Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen in der Corona-Krise

Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen in der Corona-KriseDie Corona-Krise trifft Unternehmen aller Größen, aber gerade auch viele Selbstständige. Mit Soforthilfen greifen der Bund und die Bundesländer diesen nun unter die Arme.

Wer Anspruch auf die Soforthilfen hat, wie viel Geld man bekommen kann und ob man es zurückzahlen muss, erfahrt ihr im Folgenden.

Zudem gibt es weitere Finanzhilfen durch die Bundesländer, Erleichterungen von der Finanzämtern und Hilfen der Bundesagentur für Arbeit.

Für wen sind die Soforthilfen?

Zum einen kommt viel Geld vom Bund, der allein 50 Milliarden Euro an Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen bereitstellt.

Mit diesem Geld sollen Liquiditätsengpässe aufgefangen werden, die auf Grund der Corona-Krise entstanden sind und diese Unternehmen in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geführt haben. Damit sind Geschäfte und Lokale gemeint, die schließen mussten oder Dienstleister und Selbstständige, die einen Großteil der Aufträge verloren haben.

Zudem gibt es von den Bundesländern weitere Finanzhilfen, die dann auch für größere Unternehmen zur Verfügung stehen.

Die Anträge auf Soforthilfen sollen schnell und unbürokratische bearbeitet werden, damit das Geld schon wenige Tage danach ausgezahlt wird. Aktuell soll das Privatvermögen nicht (mehr) in die Prüfung eines Corona-bedingten Liquditätsengpasses miteinbezogen werden.

Allerdings soll nach der Krise geprüft werden, ob die genannten Gründe bei Antragsstellungen wirklich vorgelegen haben.

Ist eure Selbstständigkeit durch die Corona-Krise existenziell gefährdet?

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Soforthilfen für Selbstständige vom Bund

Finanzminister Olaf Scholz hat ein Unterstützungspaket geschnürt, welches allen von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen und Selbstständigen helfen soll, durch die nächsten schwierigen Wochen und Monate zu kommen. 50 Milliarden Euro stehen damit erstmal bereit.

Dabei handelt es sich um einen Zuschuß zu den Betriebskosten für bis zu 3 Monate, um z.B. Miet- oder Pachtkosten zu bezahlen oder sonstige Betriebskosten zu decken. Davon nicht betroffen sind Gehälter und Löhne. Wer weniger Aufträge hat, sollte Kurzarbeitgeld für die eigenen Mitarbeiter beantragen.

Diese Hilfe ist für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern gedacht.

Mit bis zu 5 Beschäftigten bekommt man eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate. Unternehmen, die bis zu 10 Beschäftigte haben, erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.

Dabei ist zu beachten, dass die Zahl der Beschäftigten auf einem Umrechnungsschlüssel basiert und Vollzeitäquivalenten entspricht. Wer also mehrere Mitarbeiter nicht in Vollzeit beschäftigt, kann das umrechnen.

Diese Finanzhilfen müssen im Normalfall nicht zurückgezahlt werden.

Grundsicherung, Kredite, Steuern und mehr

Darüber hinaus hat der Bund die Regelungen zur Grundsicherung für Selbstständige vereinfacht und 3 Milliarden Euro hierfür bereitgestellt.

Damit soll sichergestellt werden, dass Lebensunterhalt und Unterkunft trotz Verdienstausfall für 6 Monate bestehen bleiben. Auch hier soll sehr schnell und ohne Prüfung der Vermögensverhältnisse geholfen werden. Allerdings finden im Nachinein Prüfungen statt, ob die Bedürftigkeit wirklich bestanden hat.

Weitere Informationen zur Grundsicherungen gibt es beim Arbeitsamt.

Über die KfW wird zudem ein Corona-Schutzschild aufgebaut, der von den Mitteln her unbegrenzt ist. An diese Kredite für kleine bis große Unternehmen sind zudem deutlich geringere Mindestanforderungen geknüpft.

Hier bekommt man derzeit also deutlich einfacher Kredite und das gilt auch für Selbstständige.

Was Steuern angeht, so hat der Bund ebenfalls Erleichterungen beschlossen. So können Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer zinsfrei gestundet werden. Zudem können die Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden. Auch Säumniszuschläge sollen bis Ende des Jahres ausgesetzt werden.

Auch das Insolvenzrecht wurde angepasst. Bis zum 30.09.2020 werden die Insolvenzantragspflicht und die Zahlungsverbote aufgehoben, wenn die Corona-Krise dafür verantwortlich sein sollte.

Finanzhilfen der Bundesländer

Neben dem Bund haben auch die Bundesländer jeweils eigene Finanzhilfen für die Corona-Krise bereitgestellt.

So hat etwa Sachsen-Anhalt, also mein Bundesland, 150 Millionen Euro erstmal für größere Unternehmen bereitgestellt. Hier bekommen Unternehmen mit 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro und mit 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Auch diese Gelder sind für laufende betriebliche Kosten, wie Mieten, Leasingraten, Betriebsversicherungen, Energiekosten und so weiter gedacht.

Anträge

Die Anträge auf Hilfe erfolgen generell über die Ansprechpartner in den eigenen Bundesländern. Auf diese Weise kommt ihr sowohl an die Hilfen von Bund, als auch die Hilfen des jeweiligen Bundeslandes.

Hier findet ihr die Anträge für euer Bundesland:

Übrigens können die Hilfen auch Künstler und Kulturschaffende beantragen. Teilweise werden die Hilfen für Freiberufler und Kleinunternehmen allerdings mit den Bundesmitteln verrechnet, aber das ist bei jedem Bundesland anders.

Solidarhilfen!

Leider habe ich schon mitbekommen, dass Selbstständige, denen es aktuell gut geht, die kaum Aufträge verloren haben und ein wirklich volles Konto besitzen, gleich Montag früh Gelder von Bund und Land abgreifen wollen, aber dafür sind diese Hilfen nicht gedacht.

Diese Gelder sind für jene Selbstständige und Unternehmen, deren Existenz durch geschlossene Lokale, verlorene Aufträge etc. gefährdet ist. Wer sich hier ohne wirklichen Grund Gelder sichern will, verhält sich nicht nur unsozial, sondern gefährdet und verzögert dadurch auch die Hilfen für andere.

Leider sind das dieselben Personen, die immer über viel zu hohe Steuern jammern und dass sowieso alles Scheiße in diesem Land ist. In normalen Zeiten sind diese schon kein Teil der Solidargemeinschaft und jetzt leider auch nicht.

Es ärgert mich sehr, solche ignoranten und egoistischen Menschen zu sehen, aber leider gibt es diese. Ich hoffe sehr, dass der Bund und die Länder nach der Krise bei der nachträglich Bedürfnis-Prüfung konsequent sind und ungerechtfertigte Hilfen zurückfordern, inkl. Zinsen.

Ich muss in Quarantäne! Was nun?

Wenn der Fall eintritt, dass man als Selbstständiger in Quarantäne muss und man dadurch nicht mehr arbeiten kann, erhält man ein Zahlung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Dabei erhält man eine Zahlung auf Basis des Einkommens des Vorjahres. Ist man also 2 Wochen in Quarantäne, erhält man ein vierundzwanzigstel des Vorjahresverdienstes. Man büßt hier also erstmal nichts ein.

Um an das Geld zu kommen, sollte man eine Kopie der Quarantäne-Anordnung und einen Finanzamts-Bescheid über die Vorjahresverdienst an das Gesundheitsamt senden. Mehr Infos dazu gibt es bei hier.

Peer Wandiger

8 Gedanken zu „Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen in der Corona-Krise“

  1. Hallo Peer,
    ich befürchte das die Soforthilfe (bin auch in Sachsen-Anhalt tätig) nicht viel hilft. Seien wir ehrlich, die meisten Soloselbstständigen und Freiberufler arbeiten von zu Hause (häusliches Arbeitszimmer). Demzufolge gibt es keine großen Betriebsausgaben. Das größte Problem sind nicht die Kosten, sondern die plötzlichen Umsatzeinbußen. Das ALG2 hilft da auch nicht, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt und der Partner/Partnerin noch ausreichend Geld verdient. In Brandenburg, so sieht es im Moment aus, werden Umsatzeinbußen als Grund anerkannt. In Sachsen/Anh. schaut man da ganz schön in die Röhre. Da ist er wieder der Standortnachteil.

    • Wobei die Gelder für die Solo-Selbstständigen und Unternehmen mit max. 10 Mitarbeitern nicht von den Ländern sondern vom Bund kommen. Da müsste es eigentlich einheitliche Regeln geben. Demnach dürfte Brandenburg hier nicht anders Geld vergeben, als Sachsen-Anhalt.

      Wenn Brandenburg zusätzlich Hilfen für Solo-Selbstständige anbietet, Sachsen-Anhalt aber nicht, ist das schon ärgerlich.

      Für persönliche Engpässe bei den Lebenshaltungskosten ist unter anderem die Grundsicherung vorgesehen. Da sollte man sich in so einem Fall hinwenden.

      Aber ich kann das Problem schon verstehen. Ich hoffe, dass dieses Problem auch erkannt wird und es weitere Hilfen geben wird.

  2. Hallo Peer, bin Gerade auf deinen Soforthilfe Artikel gestossen. Wie auch bei allen anderen Artikeln von dir, sehr sauber und extrem übersichtlich gestaltet. Vielen Dank für deine Mühe.
    Alles Gute!

  3. Hey Peer!
    Super, dass du auf das Thema aufmerksam machst. Gerade in der Krisenzeiten sind solche Beiträge genau die richtigen die helfen. Beste Grüße aus Gelsenkirchen,
    Chris

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