VG Wort Meldung, Deadline, Infos zu den Zählpixeln & geschätzte Einnahmen

VG Wort Meldung, Deadline, Infos zu den Zählpixeln & geschätzte EinnahmenEs ist mal wieder die Zeit im Jahr, in der sich tausende Autoren, Blogger und so weiter die Zeit nehmen ihre Artikel bei der VG Wort zu melden, um eine Auszahlung zu erhalten.

Wie lange man dafür Zeit hat, erfahrt ihr in diesem Artikel und ich möchte kurz erklären, wie ihr vorgehen müsst, um von der VG Wort Geld zu bekommen. Zudem bietet die VG Wort zusätzliche Angaben zu den Zählpixeln, was ich mir genauer anschaue.

Eine Schritt für Schritt Anleitung zur VG Wort Meldung gibt es ebenfalls.

Was ist die VG Wort?

Ein kleiner Crashkurs für alle, die nicht wissen, um was es sich bei der VG Wort handelt. Der volle Name lautet “Verwertungsgesellschaft Wort” und diese gibt es bereits seit 1958. Der Auftrag dieser Institution ist es, Autoren und Verlage bei der Wahrung ihrer Urheberrechte zu helfen.

Unter anderem nimmt die VG Wort Gebühren von Herstellern von Kopiergeräten aller Art ein. Z.B. CD-/DVD-Brenner, Kopierer, Drucker und mehr. Es gibt noch einige weitere Einnahmequellen.

Dieses Geld wird dann sozusagen als “Entschädigung” für unerlaubte Kopien von Texten an deutsche Autoren und Verlage ausgeschüttet, nach einem allerdings recht komplizierten System. Seit vielen Jahren ist die Ausschüttung auch für Online-Publikationen, also z.B. Blogs und Websites, möglich. Mehr Infos zur VG Wort.

Man MUSS aber der Autor des Artikels sein. Eingekaufte Artikel oder Gastartikel kann man nicht bei der VG Wort melden. Das könnte nur die Urheber!

Dabei gibt es 2 Wege Geld von der VG Wort zu erhalten:

Reguläre Ausschüttung

Der normale Weg ist, sich bei der VG Wort anzumelden, einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen und dann in allen eigenen Artikeln jeweils einen sogenannten Zählpixel einzubauen. Dabei handelt es sich einfach um eine Pixelgrafik (als HTML img-Tag), die eine eindeutige Nummer hat. Pro Jahr kann man sich bei der VG Wort Excel-Listen mit bis zu 2.000 solcher Zählpixel herunterladen.

Pro Artikel baut man dann jeweils einen solchen Zählpixel ein. Damit kann die VG Wort messen, wie oft dieser Artikel in einem Kalenderjahr aufgerufen wurde.

Hatte der Artikel dann mindestens 1.500 Aufrufe zwischen Januar und Dezember des Vorjahres und ist er mindestens 1.800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) lang, bekommt man bis zu 40 Euro (dieser Betrag wird jedes Jahr neu festgelegt) pro Artikel von der VG Wort.

Eine Ausnahme gibt es seit ein paar Jahren. Besonders lange Artikel (mehr als 10.000 Zeichen) benötigen nur 750 Aufrufe pro Jahr, um eine Vergütung zu bringen.

Mit einer richtig großen Website (oder mehreren) und vielen Artikeln, die genug Aufrufe bekommen, könnte man evtl. sogar von der VG Wort leben.

Sonderausschüttung

Eine Sonderform bildet die Sonderausschüttung. Wenn man als Autor auf anderen Websites seine Artikel veröffentlicht oder jetzt erst von der VG Wort erfahren hat, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich eine Sonderausschüttung zu beantragen, für die keine Zählpixel notwendig ist.

Dazu dürfen diese Websites aber nicht dem Autor gehören, sie müssen aus Deutschland sein und es dürfen sich dort keine Zählpixel befinden, auch nicht von anderen Autoren. Dann ist es möglich auch ohne den Einbau von Zählpixel für die eigenen Artikel eine Vergütung zu bekommen. Allerdings ist diese deutlich niedriger, als wenn man Zählpixel verwendet.

Die Ausschüttungsquoten für 2020 findet man in hier in einem PDF. Die Quote für die diesjährige Ausschüttung (für das Jahr 2020) wird erst in den kommenden Monaten festgelegt.

Die Sonderausschüttung habe ich selbst noch nicht vorgenommen. Allerdings ist das auch nur bis zum 31.Januar möglich gewesen für das vergangene Jahr.

VG Wort Deadline

Die VG Wort zählt immer die Zugriffe auf Artikel vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres.

Mitte des Folgejahres sind die Autoren und Verlage dann dazu aufgerufen, jene Artikel an die VG Wort zu melden, die die Mindestzugriffe (1.500 oder 750 bei sehr langen Artikeln) erreicht haben.

Die Möglichkeit zur Meldung startet mittlerweile meist schon im Januar und ist aktuell schon möglich..

Verlage haben dann bis Ende Mai, Autoren (also z.B. Blogger, die ihre eigenen Artikel melden) bis Ende Juni Zeit, die Meldung abzugeben. Wie das Melden genau funktioniert, erkläre ich weiter unten.

Wichtig ist noch folgendes. Es ist egal, wie alt ein Artikel ist. Wenn dieser in einem Kalenderjahr die Mindestzugriffe erreicht hat und einen Zählpixel enthält, dann bekommt man dafür Geld. Ich habe Artikel von 2007, die jedes Jahr wieder Geld von der VG Wort einbringen, weil sie so beliebt sind und immer noch oft gelesen werden.

Es reicht übrigens, wenn man den Zählpixel einmal bei der Veröffentlichung eines Artikel einbaut und dann für immer drin lässt. Man muss ihn nicht jedes Jahr wechseln!

Zudem ist es sehr bequem, dass man einen Artikel nur einmal melden muss, nämlich wenn er das erste mal die Mindestzugriffe in einem Jahr erreicht hat. In den Folgejahren muss man diesen Artikel dann nicht nochmal melden, auch wenn er wieder die Mindestgrenze erreicht hat. Man bekommt automatisch eine Vergütung, wenn dieser wieder die Mindestzugriffe erreicht hat.

Beispiel
Zur Verdeutlichung ein Beispiel. Im März letzten Jahres habe ich die Meldung für 2019 vorgenommen.

Dabei habe ich für alle meine Artikel, die vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 zum ersten mal die Mindestgrenze von 1.500 Aufrufen erreicht haben (weil sie erst in 2019 erschienen sind oder weil sie zwar älter sind, aber in 2019 zum ersten mal mehr als 1.500 bzw. 750 Seitenaufrufe hatten), jeweils eine Meldung erstellt.

Alle älteren Artikel, die ich bereits in den Vorjahren einmal gemeldet hatte und die in 2019 wieder den Mindestzugriff erreicht haben, musste ich nicht nochmal melden. Da bekam ich automatisch die Vergütung.

Ausschüttung

Ende September bekommt man dann die Vergütung von der VG Wort für das Vorjahr überwiesen. In diesem Jahr bekomme ich Ende September dann also die Vergütung für 2020.

Mittlerweile ist die VG Wort Vergütung nicht mehr umsatzsteuerpflichtig (früher musste man 7% Umsatzsteuer abführen). Allerdings fällt weiterhin Umsatzsteuer auf die Verwaltungskosten der VG Wort an, die man als Gewerbetreibender als Vorsteuer in der eigenen Umsatzsteuer-Voranmeldung abziehen kann. Ausführliche Infos dazu gibt es in diesem Artikel.

Bei mir waren es letztes Jahr gut 14.000 Euro, die die VG Wort an mich ausgezahlt hat. Wie es in meinem Brettspiel-Blog aussieht, habe ich hier geschildert.

Schritt für Schritt – VG Wort Meldung

Hier nochmal eine kleine Anleitung für alle, die zum ersten mal dieVG Wort Meldung machen.

(Wie die Anmeldung bei der VG Wort erfolgt und wie man die Zählpixel einbaut, habe ich in diesem Artikel schon ausführlich erklärt.)

  1. Zuerst geht man auf tom.vgwort.de. Das ist die Unterseite der VG Wort für “Texte online melden” und ist die Anlaufstelle für Blogger und Website-Betreiber. (Die Oberfläche wurde 2021 übrigens modernisiert und funktioniert nun noch etwas flüssiger.)
  2. Dort geht man auf “Einloggen” und meldet sich mit seinen Zugangsdaten bei der VG Wort an. Vorher muss man sich natürlich registriert haben und freigeschaltet sein.
  3. Nun klickt man links auf “METIS Bereich” und dort auf den Unterpunkt “Zählmarken > Zählmarken recherchieren”.
  4. Jetzt bekommt man ein Formular angezeigt, bei dem man auswählen kann, welche Zählpixel angezeigt werden sollen.

    Bei “Meldung erfolgt:” lässt man die Einstellung wählt man nur “Nein”. Bei “Zählung gestartet:” wählt man nur “Ja”. (Letzteres meint einfach, dass nur die Zählpixel angezeigt werden, die auch schon in Artikel eingebaut wurden und für die es Statistiken gibt.)

    Bei “Mindestzugriff:” macht man nur bei “Ereicht” ein Häkchen. Damit werden nur die Zählpixel (auch Zählmarken genannt) angezeigt, die im vergangenen Jahr mindestens 1.500 Aufrufe hatten.

    Bei “Zugriffe im Jahr” wählt man dann nur das letzte Jahr aus, für das man die Meldung erstellen will.

    Nun klickt man auf den Button “Suchen”.

  5. Nun bekommt man eine Liste mit allen Zahlpixeln, die im Vorjahr den Mindestzugriff erreicht haben und noch nicht in den Vorjahren gemeldet wurden.

    VG Wort Meldung, Deadline, Infos zu den Zählpixeln & geschätzte Einnahmen

    Jetzt fängt die Arbeit an. Man sucht sich einen privaten Identifikationscode in der Liste aus und klickt auf den Button “Erstellen”.

  6. Nun sieht man das Meldungsformular, welches man in mehreren Schritten ausfüllen muss. Hier zeigt sich eine Neuerung, denn die VG Wort erkennt die URL, wo der Zählpixel eingebaut ist und man muss diesen nicht mehr eingeben, sondern klickt auf “Weiter”.

    A. Zum einen muss man nun im Feld “Titel / Kurzbeschreibung” die Überschrift des Artikels reinkopieren.

    VG Wort Meldung, Deadline, Infos zu den Zählpixeln & geschätzte Einnahmen

    Dazu muss man aber den eigenen Artikel erst finden, in den man den betreffenden Zählpixel eingebaut hat. Manche führen Excel-Tabellen, in denen sie die URL des jeweiligen Artikels hinter den dafür verwendeten Zählpixel geschrieben haben.

    Man kann aber auch einfach den “Öffentlichen Identifikationscode” des Zählpixels kopieren und im WordPress-Admin (oder einem anderem CMS) in den veröffentlichten Artikeln danach suchen, denn dieser ist Bestandteil des eingebaut Pixelbildes.

    Manche benutzen auch WordPress-Plugins, die den Einbau der Zählpixel und die Meldung vereinfachen.

    B. Dann klickt man auf weiter und nachdem man angegeben hat, ob es ein Gedicht ist oder nicht, muss man den kompletten Text (ohne HTML-Tags) in das Feld “Text” kopieren.

    VG Wort Meldung, Deadline, Infos zu den Zählpixeln & geschätzte Einnahmen

    C. Als letztes muss man dann noch die Autoren des Artikels angeben, was man meist selbst ist. Eine Besonderheit gibt es noch bei Interviews. Hier muss man im Formular bei “Beteiligte” die Namen der beteiligten Autoren angeben. Dann bekommt man die Hälfte der Vergütung.

    VG Wort Meldung, Deadline, Infos zu den Zählpixeln & geschätzte Einnahmen

    Das ist es dann normalerweise und man kann auf den Button “Absenden” klicken. Es wird dabei überprüft, ob der Artikel mindestens 1.800 Zeichen umfasst.

    VG Wort Meldung, Deadline, Infos zu den Zählpixeln & geschätzte Einnahmen

    Ist alles Okay, kommt eine Bestätigung. Dann klickt man links wieder auf “Zählmarkenübersicht” und lässt sich dann wieder die Tabelle der Zählmarken anzeigen und klickt die nächste Zählmarke an usw..

  7. Ist die Tabelle dann irgendwann leer, hat man alle Artikel gemeldet, die den Mindestzugriff erreicht haben.

    Zur einfachen Übersicht sollte man jene Artikel, die zu kurz sind, in der Übersicht markieren (Häkchen links daneben) und dann unten auf “Zählmarken ausblenden” klicken.

    Diese werden dann nicht mehr bei den aktiven Zählpixeln angezeigt, was auch Okay ist, da man zu kurze Artikel nie wird melden können.

  8. Dasselbe macht man dann nochmal für die Zählpixel, die bei Mindestzugriff “anteilig” stehen haben. Hier wird man aber nicht alle melden können, da diese Artikel mindestens 10.000 Zeichen haben müssen.

    Bei mir konnte ich von rund 300 Artikeln, die den anteiligen Mindestzugriff 2019 (750 Aufrufe) erreicht haben, nur etwa 30-40 melden, da die anderen weniger als 10.000 Zeichen hatten.

Mehr Informationen zu den Zählpixeln

Hat man alle Artikel gemeldet, die die Mindestzugriffe erreicht haben und die Mindestlänge vorweisen können, ist man fertig für dieses Jahr. Man kann sich dann nochmal anschauen, wie viele Artikel für das aktuelle Jahr insgesamt gemeldet sind (neu gemeldet und von den Vorjahren).

Dazu wählt man links wieder “METIS (reguläre Ausschüttung)” und “Suche in eigenen Zählmarken”. In dem Formular markiert man bei “Meldung erfolgt:” die Option “ja”.

Bei “Mindestzugriff” macht man Häkchen bei “anteilig” und “erreicht”.

Nun werden alle Zählpixel aufgelistet, die bisher gemeldet wurden. Darunter allerdings auch jene, die in den Vorjahren irgendwann mal gemeldet wurden, aber in 2020 nicht den Mindestzugriff erreicht haben.

Das kann man schön auf der rechten Seite erkennen, wo es die Spalten 2018, 2019 und 2020 gibt. Uns interessiert nur die Spalte 2020.

Deshalb habe ich eingestellt, dass 500 Zählpixel pro Seite angezeigt werden und diese dann alle markiert, kopiert und in Excel in eine leere Tabelle eingefügt.

Dort habe ich diese Liste dann nach der Spalte 2020 sortiert und so konnte ich feststellen, wie viele Artikel in 2020 die Mindestzugriffe insgesamt erreicht haben und was ich wahrscheinlich aus Auszahlung bekommen werde.

Da die Vergütung aktuell noch nicht feststeht, bin ich von den 40 Euro ausgegangen, die es im letzten Jahr pro Artikel gab und habe diesen Betrag mit der Anzahl der Artikel multipliziert, die 2020 den Mindestaufrufe erreicht haben. Diese Hochrechnung hat in den letzten Jahres immer recht gut gepasst.

Diese Anzeige innerhalb der VG Wort Seite ist zwar noch nicht perfekt, aber immerhin ist es dadurch nun etwas transparenter geworden und man kann genauer herausfinden, welche Artikel die Mindestzugriffe in einem Jahr erreicht haben.

Vor ein paar Jahren konnte man z.B. nicht sehen, wie viele und welche der alten, bereits schon mal gemeldeten Artikel den Mindestzugriff wieder erreicht haben. Da ist das nun schon besser gelöst.

Nimmst du an der VG Wort Meldung teil?

Ergebnis anschauen

Neu angemeldet bei der VG Wort?

Habt ihr euch gerade erst bei der VG Wort angemeldet, könnt ihr frühestens im nächsten Jahr eure Meldung erstellen und Geld für die Artikel bekommen, die im Jahr 2021 die Mindestzugriffe erreicht haben.

Dafür baut ihr ab sofort Zählpixel in neue Artikel ein und stattet eure alten Artikel (zumindest die, die mehr als 1.800 Zeichen haben) umgehend mit Zählpixeln aus.

Dann ist die Chance noch recht gut, dass im Jahr 2021 viele beliebte Artikel eurer Website die Mindestzugriffe erreichen. 5 Tipps, wie du die Zahl der Artikel steigern kannst, die eine Vergütung bekommen, habe ich ebenfalls schon mal veröffentlicht.

Am Ende nochmal 2 wichtige Hinweise:

  • Es können nur selbst geschriebene Artikel gemeldet werden!
  • Jeder Versuch die Aufrufzahlen der eigenen Artikel künstlich zu steigern (also zu betrügen), um die 1.500 Aufrufe im Jahr zu erreichen, ist Betrug und strafbar!

Fazit

Wer im letzten Jahr bereits Zählpixel eingebaut hatte, muss nun bis Ende Juni aktiv werden. Bis zum 1.7. muss die Meldung bei der VG Wort erfolgt sein, damit man sich dann im Herbst über einen mehr oder weniger großen Betrag freuen kann.

Habt ihr eure Meldung schon erledigt?

Peer Wandiger

59 Gedanken zu „VG Wort Meldung, Deadline, Infos zu den Zählpixeln & geschätzte Einnahmen“

  1. Hallo Peer,

    vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel, der gerade für VG-Wort-Neulinge interessant und hilfreich sein müsste.

    Ich habe meine Meldungen für VG Wort – und auch für VG Bild-Kunst – bereits im Januar abgegeben.

    Da ich auf meinem Blog auf Werbung komplett verzichte (von meinen eigenen Bücher und E-Books mal abgesehen), sind die Einnahmen von VG Wort und VG Bild-Kunst wichtig, ja für mich fast existenzsichernd.

    Viele Grüße aus Franken

    Christof

    Antworten
  2. Hi Peer,

    bist du dir mit der Umsatzsteuer sicher?

    Ich habe letztes Jahr die Abrechung der VG wort erhalten und da stand folgendes drauf:

    “Es erfolgt eine Ausschüttung von Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG, die in Folge des EuGH-Urteils vom 18. Januar 2017 (C-37/16, SAWP) nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegt.”

    Die Abrechung enthielt auch nur den Nettobetrag, während Abrechungen aus früheren Jahren immer auch den Posten “Umsatzsteuer” enthielten.

    Meine Ust-Id war trotzdem noch auf der Abrechung aufgeführt.

    Scheinbar ist die Zahlung also nicht mehr umsatzsteuerpflichtig. Ich habe die Umsatzsteuer Jahreserklärung für letztes Jahr auch bereits ohne Beanstandung seitens des Finanzamts eingereicht.

    Guck doch noch mal in deiner Abrechung von letztem Jahr nach und vergleiche sie mit den Vorjahren.

    Kann natürlich auch sein, dass ich was falsch gemacht habe 🙂

    Antworten
    • Du hast vollkommen recht. Das wurde mit der letzten Auszahlung geändert. Danke für den Hinweis, ich habe es im Artikel geändert.

      Antworten
      • Hallo Peer,

        zur Umsatzsteuerpflicht ist die Angelegenheiten noch etwas umfangreicher.

        Die “Nettoauszahlung” weist tatsächlich keine Umsatzsteuer mehr aus, jedoch sind auf den Verwaltungskosten der VG Wort weiterhin Umsatzsteuer ausgewiesen.

        Siehe https://www.andreas-unkelbach.de/steuer.php#vgs2

        “Aus der aktuellen Abrechnung der Hauptausschüttung können “Urheber, die nicht als Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtszu qualifizieren sind und damit der Umsatzsteuer unterliegen, die Umsatzsteuer aus der Abrechnung über die Inkassoleistung in Höhe der Verwaltungskosten grundsätzlich als Vorsteuer in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung abziehen, sofern die übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen.”.

        Ich hatte dieses letztes Jahr am konkreten Beispiel einmal ausgeführt:

        https://www.andreas-unkelbach.de/steuer.php#vgs4beispiel

        und unter “Ausweis der umsatzsteuerfreien Einnahmen aus VG Wort in der Umsatzsteuervoranmeldung (UstVA)” https://www.andreas-unkelbach.de/steuer.php#vgs5 dieses ebenfalls noch einmal zusammengefasst.

        Der Artikel ist damals relativ ausführlich geworden, aber vielleicht ist dieser noch für die ein oder andere Person ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung.

        Viele Grüße
        Andreas Unkelbach

        Antworten
          • Vielen Dank für die Artikelverlinkung 🙂

            Anhand der Kommentare hier bin ich auch ernsthaft am Überlegen auf meiner Seite auch die Sicht aus Verlagsseite zu beschreiben…

            Wobei ich mit der Veröffentlichung auf einer fremden Seite (mit eingebundenen Zählpixel noch keine Erfahrung habe und auf meiner eigenen Seite keine Verlagsfunktion freigeschaltet habe sondern hier “nur” eigene Texte veröffentliche.

            Hier wäre ich einmal neugierig, wie du dieses mit Gastautor:innen hälst und ob du selbst schon auf deine Seiten die Verlagsfunktion aktiviert hast, so dass Autor:innen bei dir veröffentlichte Texte nur noch bestätigen müssen (und idealerweise auch der Verlagsbeteiligung zustimmen).

            Im Bereich Wissenschaft / Buchveröffentlichungen ist mir dieses Verfahren dann tatsächlich vertrauter. 🙂

          • Ich nehme ja schon länger keine Gastautoren mehr an, aber damals hat der eine oder andere mir einen Zählpixel gegeben und den habe ich dann im Gastartikel eingebaut.

  3. Hallo,

    Danke für den Artikel. Ich hatte von VG-Wort schonmal gehört, mich aber nie weiter damit befasst.
    Ich verstehe nicht ganz, wie sich dieses System finanziert, wo kommen die ganzen Gelder her die ausgezahlt werden?

    Lg
    sassie

    Antworten
    • Nicht so richtig. Natürlich sollen es kreative Texte sein. Also reine Produkt-Daten Auflistungen z.B. nicht.

      Und die müssen natürlich die Anforderungen erfüllen, also von dir stammen und mindestens 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen enthalten.

      Antworten
  4. Ich betreibe eine Internet Seite und veröffentliche dort Texte von Content und Textbroker. Ich bezahle also Autoren für die Texte.

    Nun kann man sich ja bei der VG Wort auch als Verlag bzw. Seitenbetreiber anmelden. Weiß jemand welche Vergütung man als Seitenbetreiber erhält? Weil zum einen kann ja der Autor mit den Texten auf meiner Webseite durch VG Wort verdienen und ich als Verlag oder Seitenbetreiber.

    Würde mich freuen, wenn da jemand eine Antwort hätte. Finde dazu irgendwie nichts….

    Antworten
    • Hallo David,

      sofern die Seite sich als Verlag bei TOM angemeldet hat (Abschnitt METIS Verlagsfunktionen / Verlagsfunktionen aktivieren) und es könenn nun Texte mit Angabe der einzelnen Autor:innen gemeldet werden.

      Als Urheber:in kann ich nun der Verlagsbeteiligung, vergleichbar zu anderen Publikationen, zustimmen, sofern ich den Text bestätige oder melde.

      Bei METIS sieht die Beteiligung wie folgt aus:

      METIS (Texte im Internet)(bei frei verfügbaren Texten)
      70 % Urheber:in : 30 % Verlag
      METIS (Texte im Internet) (bei Texten hinter Be-zahlschranken)
      60 % Urheber:in : 40 % Verlag

      Siehe dazu:

      https://www.vgwort.de/dokumente/verlagsbeteiligung.html

      Hier ist, vergleichbar zu Buchtexten,auch seitens der Urheber:in freiwillig einer Verlagsbeteiligung zuzustimmen (oder abzulehnen).

      Sollte ein Verlag / Internetseite keine Zählmarken eingebunden haben kann auch über eine Meldung zur Sonderausschüttung für den Bereich Texte im Internet / METIS an einer Ausschüttung als Urheber:in an der Ausschüttung teilgenommen werden. Dann erhält allerdings der Verlag keinen Anteil an VG Wort.

      Viele Grüße
      Andreas Unkelbach

      Antworten
  5. Ich habe meine Texte bereits gemeldet. Bei vielen Texten, und du hast sicher viele mehr als ich, ist es sehr zeitaufwendig, diese manuell zu melden. Gibt es keine automatische oder halbautomatische Möglichkeit, um die Texte zu melden bzw. ist da von der VG-Wort etwas angedacht?

    Antworten
    • Es gibt Plugins, die automatische Meldungen machen, aber das bezahlt man dann extra, je nach Anzahl der Artikel.

      Ich nehme mir einmal im Jahr ein paar Stunden Zeit und melde die neuen Artikel. Das sind bei mir jedes jahr so ca. 150, die das erste mal gemeldet werden. Das geht schon.

      Antworten
    • Ergänzend zu der Antwort von Peer gibt es noch die Möglichkeit innerhalb TOM die Verlagsfunktionen aktivieren zu lassen (siehe https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf Kapitel 10),

      Neben der Meldung von Texten von fremden Urheber:innen mit einer Zählmarke aus dem eigenen Account können hier auch Texte hinter Bezahlschranken (Paywall) und technische Schnittstellen für dieAutomatisierung von Zählmarkenbestellung und Meldung genutzt werden (Web Service Client (PHP) siehe https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Verlagsmeldung.pdf ),

      Persönlich würde ich aber ebenfalls für eigene Texte auf der eigenen Seite eher die manuelle Meldung oder alternativ das von Peer erwähnte Plugin verwenden.

      Für mich ist es Ende Dezember / Anfang Januar immer eine schöne Tradition die anteiligen und erreichten Zählmarken und die Texte zu melden. Dadurch, dass ich ohnehin direkt die Webbereiche in Excel bzw. beim Einbinden der Zählmarke gepflegt habe (siehe https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=940 ) ist dieses auch mit wenigen Klicks und Copy & Paste getan.

      Was “Mehr Informationen zu den Zählpixeln” anbelangt habe ich oft Artikel > 10.000 Zeichen, so dass ich hier auch mit Excel die bisher gemeldeten Zählpixel auswerte und eigentlich auch einmal eine Excellösung zur Auswertung von in 2020 erreichten oder (gemeldeten durchgängig anteiligen) Texte berechnen lassen mag… Dieses aber auch eher, da dies ein schönes Excelbeispiel für IDENTISCH und Matrix ist ;-).

      Trotz aller Kritik an der Benutzeroberfläche von TOM empfinde ich das VG Wort System relativ gut für die eigene Seite umzusetzen und betrachte das Melden der Texte auch ein klein wenig als angenehme Arbeit auch da ich mich jedes Jahr wieder freue welche Texte gut angenommen werden und hier auch gezählt werden.

      Viele Grüße
      Andreas Unkelbach

      Antworten
  6. Hallo Peer,

    ich dachte immer die Auszahlungen haben eine Obergrenze (irgendwas bei 1.600 Euro)? Hab ich die Informationen auf der Webseite falsch verstanden?

    Oder ist das pro Webseite gemeint?

    Viele Grüße
    Ronny

    Antworten
  7. Hallo Peer,

    danke für den Artikel, der mit gerade recht kommt. Ich habe gestern meine Registrierungsbestätigung von VG Wort erhalten. Die Zählpixel habe ich gefunden und möchte diese gleich einbauen, die Zeit läuft ja schon.

    Sollten die Zählpixel nur bei entsprechend langen Artikel eingefügt werden oder kann ich das einfach mal bei allen machen? Falls nein, wie finde ich denn am schnellsten, am besten in WordPress die Anzahl der Zeichen raus? Geht das irgendwie? Es wird m.E. hier nur die Wortanzahl genannt.

    Danke und viele Grüße

    Antworten
    • Es macht eigentlich nur Sinn in den Artikeln einen Zählpixel einzubauen, der mindestens 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen zu haben. Das sind meist so um die 300 Wörter, nach meiner Erfahrung. Die Wort-Zahl reicht mir in meinem Admin als Anzeige.

      Schließlich wäre es nach den Bedingungen der VG Wort Betrug, wenn man einen Zählpixel in einen 800 Zeichen Artikel eingebaut, dieser die 1.500 Aufrufe pro Jahr erreicht und man bei der Meldung nochmal 1.000 Zeichen ergänzt, damit dieser für die Vergütung in Frage kommt. Das ist nicht erlaubt.

      Antworten
  8. Danke übrigens für deine Berichterstattung. Tatsächlich habe ich erst Ende 2020 durch dich von dieser Einnahmequelle erfahren (Google). Bei mir kam nach ca. 4 Wochen der Vertrag + E-Mail Freischaltungsbestätigung zurück. Jetzt bin ich natürlich umso motivierter ;-).

    Respekt und vielen Dank. Du hast hier einen “üppigen” Blog aufgebaut. Werde mich mal durchforsten.

    Gruss, ein neuer Stammleser

    Antworten
  9. Hallo Peer,

    wo findet man denn eigentlich die Zugriffszahlen? Also die
    genauen Abrufe, die pro Artikel von der VG Wort gezählt werden?
    Ich nutze das Prosodia Plugin, aber bisher konnte ich nicht feststellen, ob das überhaupt funktioniert
    und ob die Aufrufe jetzt wirklich gezählt werden.

    Liebe Grüße
    Tobias

    Antworten
    • Bis zur Meldung im VG Wort Admin, wo man sehen kann, welche Zählpixel die Zugriffszahlen “erreicht” (1.500 Aufrufe) oder “anteilig erreicht” (750 Aufrufe) haben, sieht du nicht, welche Artikel genug Aufrufe erhalten haben.

      Und du siehst bei der VG Wort auch nie, wie viele Aufrufe genau gezählt wurden. Du siehst halt nur, ob die Grenzen erreicht wurden.

      Antworten
  10. Vergangene Tage wurde das METRIS-Webinterface modernisiert. Neben einer verbesserten Filterfunktion, gehen Meldungen gefühlt schneller von der Hand. Allein schon, dass die URL wohl zu jedem Pixel automatisch ermittelt wird, erleichtert die Geschichte wirklich sehr.

    Antworten
      • Hallo Peer,

        ich hatte mir gerade ebenfalls die neue Oberfläche in der VG Wort angesehen und wollte dir auch im Artikel Bescheid geben, dass zum 5. März 2021 sich hier einiges an der Oberfläche zu METIS und wöhl später auch in den anderen Bereichen geändert hat. Im Grunde gibt es eine neue Menüführung und einige Detailverbesserugen was die Zählung der VG Wort anbelangt.
        Überraschend ist, dass sie nun als URL auch ausgeben, was die häufigste URL ist unter der eine Zählmarke aufgerufen wurde. Dieses hatte ich, bei einen Problem bei der Zählung meiner Zählpixel vorher nur telefonisch erfahren können (Hintergrund : “VG Wort Nicht gemeldete URLs deaktiviert – Mindestzugriff nicht mehr gegeben durch Referrer Links auf Zählpixel” auf https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=958 ) daher ist mir auch klar, dass sowohl Kategorien oder die Startseite eines Blogs durchaus gezählt werden, auch wenn die Artikel nicht dauerhaft darüber aufgerufen werden.

        Nun war ich aber neugierig und habe mir mal die einzelnen Bereiche angezeigt und vielleicht ist der erste Eindruck auf https://www.andreas-unkelbach.de/steuer.php#metistom ja auch für dich und andere interessant.

        Viele Grüße und einen schönen Abend noch
        Andreas Unkelbach

        Antworten
  11. “Jeder Versuch die Aufrufzahlen der eigenen Artikel künstlich zu steigern (also zu betrügen), um die 1.500 Aufrufe im Jahr zu erreichen, ist Betrug und strafbar!”
    – ist logisch, aber ist der Pixel Methode einigermaßen Intelligent ? Schliesslich prüft man ja auch die Webseite, macht beim schreiben einen Preview , etc.
    Kann man da seine IP/Browser Signature oder so blacklisten lassen ?
    Wie gehst du den damit um , um nicht auf einmal wegen unabsichtlichen Fehlverhalten rausgeworfen zu werden

    Antworten
    • Wie Betrug genau versucht wird zu erkennen, kann ich natürlich nicht sagen. Allerdings ist sich die VG Wort sicher darüber im Klaren, dass die Autoren auf ihren Websites auch selbst immer unterwegs sind.

      Deshalb wird es da sicher schon eine Vorgehensweise geben. Eine Möglichkeit die eigene IP (wobei sich bei den meisten Autoren die IP ja auch jeden Tag ändert) auf eine Blacklist zu setzen, gibt es meines Wissens nicht.

      Antworten
    • Die eigenen Aufrufe werden da wohl kaum ins Gewicht schlagen. Gemeint werden da wohl eher Betrügereien sein, wie irgendwelche Bot-Aufrufe, Framing auf trafficstarken Unterseiten oder irgendwelche Weiterleitungen…

      Möglichkeiten gibt es da sicherlich sehr viele! Eigene Aufrufe oder bewerben eines Artikels sind ja eher natürliches Verhalten.

      Antworten
      • Mach doch für dich selber ein Opt-Out für den Zählpixel für deine eigenen Seiten wenn du dich dann sicherer fühlst.

        Viele Grüße
        Tobias

        Antworten
  12. Danke für den Artikel.
    Die Anleitung für die Meldung scheint aber nicht mehr aktuell zu sein.
    Also, es scheint nun irgendwie anders zu laufen.

    Antworten
    • Ja, die VG Wort hat in diesem Jahr die Oberfläche angepasst. Im Grund funktioniert es aber noch genauso, wie bisher, nur eben in etwas hübscher. Ich habe die Screenshots angepasst.

      Antworten
  13. Ach so. Und ich habe noch eine kleine Frage.
    Gibt es eigentlich auch die Möglichkeit irgendwie in Erfahrung zu bringen, auf welche Zahl der Zähler steht?
    Also, um einfach auch mal zu gucken, ob man einen Beitrag nochmal über Social Media bewerben sollte oder auch um zu sehen, ob der Zähler überhaupt etwas zählt oder auch insgesamt weiter zählt.
    Es kann sich ja auch mal durch Updates was an der Seite ändern und Komplikationen entstehen.

    Antworten
    • Nein, es gibt kein Backend oder so von der VG Wort. Man kann also nur von den eigenen Statistiken abschätzen, welche Artikel ggf. noch ein wenig Promotion benötigen.

      Antworten
  14. Hallo Peer,

    super aufschlussreicher Artikel, vielen Dank!

    Ich habe ein paar Fragen die du mir vielleicht beantworten kannst durch deine Erfahrung mit der VG Wort:

    #1 Wir veröffentlichen in unserem Online-Magazin auch Artikel an denen mehrere Autoren mitarbeiten. Wie genau ist hier die Handhabe? Darf man sich intern einigen, wer den Artikel melden darf und die anderen gehen leer aus oder muss das anders geregelt werden?

    #2 Du schreibst, dass es egal ist wie alt die Artikel sind – man darf jeden Artikel melden. Wenn wir jetzt ganz neu mit der VG Wort starten und zunächst alle alten Artikel mit Zählmarken ausstatten, ist das dann auch möglich, Artikel von 2014, 2015 etc. nachzupflegen und vergüten zu lassen? Wir sind jetzt ein wenig verwirrt: Wir hatten immer etwas mit “Artikel der letzten drei Jahren” im Kopf. Entweder, dass nur die Artikel vergütet werden dürfen, die in den letzten drei Jahren veröffentlicht worden sind oder jeder Artikel nur drei Jahre lang vergütet werden darf. Kannst du mir da Licht ins Dunkle bringen?

    #3 Außerdem updaten wir manchmal unsere Artikel (Toplisten, Episodenguides) etc. – dadurch wird der Artikel meistens länger (manchmal aber auch verkürzt). Ist das ok oder fällt das ins Raster des Betrugs?

    Ich danke dir sehr für deine Antworten!

    LG Hans

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    • Hallo Hans,

      zu 1) Man muss alle Autoren an einem Artikel angeben. Jeder bekommt dann einen Anteil am Vergütungsbetrag. Bei einem Interview mit einer anderen Person sind das dann jeweils 50%.

      zu 2) Ich bekomme immer noch Vergütungen für Artikel, die älter als 3 Jahre sind, teilweise deutlich älter. Und meines Wissens kann man auch ältere Artikel noch nachträglich mit Zählpixeln ausstatten. Den Fall hatte ich selbst aber noch nicht.

      zu 3) Laut VG Wort sind Veränderung im Vergleich zum publizierten Artikel okay. Dabei ist allerdings verboten, dass Leute viele 300 Zeichen Artikel veröffentlichen und wenn diese genug Aufrufe bekommen diese künstlich auf über 1.800 Zeichen erweitern, damit sie eine Vergütung dafür bekommen. Das gilt auch für die Grenze von 10.000 Zeichen, die auch nicht im Nachinein üebrschritten werden darf.

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      • Hallo Peer,

        vielen Dank für deine Antworten.

        #1 Ah ok, das heißt, wenn man einen Artikel im VG Wort-Portal meldet, kann ich auch alle anderen Autoren mit angeben? Und das muss dann auch nur einer der Autoren (der eine seine eigene Zählmarke eingebaut hat) melden?

        #2 Sehr interessant. Dann werden wir das auch einfach mal machen und alle alten Artikel melden.

        #3 Ok, gute Info. Danke dir! Wird natürlich für SEO bisschen hinderlich, ständig die URLs zu ändern. Aber mit dieser Info lässt sich sicher eine Lösung finden.

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  15. Hallo Peer,

    herzlichen Dank für die Info. Das wusste ich gar nicht 😕 Wie verhält sich die Vergütung/Zählung bei Produkten und Fremdsprachen? Und bei Artikeln, die man als Gastautor auf anderen Websites veröffentlicht hat und es keine Möglichkeit gibt, den Pixel nachträglich einzubauen? Gehen dort die “Clicks verloren”?

    Ich würde gerne Produkte auf eigenem Blog eines Shops rezensieren. Dafür suche ich auch noch ein Plugin (auch kostenpflichtig), der mir Textbausteine liefert. Eine Idee? Wer weiß das? Wo kann ich schauen?

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    • Die VG Wort Vergütung ist nur für Autoren aus Deutschland.

      Artikel ohne Zählpixel kann man in der Sonderausschüttung Anfang des Jahres melden, aber das bringt deutlich weniger ein.

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    • Dass nur Autoren aus Deutschland vergütet werden ist falsch. Entweder man ist bereits Mitglied bei ProLitteris oder Literar Mechana und nutzt dann nur die VG Wort Oberfläche und erhält die Vergütung dann von seiner heimischen Verwertungsgesellschaft ausbezahlt… oder ohne Mitgliedschaft in einer Schwestergesellschaft kann man sich auch direkt und exklusiv bei VG Wort anmelden. Doppelmitgliedschaften sind unerwünscht, aber man kann bei VG Wort kündigen, seine Metis-Zugang behalten und dann zur ProLitteris beitreten, falls man als Schweizer den Schweizer Zählpixel nutzen will. (Achtung: 1000 Besucher aus CH und 2000 Zeichen sind die Grenze. Die Vergütung nimmt fairerweise mit Länge und Zugriffen zu, erreicht aber bei weitem nicht das Niveau der VG Wort). Zu Fremdsprachen: solange 1500 Zugriffe aus Deutschland erfolgen, geht alles. Ich verpixle vor allem englischsprachige Texte.

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    • Das ist für mich doch etwas überraschend, da ich davon ausging, dass die 40 Euro letztes Jahr auch noch was mit dieser nachträglichen Ausschüttung der Verlagsanteile zu tun hatte. Dass es nun sogar nochmal 5 Euro mehr sind, ist schon Wahnsinn. Vor vielen Jahren waren wir mal bei 10 Euro pro Artikel.

      Aber deine Begründung des Homeoffice klingt schon recht nachvollziehbar.

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      • Hinzu kommen auch noch diverse Einigungen bzgl. Urheberabgabe in Bibliotheken. Besonders deutlich wird dieses auch im Bereich der Publikationen (Wissenschaft – Buch von 1.400 EUR auf 2.000 EUR). Immerhin hatte sich diese Entwicklung auch schon bei der Mitgliederversammlung aber auch der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte gezeigt.

        Trotzdem ist die Entwicklung der Quoten in den letzten Jahren tatsächlich beachtlich. Selbst die Sonderausschüttung für eBooks und Onlinetexte ohne Zählmarke hat sich gegenüber 2015 quasi verdoppelt (siehe auch https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1206#vgwortquote :-)).

        Aber ja, andie Werte aus 2009 erinnere ich mich auch noch gut 🙂

        Viele Grüße
        Andreas

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  16. Hallo Peer,

    ist es eigentlich problematisch, Texte nachträglich zu überarbeiten?

    Es ist ja durchaus üblich, Artikel zu erweitern oder anzupassen. Meldet man einen Text, lässt sich der eingereichte “Meldungstext” aber nicht aktualisieren.

    Ich habe beispielsweise einen Artikel der vergangenes Jahr 9.000 Zeichen hatte und dieses Jahr 11.000, was die Meldung bei 750 statt 1500 Zeichen möglich machen würde.

    Aber er ist ja bereits gemeldet und wird automatisch wieder berücksichtigt, bei ausreichend Aufrufen.

    Hast du diesbezüglich Erfahrungen? Meine Mail an die VG Wort blieb unbeantwortet.

    Viele Grüße
    Roman

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    • Plus/Minus 10% sind bei Überarbeitungen wohl okay.

      Überschreitungen der Zeichengrenzen sollten allerdings vermieden werden. Dann lieber als komplett neuen Artikel mit neuem Zählpixel anlegen.

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  17. Danke für dieses Tutorial erstmal. Ein sehr hilfreicher Artikel. Ich habe alles befolgt. Ist das jetzt normal, dass ich im METIS Bereich noch keinen einzigen Artikel für dieses Jahr sehe? Ich finde das nämlich seltsam. Wenn ich auf “Gesamte Zählmarken” klicke sehe ich die ganzen Zählmarken die ich “bestellt” habe. Wenn ich jedoch dann auf einen Code drücke, steht dort bei “Zählerstart erfolgt” ein Nein stehen. Was ja bedeutet das bei mir aktuell gar nichts gezählt wird. Oder? Wäre übel wenn bis nächstes Jahr auf einmal kein einziger Artikel gezählt wurde.

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