Gewerbeanmeldung wäre überflüssig, wenn das Finanzamt die Tätigkeit als freiberuflich anerkennt. Das ist oft die schwierigste Hürde, das Finanzamt davon zu überzeugen.

    Beim Gewerbeamt sollte man nicht nachfragen ob die Tätigkeit Freiberuflich oder Gewerbe ist. Die kennen nur die Antwort Gewerbe, da die Gemeinde an der Einnahme von Gewerbesteuern interessiert sind. Also lieber beim Finanzamt die Frage Gewerbe oder Freiberuf stellen.

    Vorher sollte man sich aber informieren welche Vor- und Nachteile beide Arten für das eigene Business haben.

    Ich vermarkte seit Jahren meine privaten Homepages und meine Fotos. Im Prinzip wäre das als Künstler möglich. Da wäre ich vom Verwaltungsaufwand mit der Vorsteuer und Mehrwertsteuer befreit. Da die meisten Einnahmen ausserhalb von Deutschland reinkommen, wäre das für mich ungünstig. Warum? Weil ich bei Investitionen für PC, Kamera + Objektive nicht die Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurück bekommen würde bzw. verrechnen dürfte. Deswegen habe ich ein Gewerbe angemeldet.

    Es kommt immer auf den Einzelfall an.
    In anderen Fällen kann auch eine freiberufliche Anmeldung besser sein.
    Lasst euch im Vorfeld von einem Steuerberater beraten. Die meisten machen die Erstberatung gratis.

    LG
    Bernd

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  5. Perfekt Peer! Ich habe genau nach einem solchen Artikel gesucht! Alles Wissen was man braucht gebündelt und einfach zu lesen. Danke!

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  6. Hey
    Super Artikel. Diesen habe ich gesucht, da ich mich grade versuche im Inet ein wenig Selbständig bzw. Geld zu verdienen. Bevor es da Probleme gibt sollte man sich gleich zum Gewerbeamt begehen. Danke für den Artikel

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  7. Hallo Peer,

    Vielen Herzlichen Dank für deine Seite. Die hat mich auf dem Weg in die nebenberufliche Selbständigkeit gut unterstützt.

    Eine Infografik wäre toll, die den Ablauf schildert. Wie geht es los und was muss alles beachtet werden bis die Website live ist

    Mach weiter so.

    Grüße
    Thomas

    Antworten
  8. Hallo Peer,

    danke für den leichtverständlichen Artikel. Ich denke, viel zu viele Leute machen sich unbegründet Angst vor dem Gang zum Gewerbe- oder Finanzamt.
    Was ich sehr entscheidend fand, war der Punkt, dass man bei der Beschreibung seiner Tätigkeit im Internet nicht zu spezifisch sein solle, da man sich dadurch sonst ja ein gewisses Maß an Spielraum nehmen würde. Danke für den einen oder anderen hilfreichen Tipp!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Jaser

    Antworten
  9. Hallo, vielen Dank für die nützlichen Informationen.

    Ich war mir am Anfang auch nicht sicher, ob man eine Gewerbeanmeldung
    machen muss, wenn man nur einen Blog führt.

    Aber sobalt Artikel von Amazon oder anderen Partner auf dem Blog
    eingebunden werden, wird natürlich damit Geld verdient, bzw. man
    hat die Absicht dafür.

    Deswegen wird man um die Gewerbeanmeldung wie hier
    sehr gut beschrieben ist nicht drum herum kommen!

    Vielen Dank für die hilfreichen Tipps.

    LG Manuel

    Antworten
  10. Hey Ho,

    erstmal vielen Dank für den tollen Beitrag.
    Leider hatte ich anfangs auch ziemliche bedenken mich Selbstständig zu machen.

    Da ich mir alles selbst anlesen musste.
    Heute bin ich sehr Stolz darauf diesen Schritt gewagt zuhaben.

    Im nachhinein lächel ich ab und an über meine damaligen “Glaubenssätze” und möchte auch jeden Mut zusprechen, sein Ding zumachen .

    Liebe Grüße,

    Birgit

    Antworten
  11. Hallo Peter,
    Ein sehr guter Artikel, der alles wunderbar erklärt. Nun habe ich aber eine Frage – evtl kannst du mir ja weiter helfen:
    Ich habe gerade meinen zweiten Blog erstellt, da die Themen doch sehr weit auseinander gehen. Muss ich nun ein separates Gewerbe anmelden oder läuft das unter dem bereits angemeldeten mit? Im Prinzip geht es ja auch um Werbeplatzierung etc.

    Danke & viele Grüße,

    Katja

    Antworten
    • Also bei mir steht im Großen und Ganzen “was mit Internet” in der Gewerbeanmeldung. Wenn man es so allgemein formuliert, muss man sicher keine zweite GA vornehmen.

      Aber auch sonst halte ich es für übertrieben. Du blogst, dabei ist es egal über was.

      Antworten
  12. Der Hinweis darauf, dass auch Freiberufler ein Gewerbe anmelden müssen, ist sehr wichtig. Insbesondere vielen Selfpublishern, die mit Amazon KDP arbeiten, scheint ihr Status nicht bewusst zu sein: Sie sind nicht nur Autoren, sondern auch Verleger und ggf. Vermittler (wenn sie mit Affiliate-Links arbeiten).

    Wie siehst du Einnahmen durch Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort etc.)? Auch Blogger können sich z. B. bei der VG Wort anmelden.

    Antworten
  13. Hallo Peer,
    das mit freiberuflich ist nicht ganz richtig. Wenn ein Blog einen Journalistischen Charakter hat oder sich nach den Pressecodex des deutschen Presserates richtet, kann eine freiberufliche Tätigkeit nach §18 EstG als Journalist vorliegen, jedoch, wie schon andere geschrieben haben, ist es schwer vom Finanzamt als Journalist anerkannt zu werden, wenn man kein Studium, Volontariat oder langjährige journalistische Erfahrung mitbringt.

    Ein Blog kann also Journalistisch sein, z.B. wenn man über Konzerte berichtet, oder Rezensionen über neue Musikalben schreibt.

    Ausschlaggebend für die Freiberuflichkeit ist bei Bloggern, ob ein journalistischer Hintergrund eindeutig zu erkennen ist.

    Antworten
  14. Guten Tag

    Ich habe eine etwas kompliziertere Frage:

    Ich bin Schweizer, lebe allerdings momentan in China. Ich arbeite auch in China und zahle hier Steuern. Nun habe ich aber eine deutsche Webseite, die auch in Deuschland gehostet wird. Auf dieser Webseite möchte ich Affiliate laufen lassen und zwar für für das deutsche Partnerprogramm von Amazon.

    Wo muss ich denn nun ein Gewerbe anmelden? In Deutschland oder gar in China? Ist mir alles etwas schleierhaft. Wenn Sie mir dazu irgendetwas hilfreiches sagen könnten oder wenigstens einen Tipp hätten, an wen ich mich da wenden kann, wäre ich Ihnen unendlich dankbar.

    Freundliche Grüsse aus Peking

    Marcel

    Antworten
    • Hallo Marcel,
      entschuldige, aber da musst du dich direkt an einen Steuerberater wenden. Der kann dir eine verlässliche Antwort geben. Ich bin nicht der richtige Ansprechpartner dafür.

      Antworten
  15. Hallo!
    Ein wirklich guter, klar-erklärter Artikel! : )
    Allerdings bin ich nun doch ein wenig verwirrt, da ich gestern, in einem anderen Artikel ( https://www.akademie.de/wissen/werbefinanzierte-website-trotzdem-ksk ) doch etwas ganz anderes gelesen hatte, nach dem ein Gericht entschieden hatte, dass ein Journalist/Blogger, der sich mit Affiliate finanziert, trotzdem bei der KSK angenommen werden muss – & somit als Freiberufler (nicht Gewerbler) gilt.
    Was stimmt denn jetzt?

    LG, Candy-Cat

    Antworten
    • Ich würde mal davon ausgehen, dass es hier darauf ankommt, um welches Rechtsgebiet es geht: Das Sozialversicherungsrecht (Mitgliedschaft in der KSK) sieht das ggf. anders als das Steuerrecht (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) oder die Gewerbeordnung (Anmeldung bei Gemeinde). Schön, dass deutsches Recht so einfach und widerspruchsfrei ist 😉

      Antworten
  16. Hallo Peer, danke für diesen leicht verständlichen und klar formulierten Artikel. Der Tipp mit der Tätigkeitsbeschreibung “Internet-Dienstleistungen” war eine große Hilfe für mich da ich lange nicht wusste wie ich das formulieren soll. Ich beabsichtige zusätzlich noch “Online-Marketing” und “Empfehlungsmarketing” mit anzugeben da ich auch offline Produkte und Dienstleistungen vermitteln möchte. Meinst dus das funktioniert mit nur einer Gewerbeanmeldung?

    Antworten
    • Hallo Peter,

      schön geschriebener Artikel.

      Leider liest es sich in deinem Artikel so, als wenn Du 2 Gesetze (EStG und GewO) in einem Atemzug nennst. Das Thema Gewerbe kann so schnell verwirren und gerade als Jemand der sich zur Selbstständigkeit entschließt etwas den Blick verzerren.

      Der von Dir zitierte § 15EStG ist die Rechtsgrundlage zur Einstufung eines Gewerbes beim zuständigen Finanzamt. Quasi die Arbeitsgrundlage des Finanzamts wenn Du dort vorsprichst. Hier prüft das Finanzamt eigenständig ob es sich um ein Gewerbe nach §15 EStG und somit um eine Zuständigkeit in ihrem Bereich handelt.

      Der §14 GewO ist hingegen die Arbeitsgrundlage für die Gemeinde (Bürgerdienste/Bürgerbüro). Die Gemeinde prüft ebenso nach ihren Rechtsgrundlagen, ob es sich um ein Gewerbe im Sinne des §14 GewO handelt.

      Folglich kann man hier nix verpauschalisieren und sagen nur weil es ein Gewerbe nach dem EStG ist, dass es auch automatisch ein Gewerbe nach der GewO ist. Hierzu gibt es auch Rechtssprechungen die darauf verweisen, dass beide Gesetze unterschiedliche Definitionen und Ziele verfolgen.

      ( DStG im Juni 1991
      Zitat: „ Der Begriff des Gewerbebetriebs i.S. des § 15 EStG ist ein spezifisch steuerrechtlicher Begriff und kann z.B. mit ähnlichen Begriffen des bürgerlichen Rechts nicht verglichen werden. Hiergegen bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, BStBl ll 1969, S.389). Auch auf die Bestimmungen der Gewerbeordnung kann nicht zurückgegriffen werden. In der Gewerbeordnung fehlt u.a. eine Definition der Begriffe Gewerbe und Gewerbebetrieb. Sowohl das Zivilrecht als auch die Gewerbeordnung verfolgen wesentlich andere Ziele als das Steuerrecht (BFH-Urteil vom 02.11.1971, BStBl ll 1972, S. 360). Auch die Begriffe Handelsgewerbe und Gewerbe stimmen nicht völlig überein (BFH-Urteil vom 9.07.1964, BStBl lll 1964, S. 530. (Spangemacher, Gewerbesteuer, 8.Auflage, S. 35ff.).“)

      Auch gibt es bei der Künstlersozialkasse die Informationsschrift Nr. 6 in der künstlerische/publizistische Tätigkeiten aufgeführt sind. Wenn man sich dort z.B. wiederfindet mit seiner Tätigkeit ist man nicht Gewerbetreibener nach der GewO wohl gleich man sich beim Finanzamt melden muss wegen dem erzielten Gewinn/Umsatz etc.

      Auch der Kommentar von Candy-Cat zeigt, dass es doch alles bissl umfangreicher ist als nur eingangs deines Artikels zu schreiben, dass jeder ein Gewerbe anmelden muss ohne die richtige Rechtsvorschrift zu benennen und somit mehr zu verwirren statt zu helfen.

      Kurzum wer ein Gewerbe anmelden möchte und von der Gemeinde weggeschickt wird, weils sich um kein Gewerbe nach der GewO handelt, muss nicht traurig sein schließlich sagt der “Gewerbeschein” vom Amt nur aus, dass man seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist und anzeigen kann man halt nur das was auch anzeigepflichtig ist nach der GewO (das prüft die Gemeinde bei der Vorsprache). Sollte das bei Euch der Fall sein, dann nicht den Kopf in den Sand stecken sondern mit dem Finanzamt einfach Kontakt aufnehmen und dort Euer Gewerbe nach dem EStG anmelden/prüfen lassen. Von dort gibt es dann auch die begehrte Steuernummer.

      Als Tipp: Steuerberater beraten auch nur nach dem EStG (Finanzamt= EStG) und nicht nach der GewO (Gemeinde= GewO). Folglich können diese Euch auch nur ans Finanzamt leiten und nicht zur Gemeinde, da hier keine Beratungsleistung erfolgen kann/darf vom Steuerberater im Bereich der GewO.

      Schöne Grüße
      René

      Ps.: Internet ist ein Fluch und Segen zu gleich. Wenn ich Brötchen haben möchte suche ich nicht im Internet, ich geh zum Bäcker und nicht zum Schuster.

      Antworten
  17. Hallo Peer,
    Danke für den tollen Beitrag.

    Kurze Frage: ich bin selbstständige Ernährungsberaterin. Dafür habe ich ein Gewebe.
    Nun habe ich bei Instagram meinen Blog und habe dort auch Kooperationen mit Firmen.

    Muss man dafür ein zweites Gewerbe anmelden ? Oder kann ich das über mein aktuelles Gewerbe laufen lassen?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Nina

    Antworten
  18. Auch als freiberuflicher Künstler (Musiker) konnte ich hier einige Tipps finden. Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag.

    Antworten
  19. Hallo,

    ein “Freund” hat seit 2002 beim Finanzamt ein Kleinunternehmen beauftragt und ist von der Mehrwertsteuer befreit.
    Er hat jedoch nie eine Anmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt, macht aber jährlich seine Steuernummer.

    Seine einzige Einnahmequelle ist Google Adsense und kleine Werbeeinnahmen. ca 150 Euro Umsatz / Monat.

    Da er jährlich seine Steuererklärung abgegeben hat, ist ihm nichts aufgefallen.

    Macht er sich nun strafbar, da er keine direkte Anmeldung beim Gewerbeamt gemacht hat, bzw Dinge von der IHK usw .
    Bei fast 17 Jahren ist das etwas merkwürdig.

    Vielen Dank.

    Antworten
  20. Hallo Peer,

    ich habe gestern mein Gewerbe erfolgreich angemeldet.
    Nach vieler Recherche und lesen Deiner/Eurer Artikel auf dieser Domain, als auch die affiliate Domain, habe ich viel Wissen dazulernen können. So einiges hat mir dann den Aha Effekt geben können, dafür wollte ich an dieser Stelle danke sagen. 😉

    Meine Website ist auch direkt gestern Abend noch an den Start gegangen und ich würde mich über den einen oder anderen Besuch natürlich freuen!

    Weiterhin werde ich auch gerne eure Beiträge lesen und mir neues Wissen aneignen. 🙂

    LG
    Silas

    Antworten
  21. Hey dein Artiekl war sehr hilfreich. Ich hab da auch mal eine frage, ich hoffe du kannst mir helfen. Ich habe einen Affiliate Link den nur 2 Freunde von mir nutzen, worüber ich halt ab und an etwas Geld verdiene (jetzt keine großen Summen) muss ich dann auch ein Gewerbe anmelden? Ich habe weder einen Blog oder so. Ich hab auch nicht vor mir damit eine Einkommensquelle aufzubauen. Hab halt nur 2 Freunden Produkte weiterempfohlen und wenn die sich die eh holen, warum dann nicht über meinen Link?

    Antworten
    • Ich darf hier natürlich keine konkrete Beratungsleistung bieten. Deshalb ist das Finanzamt dazu der bessere Ansprechpartner.

      Grundsätzlich gilt, wenn man eine dauerhafte Absicht auf Gewinnerzielung hat, dann muss ein Gewerbe angemeldet werden. Wenn man das also dauerhaft macht, würde ich sagen, dass ein Gewerbe notwendig wird.

      Aber wie gesagt, das ist nur mein Verständnis davon. Das Finanzamt oder ein Steuerberater kann hier sicher verbindliche Aussagen treffen.

      Antworten
  22. Hi! Danke für dein Post 🙂 ich hätte noch eine Frage, was passiert wenn man 2 verschiede business hat, so zum Beispiel was ich will ist t-shirts on demand zu verkaufen und auch English Kurze. Dafür werde ich Seiten wie teespreing und amazon merchant benutzen, und auch ein instagram und facebook haben, dann auf der anderen Seite möchte ich online Kurze auf Udemy und meiner eigenen website verkaufe.
    Muss ich dafür 2 Gewerbe anmelden oder geht nur mit einem?

    Vielen Dank im Voraus!!!

    Karin

    Antworten
    • Bei so unterschiedlichen Gewerbe-Inhalten würde ich schätzen, dass man 2 Gewerbeanmeldungen benötigt, aber da würde ich lieber mal beim Gewerbeamt nachfragen. Es gibt sicher viele, die unter einer Gewerbeanmeldung alles mögliche machen. Das hängt stark davon ab, wie das Gewerbeamt das sieht.

      Antworten
  23. Hallo, der Artikel erklärt sehr verständlich, wann eine Gewerbeanmeldung nötig ist. Bei Kooperationen mit Promotionen-Firmen, in denen ich (14 Jahre) z.B. Hardware-Produkte, die mir gut gefallen, für Geld auf meinem TikTok Kanal bewerbe bekomme ich etwa 150-200€ pro Produkt. Dafür soll ich eine Rechnung ausstellen! Brauche ich eine Gewerbeanmeldung? Kann das Gewerbe auf meine Eltern laufen, da ich erst 14 bin?
    Danke für die Antwort

    Antworten

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