Jugendschutz im Web und die Konsequenzen – Der neue JMStV

Große Aufregung in Kleinbloggersdorf.

In den vergangenen Tagen wurde mal wieder eine Sau durchs virtuelle Dorf getrieben, von der ich zu Anfang gar nicht so viel mitgekommen habe.

Es geht um den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der von den Bundesländern nun vorgelegt wurde und von den Länderparlamenten noch abgesegnet werden muss.

In diesem Artikel möchte ich darauf eingehen, um was es dabei eigentlich geht, welche Konsequenzen dies für Website-Betreiber und Blogger hat und ob die Aufregung überhaupt gerechtfertigt ist.

Ich habe übrigens zu einigen Punkten, die mir unklar waren, Rechtsanwalt Udo Vetter (Fachanwalt für Strafrecht und Betreiber von lawblog.de) befragt und die Antworten an die passenden Stellen eingebaut. Dieser hat sich zu dem Thema in seinem Blog auch schon geäußert.

[Bevor ich zum Thema komme muss ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern meine persönliche Meinung zu diesem Thema. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden. Sollten sich in Zukunft Änderungen ergeben, sich Fehler im Artikel finden oder offene Fragen geklärt werden, werde ich den Artikel natürlich aktualisieren.]

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Entgegen dem allgemeinen Aufruhr im Web bestehen Regelungen zum Jugendschutz bereits seit 2003 und diese galten bisher auch für Blogger, Website-Betreiber und Co.

An den eigentlichen Vorgaben und Vorschriften hat sich auch nicht viel geändert. Mit der aktuellen Überarbeitung wurden jedoch weitere Optionen ergänzt, mit denen Website-Betreiber und Blogger ihren Pflichten nachkommen können.

Und die Möglichkeit der Kennzeichnung ist z.B. von Vorteil, da es bisher bei ab 18 Inhalte nur die Möglichkeit der Altersverifikation oder der Sendezeitenbeschränkung gab.

Weltfremde Regelungen oder sinnvoll?

Im Grunde geht es dabei ja um etwas sehr wichtiges. Man sollte Kinder und Jugendliche vor bestimmten, nur für Erwachsene geeigneten Inhalten schützen. Und das sage ich nicht nur, weil ich selber Kinder habe.

Dass dabei auch merkwürdige Schutzmechanismen, wie etwas die Abschaltung einer Website tagsüber vorgeschlagen werden zeigt allerdings, dass hier Leute an der Arbeit waren, die das Internet selbst sehr wahrscheinlich nicht nutzen.

Deshalb kann und muss man dem Gesetz sicher auch vorwerfen, dass es in dieser Art auch gewissermaßen weltfremd ist. Das bedauern übrigens auch Anwälte.

Trotzdem ist es vom Ansatz her meiner Meinung nach sinnvoll, da es auch bei weitem nicht so einschneidend und folgenreich ist, wie in manchen ersten Reaktionen dargestellt.

Wer ist davon betroffen?

Zuerst stellt sich erstmal die Frage, wer davon eigentlich betroffen ist.

Entgegen ersten Vermutungen gibt es keine pauschale Kennzeichnungspflicht. Nur wer auf seiner Website oder seinem Blog jugendgefährdende Inhalte (pornografische oder gewalttätige Inhalte) anbietet, ist dazu gezwungen, geeignete Schutzmaßnahmen, wie etwa eine Alterskennzeichnung oder zeitliche Abschaltung einzusetzen. Das gilt auch für andere Themen, wie z.B. Verherrlichung von Alkohol oder Bulimie.

Ebenfalls einer Kennzeichnungspflicht unterliegen Website/Blogs/Shops und Co. die spezielle Inhalt “ab 12 Jahren” enthalten und diese nicht getrennt von denen “ab 6 Jahren” halten. Also z.B. Seiten die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten, aber die Inhalte nicht trennen.

Ansonsten gibt es in übereinstimmender Meinung diverse Rechtsanwälte keine Kennzeichnungspflicht und damit ändert sich für die allermeisten normalen Websites nichts.

Auf it-recht-kanzlei.de gibt es eine sehr gute Aufarbeitung des Themas inkl. Beispiele.

Was bringt die Kennzeichnung?

Dass “ab 18” Inhalte generell nicht unbedingt Kinder zugänglich sein sollte, darüber sind wir uns sicher einig.

Die Kennzeichnung “ab 6”, “ab 12” und “ab 16” soll dazu dienen, den Eltern eine Möglichkeit in die Hand zu geben, ihre Kinder besser zu schützen. Und diesen Punkt halte ich für sehr wichtig. Die Eltern sollen ihren Aufsichtspflichten besser nachkommen können und es geht nicht um eine staatliche Filterung, auch wenn hier wieder einige gleich eine staatliche Zensur kommen sehen.

So soll es dann später Software-Lösungen für den eigenen PC geben, wo Eltern einstellen können, welche Seiten ihre Kinder aufrufen können. Stellen die Eltern dann also z.B. ein, dass nur Websites mit “ab 0” und “ab 6” Kennzeichnung angezeigt werden dürfen, dann wird die eigene Website (wenn man diese nicht gekennzeichnet hat oder eine höhere Kennzeichnung angibt) dann nicht angezeigt. Aber das liegt bei den Eltern. Ob das jemals Größenordnungen annimmt, die relevant sind, wird sich zeigen. Es hängt aber sicher auch von der eigenen Zielgruppe an. Ich hätte kein Problem damit, wenn mein Blog Kindern nicht angezeigt wird.

Man will also erreichen, dass die Eltern eine Möglichkeit bekommen, nur Websites, Blogs und Co. anzeigen zu lassen, die für ihre Kinder speziell so gekennzeichnet sind.

Ist es einem egal, wenn die eigene Website dann evtl. von einigen dieser Software-Lösungen gefiltert wird, dann kann man auf die Kennzeichnung verzichten.

Was mache ich als Blog- oder Website-Betreiber?

Erstmal Ruhe bewahren. Die Zensur-Rufe, die reflexartig gleich wieder hochgekommen sind kann ich für diese spezielle Sache nicht wirklich nachvollziehen.

Nur wer Inhalte anbietet, die “ab 16” oder “ab 18” sind oder wenn man spezielle Inhalte für “ab 6” und “ab 12” Jährige anbietet, diese aber nicht trennt, muss handeln.

Für die allermeisten besteht also auch jetzt kein Handlungsbedarf.

Um zu prüfen, ob man selber was unternehmen muss, eignet sich ein Flow-Chart, der auf spreerecht.de veröffentlicht wurde.

Da kann man genau schauen, was für einen zutrifft und welche Maßnahmen man gegebenenfalls ergreifen muss.

Allerdings gibt es auch da noch Definitionslücken, auf die ich weiter unten eingehe.


Was ist mit Blogs/Websites über Musik, Filme und Spiele?

Problematisch wird es sicher für Websites und Blogs, die über Musik, Filme und/oder Spiele berichten, die eine Alterskennzeichnung tragen.

Es gibt natürlich viele Filme, die ab 16 oder ab 18 sind und das gilt auch für viele Spiele.

Laut Rechtsanwalt Udo Vetter ist meist aber nicht der Text des Artikels das Problem (obwohl auch Texte jugendgefährdend sein können), sondern die verwendeten Screenshots und Videos:

Wie ist es mit dem Review eines “Ab 18” Spiels und oder Films. Gilt das als journalistischer Inhalt oder muss ich Berichte über “Ab 18”-Medien generell sperren oder kennzeichnen? Darf ein Online-Shop “Ab 18”-Medien nun generell nicht mehr vor 23 Uhr verkaufen?
Es kommt immer darauf an, ob der Content selbst “ab 16” oder “ab 18” ist. Ein sachlicher Bericht über ein Ballerspiel (“ab 18”) kann selbst auch für niedrigere Altersstufen zumutbar sein. Problematisch ist hier in der Praxis aber auch weniger der Text, sondern eher Screenshots oder gar Videoclips aus den besprochenenen Medien.

Auch eine Seite, die “ab 18” gelabelt ist, darf künftig rund um die Uhr abrufbar sein. Die Alterskennzeichnung ist eine Alternative zu den “Sendezeiten”. Nur wer keine Altersfreigabe anbringt, muss sein Angebot möglicherweise auf die Nachtzeit beschränken.

Umsetzung der Kennzeichnung

Das Folgende ist natürlich nur relevant, wenn die Kennzeichnung notwendig ist (siehe oben) oder wenn man diese freiwillig vornimmt.

Wie genau die Kennzeichnung dann zu erfolgen hat ist noch nicht ganz klar. “Ab 18” Angebote sollten eine Altersverifikation mit Kreditkarten oder Ausweisnummer einsetzen. Das ist am sichersten, auch wenn laut Rechtsanwalt Udo Vetter wohl eine Kennzeichnung ab 18 ausreicht.

Eine zeitliche Einschränkung wird wohl für die wenigsten im Frage kommen. Es gibt da aber schon ein WordPress-Plugin, welches zeitgesteuert Inhalte anzeigt oder eben nicht.

Bleibt also noch die ominöse Kennzeichnung auf der Website. Diese kann wohl durch eine separate XML-Datei oder durch einen Meta-Tag erfolgen. Später sollen dann die schon angesprochenen Surffilterprogramme diese Kennzeichnungen auslesen können.

Ob man die eigene Site komplett mit einer Alterskennzeichnung versieht oder jede Seite einzeln, bleibt einem selber überlassen. Hat man unter 1.000 Artikeln aber z.B. nur einen mit jugendgefährdenden Inhalten, dann wäre die ganze Website entsprechend markiert. Da lohnt es sich dann, nur die Artikel einzeln zu kennzeichnen oder z.B. tagsüber auszublenden.

Laut Rechtsanwalt Udo Vetter sind externe Links von der neuen Regelung eher nicht betroffen:

Wie sieht es mit externen Links aus? Muss man diese nun alle überprüfen, ob sie zu jugendgefährdenden Seiten führen?
Nein, das kann man von einem Seitenbetreiber gar nicht verlangen, zumal sich die verlinkten Seiten ja täglich verändern können. Allerdings darf man aber auch nicht “vorsätzlich” auf jugendefährdende Inhalte verlinken, wenn man die eigene Seite für alle Altersstufen freigegeben hat.

Man muss auch nicht irgendeinen Verband beitreten, sondern kann, wenn notwendig oder gewünscht, die Kennzeichnung selber vornehmen.

Ist ein Jugendschutzbeauftragter notwendig?

Wenn der Fall eintritt, dass man Kennzeichnen muss (“ab 16”, “ab 18” oder nicht getrennte Inhalte für “ab 6” und “ab 12” jährige) und die Website zudem geschäftlich ist, dann muss man einen Jugendschutzbeauftragten ernennen und im Impressum angeben.

Ansonsten braucht man auch keinen Jugendschutzbeauftragten.

Das bestätigt auch Rechtsanwalt Udo Vetter, den ich dazu befragt habe:

Ist ein Jugendschutzbeauftragter ab dem 1.1.2011 generell nötig oder nicht? Und kann man selber der Jugendschutzbeauftragte sein?
Einen Jugendschutzbeauftragten müssen nur Seiten benennen, die ihre Inhalte “ab 16” oder “ab 18” gelabelt haben. Der Jugendschutzbeauftragte soll weisungsungebunden sein. Allerdings heißt das nach meinem Verständnis nicht unbedingt, dass er nicht mit der Person des Seitenbetreibers identisch sein darf. Gerade bei privaten Seiten oder Ein-Mann-Betrieben dürfte ein zusätzlicher Jugendschutzbeauftragter unzumutbar sein. Leider ist der JMStV so schwammig formuliert, dass letztlich wohl erst Gerichte eine verbindliche Auslegung vorgeben.
Drohen Abmahnungen?

Die größte Befürchtung von vielen ist, ob jetzt Abmahnungen drohen.

Grundsätzlich schon, aber das war bisher nicht anders. Diese Regelungen zum Jugendschutz gab es im Grunde ja vorher auch schon. Wenn eine Seite “ab 18” ist, dann war sie das auch schon vorher und das hätte auch schon Ärger geben können.

Wenn man sich über die eigene Seite aber etwas Gedanken macht, dann sollte man sich eigentlich keiner größeren Gefahr aussetzen als bisher auch.

Zudem sind Bußgelder auch nur dann vorgesehen, wenn man wiederholt und bewusst die falsche Alterskennzeichnung (oder eben keine, wenn es eigentlich notwendig ist) vornimmt.

Unterschiede zwischen geschäftlichen und privaten Seiten?

Laut dem verlinkten Flow-Chart spielt es zumindest beim Jugendschutzbeauftragten eine Rolle, ob eine Seite geschäftlich ist oder nicht. Ist ja auch nachvollziehbar, dass man als Privatmann keinen Jugendschutzbeauftragten ernennen kann.

Ansonsten ist es aber laut Rechtsanwalt Udo Vetter egal, über es sich um eine private Seite oder eine geschäftliche handelt:

Gibt es Unterschiede zwischen privaten und geschäftlichen Blogs/Webseiten? Müssen geschäftliche Seiten also z.B. generell einen Jugendschutzbeauftragten ernennen oder kommt es wirklich einzig auf die Inhalte an?

Der JMStV unterscheidet nicht zwischen privaten und geschäftlichen Seiten. Auch geschäftsmäßige Angebote müssen also keinen Jugendschutzbeauftragten ernennen, wenn sie für sich eine Altersfreigabe unter 16 Jahren beanspruchen.

offene Fragen

Zum Abschluss noch ein paar offene Fragen, die leider bisher nur unzureichend gelöst sind.

So bleibt der Kernpunkt des Ganzen unklar. Es gibt bisher keine allgemeingültige Definition, welche Inhalte in welche Altersgruppe fallen. Das ist natürlich ein Problem, da man es eigentlich nur bei den “ab 18” Inhalten klar sagen kann. Pornografische und gewalttätige Inhalte sollten klar als solche zu erkennen sein. Bei vielen anderen Inhalten ist es aber nur sehr schwer für den Laien zu beantworten, was in welche Kategorie fällt. Da ist man als juristisch unerfahrener Blogger oder Websitebetreiber, also als normaler Bürger, allein gelassen wurden. Solche unterstützenden Informationen sollen 2011 dann bereitstehen, aber eigentlich muss sowas vor dem Start eines Gesetzes klar definiert sein.

Das Thema User generated Content ist relativ klar. Grundsätzlich hat man dafür bisher auch nur bei Kenntnisnahme und Nichtreaktion gehaftet. Und so wird es wohl auch in Zukunft sein. Wer allerdings grundsätzlich ein Forum zu einem Thema betreibt, welches “ab 16” oder “ab 18” ist, sollte man dieses Kennzeichnen oder den Zugriff generell einschränken.

Das Thema alte Artikel ist für viele Webmaster und Blogger ebenfalls ein Problem. Muss man nun die alten Inhalte alle durcharbeiten, um evtl. ein jugendgefährdendes Bild oder Video zu finden? Im Grunde schon, da es für die Inhalte ja irrelevant ist, wann sie veröffentlicht wurden. Meistens ist das aber trotzdem nicht das Problem. Denn wenn man heute kennzeichnungspflichtige Inhalte hat, dann war das sehr wahrscheinlich auch früher so. Und umgekehrt genauso. Wenn es bei den aktuellen Inhalten kein Problem gibt, dann ich es unwahrscheinlich dass frühere Inhalte jugendgefährdend sind. Aber es kommt natürlich auf den Inhalt an.

Ebenso etwas unklar ist die Sonderbehandlung für journalistische Webseiten. Da fällt überraschender Weise z.B. auch die Bild drunter. Nackte Tages-Mädchen und blutende Anschlagsopfer sind also weiterhin für Kinder Okay, solange dies auf einer journalistischen Seite steht. Das ist mir nicht wirklich verständlich. Und fällt ein Fachblog mit News und Hintergrundartikeln zu einem bestimmten Thema unter diese Regelung? Eine regelrecht Grauzone.

Die Frage, ob man ggf. auch selber der Jugendschutzbeauftragte sein darf, wurde gesetzlich nicht geklärt. Das zeigt mal wieder, dass bei der Gesetzgebung nicht an Selbständige gedacht wurde, sondern nur an größere Firmen.

Es bleiben also einige offene Fragen, die in den nächsten Wochen und Monaten noch zu klären sind.


Fazit

Die übertriebene Reaktion manch eines Bloggers, der seinen Blog zum 1.1.2011 vom Netz nehmen will ist nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern zeigt sehr schön, dass nicht nur Politiker erst reden und dann nachdenken. Es wird erstmal aufgeschrien, ohne sich wirklich mit dem Thema zu beschäftigen. Allerdings hat dies das Thema erst in die Öffentlichkeit gerückt, was ja auch nicht schlecht ist. 🙂

Anhand diverser Erläuterungen von Rechtsanwälten gehe ich derzeit davon aus, dass ich keine Alterskennzeichnung bei meinen Seiten umsetzen muss. Außer natürlich das Thema “Geld verdienen” ist jugendgefährdend. Aber davon gehe ich mal nicht aus. Ich werde allerdings meine Links der Woche mal nach Videos durchforsten, die evtl. “ab 16” oder “ab 18” Filme betreffen. Kann sein, dass ich da mal was gepostet habe.

Der bekannte Rechtsanwalt Dr. Bahr hat sich in einem Forum auch schon zu der Sache geäußert.

Und eine gute FAQ zu dem Thema findet sich auf fsm.de.

Wie auf carta.info schon gefordert, wird es wohl zu diesem Thema in 2011 zu dem ein oder anderen Gerichtsurteil kommen. Leider muss man wieder darauf warten, anstatt dass das Gesetz von Anfang an klar und eindeutig alle Fragen klärt. Zu diesem Urteil kommt auch pottblog.de, der zwar auch keinen Grund zur Panik sieht, aber leider viele sehr schwammige Formulierungen und feststellt, dass mit dem JMStV ein bürokratisches Monster geschaffen wurde. Dem kann man nicht unbedingt widersprechen.

Abschließend ist meine Meinung zu dem Thema, dass man einerseits nicht in Panik geraten sollte, sich mit dem Thema aber auf jeden Fall beschäftigen sollte.

Peer Wandiger

48 Gedanken zu „Jugendschutz im Web und die Konsequenzen – Der neue JMStV“

  1. Vielen Dank für den umfassenden Überblick zum Thema.

    Da ich ebenfalls für die Zukunft plane, ein aktives Mitglied der “Blogosphäre” zu werden, hat mich die Geschichte doch schon etwas verschreckt. Mittlerweile ist aber in das Thema wohl etwas Ruhe und vor allem Sachlichkeit eingekehrt, so dass für mich kein Anlass mehr besteht meine Pläne auf Eis zu legen.

    Antworten
  2. Schön zusammengefasst. Da wurde ja wirklich viel gegenseitig in die Irre geführt. Gerade die Grafik finde ich da SEHR hilfreich, habe ich ja auch im Forum schon gesagt. Das mit den Texten über Spiele und Filme hat mir mein JSB auch bestätigt (den brauche ich zwar offenbar nicht, wenn ich mich bei FIlmrezensionen wirklich auf Text beschränke, aber hätte ich ihn nicht, hätte ich da immer noch gefährliche Trailer drin). Bei einem Punkt möcht ich aber.. naja nicht widersprechen, aber was anmerken: Altersverifikation per Personalausweis oder Kreditkarte ist wohl allgemein üblich, soll aber auch leicht manipulierbar sein. Alternativen wären Post-Ident, Schufa-Abgleich und ein Lesegerät, in das man seine Kreditkarte einsteckt und so das Alter bestätigt. Das finde ich ein bisschen viel Aufwand, nur um Zugriff auf bestimmte Artikel zu bekommen. Deshalb bleibe ich zumindest hinsichtlich der Altersverifikation bei meiner Meinung: Bei denen piept’s wohl 🙂

    Antworten
  3. Die entscheidene Frage um die es sich nach meiner aktuellen Auffassung für private Blogger dreht rankt sich um diese Zeile:

    “Nur wer Inhalte anbietet, die “ab 16? oder “ab 18? sind oder wenn man spezielle Inhalte für “ab 6? und “ab 12? Jährige anbietet, diese aber nicht trennt, muss handeln.”

    Wer soll bitte entscheiden ab wann Inhalte nicht mehr für 12 Jährige oder 6 Jahre geeignet sind?

    Antworten
  4. Wie sieht es denn bei Kunst aus? Einige meiner Bilder zeigen schon schwarzen Humor oder gehen etwas in den Gruselbereich. Da ich hauptsächlich Fantasy Bilder online stelle verirren sich sicher auch ein paar Kiddies auf den Blog. Die bisher häufigsten Suchbegriffe sind beispielsweise Disney, Einhorn etc.

    Antworten
  5. Wie soll man denn eine Seite kennzeichnen… Also wenn es nur ein META-TAG ist, dass von einem Browser genutzt wird um Kinder NICHT auf die Seite zu lassen, finde ich das klasse … Warum nicht ?!

    Aber bis jetzt habe ich noch nichts gelesen, was mir sagt, WIE ich die Seite KENNZEICHNEN kann. Das muss doch gemeinsam mit einem Mechanismus arbeiten ? Oder?

    Antworten
  6. Eltern sind dafür verantwortlich die Jugend vor diesen Inhalten zu schützen. Es gibt Jugendschutz Software die bedenkliche Inhalte aus dem Internet filtern und nicht mehr anzeigen. Das ist sicherer als alles andere.

    Antworten
  7. Sehe auch keinen Grund zur Panik bei dieser Sache. Wahrscheinlich verläuft das eh so das die breite Öffentlichkeit nicht viel davon mitbekommen wird und die ganze Sache im Sand verläuft (wies ja bis jetzt auch schon war)

    Antworten
  8. Erstmal vielen Dank für diesen Artikel! Der bringt mal Licht ins Dunkle!

    Wie “Hagen” schon geschrieben hat: Wer soll denn entscheiden, welche Inhalte ab 12 Jahren sind? Der Staat kann ja wohl nicht jeden einzelnen Blog abklappern. Selbst wenn ich mal einen Artikel haben sollte (selbst wenn es nur aus South Park ist), welcher Inhalte für Ü18-Jährige beinhaltet, darf ein U-18 meinen Blog nicht mehr besuchen?

    Eine Kennzeichnung ist ja gut und schön, nur nützt Sie doch überhaupt nicht. Man müsste seinen Blog schon mit einem Passwort vershen, dass keine Inhalte unbefugt gelesen werden.

    Die Blogger sollten mal abwarten ob sich das ganze durchsetzt. Bin da noch eher skeptisch.

    Grüße

    Antworten
  9. Ich finde das ganze Gesetz auch viel zu schwammig, welches schön an dem Beispiel oben von der Bild illustriert ist – im offline Kaufhaus / Zeitungskiosk gibt es auch eine große Auswahl an Zeitschriften, werden einzelne Bereiche mit einem schwarzen Vorhang abgetrennt? Im Hinblick auf internationale Seite ist es sowie utopisch mit der Verifikation, es sei denn in Deutschland könnte man nur noch auf DE IPs zugreifen. Am besten in China mal fragen, die kennen sich damit aus. Nein, aber im Ernst, im Grunde genommen soll ein JMStV die J schützen, und wenn Inhalte eindeutig auf P18 abzielen, dann sind entsprechende Maßnahmen in Ordnung. Über die Details in Sachen Einstufung kann man natürlich streiten… auf jeden Fall wird der JMStV die große Mehrheit der Blogs nicht betreffen und wie gesagt, man müsste DE online-technisch gesehen abschotten, um alle aktuellen Forderungen so zu realisieren … mal schaun

    Antworten
  10. Sorry, aber JMStV ist ein Dummfug sondergleichen.
    Über pornografisches Material sind wir uns wohl einig. Wer aber legt fest, welche Inhalte ab 0, 6, 12 oder 16 sind? Ist eine Dame im Bikini erst für 16-jährige geeignet? Wo doch jedes Baby im Freibad zick halbnackte bewundern kann. Oder ist die Visualisierung einer Zigarette, und die damit verbundene Bereitstellung eines Bildes im Portfolio, bereits eine Ü18-Darstellung? (da man ja erst mit 18 Rauchen darf).

    Ich hab selbst 2 Kinder, die mittlerweile so gut wie Erwachsen sind. Das Internet hat sie bis dato noch nicht geschädigt. Dann wohl schon eher unser verkorkstes Fernsehprogramm, insbesondere unser HARTZ IV TV-Sender (wer kann das nur sein?)

    Wenn die Kids etwas bestimmtes sehen und finden wollen, dann tun Sie das auch. Ob mit oder ohne Altersangabe.

    Antworten
  11. Hallo!

    Also generell ist eine solche Regelung ja wirklich sinnvoll und zu begrüßen. Aber dass entsprechende Gesetze wieder derart amateurhaft entworfen werden, ist mal wieder typisch und zeigt, was doch teilweise für Internet-Noobs dort am Werk sind.

    Websites tagsüber abschalten? Was ist denn das bitte für ein – mit Verlaub – schwachsinniger Vorschlag? Dann kann man das Internet auch gleich ganz abschalten.

    Zu den Alterskennzeichnungen: Das ist wieder wie so oft bei vielen Dingen. Prinzipiell und theoretisch gut gemeint, aber in der Praxis wohl kaum greifend und effektiv. Im Gegenteil: Wenn ein Kind jetzt auf eine Website kommt, auf der gekennzeichnet ist, dass diese erst ab 16 bzw. 18 ist, dann findet das Kind diese Seite doch erst Recht super spannend und bleibt – also wieder totaler Unsinn.

    Ich bin normalerweise wirklich keiner, der immer gleich über die Politik schimpft, im Gegenteil, Menschen die immer über Politiker schimpfen, die sollten doch selbst Politiker werden und es besser machen. Aber hier muss ich wirklich einmal sagen:

    Würden Sie doch besser einmal an anderer, sehr viel problematischerer Stelle, unsere Kinder schützen – auch wenn ich persönlich (noch) keine habe! Da gehören diverse Foren einfach mal dicht gemacht, statt eine unnötige Kennzeichnungspflicht zu beschließen.

    Liebe Grüße
    Alexander Boos

    Antworten
  12. Naja, anstatt auf die Aufklärung der Eltern zu setzen, wird halt mal wieder ein nicht umsetzbares Gesetz geschaffen. Während die deutschen Webseiten nun alle penibel durchforstet werden, ob sie nicht vielleicht doch ein Kind gefährden könnten, werden ausländische Angebote weiterhin ohne jegliche Kontrolle online sein.

    Da gibt es ja das allbekannte Portal mit den kostenlosen schmutzigen Filmchen, das ich hier gar nicht verlinken möchte – nicht dass der Kommentar den ganzen Blog als “ab 18” einstuft 🙂 oder die ganzen Naziseiten die aus Südamerika betrieben werden etc..

    Anstatt also die Eltern darüber aufzuklären wie sie ihren Kindern das Internet sicher beibringen, gibt es eine weitere in der Praxis vermutlich völlig wirkungslose Regelung. Denn die wenigen Eltern, die sich tatsächlich so eine Filtersoftware anschaffen, die achten auch so auf ihre Kinder, und die denen es bislang egal war, denen ist das auch künftig egal.

    Gerhard Zirkel

    Antworten
  13. @ Alexander
    Ja, Eltern sind für den Schutz verantwortlich und genau dafür ist die Kennzeichnung da. Das verantwortungsvolle Eltern genau die Seiten nur anzeigen lassen können, die eine passende Alterskennzeichnung haben. Man kann auch nicht verlangen, dass Eltern jede Website im Web kennen und wissen, ob sie für ein Kind nun geeignet ist oder nicht.

    @ Gerhard
    Ausländische Filmchen-Seiten haben keine Kennzeichnung und können von den Filterprogrammen dann automatisch ausgeblendet werden.

    Das mit den Eltern, denen es egal ist, wird wohl so sein. Aber was ist die Alternative. Ein staatlich verordnetes Filterprogramm, dass auf allen Rechnern installiert werden muss und aus einer zentralen Datenbank die automatischen Alters-Bewertungen von Websites ausliest?
    Das wäre Zensur pur und man wäre der Willkür anderer ausgeliefert.
    Durch dieses System kann man wenigsten selbst entscheiden.

    Da ist diese Lösung doch besser. Und wem es egal ist, dass Kinder die eigene Website nicht sehen, der kennzeichnet seine Website eben einfach nicht und die Welt geht nicht unter.

    Antworten
  14. @ Hagen Bauer
    Das ist tatsächlich aktuell für den Laien nur schwer zu beurteilen. Allerdings sehe ich, wie auch die meisten Rechtsanwälte, wirklich die Ausrichtung auf die pornografischen und gewalttätigen Inhalte.

    Das andere wurde bisher nicht und auch in Zukunft wohl nicht von irgendjemanden verfolgt und abgemahnt.

    @ Aneas Nemorosus
    Den Einbau des Meta-Tag habe ich ja verlinkt. Zu den Spezifikationen für die XML-Datei kommen sicher noch Infos.

    Da sitzen wohl auch gerade die zuständigen Stellen zusammen und legen die Spezifikationen fest. Aber das finde ich auch schwach. Sowas muss doch mit einer gewissen Vorlaufzeit schon feststehen. Im “Idealfall” erfahren wir über die Weihnachtsfeiertage, wie man die Kennzeichnung nun genau durchführen muss.

    Es wirkt alles etwas unausgegoren und unfertig. Da scheinen sich welche ein gut gemeintes Gesetz ausgedacht zu haben. Aber um die praktische Umsetzung kümmern sich bitte andere.

    Antworten
  15. @Peer Wandinger zu dem Satz

    “Das andere wurde bisher nicht und auch in Zukunft wohl nicht von irgendjemanden verfolgt und abgemahnt.”

    Bis jetzt gab es ja auch keinen Begründung für eine Abmahnung. Warum sollte die Abmahnindustrie hier schweigen.

    Antworten
  16. DANKE!
    Schöner Artikel! Mir war wichtig, die Unterscheidung zwischen privat und geschäftlich – und eben ob ein Jugendschutzbeautragter notwendig ist bei ohne Alterskennzeichnung und dennoch geschäftlich.

    Ich hoffe das dieses Gesetz nicht genau so rauskommen wird. Denn das wäre ja ein juristisches oder staatliches Eigentor. Wie auch immer, mal schauen wer (Staat oder Gerichte) die offenen Fragen explizit erläutern, oder ob es wie bei so vielen Dingen, ewig eine Grauzone bleibt und jedes Gericht anders entscheidet.
    Danke, Peer!

    lg, Marcus

    Antworten
  17. Also irgendwie freue ich mich ja ein bisschen auf den neuen Staatsvertrag. Endlich kann man ohne Postident usw. eine Por** oder Splatter-Flashspiele als Betreiber aus Deutschland starten.

    Antworten
  18. @ Hagen Bauer
    “Peer Wandiger” bitte 😉

    Weil die grundsätzlichen Altersgrenze auch bisher schon galten und man eben z.B. durch zeitlichen Abschaltung oder durch Age Verification Systeme dafür sorgen musste, dass Jugendliche und Kinder nicht zugreifen können.

    Und das hat sehr viele auch nicht interessiert und mir sind da bisher keine Abmahnwellen bekannt.

    Und an der grundsätzlichen Pflicht für Ab 16 / ab 18 Inhalte hat sich eben nichts geändert, nur dass es eben nun auch die Kennzeichnungs-Möglichkeit mit Meta-Tag oder XML als weitere Alternative gibt. Und für Unternehmen dann auch die Ernennung des Jugendschutzbeauftragten.

    Für die allermeisten ändert sich nichts und wahrscheinlich ist das Thema in ein paar Monaten schon wieder vom Tisch.

    Wer redet denn heute noch von Google Analytics. Da hat man auch schon lange nicht mehr gehört.

    Antworten
  19. Peer: “Man kann auch nicht verlangen, dass Eltern jede Website im Web kennen und wissen, ob sie für ein Kind nun geeignet ist oder nicht.”

    Man kann auch nicht verlangen, jede Situation im Leben zu kennen und doch erzieht man seine Kinder zu selbstverantwortlichen Menschen. Ist jede Situation, jede Gewalt in den Nachrichten, jedes Mädchen im Bikini oder nackte Frau/Mann am FKK für meine Kinder geeignet? Am besten der Staat entscheidet auch noch, was im realen Leben gesehen, gelesen und gehört werden darf was? Die spinnen doch die “Römer”…

    Entweder man surft mit seinen Kindern gemeinsam im Internet auf bekannten Webseiten oder man lässt es ganz. Auch Kinder kann man nicht unter eine Glasglocke stecken, sie müssen lernen mit den Widrigkeiten des Lebens offline und online klarzukommen.

    Antworten
  20. Ist doch ansich sogar einfacher geworden… ab 18 tag einfügen und gut ist. Für mich wäre ein ab 18 system wie alterkontrolle durch Ausweisnummer etc. unmöglich unmöglich umzusetzen.

    Mann muss ja NUR NOCH den tag einfügen… ist doch gut.

    Antworten
  21. Wenn ich irgendwo im Ausland hoste und ungehindert z.B. gewaltverherrlichendes Material, Porno, etc. verbreite, welches hier generell verboten ist, wer will mich dann daran hindern entsprechende tags einzubauen? Egal was die beschließen, selbst wenn es sinvoll ist, es ist nutzlos. Und das die Kiddies ratzfatz einen Weg finden werden diese Beschränkungen zu umgehen, dürfte auch klar sein…

    Antworten
  22. Also mal ganz konkret gefragt, auch wenn es teilweise offene Fragen betrifft:
    Wirst du dich für deine Seiten auf die Suche nach einem Jugendschutzbeauftragten machen? Bzw. in deinem Impressum ab dem 01.01.11 einen angeben?
    Und was würdest/wirst du antworten, wenn dich deine selbständigen Kunden wie Handwerker, soziale Dienstleister (Pfelegedienste, Seniorenheime), der Zahnarzt oder Kinderkleiderladen fragen, ob sie für das Impressum ihrer Website einen Jugendschutzbeauftragten brauchen?

    Ich frage dich als selbständiger IT-Dienstleister, der eine Firmenwebsite mit einem kleinen Blog hat – in dem es meiner Einschätzung nach keine jugendgefährdenden Inhalte gibt und auch nicht geben wird. Den JS-Beauftragten kann (und will*) ich mir nicht leisten, aber meine Firmenwebsite brauche ich natürlich trotzdem.

    *Ich bin sehr dafür, Kinder und Jugendliche vor schlechten Medien-Inhalten zu schützen.
    Da ich aber vom Sinn und Nutzen dieses Gesetzes ebenso wenig überzeugt bin wie von irgendwelchen Stop-Schildern, würde es mich ärgern dafür auch noch Geld zahlen zu müssen.

    Vielleicht sollte man lieber darüber nachdenken, (Gewalt-)DVDs ab 18 aus den Verkaufstheken der Elektronikmärkte zu nehmen, da wird mir bereits beim Betrachten der Vorschaubilder auf den Hüllen schlecht. Diese DVDs sind in den Theken bunt gemischt mit Komödien, meine Kinder mag ich da nicht mit hinnehmen. 🙁

    Antworten
  23. Also ich hab 2 kinder und ich sehe folgendes: Sie sehen was sie sehen wollen und meistens ist nichts “schlimmes”. Ich hab am Anfang mehr aufgepasst, immer wieder sag ich was, aber wenn man die KInder gut erzieht ist da doch kaum Risiko. Man muss auch nicht ZU krass sein mit den Kinder. Ich kann nicht sagen: du darfst nicht auf facebook. Ich kann sagen: ok aber das und dies da musst du aufpassen. Dann läuft es gut. Schutz ist gut, aber ein Haufen Gesetze, sowie das ganze Internet kontrollieren und alles blockieren, zensieren….das kann auch keine Lösung sein. Doch hier und da ein paar Einsätze sind ok.

    Antworten
  24. Wenn es die entsprechenden Jugendschutzprogramme nicht auch für jedes internetfähige Handy geben wird, ist die Alterskennzeichnung eh fürn Po. Sorry für den derben Ausdruck Po – jetzt musst du dein Blog als FSK16 labeln. 😉

    Antworten
  25. @ Martin
    Im Artikel steht recht klar, wann man einen Jugendschutzbeauftragten braucht.
    Und da das für mich nicht zutrifft, brauche ich auch keinen Jugendschutzbeauftragten.

    Ob das Gesetzt in der Form überhaupt Sinn macht steht auf einem ganz anderen Blatt. Im Web alles freigeben ist aber auch nicht wirklich die Lösung, oder? Rechtsfreier Raum und so?

    Antworten
  26. Sehr guter Artikel Peer!

    Allerdings suggerieren viele Blog-Beiträge, Tweets usw, dass der Staatsvertrag auf jeden Fall zustande käme. Aber wir hoffen doch auf die Einsicht der Politiker, die ich übrigens für so klug und fähig halte, um die zukünftigen Folgen einer Zustimmung zu erkennen.

    Dennoch, die Erstellung und Verbreitung eines von Dir oben gezeigten Flow-Charts ist für mich zB. ein Zeichen für das eventuelle, ich betone eventuelle Herannahen eines Tsunamis, obwohl es noch nicht einmal ein Erdbeben gegeben hat!

    Des Weiteren finde ich auch die Maßnahme mancher Blogger, ihr Weblog bis spätestens zum ersten nächsten Jahres zu schliessen, wirklich mädchenhaft!
    Besäße ich ein Blog von solcher Reichweite, würde ich erst recht gegensteuern.

    Aber nun zu meiner Frage, die sich sicherlich auch so manch ein Kreativer (Grafiker, Fotograf und/oder Künstler) stellt:

    Ist davon die freie und angewandte Kunst betroffen?

    Zwei Beispiele: Nehmen wir mal an, ein Künstler erstellt ein ästhetisches Akt-Foto (ala Helmut Newton) und präsentiert diese in seinem Online-Portfolio (wäre ja auch kommerziell, wenn auch indirekt).

    Oder malt ein Bild, wie einer der alten Meister auf denen Halb-Nackte zu sehen sind. Am besten noch Adam und Eva vor dem Sündenfall 🙂

    Abgesehen von diesen zwei fiktiven Fällen: Kunst kann auch noch “härter” und das nicht nur im erotischen Bereich. Auch Fotografien von Gewalt und “Kriegsähnlichen Zuständen” sind Kunst, solange sie natürlich von einem Künstler erstellt sind.

    Wie schaut es damit aus? Weiss hier jemand mehr?
    Gibt es da nicht eine “Gesetzeslücke”?

    Das Vorhaben Kinder und Jugendliche im Netz vor bestimmten Inhalten zu schützen, verstehe ich als Vater nur bedingt!!! Ja richtig gelesen!

    Denn meiner Ansicht nach, sollte man auch Kindern eine gewisse Freiheit geben, die Welt in all ihren positiven und vor allen Dingen negativen Facetten selber kennen zu lernen. Natürlich aber in einer “Dosierung” die ich als Elternteil auch vertreten kann. Aber ihr merkt eventuell wie schwer es ist “abzuwägen”. Darum freue mich jetzt schon auf die zukünftigen Diskussionen mit meinem Sohn, da er erst 1,5 Jahre ist und ich ihn noch unter “Kontrolle” habe. Meistens 🙂

    Wünsche noch einen feinen Abend und hoffe auf weitere Kommentare.

    Antworten
  27. Vielen Dank für den umfassenden Beitrag. Ich denke schon dass es ein großer Unterschied zur bisherigen Lage ist. Öffnungszeiten fallen ganz klar weg. Eine Rechtsabteilung für den Betreiber eines kleinen Portals sicher auch, genauso wie ein höherer 4 stelliger jährlicher Mitgliedsbeitrag in einer der empfohlenen Organisationen welche sich um die Klassifizierung kümmern. Was bleibt ist die generelle Kennzeichnung der Seite ab 18. Wen dieses besonders trifft ist klar. Die vorrangigen Ziele der Aktion für mich auch – unliebsame Websites mundtod machen und den unliebsamen Webmaster mit einer Strafe von bis zu 500.000 EUR auf alle Ewigkeit gleich mit. Mit Zensur hat das natürlich nichts zu tun. Kennzeichnet man seine Seite vorsichtshalber ab 18 passiert einem das wohl nicht, aber in den Suchmaschinen wird man auch nicht mehr zu finden sein. Ich denke das Gesetz verfolgt eindeutig weniger Jugendschutzziele als politische und auch industrielle. Auch wird es nicht zum Bürokratieausgleich zum heute beschlossenen Bürokratieabbau bei den Steuergesetzen verabschiedet worden sein.

    Antworten
  28. @Loco
    Falsch, labelst du deine Seite als ab 18, mußt du erst Recht dafür sorgen das diese nicht von U-18 Personen besucht werden kann und dann muss ne altersverifikation her (un bezahlbar für Privatleute) und ein Jugendschutzbeauftragter sowieso. D.h. die “einfache” Lösung einfach alles ab 18 zu labeln und gut ist, ist komplett falsch.

    Antworten
  29. @die Welle
    das meinte ich ja in meinem Posting weiter oben. Wie sieht es mit der Kennzeichnung bei Kunst aus? Das ganze Gesetz hat schon einen Beigeschmack von Zensur und staatlicher Willkür, sofern es denn wirklich umsetzbar ist.

    Antworten
  30. Zum einen Teil sicher sinnvoll, zum anderen Teil völliger schwachsinn… weil die Änderung des Jugendschutzes im Bezug auf die Sicherheit von Kindern rein gar nichts bringen wird. Die Software welche Eltern installieren dürfen, wird von den Kindern eh wieder in wenigen Minuten umgangen.

    Wer sagt mir, ab wann ein Text von mir ist? Ist der ab 6, 12, oder gar 18? Was ist denn, wenn ich nun schreiben würde “ich scheiße auf die Kirche, ihren Papst und seinen Segen”? Wäre das ab 12? Wäre das wegen AntiKirche ab 18? und es ist und bleibt so…das Gesetz ist wiedermal eine Form der Zensur, da der Staat nicht in der Lage ist seine Arbeit zu tun, sondern den Bürger wieder mal die Arbeit aufgebrummt wird – damit der Staat später auch das Treiben hinter gewissen Seiten ignorieren kann.

    Antworten
  31. @ Die Welle
    Es geht mir auch nicht darum mein Kind in Watte zu packen. Aber man sollte auch nicht unterschätzen, was bestimmte Dinge mit der Kinderseele anrichten können.
    Zumindest sollte man dann als Erwachsener dabei sein und Dinge z.B. auch erklären können.

    @ Rene
    Ich bin bestimmt kein Befürworter vieler staatlicher Überwachungsmaßnahmen. Aber in diesem Fall sehe ich das bei weitem nicht so eng. Zumal es ja auf dem Mist der Länder gewachsen ist und nicht vom den Bund kommt.

    Wie auch immer. Im grundsätzlichen Ansatz sicher gut gemeint, aber in der Umsetzung schwach bis peinlich.

    Und genau das ist es, was mich schon lange an der Politik stört. Da kommen so viele Dinge, die handwerklich einfach nur schlecht gemacht sind.

    So wie da oft gearbeitet wird, das kann sich kein Selbständiger leisten.

    Antworten
  32. @ meme
    Also wenn ich mir die Aussagen der Rechtsanwälte und den Flow Chart anschaue, so sieht es auch bei “ab 18” Inhalten nach einem Wahlrecht aus. Wenn ich mir nur diese Infos anschaue, scheint einen Kennzeichnung und ein Jugendschutzbeauftrager zu reichen.

    Aber merkwürdig wäre es schon, wenn man in diesem Punkt quasi lockerer wird. Ich würde da doch noch mal bei einem Anwalt direkt nachfragen.

    Antworten
  33. Danke für den Artikel. Er bringt etwas mehr Licht ins Dunkel – schöne Zusammenfassung!

    Was ich irgendwie noch nicht so ganz verstanden habe ist:
    Ab wann ist ein Blog ein geschäftlicher Blog und wann ist er ein privater Blog? Ist eine Website mit der ich Umsatz mit Hilfe von Partnerprogrammen oder AdSense erzeuge gleich eine geschäftliche Seite?

    Antworten
  34. Danke für den tollen Beitrag. Was ich auch nicht wusste, dass die Kennzeichnung nun doch nicht für alle gilt. Nun ja…alles irgendwie ein wenig peinlich seitens der Bundesregierung. Das Ganze tritt ab 1.1. in Kraft, aber nähere Informationen von der zuständigen FSM gibt es erst irgendwann im ersten Quartal 2011…

    Antworten
  35. Vielen Dank für diesen unaufgeregten und informativen Artikel. Wir werden dann wohl auch erstmal abwarten und falls es “ernst” wird unseren Content durchgehen und im Zweifelsfall per WP Plugin einzelne Metas setzen. Bestimmt wird es bald auch Updates von Plugins geben mit denen man einfach die geforderte Kennzeichnung per Meta einfügen kann.

    Antworten
  36. Was mich so richtig anfuchst, neben den handwerklichen Fehlern, die im JMStV stecken, ist, dass wie du schon sagst, die Gerichte das zukünftig werden entscheiden müssen, was wie ausgelegt werden kann oder muss. Das impliziert aber, dass es zunächst ein paar “arme Schweine” geben wird, die ihren Kopf dafür hinhalten müssen, damit verbindliche Regelungen straffer definiert werden können. Jeder kann eines dieser “armen Schweine” sein. Das ist es, was mir ehrlich Bauchschmerzen macht. Ich habe keine Seite, die ich als “jungendgefährdend” einstufen würde. Aber ich bin mir da auch nicht sicher. Also könnte ich theoretisch auch der Dumme sein.
    Vorweihnachtliche Grüße vom Bodensee
    Jörg

    Antworten
  37. Ein sehr guter Artikel, der sich differenziert mit den einzelnen Regelungen auseinandersetzt und die Argumente der “Panikmacher” entkräftet. Ich verstehe wirklich nicht, warum sich z. B. @Tauss und die Piraten dermaßen über diese Regelungen echauffieren. Zeitgesteuerte Abschaltung von Inhalten im Internet passt zum Beispiel bei mediatheken sehr gut, bei einen Textangeboten ist das aber eher weltfremd, das gebe ich zu. Aber gegen eine Kennzeichnung kann doch wirklich niemand etwas haben. Wer Pornos anbietet, schreibt das eben maschinenlesbar (?) irgendwo hin. Blöd nur, dass bisher keine Regelung über das “Wie” getroffen wurde. Fazit: Der JMStV ist eine Regelung, die teilweise vernünftig ist, aber doch irgendwie übers Knie gebrochen wurde.

    Antworten
  38. Ich schreib es nochmal….

    Jeder Seitenbetreiber wird in kürze einen Fragebogen ausfüllen können. Aus diesen Fragen, generiert die Website dann einen Meta-Tag der eingefügt werden muss und gut ist.

    Die offizielle Seite der FSM dafür ist:
    http://alterklassifizierung.de/

    Soll angeblich noch vor dem 1.1. online gehen. Mehr MUSS NICHT getan werden, ist doch klasse.

    Antworten
  39. Hallo Peer,

    zu allererst einmal vielen Dank für diese doch sehr aufwendige aber absolut informative Zusammenfassung zu diesem Thema.

    Erstens, du hast absolut Recht, die Kinder müssen geschützt werden. Fakt!

    Zweitens, was ich an solchen Diskussionen immer schlecht finde, man will immer alles ausdiskutiert haben bevor man was macht. Das heißt die ganzen Menschen die mit S.. im Internet Geld verdienen vor denen wir die Kinder schützen MÜSSEN, reiben sich die Hände!

    Ich finde diesen Weg auch nciht perfekt! ABER man tut mal etwas anstatt immer nur davon zu Reden und bei manchen Teilnehmern (nicht hier generell!) an dieser Diskussion habe ich das Gefühl, man denkt, diese Gesetze seinen unumstößlich! Nein, es ist ANFANG. Zwar noch nicht perfekt, aber ein Anfang! 😉

    Danke, Peer und allen ein schönes Wochenende!

    Antworten
  40. @41
    ein Anfang? Den/einen Staatsvertrag gibt es seit 2003.

    Und zu dem von dir ja so hoch gelobten “neuen” Schutz für Kinder … das ist wohl ein Witz? 2003 wurde AVS mit PostIdent Verfahren mehr oder weniger Pflicht und ganz Mutige deutsche Anbieter setzten nur noch rein auf Ausweisdaten oder KK, jetzt reicht ein Metatag? Die entsprechende Ü18 Industrie freut sich schon über die Neuregelung. Nicht weil sie so scharf darauf ist, 14jährige als Kunden zu bekommen, sondern weil sich Papa nun leichter das Geld aus der Tasche ziehen lässt, da er ja sich nicht mehr persönlich mit dem Ausweis beim Postboden als Volljährig identifizieren muss.

    Der Jugendschutz wird durch die Neureglung nicht verbessert, sondern ausgehöhlt.

    Hier mal was von den Piraten Berlin (als ein Beispiel) dazu:
    Piraten Berlin zu Jugendmedienschutz Staatsvertrag

    Natürlich reiben sich die, die Geld mit Sex im Internet verdienen, die Hände. Ab dem 1.1.2011 tun sie das, wegen dem neuen Staatsvertrag.

    Antworten
  41. meiner meinung wird da wieder viel zu viel hochgekocht und von den medien verwirrung gestiftet, eine normale webseite bzw. ein normaler webauftritt ohne irgendwelchen zwielichtigen inhalte wird von der änderung rein gar nix mitbekommen, also alles halb so wild meiner meinung nach 😉

    Antworten
  42. Ach Inhalte müssen ja gar nicht zwielichtig sein. Eine Filmrezension mit Bildern oder Trailer ist schon ausreichend, deshalb denke ich, dass diese Regelung zwar sicher nicht die Masse an deutschen Blogs betrifft, aber durchaus schon eine gute Hand voll. Eben weil Gewalt schon ausreicht.
    Mich persönlich ärgert der Jugendschutz nicht so (gut das Geld für den JSB hätt ich auch gerne anders ausgegeben 🙂 ). Ich habe mir übrigens bereits die passenden Codes hier generiert: http://www.jugendschutzprogramm.de/label-generator_hinweis.php Da kann man angeben ob vulgäre Sprache, Sex und so auf der Seite vorkommen und das Programm schätzt dann ein, ab wie viel Jahren die Seite ist. Naja, ist eine Maschine, sicher fehleranfällig, bzw. immer noch abhängig von der eigenen Einschätzung aber so wie mir das gesagt wurde geht das Label der Seite als offizielles Modellprojekt durch.

    Es gibt nur eine Sache, die mich wirklich ärgert: Boulevardmedien stehen unter dem Schutz der “Ausnahme für Nachrichten” und dürfen deshalb nicht nur Fotos von Morden, Flugzeugunglücken und Co. zeigen (was ich aus Sicht der Informationsfreiheit zwar geschmacklos, aber auch nachvollziehbar finde), sondern auch das Seite 1 Girl, obwohl das mit Nachrichten rein gar nichts mehr am Hut hat.

    Antworten
  43. Wie sieht es mit FSK16 und FSK18 You-Tube-Film-Trailern aus, die man auf seiner Seite eingebettet hat?
    Was muss man hierbei beachten, wenn man diese auf seiner Seite haben möchte?

    VG
    Ralf

    Antworten
  44. Schönen guten Abend zusammen,
    zunächst einmal vielen Dank für die Zusammenfassung, Peer!

    @diewelle
    Du hast angesprochen, dass du an die Vernunft der Politiker appellierst: Dem stimme ich zu.

    Ich möchte an dieser Stelle auf den 16.12.2010 verweisen – ich vermute, dass dort bereits der geplante Staatsvertrag in seiner jetziger Fassung vom NRW-Parlament gekippt wird.
    Die FDP Fraktion hat sich in einem Antrag (der zur am 16.12. ebenfalls zur Abstimmung steht) gegen den Staatsvertrag in der jetzigen Form ausgesprochen, speziell unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf private Personen sowie Klein- und Mittelständler, für die der Vertrag unabsehbare Folgen haben kann.
    Den FDP Antrag findet ihr hier:
    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-857.pdf

    Den Bericht des Haupt- und Medienausschusses kann man unter folgendem Link einsehen:
    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-866.pdf
    Dort ist auch das Stimmungsbild der Abstimmungsberechtigten Parteien wiedergegeben.

    Allgemein kann man sagen, dass wir ab dem 16.12. etwa 16.45Uhr mehr wissen sollten – dann wird bereits abgestimmt worden sein und der nächste Punkt im Parlament sollte bearbeitet werden:
    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPT15-20.html

    Viele Grüße,
    Patrick St.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar