7 rechtliche Fallstricke im Social Web

Das Potential des Social Webs wurde mittlerweile von einem Großteil der Unternehmen und Selbstständigen erkannt.

Kommunikation, Service, Kundenpflege, Markenaufbau, Vertriebs-Aktionen und viele weitere Möglichkeiten bieten populäre Plattformen wie Facebook, Twitter, Google+ und Co..

Allerdings bringt das Social Web auch Risiken mit sich. In diesem Artikel stelle ich 7 rechtliche Fallstricke im Social Web vor.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

7 rechtliche Fallstricke im Social Web

Die folgenden Fallstricke sollen zeigen, dass es sich beim Social Web nicht um eine rechtsfreie Zone handelt.

Im Gegenteil, durch die oft spontane und ungefilterte Kommunikation im Social Web steigt teilweise das rechtliche Risiko deutlich. Man muss sich nur mal überlegen, wie viel Aufwand in die Erstellung von Firmenseiten oder Print-Broschüren fließt und wie schnell im Gegensatz dazu etwas auf Facebook veröffentlicht ist.

Aber auch die Interaktionsmöglichkeiten der Nutzer tragen dazu bei, dass man die rechtlichen Aspekte nicht vernachlässigen darf.

Urheberrecht
Der klassische Fall der unerlaubten Verwendung von Fotos, Videos und anderen Medien trifft genauso im Social Web zu. Deshalb sollte man auf jeden Fall sicherstellen, dass man für die veröffentlichten Inhalte die Urheberrechte besitzt oder die Erlaubnis bei den Urhebern einholt.

Manchmal ist dies aber gar nicht so einfach, da man z.B. mit einem selbst geschossenen Foto nicht automatisch alles machen darf. Sind darauf Personen deutlich zu erkennen, muss z.B. deren Einwilligung eingeholt werden.

Ich habe selbst mal erlebt, als ich noch angestellt war, dass Fotos für Produkte verwendet wurden, die aber nur für einen bestimmten geografischen Raum lizenziert waren. Das wurde teuer und ähnlich kann dies natürlich auch im Netz passieren.

Es sollten im Unternehmen ganz klare Regeln festgelegt werden, was online veröffentlicht werden darf und was nicht.

Datenschutz
Dies ist ein wunder Punkt im Social Web. Nimmt man es ganz streng, dürfte man die nicht-deutschen Social Networks gar nicht beruflich nutzen. Facebook steht sehr stark in der Kritik, da es die Daten seiner Nutzer intensiv sammelt und sogar an Werbeunternehmen weitergibt.

Dies geschieht aber auch durch die auf der eigenen Website einbaubaren Plugins der Social Networks, sogar schon beim Betreten einer Website, die so ein Plugin enthält.

Aber auch die anderen Netzwerke sammeln mehr Daten, als es vielen Datenschützern gefällt.

Generell sollte man zumindest eine Datenschutzerklärung erstellen und darauf hinweisen, welche Daten man ggf. selber erfasst.

Kennzeichnungspflichten
Auch im Social Web ist ein Impressum Pflicht, falls man grundsätzlich der Kennzeichnungspflicht unterliegt. Als Unternehmen oder Selbständiger ist das keine Frage.

Ich werden demnächst einen Artikel veröffentlichen, der erklärt, wie man in Facebook, Google+, Twitter und Co. der Impressumspflicht nachkommen kann.

Bis dahin findet man in diesem Artikel schon einige sehr gute Tipps.

Wettbewerbsrecht
Hierbei handelt es sich um ein weites Feld, welches ich hier nur anreißen kann.

Unlautere Wettbewerbsmaßnahmen sind natürlich auch im Social Web verboten. Wer konkrete Marketing-Maßnahmen im Social Web durchführt, sollte bei der Planung die rechtlichen Aspekte anwaltlich klären lassen.

Aber z.B. auch Mitarbeiterakquise muss im Social Web den geltenden Regelungen entsprechend erfolgen.

Am Ende des Artikel gibt es eine Buchempfehlung, die ich unter anderem zu diesem Thema sehr empfehlen kann.

Markenrecht
Markenrechte zu verletzten ist auch im Social Web möglich. Das Problem liegt hier aber vor allem darin, wie man überhaupt im Vorfeld erkennen kann, dass eine Formulierung eine Marke ist oder nicht.

Generell gelten deshalb die selben Vorsorge-Maßnahmen wie auch auf der eigenen Firmenwebsite. Eine Mitarbeiter-Policy sollte zudem dafür sorgen, dass die Mitarbeiter wissen welche Begriffe Sie über die normale Sprache hinaus verwenden dürfen und welche nicht.

Solange man in normalem Deutsch schreibt und keine Konkurrenten-Namen oder kreativen Formulierungen verwendet, sollte man aber eigentlich relativ sicher sein.

Persönlichkeitsrechte
Auch hier gilt es sich an gewisse Grundregeln zu halten.

Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten sollte einem vernünftigen Selbständigen eigentlich nicht passieren.

Kommt es allerdings durch einen Nutzer zu so einer Verletzung, sollte man bei Kenntnisname reagieren, die entsprechenden Inhalte löschen und die Löschung auch begründen. Sonst kann es leicht zu einem sogenannten Shitstorm der Nutzer kommen.

Verstöße der User
Stichwort Nutzer. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Inhalterstellung für Nutzer im Social Web, kann man als Unternehmen oder Selbständiger auch für Verstöße der Nutzer verantwortlich gemacht werden.

Es gab schon ein Urteil gegen einen Fansite-Betreiber, der die Urheberrechtsverletzung eines Nutzer in einem Kommentar auf der Fanseite nicht bemerkt, aber auch nach Hinweis darauf nicht beseitigt hat.

Hier ist man aber insofern auf der sicheren Seite, als dass man in der Regel erst nach Kenntnisname handeln muss. Deshalb empfiehlt es sich z.B. nicht, in sein Impressum zu schreiben, dass alle Fanseiten-Kommentare geprüft werden. Hier ist Unwissenheit erstmal besser. 🙂

Wie viel Risiko steckt im Social Web?

Eigentlich gibt es im Social Web nicht viel mehr Risiko, als das beim Betreiben einer normalen Website der Fall ist.

Das Problem liegt zum einen darin, dass viele Unternehmen nicht wissen, welche rechtlichen Pflichten sie im Social Web haben und dass es zum anderen teilweise eine unklare Gesetzeslage gibt und sich Politiker und Datenschützer um bestimmte Dinge streiten.

Zudem sorgen die Leser und ihre Beiträge für ein gewisses Risiko. Alles in allem kann man dies aber recht gut abfedern und das rechtliche Risiko zumindest minimieren, wenn auch nicht komplett beseitigen. Aber das ist im Web ja eigentlich in keinem Fall möglich. Ein Restrisiko bleibt immer.

Social Media Marketing & Recht

Für alle, die beruflich im Social Web unterwegs sind, habe ich eine Buchempfehlung.

Das Buch Social Media Marketing & Recht habe ich bereits ausführlich besprochen.

Darin finden sich auf rund 550 Seiten ausführliche Informationen und Praxisempfehlungen für alle rechtlichen Bereiche, die für das Social Web von Bedeutung sind.

So z.B. zum Urheberrecht, zu Lizenzen, zum Marken- und Wettbewerbsrecht und vielem mehr. Auch die eigene Nutzung von Abmahnungen oder die Abwehr derselben wird dort thematisiert.

Weitere aktuelle rechtliche Herausforderungen für Websitebetreiber finden sich in diesem Interview.

Umfrage

Wurdet ihr schon mal wegen eines rechtlichen Verstoßes auf eurer Website oder in euren sozialen Profilen abgemahnt?

Wurdet ihr schon mal geschäftlich abgemahnt?

  • Nein, bisher nicht. (72%, 391 Stimmen)
  • Ja, wegen einer Urheberrechtsverletzung. (13%, 71 Stimmen)
  • Ja, wegen einer Wettbewerbsrechtsverletzung. (7%, 38 Stimmen)
  • Ja, wegen einer Markenrechtsverletzung. (6%, 35 Stimmen)
  • Ja, wegen der Verletzung in einem anderen Rechtsgebiet. (4%, 23 Stimmen)
  • Ja, wegen einer Jugendschutzrechtsverletzung. (1%, 6 Stimmen)

Teilnehmerzahl: 541 (max. 5 Stimmen)

Peer Wandiger

5 Gedanken zu „7 rechtliche Fallstricke im Social Web“

  1. Ich frage mich an dieser Stelle, in welchem Zeitraum man als Seitenbetreiber angemessen reagieren muss? Und was ist wenn man als Einzelunternehmer zum Beispiel durch Krankheit verhindert ist, darauf schnell zu reagieren? Ich denke nicht jeder hat für solche Fälle einen Vertreter mit all den administrativen Rechten und Wissen.

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  2. Prima zusammenstellung. Grade Urheberrechtsthemen scheinen für viele Menschen ein riesiges Problem zu sein. Vermutlich liegt das einfach an dem falschen Gedanken das alles was im Netz zu finden ist auch benutzt werden kann.
    Cheers,

    –jan

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  3. Sehr interessanter Beitrag, dadurch kann man wieder schön mal sehen wo man selbst noch an seiner Webseite nachbessern kann.
    Weiter so freue mich über weitere super Artikel.

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  4. @Joaquin,

    Ein genauen feste gelegten zeitliche Obergrenze (z.B innerhalb von 48 Stunden) gibt es nicht.

    Aber jeder der so was geschäftlich nutzt muss in regelmäßige Abstände dies nach prüfen und falls nötig schnell reagieren.

    Dies gilt auch für Einzelunternehmen während Urlaub oder Krankheiten.

    Wer 2 Wochen in Urlaub ist und sich nicht darum kümmert kann schnell viele Probleme bekommen.

    Zwar ist keiner verpflichtet jeden Tag zu kontrollieren, aber man sollte schon mindestens 2 mal pro Woche dies prüfen. Wer vielleicht ein Thema hat bei der viele eher Probleme auftauchen können (z.B über Internet Themen) und schon einmal eine Hinterlassenschaft von ein Nutzer hatte wo eine Anleitung oder Link zu ein nicht ganz rechstkonforme Download Möglichkeit hatte, der muss dann schon recht häufig prüfen ob so was ähnliches nicht wieder vorkommt

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  5. Oh ja, ein leidiges Thema. Durfte auch schon Erfahrungen zum Thema Markenrechtsverletzung sammeln als mich jemand bzgl. einer Domain verklagt hatte.
    Im Endeffekt dann doch Recht behalten aber die Kosten und der Aufwand können einen ganz schön Nerven kosten….

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