Deutsche Nationalbibliothek – Ein Buch bei Amazon veröffentlichen Teil 4

Deutsche Nationalbibliothek - Ein Buch bei Amazon veröffentlichen Teil 4Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt, grob und kurz gesagt, alle künstlerischen Werke, die in Deutschland (oder deutsche Werke im Ausland) publiziert werden. Also Tonträger, Bücher, Zeitschriften und vieles mehr.

Der Sinn dahinter ist der Erhalt dieser Werke. Die Deutsche Nationalbibliothek dient also mehr oder weniger als großes, allumfassendes Archiv für deutsche Medien.

Soweit so gut, doch was habt ihr als kleiner Create Space Autor nun mit der Deutschen Nationalbibliothek zu schaffen? Ganz einfach, denn als Verleger ist man dazu verpflichtet, der Nationalbibliothek sogenannte Pflichtexemplare zu liefern, und da ihr im Falle von Create Space Self Publisher seid, fällt euch die Aufgabe zu für den korrekten Versand dieser Exemplare zu sorgen.

Doch keine Angst, denn so schwer ist das gar nicht. Es klingt nur fürchterlich kompliziert.

(Die Artikelserie basiert auf den Erfahrungen des Autors.)

Pflichtexemplare für Self Publisher

Die Deutsche Nationalbibliothek verlangt insgesamt zwei Pflichtexemplare eures Buches. Zwar gibt es für sogenannte Books on Demand, wie es auch bei Create Space von Amazon der Fall ist, eine Ausnahmeregel, sodass Bücher erst dann eingeschickt werden müssen, wenn 25 davon im Umlauf sind, doch gemeldet werden muss das Buch trotzdem und so empfiehlt es sich gleich zu Beginn zwei Exemplare an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden und so allem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Also nicht lange warten, sondern gleich daran denken zwei zusätzliche Bücher zu bestellen, die ihr an die Deutsche Nationalbibliothek verschicken könnt.

Wohin schicken und wie?

Die Deutsche Nationalbibliothek verlangt also wie gesagt zwei Bücher, die an jeweils einen Standort geschickt werden müssen. Dieser richtet sich je nach Bundesland.

Zwei Exemplare deshalb, weil der entsprechende Standort das zweite Buch an den anderen weiterleitet. Wichtig ist auch noch, dass die Bücher absolute Neuware sind und exakt dem Buch entsprechen, welches im Handel erhältlich ist. Das bedeutet auch, dass entsprechende zweite, dritte oder vierte Auflagen ebenfalls wieder eingesendet werden müssen.

Im Grunde alles ein wenig nervig, aber so sieht es die Regelung nun einmal vor und ein Verstoß kann unter Umständen teuer werden, ihr kennt das in Deutschland ja sicherlich schon. Also lieber an die Regeln halten und alles richtig machen.

Den Büchern sollte dabei immer eine Absenderadresse beiliegen, also die Info über den Autor, der für das Werk verantwortlich ist und unter dessen Name das Buch in der Datenbank eingetragen wird. Folgende Nationalbibliotheken sind aktuell zuständig für die unten stehenden Bundesländer.

Deutsche Nationalbibliothek Leipzig
Adresse: Deutsche Nationalbibliothek, Deutscher Platz 1, 04103 Leipzig
Zuständig für: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt
Adresse: Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main
Zuständig für: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

Ist das Buch erfolgreich eingereicht worden, findet ihr es in der Suche auf dnb.de. Alternativ könnt ihr euch den Empfang auch gesondert bestätigen lassen, indem ihr einen Lieferschein in Form einer frankierten Postkarte mitsendet, die die Deutsche Nationalbibliothek dann einfach und schnell zurücksenden kann.

Was ist eigentlich mit eBooks?

Da die wenigsten Autoren ihr Buch nur noch in gedruckter Form veröffentlichen werden, sondern immer auch das Kindle Direct Publishing nutzen möchten, stellt sich jetzt auch gleich die Frage, wie das eigentlich mit eBooks ist. Müssen diese auch bei der Deutschen Nationalbibliothek eingereicht werden?

Interessant ist diese Frage auch deshalb, weil wir uns im weiteren Verlauf dieser Serie um genau diesen Aspekt kümmern, nämlich den Release auf dem Amazon Kindle.

Die Antwort ist ganz einfach, denn Kindle Bücher müssen nicht, zumindest nicht zwingend, eingereicht werden. Es gibt zwar ein Web-Formular, doch in der offiziellen FAQ der Deutschen Nationalbibliothek (Stand September 2016) wird ausdrücklich davon gesprochen, dass Kindle Bücher als Ausnahmen gelten und nicht eingereicht werden müssen. Das macht die Sache deutlich einfacher und unkomplizierter, auch wenn ihr vielleicht nur ein eBook veröffentlichen wollt und auf die Print-Variante verzichtet.

Wer sein eBook trotzdem einreichen möchte, kann nach Registrierung wohl ein Web-Formular verwenden, um die entsprechende Datei bei der Deutschen Nationalbibliothek hochzuladen. Wenn er das denn unbedingt möchte.

Update von Peer:
In diesem Artikel wird inzwischen davon ausgegangen, dass auch alle veröffentlichten eBooks bei der Nationalbibliothek eingereicht werden müssen.

Jede Änderung erfordert eine neue Einreichung

Für Print-Bücher gilt übrigens, wie schon erwähnt, dass die kleinste Änderung eine neue ISBN verlangt und demnach auch eine neue Einreichung bei der Deutschen Nationalbibliothek erfordert. Das bedeutet, selbst wenn ihr nur einen Satz oder gar nur ein Wort korrigiert und verändert, gilt dies als meldepflichtige Änderung.

Ausgenommen davon sind lediglich neue Auflagen, bei denen sich nichts verändert hat. Hier kann auf eine erneute Einreichung verzichtet werden. Ansonsten gilt immer wieder eine Ablieferungspflicht, wenn sich das Werk verändert hat oder es erweitert wurde. Ja, ein einzig korrigierter Rechtschreibfehler gehört auch zu diesen Änderungen.

So geht es in Teil 5 der Reihe weiter

Wir haben nun erfolgreich ein Buch bei Create Space angelegt und inzwischen ist dieses auch tatsächlich bei Amazon im Shop verfügbar. Auch haben wir das Exemplar bereits selbst in den Händen gehalten und uns einen Eindruck von der Qualität verschafft. Bei der Deutschen Nationalbibliothek ist unser Werk inzwischen ebenfalls angekommen und eingetragen.

Jetzt gilt es weitere Vertriebswege zu öffnen, nämlich als eBook auf dem Amazon Kindle und zwar via KDP (Kindle Direct Publishing). Wie das geht und was es dort zu beachten gibt, klären wir im kommenden fünften Teil der Artikelserie, wo wir uns mir elektronischen Auslieferungen beschäftigen.

Wenn ihr Fragen zum Amazon Create Space oder Amazon Kindle habt, hinterlasst einen Kommentar. In einem weiteren Artikel werde ich diese beantworten.

5 Gedanken zu „Deutsche Nationalbibliothek – Ein Buch bei Amazon veröffentlichen Teil 4“

  1. Im Artikel steht, dass für Kindle-Bücher nicht zwingend eingereicht werden müssen.
    In folgendem Artikel der IT-Recht-Kanzlei wird anderes dazu erklärt (vielleicht neue Entwicklung):
    https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-ablieferung-pflichtexemplare-ebooks.html#abschnitt_21

    Da der Artikel hier im Blog aus 2016 ist, wäre es vielleicht gut, den nochmal zu erneuern oder den Hinweis auf die Ablieferungspflicht bei den anderen E-Book-Artikeln zu ergänzen, da das sicherlich kaum ein eBook-Autor im Blick haben wird.

    • Hallo Winston,
      danke für den Hinweis. Das ist natürlich ein Problem mit vielen Online-Artikeln, die erscheinen. Es gibt viele Änderungen mit der Zeit, ob technisch, rechtlich oder bei anderen Themen.

      Ich verlinke mal den von dir genannten Artikel im Text.

      In allen eBook-Artikeln muss das aber nicht erwähnt werden, da sich nicht jeder dieser Artikel mit allem beschäftigen (kann). Als angehender Autor muss man sich über solche Artikel hinaus eben auch mit den aktuellen rechtlichen Anforderungen beschäftigen.

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