Ist die ePrivacy Verordnung das Ende des Geld verdienens im Internet?

Die ePrivacy Verordnung (ePV) sorgt für viel Unsicherheit und auch Bedenken im Online-Business. Manche sehen das Ende vieler Geschäftsmodelle, wie Affiliate Marketing, Re-Marketing oder sogar generell der kostenlosen Online-Angebote.

Doch noch ist nicht wirklich klar, was da auf uns zukommt, denn die ePrivacy Richtlinie kommt nun voraussichtlich erst 2019.

Was bisher bekannt ist und worüber hier vor allem diskutiert wird, erfahrt ihr im Folgenden.

Zudem schaue ich mir an, welche Einnahmequellen meiner Meinung nach in Zukunft noch möglich sind und welche nicht.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Neuer Datenschutz dank DS-GVO

Ab dem 25.Mai 2018 tritt die DS-GVO (europäische Datenschutz-Grundverordnung) nach einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft. Ab dann gelten nicht nur schärfere Datenschutz-Regeln für Selbstständige und Unternehmen, sondern es gibt auch mehr Dokumentations- und Auskunftspflichten. Zudem gibt es deutlich höhere Strafen bei Datenschutz-Vergehen.

Gerade für viele Selbstständige ist noch unklar, was sie hier machen müssen. Ich habe dazu schon Tipps gegeben und in Kürze kommen weitere Infos und Anleitungen.

Ich bin auch kein großer Fan solcher Dinge. Ich arbeite lieber kreativ, als mich mit Gesetzen, Verordnungen und ähnlichem beschäftigen zu müssen. Aber wenn man sich erstmal in das Thema eingearbeitet hat, dann ist es gar nicht mehr so problematisch. Die meisten Anforderungen an den Datenschutz entsprechen dem, was wir in Deutschland bereits vorher mit dem Bundesdatenschutz-Gesetz bzw. dem Telemedien-Gesetz hatten. Einiges wurde angepasst und etwas ausgeweitet, aber im Großen und Ganzen muss man nicht alles umkrempeln.

Dazu gekommen sind die Dokumentations-Pflichten, denn nun muss man in einem Verarbeitungsverzeichnis alle Tätigkeiten auflisten, bei denen man personenbezogene Daten sammelt und wie man damit umgeht. Aber auch das ist bei Selbstständigen meist nicht sehr viel und machbar.

Deshalb bin ich mittlerweile gegenüber den DS-GVO recht positiv eingestellt, denn es macht natürlich Sinn eine gemeinsame europäische Regelung dafür zu haben. Die Regelungen an sich sollen vor allem Selbstständige und Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes sensibilisieren. Man soll sich vorher darüber Gedanken machen, welche personenbezogenen Daten man erhebt, ob das erlaubt ist und wie man damit umgeht. Das finde ich alles sinnvoll. Zudem soll natürlich der Missbrauch durch drastisch verschärfte Strafen eingedämmt werden.

Als Selbstständige im Netz sollten wir zudem nicht vergessen, dass wir auch normale Menschen sind und von den schärferen Regelungen profitieren, da unsere Daten damit sicherer werden.

Was soll die ePrivacy Verordnung überhaupt?

Ein Problem bei so einer allgemeinen Verordnung wie der DS-GVO ist aber, dass Details fehlen. Für den Online-Bereich hat man deshalb die ePrivacy Verordnung aus der Taufe gehoben, die auch schon seit gut 10 Jahren in Arbeit ist.

Darin werden Details zum Datenschutz im Internet genau geregelt, was ja eigentlich gut ist. Schließlich ärgern auch mich immer wieder sehr allgemeine Gesetze, wo man nicht weiß, wie man diese im Einzelfall umsetzen soll. Die ePrivacy Verordnung baut auf der Datenschutz-Grundverordnung auf und soll klare Regelungen beinhalten.

Das Problem bei der ePrivacy Verordnung ist allerdings, dass diese in der aktuellen Form sehr streng ausgelegt ist. So wird darin z.B. gefordert, dass die Nutzer generell aktiv zustimmen müssen, wenn personenbezogene Daten gespeichert werden. Also ein Opt-In, wie man es z.B. von Newslettern kennt.

Allerdings würde das in Zukunft dann auch jedes Cookie und irgendwelche Tracking-Pixel betreffen. Das würde entweder dazu führen, dass der Nutzer vor Betreten einer Website viele Häkchen setzen müsste, um den einzelnen Dingen zuzustimmen. Oder man müsste auf diese Cookies etc. verzichten.

Das ärgerliche an dieser strengen Auslegung ist, dass in der GS-GVO deutlich moderatere Möglichkeiten drin sind. So ist dort neben der aktiven Einwilligung und z.B. rechtlichen Gründen auch das berechtigte Interesse des Unternehmens (wenn die Interessen der Nutzer nicht überwiegen) enthalten. Das Tracking von Besuchern für einen Website-Statistik oder die Anzeige von personalisierter Werbung könnte nach DS-GVO möglich sein. Aber nach der aktuellen Gestaltung der ePrivacy Richtlinie darf man dies nur mit aktiver Zustimmung.

Über die genaue Ausgestaltung der ePrivacy Verordnung wird aktuell viel diskutiert. Auch z.B. innerhalb der deutschen Regierung, die auf europäischer Ebene Einfluss auf diese Verordnung nimmt.

Kann man dann überhaupt noch Geld im Internet verdienen?

Viele sehen dadurch schon das Ende kostenloser Internet-Angebote. Personalisierte Werbung, Re-Marketing, Cookie-basierte Affiliate-Modelle etc. sind dadurch praktisch nicht mehr möglich, denn solche aktiven Opt-In Abfragen werden in der Praxis nicht funktionieren. Es nervt ja jetzt schon auf allen möglichen Websites die Cookie-Information wegzuklicken.

Und falls die ePrivacy Verordnung so kommt, wird in diesem Bereich vieles wegbrechen und Umsatzeinbußen werden die Folge sein.

Darüber hinaus muss man aber auch sagen, dass nicht jede Einnahmequelle davon betroffen ist. Hier ein Überblick, wie ich die Zukunft einzelner Einnahmequellen im Hinblick auf die ePrivacy Verordnung einschätze. Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

Einnahmequelle nach der ePrivacy Verordnung
Werbung Klassische Werbebanner, die man auch auf den eigenen Server hostet, sollten kein Problem sein, da keine Daten zum Werbekunden übertragen werden. Dagegen werden moderne Werbemittel, die auf personalisierte Werbung abzielen oder z.B. Re-Marketing ermöglich, nicht mehr ohne aktive Zustimmung des Einzelnen möglich sein.
Google AdSense Hier gibt es eine Personalisierung und Google sammelt sicher Daten. Deshalb wird Google AdSense in dieser Form wohl nicht mehr nutzbar sein. Google müsste entweder Änderungen vornehmen oder ein Opt-In anbieten. Natürlich könnte man den auch selber anbieten und nur bei einer Zustimmung AdSense-Werbung einblenden, ansonsten dann z.B. klassische Banner.
Affiliate Marketing Auch hier muss man trennen. Ein klassischer Affiliatelink oder ein normales Affiliate-Banner, welches auf dem eigenen Server liegt, sollte auch in Zukunft kein Problem sein. Doch alles was über externe Server eingebunden wird bzw. Cookies setzt oder anders Daten sammelt, darf dann wohl nicht mehr ohne Zustimmung des Besuchers genutzt werden.
Linkvermietung Da hier keine Daten gesammelt werden, ist das kein Problem.
Info-Produkte Auch hier sehe ich kein Problem. Wer etwas auf der eigenen Website verkauft, hat ja sowieso ein Vertragsverhältnis mit dem Käufer. Dabei stimmt der Käufer ja sowieso der Datenspeicherung zu bzw. nach DS-GVO ist die Datenspeicherung zur Vertragserfüllung auch erlaubt. Wenn man eine Plattform im Netz für den Verkauf nutzt, ist das ebenfalls kein Problem, wenn diese dem europäischen Datenschutzrecht entspricht.
VG Wort Nimmt man es streng, dürfte der Zählpixel der VG Wort nicht mehr ohne Zustimmung genutzt werden. Da diese Zählung aber auf einem rechtlichen Anspruch basiert, wird das mit Sicherheit in Zukunft weiterhin erlaubt sein. Alles andere würde mich überraschen.
bezahlte Artikel Auch hier sehe ich kein Problem, so lange man in dem bezahlten Artikel außer normalen Links keine anderen Scripte, Zählpixel oder ähnliches des Auftraggebers einbaut.

Zum einen kann man an meinen Ausführungen sehen, dass es hier vor allem um das sogenannten Third Party Tracking geht. Also Cookies, Zählpixel etc., die von einem fremden Servern auf meiner Website eingebunden werden. Im Grunde ist auch jedes externe Script (was z.B. bei jQuery nicht unüblich ist), jeder Web-Font oder jede von anderen Websites eingebundene Grafik betroffen, denn damit erhält der fremde Anbieter die IP-Adresse des Nutzers und diese gehört zu den personenbezogenen Daten.

Auf der anderen Seite zeigt die Tabelle aber auch, dass damit nicht pauschal alle Einnahmequellen wegfallen. In Panik auszubrechen ist also nicht notwendig. Man muss nur die Entwicklung der ePrivacy Verordnung verfolgen und entsprechend reagieren. Sollte sie so kommen, wie sie angedacht ist, muss man entweder immer die Zustimmung einholen, oder auf jegliche Werbemittel verzichten, mit denen Daten auf der eigenen Website gesammelt.

ePrivacy Verordnung kommt erst 2019

Wie schon erwähnt, kommt die ePrivacy Verordnung erst 2019, weshalb man sich nun erstmal mit der Umsetzung der DS-GVO beschäftigen kann und noch etwas Zeit hat, bis die ePV kommt. Grund dafür ist, dass der vom EU-Parlament beschlossene Entwurf auf großen Widerstand stößt.

Welche Änderungen an diesem Entwurf nun noch gemacht werden, muss man sehen. Es wäre zu wünschen, wenn die Regelungen nicht dazu führen, dass Europa in die Internet-Steinzeit zurückkatapultiert wird. Natürlich ist ein strengerer Datenschutz wichtig, gerade wenn man sieht, wie manche US-Unternehmen als Datenkrake unterwegs sind. Aber die ePV in dieser Form schießt über das Ziel hinaus und schadet nicht nur auch allen ehrlichen Online-Unternehmen, sondern gängelt auch die Nutzer mit neuen “Zustimmungs-Bannern” und beraubt diesen eines Teils des gern genutzten Online-Angebotes. Denn kommt die ePrivacy Verordnung in dieser Form, wird es manche Dinge im Netz nicht mehr geben.

Was haltet ihr von der ePrivacy Verordnung und wie sehr ihr die Zukunft eurer Websites bzw. eurer Einnahmequellen.

Peer Wandiger

33 Gedanken zu „Ist die ePrivacy Verordnung das Ende des Geld verdienens im Internet?“

  1. Hallo Peer, kannst du beim affiliate Marketing nochmal näher drauf eingehen. Wie meinst du das mit den Links und Bannern auf dem eigenen Server? Am Ende wir doch immer ein Cookie gesetzt, egal ob das Banner von extern ausgeliefert wird oder bei mir abgespeichert ist.

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    • Nein, es wird z.B. bei einem normalen Textlink von Amazon kein Cookie gesetzt. Und wenn man von einem anderen Partnerprogramm nur die reine Bannergrafik auf den eigenen Server lädt und den Textlink dazu nutzt, wird auch kein Cookie gesetzt.

      Nur wenn man die fertigen Scripte der PP nutzt, dann werden auch Cookies gesetzt. Das kann man aber leicht umgehen.

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      • Hallo Peer, ich weiß nicht, ob ich Deine Antwort auf Johannes Frage richtig verstanden habe.

        Wenn ich einen Affiliate-Link zum Merchant setze, und dieser Link wird von Person X angeklickt, dann wird doch ein Cookie über die Merchant-Seite auf dem Rechner von Person X abgelegt, richtig?

        Somit habe “ich” also keinen Cookie auf dem Rechner von X gesetzt und bin fein raus, oder?

        Im Gegensatz dazu muss ich z.B. meine Web-Controlling Cookies von X bestätigen lassen, da diese Cookies ja von meiner Seite aus gesetzt werden?

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        • Ob ein Cookie gesetzt wird, hängt natürlich von der Zielseite ab, aber meist ist das so. Aber das passiert dann ja auf der Seite des Merchant und nicht mehr auf meiner Seite. Also genau so, wie du es schreibst.

          Als Affiliate hat man auf diese Weise keinen Cookie gesetzt.

          Wenn man selber durch Google Analytics, AdSense oder andere Werbemittel direkt auf der eigenen Website Cookies setzt, muss man laut DS-GVO in der Datenschutzerklärung darauf hinweisen und eine Opt-Out Möglichkeit bieten.

          Ein Opt-In für jeden Cookie ist aktuell noch nicht nötig. Ob dies dann mit der kommenden ePrivacy-Verordnung nötig sein wird, muss man abwarten.

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    • Hallo Peer,

      ist das Ganze nicht am Ende doch wieder nur ein Thema für Abmahnkanzleien, die diejenigen, die zu faul sind sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, ausnehmen werden? Ich hatte an anderer Stelle in einem Nischenblog gesehen, dass auch das Anfragen von EMail-Adressen zum Zwecke des Wiederkontakts untersagt sind, sofern die Abgabe der Adresse Voraussetzung für das Erlangen eines Geschenkes/Freebies ist.

      Kann der ganze Klumpatsch (EMail-Adresse, Adsense, Servernutzung etc) nicht einfach durch eine Ergänzung des bisherigen Cookie-Banners/Hinweises (stimmen Sie der Nutzung von Cookies, Adressen etc. durch Klicken des OK-Buttons zu) beantwortet werden? Und durch entsprechende Umgruppierung der Ressourcen und Schnittstellen? Facebook macht das ja ähnlich.

      Und was heisst “auf dem eigenen Server” in Deinem Text? 99% aller Webseitenbetreiber hosten ihre Webseite/Blog etc. ja nicht bei sich zu Haus, sondern bei einem … Host. Ist das dann der “eigene” Server?

      Darf ich Nutzer von der Webseite ausschliessen, wenn Sie nicht zustimmen? Und was gilt zum Beispiel bei ecommerce-Angeboten, die ausserhalb der europäischen Jurisdiktion liegen, die aber nicht die Anforderungen bei der Nutzung der Webseite einhalten? Beispiel: Israel oder China hosten den Shop einer Marke und der deutsche Ableger desselben Unternehmens in Deutschland auch. Der Israel/China-Ableger ist nicht DGSVO/EP-konform und es ist ihm egal. Sperrt Berlin/Brüssel die Seite dann? Und wäre das nicht im Widerspruch zum kürzlich ergangenen Urteil, dass der Nutzer nicht durch Geo-Steuerung von der Nutzung des I/C-Angebotes ausgeschlossen werden darf?

      Fragen über Fragen…

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      • Ja, Abmahnungen befürchte ich auch. Gab es aber bisher auch. Wobei sich die Anwälte vor allem auf die stürzen, die gar nichts machen oder offensichtliche Lücken/Fehler in der Umsetzung haben. Die Abmahner wollen leicht Geld verdienen und sich nicht vor Gericht streiten.

        Nutzer darf man nicht aussperren, wenn sie z.B. den Tracking nicht zustimmen. Sonst wäre es ja keine freie Entscheidung der Nutzer bzgl. der Freigabe ihrer Daten mehr. Inwieweit in Zukunft z.B. noch Boni für die Anmeldung beim Newsletter erlaubt sind, bleibt abzuwarten. Wenn man es streng sehen würde, dann dürfte es ja gar keine Newsletter mehr geben, wenn die darin enthaltenen Informationen nicht auch anderswo komplett frei verfügbar sein. Alles recht schwierige Themen, aber es wird selten so heiß gegessen, wie gekocht wird.

        Wenn der Nutzer einen Shop nutzt, der außerhalb der EU liegt, so ist das seine Sache. So weit reicht der Arm der EU nicht. Entsprechend gelten dort auch nicht die europäischen Regelungen. Außer dieser Shop richtet sich explizit aus EU-Nutzer und hat seinen Sitz nur deshalb im Ausland, um dem europäischen Recht zu entgehen. Zumindest meiner Meinung nach wäre das auch nicht erlaubt. Doch was will die EU da machen? Die Domain in Europa sperren?

        Im Grunde geht es ja bei den neuen Datenschutz-Regeln darum, generell das Bewusstsein für den Schutz der Daten Dritter zu stärken und zur Datensparsamkeit anzuhalten. Dass man mit der ePrivacy Verordnung über das Ziel hinausgeschossen ist und dafür offensichtlich Leute verantwortlich sind, die entweder keiner Ahnung vom Internet haben oder es nicht mögen, steht außer Frage.

        Dennoch finde ich viele Dinge richtig, die nun eingeführt werden. In der Praxis wird sich dann zeigen, wie die einzelnen Dinge ausgelegt werden und ich denke, dass das dann schon für alle Beteiligten erträglich wird.

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  2. Die neue Datenschutzverordnung wird bis 2019 überhaupt keinen Einfluss mehr haben. Google AdSense wird über kurz oder lang angepasst werden und die bisherigen Cookie-Regelungen beim klassischen Affiliate-Marketing setzen ohnehin bereits mehr oder weniger ein Zustimmen des Nutzers voraus.

    Also alles halb so wild.

    LG

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  3. Hallo Peer,

    vielen Dank für den informativen Artikel. Es ist fraglich ob es sich Zukunft überhaupt noch rentiert Affiliate-Projekite (z.B.: kleine Nischenseiten) auzubauen. Denn wenn der User keine Einwilligung erteilt, sind auch sämtliche Einnahmen dahin. Weiters frage ich mich, ob wir dann überhaupt noch Plugins wie AAWP etc. verwenden sollen bzw. dürfen.

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    • Warum denn nicht? Normale Affiliatelinks sind davon doch nicht betroffen. Und bei AAWP wird auch kein Cookie gesetzt. Nur die vom Amazon-Server eingebundenen Produktbilder sind so eine Sache. Aber wahrscheinlich wird es einfach reichen dazu was in die Datenschutzerklärung zu schreiben.

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      • ja, aber was ist, wenn für den Nutzer nicht klar ersichtlich ist, ob er auf einen Affiliate-Link klickt? Wenn der Link z.B. maskiert ist, ist das problematisch – oder wenn der Linktext auf ein amazon-Buch nur lautet “mehr Infos über Buch xy” – geht das Deiner Meinung nach? In dem Moment, wo der User klickt und die fremde Webseite sieht, ist es doch schon zu spät sprich der Cookie wurde schon gesetzt. Wie soll man sowas in die eigene Datenschutzerklärung schreiben? Oder muss man wirklich jeden einzelnen Link so kennzeichnen, daß jedem User auch ohne viel Internetkenntnisse klar ist, daß er damit auf eine andere Webseite gelangt? Wir haben einen Kunden, der unzählige solche Webseiten hat. Alles seriös aufgebaut, aber die Affiliatelinks sind nicht immer sofort zu erkennen.

        P.S.: danke für Deine tollen und äußerst lehrreichen Artikel!

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        • An der URL sollte man sich nicht so festhalten, denn auf dem Smartphone sieht man die vor dem Klick eh nicht.

          Und wenn die ePrivacy Verordnung so kommt, wie sie aktuell geplant ist (was ich nicht glaube), dann darf z.B. der Online-Shop, zu dem der Affiliatelink geht, auch erst nach Einwilligung den Cookie setzen. Da wird also auch nach dem Klick auf den Affiliatelink erstmal noch kein Cookie gesetzt.

          Tracken kann man den vermittelten Kunden aber dennoch, z.B. durch weitergabe der Tracking-ID in der URL.

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      • Aber Amazon setzt doch mit dem Klicken des Users auf meinen Affiliate Link einen Cookie um tracken zu können oder?
        Dann dürfte das Amazon doch auch nicht?

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        • Erstmal gibt es dort ja immer noch der Parameter im Affiliate-Link. Über den kann man den Affiliate identifizieren. Wie Amazon dann in Zukunft damit umgeht, wird man sehen müssen. Aber Online-Shops dürfen laut DS-GVO Cookies auch ohne Einwilligung setzen, wenn es für die Abwicklung notwendig ist. Das betrifft auch das Marketing/die Vermittlung von Kunden.

          Aber das ist alles Spekulation, bevor wir nicht wissen, wie die ePrivacy-Verordnung am Ende genau aussieht.

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  4. “Doch alles was über externe Server eingebunden wird bzw. Cookies setzt oder anders Daten sammelt, darf dann wohl nicht mehr ohne Zustimmung des Besuchers genutzt werden.”

    Das weißt du besser: Wie verhält es sich mit der amazon api? Geht dann amazon affiliate marketing noch?

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    • Bei der Amazon API betrifft das im Grunde ja nur die eingebundenen Bilder. Und da wird es in Zukunft wohl reichen etwas in die Datenschutzerklärung zu schreiben. Ich bin mir sicher, dass es da eine Lösung geben wird. Warten wir erstmal ab, wie die ePrivacy-Richtlinie dann am Ende wirklich kommt.

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  5. Hallo Peer,
    das ist ein “spannendes” Thema. Nicht weil das Thema so interessant wäre aber die aktuelle (an)spannung und die vielen Meinungen und “Marktschreier” die hier in Panik verfallen. Deshalb bin ich froh über deinen nüchternen Blick auf diese Angelegenheit.

    Doch alles was über externe Server eingebunden wird bzw. Cookies setzt oder anders Daten sammelt, darf dann wohl nicht mehr ohne Zustimmung des Besuchers genutzt werden.

    Das ist wohl die Kernaussage des ganzen Themas.
    Problematisch hierbei ist oft, dass die Bilder die von Amazon (oder anderen Werbetreibenden) ausgeliefert werden. Aber genauso sehe ich das für YouTube-Videos die in den Webseiten eingebettet werden.

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    • Hoffen wir mal, dass die ePrivacy Verordnung dahingehend etwas entschärft wird, da das Internet ansonsten in die Steinzeit zurückgeworfen wird. Gerade solche multimedialen Inhalte nicht mehr nutzen zu können, finde ich schon echt schwierig und mit Sicherheit auch nicht im Sinne der Nutzer. Aber das scheint ja die Macher hinter dieser Verordnung nicht zu stören.

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  6. Es geht nicht nur um Cookies (Amazon Affiliate & Co.), sondern um die Verbindung zu externen Servern. Testen kann man das ganz einfach, was aus der eigenen Seite rausfliegen muss:
    Man startet die Browser Developer Tools (Firefox, Chrome etc.), im Firefox heißt es “Webentwickler” -> “Netzwerkanalyse”. Dann lädt man seine Seite neu, filtert die Liste nach “Host” – und alles, was nicht die eigene Domain ist, muss man ausfindig machen, woher das kommt und entfernen. Das kann von Plugins stammen oder aber auch von Tracking-Tools & Co. Also einfach zu identifizieren. Es geht also nicht nur um Cookies, die Third-Party-Tools und -Skripte setzen!

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  7. Nun hat man natürlich nicht wirklich etwas von einer ePrivacy-Verordnung, wenn diese nicht bis in die letzte Feinheit konsequent umgesetzt und verfolgt wird. Grundsätzlich verfolgt man hiermit ja nun auch die Zielsetzung, dem “Nutzer” etwas Gutes zu tun.

    Lese ich mir die aktuelle Fassung der geplanten Verordnung gerade einmal durch, wird infolge dieser dann die Nutzung vieler multimedialer Inhalte zukünftig dahinschmelzen und nicht mehr in bekannter Weise möglich sein.
    Youtube, ja auch Facebook (z.B. Facebook-Pixel), manch herrliches Affiliate-Theme oder Plugin wird dann verschwinden oder muss zeitnah angepasst werden. Interessant wäre vielleicht schon jetzt einmal zu hören, was die Plugin- und Theme-Entwickler hierzu bereits planen.

    Nutzerdaten, die beim Cookie-Tracking der meisten Affiliate-Netzwerke verwendet werden, dürfen dann nur noch erhoben werden, wenn der Webseitenbesucher explizit seine ausdrückliche Einwilligung dafür gegeben hat.

    Unsere allseits bekannten Popups mit dem Inhalt “Mit dem Besuch dieser Website akzeptieren sie die Verwendung von Cookies” und einem OK-Button werden durch die neue Richtlinie wohl nicht mehr zu sehen sein, da nicht mehr ausreichend.

    Hält man sich an diese neue E-Privacy-Richtlinie, werden gerade kleine Nischenseiten-Betreiber einen erheblichen Aufwand zur Anpassung ihrer Nischenseiten erleben dürfen …oder aussteigen.

    Zur Nutzung der Amazon-Grafiken auf dem eigenen Rechner ergibt sich aber die ergänzende Frage: Amazon duldet doch nur, dass man eine begrenzte und überschaubare Anzahl an Grafiken speichert. Wie wird man dies zukünftig angehen?

    Ich hoffe sehr, dass sehr zeitnah in diesem Jahr die bekannten Marketingtools angepasst werden und vielleicht im Rahmen einer Pseudonymisierung die Nutzung weiterhin so gestaltet wird, dass keine rechtlichen Bedenken entstehen. Denn grundsätzlich ist die “neue” Datenschutzverordnung für uns Verbraucher gemacht worden. Und das sind wir alle…und nicht vergessen: Keine Panikmache betreiben, vielleicht kommt alles anders als man denkt.
    Ich könnte mir vorstellen, dass an der Einwilligungserfordernis noch etwas gefeilt wird, aber das ist nur eine Spekulation meinerseits.

    Ob`s dem Nutzer nutzt….?

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    • Was hier oft nicht bedacht wird ist, dass auch Unternehmen Rechte haben. Das Recht auf freie Berufsausübung steht im Grundgesetz. Eine einseitige Einschränkung ist deshalb nicht möglich.

      Deshalb hat das DS-GVO ja auch eine Interessens-Abwägung integriert. Die Interessen der Nutzer stehen nicht pauschal über den Interessen von Unternehmen. Es muss im Einzelfall abgewogen werden, was schwerer wiegt.

      Deshalb gehe ich davon aus, dass die ePrivacy-Verordnung nicht in der Form kommt, wie sie aktuell vorliegt. Sonst wäre sie längst beschlossen.

      Abwarten und Tee trinken.

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  8. Erst die DSGVO, dann E-Privacy … so wichtig einige Punkte darin sind, so aufwendig und kostenintensiv ist die Umsetzung, besonders für kleine Händler bzw. Unternehmer.

    Ich kann nur hoffen, dass die Politik noch etwas nachbessert, aber darauf verlassen sollte man sich als Unternehmer nicht.

    Wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahre ansieht und diese Entwicklung so weiter geht, dann bedeutet Onlinehandel bzw. Unternehmertum bald 90% Jura und 10% Wirtschaft.

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  9. Man denke an Fonts, Scripte, Analyse-Systeme, Videos, APIs etc. die seit Jahren ganz normal genutzt werden. Vollkommen lächerlich, dass jetzt alles so nicht mehr zulassen zu wollen. Allein die Tatsache, dass jeder Youtube-Videos etc. einbindet, zeigt ja schon, wie absurd es wäre, würde alles was von extern kommt, gleich zum Problem werden. Dahin geht doch das Internet… das eben nicht mehr alles auf dem eigenen Server liegt.

    Viel richtiger wäre es doch Grundsätze zu schaffen, damit US-Firmen wie Google eben nicht mehr einfach alles sammeln dürfen. Keine Videos einbinden ist doch nicht die Lösung. Genau so wenig übrigens wie schwachsinnige, nervige Cookie-Banner, die inzwischen vom AdBlocker blockiert werden, weil es die Nutzer wieder mehr nervt als informiert. Und den Großteil eh nicht juckt bzw. sie sich lieber passende Werbung ansehen, als Kochtöpfe neben dem Let’s Play.

    Aber ich galube da auch nicht an Besserung. Wir haben ja unsere Regierung und Digitalisierung haben sie im “Neuland” schon die letzten Jahre nicht ernstgenommen oder gebacken gekriegt. Wird jetzt wieder viele Jahre so laufen und irgendwann ist Deutschland international dann Steinzeitland, wenn es um das Internet geht. Wir befinden uns auf dem besten Weg.

    Antworten
  10. Die technische Umsetzung ist nicht das grösste Problem, was ich sehe. Man muss den Nutzer dazu bringen, freiwillig zuzustimmen, dass er Werbung sehen will, wenn dafür Cookies genutzt werden. Das Internetangebot, soweit es kostenlos angeboten wird, muss auch dann bereit gestellt werden, wenn der Nutzer keinen Cookies zustimmt. Keine Werbung, keine Einnahmen, und wenn man kostenpflichtige Abos für Inhalte anbietet, haben es Nischenseiten schwer, denn hier muss man schon etwas bieten können.

    Antworten
    • Ja, das finde ich auch problematisch. Man muss den Besuchern im Zweifel die eigene Website komplett kostenlos zur Verfügung stellen, wenn er die Cookies alle ablehnt. Diese Verordnung bzw. die DS-GVO zwingt einen also dazu kostenlos zu arbeiten, wenn der Kunde das so möchte. Hier sehe ich schon eine Benachteiligung der Website-Betreiber.

      Da muss man einfach nach anderen Einnahmequellen Ausschau halten, die nicht Cookie-basiert sind.

      Antworten
  11. Hallo Peer, vielen Dank für deinen super Beitrag. Wie sieht es mit deinem angedachten Projekt ganz ohne Tracking aus? Den Ansatz finde ich super spannend. Beste Grüße Sebastian

    Antworten
    • Das ist in Planung. Aktuell ist gerade sehr viel zu tun, aber das möchte ich auf jeden Fall umsetzen und dann hier darüber berichten.

      Antworten
  12. Hallo Peer, Danke für die lehrreichen Infos. Als Neuling im Affiliate mache ich mir natürlich über rechtliche Dinge auch sehr viele Gedanken. Da ich gerade meine erste Seite aufbaue habe ich mir über das Problem der von Amazon zur Verfügung gestellten Produkt Bilder mit dem jeweiligen Affiliate Link auch schon den Kopf zerbrochen. Ich weise meine Besucher durch das Bild title-Attribut darauf hin, dass es sich um einen Affiliate Link handelt. Ob das in Zukunft reicht wird sich zeigen. Viele Grüße Ricardo

    Antworten
  13. Hallo,
    danke erstmal für den tollen Artikel. Meine Frage: Wenn ich auf Entwicklertools gehe und dann unter “Netzwerke” sehe, dass mein Newsletter-Anbieter auf Daten zugreift (trackt), langt es ja, wenn ich dies in der Datenschutzverordnung ausführlich beschreibe. Dann muss ich diesen Dienst ja nicht entfernen oder? Sonst kann ich ja meine Besucher nicht mehr analysieren. Ist das richtig so?
    Grüße, Erik

    Antworten
    • Das ist die Frage, die sich dabei immer stellt. Es gibt hier verschiedene Ansichten und endgültig wird das wohl irgendwann mal vor Gericht geklärt.

      Viele setzen solche Analyse-Tools unter Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ein. Damit wird das berechtigte Interesse des Anbieters über das Interesse des Nutzers gestellt. Ob das Anwälte und Richter am Ende auch so sehen, weiß derzeit niemand.

      Ich nutze mit dieser Begründung Google Analytics auf meinen Blogs, aber biete auch ein Opt-Out an, was allgemein als notwendig betrachtet wird.

      Aber wie das bei deinem Tool ist, kann ich nicht sagen. Und da will und darf ich auch keine Beratung geben.

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