So lohnt sich die VG WORT und neue Traumquote!

So lohnt sich die VG WORT und neue Traumquote!Die VG WORT ist seit vielen Jahren auch für Blogger und Website-Betreiber interessant und eine mögliche Einnahmequelle.

Doch lohnt sich die VG WORT wirklich? Ich werte dazu eine Umfrage aus.

Zudem gebe ich Tipps, wie sich die VG WORT wirklich lohnt und schaue mir die Vergütung für dieses Jahr an.

Für 41% sind es sehr gut Einnahmen

Über die VG WORT habe ich schon häufiger etwas geschrieben. Falls du nicht weißt, worum es sich dabei handelt, schau dir diesen VG WORT Artikel erstmal an.

Ich setze die VG WORT Zählpixel seit vielen Jahren in meinen Blogs ein und habe damit sehr gute Erfahrungen gesammelt. Gute vierstellige Einnahmen kommen damit pro Jahr zusammen, was ein netter Zusatzverdienst ist.

Doch ich wollte von euch wissen, wie gut die VG WORT für euch funktioniert. Deshalb habe ich eine Umfrage gestartet und mehr als 200 Leser haben daran teilgenommen. Hier seht ihr die Ergebnisse.

Lohnt sich die VG WORT für dich?

  • Ja, das sind sehr gute Zusatzeinnahmen. (41%, 95 Stimmen)
  • Naja, ein kleines Weihnachtsgeld ist es schon. (24%, 55 Stimmen)
  • Ich nutze die VG WORT Zählpixel nicht. (21%, 49 Stimmen)
  • Es kommt nicht viel mehr als ein Taschengeld bei rum. (8%, 19 Stimmen)
  • Nein, bisher bringt es gar nichts ein. (6%, 14 Stimmen)

Teilnehmerzahl: 232 (max. 1 Stimmen)

Mit so einem eindeutigen Ergebnis hatte ich nicht gerechnet. 41% der Teilnehmer verdienen sehr gute Zusatzeinnahmen mit der VG Wort. Das zeigt, welches Potential darin steckt und dass es gar nicht mal so schwer ist, die notwendigen Traffic-Zahlen aufzubringen.

Immerhin 24% geben an, dass ein kleines Weihnachtsgeld zusammenkommt. Auch das ist sicher nichts schlechtes, da das einfach Zusatzeinnahmen sind, die man sonst nicht hätte.

Bei 8% kommt dagegen nur ein kleines Taschengeld durch die VG WORT rein, während 6% die Zählpixel zwar eingebaut, aber bisher noch keine Auszahlung erhalten hat.

Rund ein Fünftel (21%) setzt gar keine VG WORT Zählpixel ein. Da hätte ich mit mehr gerechnet.

So lohnt sich die VG WORT auch für dich

Die Auswertung zeigt, dass es bei vielen schon recht gut läuft mit den VG WORT Einnahmen. Allerdings eben nicht bei allen, was vor allem an zu geringem Traffic liegt.

Es werden ja nur Artikel vergütet, die eine Mindestaufrufzahl von 1.500 im vorherigen Jahr hatten. Für besonders lange Artikel mit mehr als 10.000 Zeichen gilt die halbe Mindestaufrufzahl von 750. Das klingt an sich nicht so viel, aber dennoch haben viele kleinere Blogs und Websites Probleme, diese Aufrufzahlen für ihre Artikel zu erreichen. Selbst in meinem großen Blog schafft diese Zahlen nur ein Teil der Artikel. Der Großteil bleibt darunter. Das ist aber ganz normal.

Deshalb ist es wichtig, dass man sich auf die besten eigenen Artikel konzentriert und diese auch noch etwas pusht. Das kann man tun, in dem man im Laufe eines Jahres ältere gute Artikel nochmals auf Facebook und auf Twitter teilt. Aber auch eine gut sichtbare Auflistung beliebter Artikel im Blog selbst sorgt dafür, dass diese noch mehr Aufrufe bekommen.

Ich verlinke ältere Artikel auch immer wieder (thematisch passend) in neuen Artikeln. Auch auf diese Weise bekommen diese immer wieder Aufrufe. Und natürlich sollte man generell die Suchmaschinenoptimierung ernst nehmen und gerade Onpage-SEO Maßnahmen durchführen. Schließlich kommt von Google einfach der meiste Traffic.

Generell sinnvoll, und auch für die Einnahmen mit der VG WORT hilfreich, sind zeitlose Artikel. Ich versuche vor allem Artikel zu verfassen, die langfristig Leser finden und nicht nur aktuelle News sind. Das funktioniert natürlich nicht mit jedem Artikel, aber mit vielen. So bekomme ich noch heute jedes Jahr von der VG WORT Vergütungen für Artikel, die aus den Jahren 2007 und 2008 stammen. Diese werden auch heute noch viel gelesen.

Neue Traumquote im Jahr 2017

Anfang Oktober findet voraussichtlich die Hauptausschüttung an die Urheber von Online-Texten, also auch an Blogger und Website-Betreiber, statt. Das ist trotz der früheren Meldetermine in diesem Jahr ähnlich wie in den letzten Jahren.

Durch die Urteile bzgl. der Verlegerbeteiligung war der Ausschüttungsbetrag für Urheber pro qualifiziertem Text bereits letztes Jahr auf sehr gute 20 Euro angestiegen. Doch anscheinend sind die Kassen der VG WORT sehr gut gefüllt, denn für die nun anstehende Ausschüttung wurde die Quote nocheinmal erhöht. 23,80 Euro gibt es nun pro Artikel, der die Mindestaufrufzahl im Jahr 2016 erreicht hat (und die notwendige Länge von 1.800 Zeichen oder mehr aufweist).

Das ist natürlich ein sehr guter Wert und wird dazu führen, dass viele Urheber neue Rekordeinnahmen mit der VG WORT erzielen werden. Auch bei mir sieht es diesbezüglich sehr gut aus.

Jetzt mit der VG WORT anfangen!

Wer selber einen gut laufenden Blog und eine gut besuchte Website anbietet und noch nicht bei der VG WORT dabei ist, der sollte nun einsteigen.

Natürlich bekommt ihr in diesem Jahr noch keine Auszahlung, da das ja immer die Vergütungen für das Vorjahr sind. Wer sich allerdings umgehend registriert und den in Zukunft notwendigen Wahrnehmungsvertrag unterschreibt, kann mit dem Einbau der Zählpixel sofort beginnen.

Und dann stehen die Chancen gut, dass die notwendigen 1.500 Aufrufe im zweiten Halbjahr 2017 noch für viele eurer Artikel zusammenkommen. Dann könnt ihr euch auf eine Auszahlung Mitte nächstes Jahres freuen.

Peer Wandiger

46 Gedanken zu „So lohnt sich die VG WORT und neue Traumquote!“

  1. Hast du Erfahrungen damit, wie das mit der Umsatzsteuer bei Ausschüttung läuft? Scheinbar muss man 7% Umsatzsteuer auf die Tantiemen abführen und kann sich diese aber wiederum direkt von der VG Wort erstatten lassen. Laut Merkblatt kann man das wohl auch direkt schriftlich mitteilen, dann bekommt man die Umsatzsteuer gleich automatisch mit?! Ich blicke da noch nicht ganz durch. Wie läuft das bei dir?

    Antworten
    • Wenn man seine Umsatzsteuer-ID der VG Wort mitteilt, werden die 7% mit ausgezahlt. Und diese werden dann ganz normal ans Finanzamt abgeführt.

      Antworten
    • Wenn Du den Ausschüttungsbrief bereits bekommen hast (bei Buchveröffentlichungen wäre das jetzt der Fall) oder bekommst, bevor die VG Wort deine (am besten gleich DE-) Umsatzsteuernummer kennt, bekommst Du den Betrag nachvergütet. Dies kann dann auch erst im nächsten Jahr erfolgen, geht aber auf keinen Fall verloren.

      Man sollte die Ausschüttung also als Nettobetrag behandeln, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist, dies aber noch nicht gemeldet hat.

      Antworten
  2. Fahrlässig, wenn man sich 23€ pro Artikel / Jahr entgehen lässt! Einfach alle Artikel einreichen. Angenommen man hat 10 Webseiten mit je 100 Artikeln. Die Hälfte davon erreicht die benötigten 1500 von selbst. Das wären dann ca 12.000€. Die restlichen pusht man im November und Dezember auf 1500 Aufrufe. Traffic durch Social Media, von Adwords, Fiverr oder Facebook-Werbung für 5-10€ pro Artikel und man hat einen schönnen Jahesbonus. Oder sind solche Taktiken bei Vgwort verboten?

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    • Solange es reale Besucher sind, die durch die Werbung auf die eigenen Artikel gebracht werden, ist das kein Problem, denke ich.

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    • Das mit Fiverr ist vermutlich Betrug, da bin ich mir ziemlich sicher. Social Media und Adwords ist was anderes, das müsste wohl problemlos gehen. Aber Leute dafür bezahlen, dass sie eine Seite aufrufen mit dem Zweck die VG Wort auszunehmen, das wäre wahrscheinlich eine Straftat.

      Zudem werden nur die Aufrufe aus Deutschland gezählt, so viel ich weiß. Daher bringt der pakistanische Fiverr-Junge nichts, wenn er nicht eine IP aus DE hat. Und wenn er über Proxy geht, dann wird es vermutlich auffallen, dass es immer die gleiche ist.

      Daher – bleib immer schön sauber Radek 😉

      Und nein, es wären nicht 12.000 EUR, sondern bei 50*23 EUR das sind leider nur 1.150 EUR – da hast Du dich um eine Null vertan. Man kann also leider nicht 300 guten Artikeln als Blogger in Rente gehen, weil man von der VG Wort versorgt wird.

      Antworten
      • Er hat schon richtig gerechnet. 10 Website * je 100 Artikel = 1.000 Artikel

        Wenn davon die Hälfte auf die Moindestaufrufe kommt sind das 500 * 23 Euro. Als 11.500 Euro.

        Allerdings halte ich es für schwer die Hälfte aller Artikel einer Website auf die Mindestaufrufzahl zu bringen. Selbst mit Werbung.

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        • Stimmt! OK, Fehler bei mir. 10 Webseiten mit je 100, davon 50 – passt. Das mit den 10 habe ich aus den Augen verloren.

          Dennoch halte ich die Rechnung für sehr optimistisch. Ich habe in meinem Hauptblog 230 Arikel und zig statische Seiten, aber nur ca. 25 davon schaffen den Sprung in die VG Wort. 50 von 100 wäre schon ne sehr gute Quote.

          Und dann verteilt auf 10 Seiten, und dort auch immer 50 von 100. Najaaaa, ich weiß nicht so recht.

          Vielleicht mit den Facebook Ads, das könnte gehen.

          Antworten
  3. Ich habe eine kleine, bescheidende Nachfrage:

    In der Vergangenheit war es so, dass im Juni die Zählpixel im VG Wort Admin angezeigt werden, die den Mindestzugriff für das Vorjahr erreicht haben.

    Gibt es Jemanden, der jetzt schon auf Ergebnisse für 2016 zurückgreifen kann?

    Antworten
    • Das ist ab diesem Jahr anders. Da ist die Meldung schon seit dem Frühjahr möglich. Und bis Ende Juni hast du nur noch Zeit, das zu tun. Der Meldeschluss wurde vorgezogen.

      Antworten
      • Ab wann sind denn die Meldungen möglich? Es heißt immer, wenn die Mindestzugriffe bekannt sind. Was bedeutet das genau? Sehe ich das irgendwo?
        Ich habe vorhin mal ausprobiert und ich sehe nichts. mmmh. bzw. er sagt mir, Mindestzugriff nicht erreicht. (über drüber rote Schrift mit Fehlermeldung). Laut Google Analytiks hätte ich über 9000 Zugriffe.
        Sind jetzt die Mindestzugriffe einfach noch nicht bekannt? Oder hat VGWort ganz andere Zahlen bekommen?

        Antworten
          • Ah, ok. Ich habe noch keine Mail erhalten. Dann werde ich einfach noch abwarten. Es ist, wie du schon geschrieben hast, manchmal echt etwas verwirrend, bzw. dauert etwas bis man durch geblickt hat.
            Danke für deine schnelle Antwort und deinen tollen Beitrag dazu.
            LG
            Claudia

  4. Ich habe bei unserem Blog letztes Jahr im Dezember angefangen die Codes mit einzubauen nach deinem Artikel hier. Für dieses jahr wirds wohl eher noch nichts, aber nächstes Jahr hoffentlich 🙂

    Antworten
  5. Hallo Peer,
    danke für deinen Artikel.

    Bei meinem letzten Login im VGWort Portal wurde ja die Zustimmung für die neuen Bedingungen angefordert, es soll nun auch etwas unterschrieben zurückgeschickt werden.

    Hast du dir das bereits im Detail angeschaut, ich empfand es als sehr viel Input und kam noch nicht dazu, Fallstricke möglich?

    Antworten
  6. Gibt es Bedingungen für die Artikel? Ich meine, jede Gaming News hat bei uns damals 2.000 Klicks gemacht. Demnach müsste ich die ja nur sinnlos auf strecken, um am Ende derbe abzukassieren. Da muss es doch irgendwas geben, um solche Sachen zu regulieren. Sonst brauche ich ja nur noch künstlich Artikel erzeugen und strecken, um via VG Wort mein Geld zu verdienen.

    Antworten
  7. Mal eine kurze Frage: Ich habe viele Artikel mit mehr als 10.000 Zeichen (so ca. ab 1.200-1.500 Wörter=, wofür die halbe Aufrufzahl ausreicht pro Jahr.
    Diese werden aber nicht in den erreichten Artikeln bei der VG Wort aufgeführt, wie ich gerade gesehen habe, da der Umfang erst bei der Meldung erkannt wird.

    Wie meldet man derartige Artikel ?
    Muß ich manuell alle ‘anteiligen Artikel’ in der Suche bei mir abgleichen, ob diese mindestens 10.000 Zeichen haben und melde diese trotzdem ?

    Bei der VG-Wort Hilfe-Button steht: ‘Da die Textlänge erst bei der Meldung ermittelt wird, kann es sein, dass zu den zu dieser Auswahl gefundenen Zählmarken keine Meldung möglich ist.’
    Wie melde ich diese Artikel dann trotzdem an ?

    Weiß darüber jemand bescheide ? Danke
    (für dieses Jahr isr es aber trotzdem heute zu spät, schnüff)

    Antworten
    • Wenn ich mich nicht täusche, dann ist eine Vergütung für 2017 schon noch möglich. Wenn Du jetzt die Zählmarken einbaust und die Texte sind länger als 10.000 Zeichen, dann kannst Du sie in der Meldeperiode im Frühjahr 2018 einreichen. Allerdings müssten sie dieses Jahr noch die 750 Aufrufe erreichen, damit sie vergütet werden. Bei guten Artikeln ist das machbar.

      Wenn sie nicht 10.000 Zeichen haben, dann baue noch ein paar Absätze mit ein und platziere danach erst den Pixel. Das ist dann legal.

      Wenn die Meldephase dann in 2018 beginnt und du erstellst die Meldung, dann prüft die VG Wort, ob der Artikel lang genug ist. Ich habe mehrere 10.000-er für 2016 in 2017 gemeldet, das funktioniert ganz normal.

      Wichtig ist nur, dass der Artikel die 750 Aufrufe nach deren Zählverfahren erreicht hat. Die Daten aus Google Analytics können da etwas täuschen.

      Jetzt im Moment scheint man nichts melden zu können schon für 2017, auch wenn die Artikel schon die Aufrufzahlen erreicht haben im aktuellen Jahr. Ich habe es mal probiert mit einem mehr als 1.800-Zeichen Artikel, der dieses Jahr schon sehr weit über 1.500 Aufrufe hat. Die Meldung lässt sich nicht erstellen. Daher gehe ich jetzt mal davon aus, dass man Artikel nicht jederzeit einreichen kann.
      Oder liege ich da falsch und die Spanne zwischen Analytics und Zählpixel liegt krass weit auseinander?

      Antworten
      • Es muss immer erst das vergangene Kalenderjahr vorbei sein. Erst im folgenden Frühjahr kann man dann eine Meldung für die Artikelaufrufe des vergangenen Jahres erstellen.

        Für dieses Jahr ist die Meldezeit vorbei. Man konnte nur noch bis Ende Juni die Artikel melden, die im Jahr 2016 die Mindestaufrufe erreicht haben.

        Antworten
  8. Richtig, du musst alle “anteiligen Artikel” prüfen, ob diese 10.000 oder mehr Zeichen haben. Diese kannst du melden.

    Anteilige Artikel mit weniger als 10.000 Zeichen kannst du nicht melden.

    Antworten
  9. Hallo Peer!

    Danke für deinen Artikel! Ich habe noch im Hinterkopf, dass es früher noch etwas mehr Geld gab, wenn ein Artikel deutlich mehr als 1.500 Aufrufe erhalten hat (war es ab 5.000 Aufrufen? Ich weiß es nicht mehr genau.)

    Weißt du, ob es diese verschiedenen Stufen auch heute noch gibt?

    Liebe Grüße
    Mark

    Antworten
  10. Hallo Peter,

    Wir haben uns am 1.07 .2017 bei VG Wort angemeldet die Unterlagen ausgefüllt und per Post zurückgeschickt aber sei dem nichts mehr von denen gehört.

    Dauert das immer so lange mit der Anmeldung?

    Danke für den Tipp.

    Viele Grüsse Daniel

    Antworten
    • In meinem Fall: Am 3.7. registriert, am 4.7. Vertrag abgeschickt, am 4.9. erfolgte die Freischaltung für das Online-Meldesystem.

      Antworten
        • Am 4.7. habe ich den Vertrag (Meldesystemregistierung UND gleichzeitig den Wahrnehmungsvertrag – ein einziges PDF-File mit 25 Seiten) an VG Wort abgeschickt. Am 4.9. wurde der Account freigeschaltet. Ich konnte mich dann einloggen und die Zählmarken bestellen. Irgendwann habe ich nicht mehr damit gerechnet, dass sie sich melden, aber jetzt doch …

          Antworten
  11. Hallo, weiß man schon, wann die Metis-Ausschüttung in diesem Jahr erfolgen soll? Zwischenzeitlich hieß es mal Mitte bis Ende September, da ja alles früher ist dieses Jahr. Habe aber auch gehört um den 10. Oktober rum wie in den letzten Jahren.

    Antworten
  12. Hallo Peer,

    erstmal vielen Dank für Deine Artikel und vor allem für die Hilfen zum Thema VG Wort. Das ist eine schöne Einnahmequelle, die man sich nicht entgehen lassen sollte.

    Ich habe da mal eine Anfängerfrage zu:
    Die Ausschüttung ist ja für den Autor, richtig? Dass heisst es müsste sich jeder Autor auf meinen Seiten selber registrieren. Macht es Sinn, wenn ich das zentral als Betreiber der Seite (und selbst natürlich auch einer der Autoren) mache und dann an die Autoren ausschütte?

    Ist „Neuland“ für mich, deswegen die Frage.

    Vielen Dank schon Mal im Voraus für die Beantwortung.

    Antworten
  13. Gute Frage. Wie genau das ist, kann ich dir gar nicht sagen. Ich kenne es nur so, dass die Autoren sich jeweils selbst registrieren und ihre Zählpixel mitsamt den Artikeln liefern.

    Antworten
    • Hallo Peer,

      Vielen dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich das wohl auch erstmal so handhaben – jeder Autor einzeln für sich.

      Schönen Gruss,
      Matthias

      Antworten
  14. Hallo Peer. Lieben Dank für den informativen Artikel. Im letzten Jahr haben tatsächlich 27 meiner Blog Texte den Anforderungen der VG Wort genügt – und ich habe die Pixel erst im September 2017 eingebaut. Weiß man denn schon, ob nochmals mit einer Erhöhung der Quote zu rechnen ist? 23,80 Euro pro Online-Artikel waren ja im letzten Jahr schon ein stolzer Betrag.

    Viele liebe Grüße Christina

    Antworten
  15. Danke auch an dieser Stelle nochmal für die stets sehr hilfreichen und informativen Beiträge zur VG Wort und auch für das Beantworten der Kommentare.
    Das hilft sehr, bei der nicht gerade einfach zu durchschauenden VG Wort den Überblick zu behalten. 🙂

    Antworten
  16. Da fällt mir gleich noch eine Frage an Peer und andere VG-Wort-Nutzer ein: was habt ihr denn für einen “Streuverlust” im Vergleich von Google Analytics zur VG Wort?
    Ich habe zum Beispiel 2 Artikel mit 1700 Zugriffen (lt. Google Analytics), die nicht mal den anteiligen Mindestzugriff (750 lt. VG-Wort) erreicht haben. Soweit ich weiß, werden ja nur Zugriffe aus Deutschland gezählt, wobei dieser Wert bei mir bei 72% liegt. 1700 x 0.72 sind immer noch 1.224 Zugrffe, da gehen also immer noch um die 500 Zugriffe “auf dem Weg” von Google Analytics zur VG Wort verloren.

    Ich weiß, dass die Zählweise der VG Wort etwas anders ist, weswegen mich Deine und Eure Erfahrungen diesbezüglich interessieren würden.
    Danke, Chris

    Antworten
    • Die Frage von Chris interessiert mich auch sehr. Irgendeinen Anhaltspunkt sollte man ja schon haben, um bestimmte Artikel (nah an der Grenze) noch etwas zu pushen.
      Erfahrungswerte könnten hier sehr weiterhelfen!

      Danke und Grüße
      Dominik

      Antworten
  17. Sicherlich ist es eine sehr gute alternative zu den Marktführern, aber bis jetzt konnt ich noch keine gute Ergebnisse erzielt. Hat jemand einen Tipp welcher Traffic zu dem VG Wort am besten passt?

    Antworten
  18. Hallo zusammen,

    ich bin mit meinem Excel-Blog gerade in das Thema eingestiegen.

    Bei der VG-Wort hatte ich auch gesehen das “Großwerke” überdurchschnittlich gut bezahlt werden.

    Allerdings habe ich keine Info darüber erhalten, was ein Großwerk ist.

    Weiß das jemand?

    Viele Grüße

    Kristoffer

    Antworten
  19. Was mich bei der VGWort wirklich wundert ist, wieso große Magazine und Zeitungen da nicht teilnehmen. Die haben doch massig Klicks und massig Artikel.

    Antworten
  20. Hey Peer,

    cooler Artikel.

    Ich werde mit meinem kleinen Blog, den ich erst vor kurzem gestartet habe, wohl in diesem Jahr auf jeden Fall an den Mindestaufrufen scheitern. Aber für 2021 macht es für mich dann auch Sinn mich bei VG-Wort zu registrieren. Zu verlieren habe ich ja nix 😉

    Vielen Dank für die Infos!

    Gruß Stefan

    Antworten
  21. Hallo Peer,

    vielen Dank für den informativen Artikel.
    Die Auszahlungen der VG Wort sollen ja, wenn ich es richtig verstehe, an die Autoren der Artikel fließen.
    Was ist denn aber, wenn ich die Artikel von Externen schreiben lasse, die mir die Rechte an den Artikeln abtreten. Dann müsste doch ich, bzw die dahinter stehende GmbH, berechtigt sein die Einnahmen zu kassieren!?

    Wir betrieben bereits einige Webseiten mit Bloganteil und wollen das noch weiter ausbauen. Von daher könnte das ein netter Nebenverdienst sein 😉

    Ich freue mich auf deine Rückmeldung.

    Antworten
  22. Hallo Florian,
    es ist eine Urhebervergütung und die geht auch ausschließlich an die Urheber. Eingekaufte Artikel können deshalb nicht von dir gemeldet werden, sondern nur von den Urhebern, also den Autoren.

    Man kann als Autor aber einwilligen, dass ein Anteil der Vergütung an den Verlag geht. Ob Websites, die Texte einkaufen und veröffentlichen, als Verlag gelten können, weiß ich allerdings nicht. Den Fall hatte ich selbst nicht.

    Aber grundsätzlich gilt auf jeden Fall, dass NUR der eigentliche Autor Anspruch auf die Vergütung hat.

    Antworten

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