Das Gründercoaching kommt in Deutschland für all jene in Frage, denen die verfügbaren Informationen und einmaligen Hilfen für die Existenzgründung nicht reichen.
Was dieses Gründercoaching genau ist und wie man dieses möglichst günstig in Anspruch nehmen kann, erfahrt ihr im Folgenden.
Zudem gibt es weitere Informationen und Infos zur neuen Beratungsförderung.
Gründercoaching – Was ist das?
Genau genommen gibt es das Programm “Gründercoaching Deutschland” in dieser Form gar nicht mehr.
Seit dem 1.Januar 2016 hat das Programm “Förderung unternehmerischen Know-hows” des Europäischen Sozialfonds dessen Rolle übernommen, aber im Grunde geht es dabei immer noch darum, das unternehmerische Know-how der Gründer zu steigern und damit ein Hauptproblem vieler gescheiterter Unternehmen zu beheben.
Schließlich ist es oft nicht das fachliche Know How, an dem Gründer scheidern, sondern an den kaufmännischen Grundlagen, an rechtlichen Rahmenbedinungen etc..
Das Programm des ESF bietet eine Förderung so eines Coachings und ist vorerst bis Ende 2020 aufgelegt.
Was bekommt man beim Gründercoaching?
Der Kernaspekt dieser Fördermaßnahme ist die finanzielle Unterstützung einer langfristigen Beratung und Unterstützung durch einen Coach. Dieser steht dem Existenzgründer zur Seite und berät diesen in allen Fragen, die das Führen eines eigenen Unternehmens betreffen.
Dadurch kann man zum einen viele häufige Fehler oder Probleme vermeiden, die für den Gründer neu sind, aber die der Berater immer wieder sieht und frühzeitig gegensteuern kann.
Aber natürlich gibt es darüber hinaus viel hilfreichen Input und konkrete Unterstützung, z.B. bei der Erstellung des Businessplans oder bei Marketing-Aktivitäten, die einem unerfahrenen Gründer sehr helfen. Aber z.B. auch in den wichtigen Bereichen Steuern, Versicherung und Mitarbeiter kann so ein Coaching sehr nützlich sein.
Neben den allgemeinen Beratungen werden durch dieses Programm auch spezielle Beratungen gefördert. Dazu gehören unter anderem Unternehmen, die von Frauen geführt werden, von Migranten bzw. Migrantinnen geführt werden oder auch von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung.
Ebenso sind spezielle Beratungen möglich, die z.B. zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen oder auch zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
Es sind also vielfältige Beratungsinhalte förderbar.
So profitierst du von der Förderung
Natürlich kann man diese Beratungsleistung aus eigener Tasche bezahlen, aber bei vielen Gründern ist das Geld nachvollziehbarer Weise knapp und sie müssen sparen.
Deshalb bietet das Programm “Förderung unternehmerischen Know-hows” einen Zuschuss zu den Kosten solch einer Beratung. Zwischen 50 und 90 Prozent der Beratungskosten können bezuschusst werden.
Dafür müssen aber einige Kriterien erfüllt sein.
Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?
Im Grunde kann fast jeder Selbstständige bzw. jedes Unternehmen, welches per Definition ein KMU ist, gefördert werden.
Das Angebot richtet sich an:
- Jungunternehmen
Existenzgründer und Angehörige freier Berufe, die noch nicht länger als 2 Jahre aktiv sind. - Bestandsunternehmern
Selbstständige und Angehörige freier Berufe, ab dem dritten Jahr. - Unternehmen in Schwierigkeiten
Selbstständige und Angehörige freier Berufe, die in wirtschaftlichen Problemen stecken.
Größere Unternehmen (mit 250 Mitarbeitern oder mehr, über 50 Millionen Euro Umsatz bzw. mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme) können diese Beratungsförderung nicht in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist die Beratungsförderung?
Das hängt von der Art der Beratung ab und vom Standort des Selbstständigen bzw. des Unternehmens.
Das Gründercoaching junger Unternehmen aus den neuen Bundesländern wird mit 80% (der maximal förderfähigen Beratungskosten vopn 4.000 Euro) gefördert, wobei der maximale Zuschuss 3.200 Euro beträgt. In den alten Bundesländern (inkl. Berlin und Region Leipzig) beträgt der Zuschuss nur 50%, als maximal 2.000 Euro.
Bei Bestandsunternehmen gelten die gleichen Prozentwerte, aber die maximal förderfähigen Beratungskosten liegen bei nur 3.000 Euro. Damit bekommen diese in den neuen Bundesländern maximal 2.400 Euro und in den alten Bundesländern (wieder mit Berlin und Leipzig) maximal 1.500 Euro Zuschuss.
Bei Unternehmen in Schwierigkeiten wird kein Unterschied gemacht. Hier gibt es bundesweit 90% Zuschuss mit einem Maximum an Beratungskosten von 3.000 Euro. Also erhält man also maximal 2.700 Euro Zuschuss für das Coaching.
Antrag und Pflichten bei der Beratungsförderung
Der Antrag auf diese Förderung wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle online eingereicht.
Wer so eine Beratungsförderung, z.B. für ein Gründercoaching, erhalten hat, der muss aber auch gewisse Pflichten erfüllen. So muss innerhalb von 6 Monaten ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Ebenso ein Beratungsbericht, ein Bestätigungsschreiben des Coaches, die Rechnung und ein paar Dinge mehr.
Mehr Informationen dazu findest du auf bafa.de und in diesem PDF-Flyer.
Weitere Förderungs-Angebote für Gründer und Selbstständige
Natürlich ist dieses Programm nicht das einzige Förderungs-Angebot für Gründer und Selbstständige. Es gibt noch einige mehr, die zum Teil von einzelnen Bundesländern, aber auch vom Bund bereitgestellt werden. Ebenso wie Programme bestimmter Verbände oder Institutionen.
Mit meinem Fördercheck kannst du eine individuelle Übersicht der für dich in Frage kommenden Fördermaßnahmen erhalten.
Fazit
Als Gründer oder Unternehmen in Deutschland Förderungen zu erhalten ist in den letzten Jahren sicher nicht einfacher geworden. Dennoch gibt es noch immer sehr hilfreich und gute Angebote.
Das Gründercoaching bzw. das Programm zur “Förderung unternehmerischen Know-hows” ist aber immer noch eine sehr gute Möglichkeit günstig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
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Hallo Peer,
leider funktioniert der link zur PDF nicht.
Grüße
Chris
Danke für den Hinweis Christopher.
Da haben die das PDF doch tatsächlich entfernt, wie es aussieht. Ich habe ein anderes PDF mit Infos dazu verlinkt.
Hallo Peer,
man sollte vielleicht auch erwähnen das Gründer die im Nebenerwerb gestartet sind ebenfalls das Programm nutzen können. Es muss also kein Haupterwerb vorliegen. Im Umkehrschluss bedeutet das Gründer die bereits einen gewisse Zeit (wie ja im Artikel bereits erwähnt) eine angemeldete Nebentätigkeit angemeldet haben beim Wechsel in den Haupterwerb evtl. danach nicht mehr gefördert werden.
Außerdem gibt es weitere Programme je nach Bundesland und Status die mit bis zu 100% gefördert werden. Ein Kumulierungsverbot besteht nur insofern das nicht die gleichen Inhalte bearbeitet werden dürfen.
Also insgesamt ein ganz gutes Programm für alle die ernsthaft gründen wollen.
Gruß Klaus
Ich kann das Gründercoaching nur empfehlen! Wenn man einen guten Coach erwischt, hat man die Chance viele wichtige Tipps mitzunehmen und das war bei mir der Fall. Ich habe praktisch das Handwerkszeug an die Hand bekommen und habe mit den anderen Teilnehmern immer noch Kontakt.
Liebe Grüße aus Bielefeld