Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige im Netz – Interview

Wie einige sicher wissen, habe ich vor kurzem meine erste Abmahnung bekommen und die war richtig teuer.

Wenn sich so etwas häuft, kann das schnell Existenzgefährdend werden. Deshalb habe ich mich nach einer passenden Versicherung umgeschaut und bin fündig geworden.

In einem Interview mit Exali-Geschäftsführer Ralph Günther geht es um Risiken im Internet und welche Möglichkeiten es gibt, sich dagegen abzusichern.

1. Guten Tag Herr Günther. Bitte stellen Sie sich meinen Lesern vor.

Sehr gerne. Ich bin 39 Jahre alt und von Beruf Fachwirt für Finanzberatung. Aufgewachsen bin ich in der Nähe von Ingolstadt, seit 1996 lebe und arbeite ich in der schönen Fuggerstadt Augsburg.

Bevor ich 2008 mein eigenes Unternehmen gegründet habe, war ich über 10 Jahre selbständig als Einzelunternehmer tätig, wie viele Ihrer Leser. Ich kenne daher die Nöte und Fragestellungen von Freiberuflern und Selbständigen sehr gut. Mittlerweile betrachte ich natürlich viele Dinge auch durch meine “Brille” als Unternehmer mit einigen Angestellten.

2. Sie sind Gründer und Geschäftsführer von exali. Was bietet exali an?

Die exali GmbH bietet über ihr Online-Portal www.exali.de spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende und Consultants. Dabei steht bei uns die Absicherung von Schäden in Form von finanziellen Nachteilen Dritter – so genannte Vermögensschäden – im Fokus. Also Schäden, die aus der freiberuflichen Tätigkeit resultieren, beispielsweise beim Auftraggeber.

Das Besondere bei exali ist sicherlich, dass der Versicherungsschutz direkt online beantragt werden kann. Doch damit nicht genug: Bei uns gibt es auch den Versicherungsschein und alle weiteren Dokumente ohne Wartezeiten im EV-SSL geschützten Kundenbereich zum Download.

Dabei bedeutet “online” für uns nicht den Verzicht auf Service, sondern mehr Zeit, uns auf das wirklich Wichtige zu konzentrieren: die Beantwortung der Fragen von Kunden und die individuelle Unterstützung in der Schadenabwicklung.

3. Wie wichtig sind heutzutage Haftpflicht-Versicherungen für die IT-, Medien- und Internet-Branche?

Sicherlich kann ich die Frage nur aus meiner subjektiven Sicht beantworten. Und da ist die Antwort klar – sehr wichtig! Es gibt natürlich auch ein paar objektive Argumente, auf die ich meine Antwort stütze:

In unserer durch das Internet dominierten Informationsgesellschaft, entstehen im IT- und Medienbereich immer neue Tätigkeitsfelder. Sei es die App Entwicklung, Social Media Marketing oder Web 3.0.

Die Kehrseite der Medaille: Oft begibt sich der IT-Experte oder Webworker in seiner Arbeit auf “dünnes Eis”. Denn es gibt wenig Erfahrungswerte in diesen neuen Bereichen. Beispiele von Fails bei Social Media Kampagnen belegen das plastisch. Und wenn der “Shitstorm” vorbei ist, beginnt die Suche nach dem Verantwortlichen.

Auch die professionelle Nutzung von YouTube, Facebook, Twitter & Co birgt viele rechtliche Fallstricke. Die Themen Datenschutz, sowie Verstöße gegen das Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrecht werden daher nicht nur in den Communities heiß diskutiert. Doch in vielen Fällen muss man feststellen, dass die Rechtsprechung den Entwicklungen der Medienlandschaft und der modernen Informationsgesellschaft hinterher hinkt. Es ist daher leichter gesagt als getan, “alles richtig zu machen”. Denn welche Kampagnen im Social Web noch rechtlich zulässig sind und wo der Bogen überspannt wird, darüber sind sich oft nicht einmal die Juristen einig.

Und denken wir auch an diejenigen, die aus den rechtlichen Grauzonen und der Unwissenheit Kapital schlagen. Der “Abmahnwahn” im Internet belegt das eindrücklich.

4. Ich habe selber vor einer Weile eine Abmahnung wegen eines Bildes in meinem Blog bekommen. Kann man sich dagegen denn überhaupt versichern?

Ja, mit einer zeitgemäßen Berufshaftpflicht – im speziellen z.B. einer Media-Haftpflicht – kann man sich gegen solche Abmahnungen versichern.

Besser gesagt, man kann Schäden aufgrund von Rechtsverletzungen wie Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenrecht, Lizenzrecht, Persönlichkeitsrecht oder Wettbewerbsrecht und daraus resultierende Abmahnungen versichern.

Eingeschlossen sind dabei im Übrigen auch Ansprüche wegen der Veröffentlichung von Inhalten für eigene Produkte oder Dienstleistungen (so genanntes Veröffentlichungsrisiko) – zum Beispiel auf eigenen Webseiten bzw. Portalen.

“Versichern” hat in diesem Kontext übrigens zwei wichtige Bedeutungen:

1. Schadenersatz: Der Versicherer befriedigt berechtigte Ansprüche des Dritten, d.h. er zahlt Schadenersatz.

2. Passiver Rechtsschutz: Der Versicherer wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab – wie rechtswidrige Abmahnungen und übernimmt dafür die anfallenden Kosten (etwa für den Anwalt, etc.).

5. Welche Möglichkeiten der Versicherung gegen Abmahnungen gibt es für private Blogger? Ist dies für Hobby-Blogger bezahlbar?

Eine Media-Haftpflicht kann selbstverständlich auch der Hobby-Blogger abschließen. Die Kosten belaufen sich dabei auf ca. 340,00 EURO im Jahr. Wer mit dem Bloggen kein Geld verdient, für den ist dieser Jahresbeitrag sicherlich kein Pappenstiel. Auf der anderen Seite ist es für den Non-Profit-Blogger natürlich wichtig, dass durch das Hobby nicht plötzlich die Existenz gefährdet wird.

Letztes Jahr haben ein paar bekannte Blogger – wie etwa Urgestein Oliver Stör – das Handtuch geschmissen, als Ihnen nach diversen Abmahnungen das Risiko zu hoch wurde. Mit der Media-Haftpflicht wird dieses Risiko zumindest kalkulierbar.

6. Sind auch Bilder-Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstöße etc. versichert, die vor dem Versicherungsabschluss im eigenen Blog/Website veröffentlicht wurden?

Da kann ich nur sagen, das kommt darauf an. Und zwar darauf, wie der jeweilige Berufshaftpflichtversicherer den Eintritt des Versicherungsfalls definiert. Verwendet er – wie in den exali.de-Versicherungen – die sogenannte Schadenereignistheorie, sind alle Schäden, die während der Versicherungslaufzeit eintreten, versichert. Damit können auch Rechtsverletzungen versichert sein, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden.

Allerdings ist das Schadenereignis bei einer Bild- oder Urheberrechtsverletzung meist der widerrechtliche Upload des geschützten Werkes, da ab diesem ein Dritter – nämlich der Rechteinhaber – geschädigt wird. Sollte der Upload vor Versicherungsbeginn stattgefunden haben, ist eine Abmahnung daher in der Regel nicht abgesichert, auch wenn die Schadenereignistheorie angewendet wird.

Deshalb ist es für Freelancer sehr wichtig, sich schon zu Beginn der freiberuflichen Tätigkeit zu versichern. Natürlich gibt es hier auch Ausnahmen: Über eine Rückwärtsversicherung bieten wir je nach Produkt auch Versicherungsschutz für Fälle an, bei denen die Rechtsverletzung je nach Konstellation 6 bis 12 Monate vor Versicherungsbeginn liegt.


7. Sind auch Arbeiten für Kunden, z.B. als Webdesigner, versichert?

Selbstverständlich. Mit unserer Media-Haftpflicht ist ein sehr breites Spektrum an Medientätigkeiten als Freiberufler, Selbständiger oder Agentur für Kunden versichert.

Das geht allgemein von Tätigkeiten als Webentwickler und Webdesigner, Grafiker, Texter, über den Berater und Consultant, SEO- und SEM-Experten bis hin zum Social Media Marketer.

Ebenso versichern wir natürlich das gesamte Tätigkeitsspektrum von Werbeagenturen und Internetagenturen.


8. Übernimmt die Versicherung die kompletten Abmahnungskosten oder gibt es eine Selbstbeteiligung?

Ja, der Versicherer ersetzt die Abmahnkosten. Zudem ersetzt er die notwendigen Kosten für die Abwehr einer einstweiligen Verfügung, Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen den Versicherungsnehmer.

Darüber hinaus ersetzt der Versicherer auch die notwendigen Kosten eines Verfahrens, mit dem gegen eine gerichtliche Vorladung des Versicherungsnehmers vorgegangen wird – soweit die Vorladung im Zusammenhang mit einem versicherten Haftpflichtanspruch steht.

Als Kosten gelten übrigens Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten.

Neben diesen Kosten zahlt der Versicherer natürlich den berechtigten Schadenersatz. Sind im Schadenersatz auch die Kosten für eine Lizenzgebühr enthalten, kann es im Einzelfall zu Kürzungen der Schadenersatzleistung kommen. Z.B. wenn die Lizenz vom Versicherungsnehmer weiter genutzt wird. Versicherungstechnisch sind das sogenannte „sowieso Kosten“ – sprich Kosten, die bei einer rechtmäßigen Nutzung bzw. weiteren Nutzung sowieso angefallen wären.

Eine Selbstbeteiligung ist natürlich üblich. Bei Freiberuflern und kleinen Agenturen liegt diese in der Regel bei 500,00 EUR pro Schadenfall.


9. Welchen weiteren Versicherungsschutz bieten Ihre Versicherungsangebote?

Einfach gesprochen schützen unsere Berufshaftpflichtversicherungen vor allen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Selbständige oder Freiberufler durch seine Tätigkeit einem Dritten zufügt.

Diese kann ich natürlich nicht alle aufzählen. Ich gebe Ihren Lesern aber gerne ein paar Beispiele für versicherte Schäden: Programmierfehler, Datenverlust, Weitergabe virenbehafteter Dateien, fehlerhafte Beratung, Fehler in der Druckvorstufe, Überschreitung von Deadlines, Ausfälle im Webshop eines Kunden. Versichert sind auch – sofern vorhanden – alle eigenen Mitarbeiter sowie die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer.

Darüber hinaus sind durch die Büro- und Betriebshaftpflicht z.B. Schäden an gemieteten Büroräumlichkeiten, auf Dienstreisen, durch die Teilnahme an Messen und Ausstellungen oder Tätigkeitsschäden an fremden Sachen versichert.

Als Besonderheit sind bei uns auch die vertragliche Haftung und bestimmte Eigenschäden wie der Rücktritt des Auftraggebers vom Werkvertrag oder Druckeigenschäden versicherbar. Auch ein weltweiter Versicherungsschutz ist bei uns kein Problem.


10. Was hat es mit dem Haftpflicht-Siegel auf sich?

Mit dem von uns 2009 entwickelten Haftpflicht-Siegel wollen wir Selbständige dafür sensibilisieren, sich vorbeugend mit dem Thema Haftung zu beschäftigen.

Das Haftpflicht-Siegel kann als Web 2.0 Anwendung per HTML-Code auf die eigene Webseite und andere Profilseiten eingebunden werden. Damit verfolgen wir einen ähnlichen Transparenz-Ansatz wie die vom Gesetzgeber 2010 eingeführte Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (kurz DL-InfoV.

Der Nutzen: Mit dem Haftpflicht-Siegel können unsere User ihren potentiellen Auftraggebern und Kunden bereits vor Beauftragung umfangreiche Infos zu ihrer branchenspezifischen Berufshaftpflicht geben. Denn durch einen Klick auf das Siegel wird eine Infoseite zum jeweiligen Vertrag angezeigt. Sie beinhaltet z.B. Angaben zu den Versicherungssummen, zum Versicherer und Versicherungsumfang und zum räumlichen Geltungsbereich des Vertrages. Das schafft Vertrauen.

Mehr als 600 der exali-Versicherten verwenden das Haftpflicht-Siegel bereits im Eigenmarketing. Um dies weiter zu unterstützen haben wir mittlerweile auch die Möglichkeit geschaffen, die dynamisch generierten Infoseiten zu jedem Siegel weiter zu individualisieren. Neben dem eigenen Logo oder Foto können Social-Media-Profile, z.B. von freelancermap, grafiker.de, XING, Facebook, Twitter oder Google+, eingebunden werden.

Zudem können die eigene Firmendescription und relevante Tags eingetragen werden. Letzteres trägt nicht zuletzt zu besseren Rankings der Profilseite in den Suchergebnissen bei – SEO-technisch ein wichtiger Punkt.


Danke Herr Günther

für ihre ausführlichen Antworten.

Peer Wandiger

27 Gedanken zu „Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige im Netz – Interview“

  1. Absolut erstklassiger Tarif und zudem wirklich günstig. So bleiben die Kosten überschaubar und das immer mitlaufende Risiko hoher Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen entfällt. Meiner Meinung nach ein Muss für jeden Selbstständigen. Werde die Versicherung selbst auch abschließen. @Peer: Super Interview und Thema, besten Dank! Matthias

  2. Sehr interessant!
    Mich würde interessieren, wie es sich mit weltweiten Risiken verhält – das Internet ist ja nicht auf deutsches Recht begrenzt und gerade Urheberrecht, Markenrecht, etc. sind ja auch weltweit sehr unterschiedlich.
    Gibt es da auch eine Versicherungsmöglichkeit?

  3. Hört sich alles gut an,
    jetzt soll sich nur noch hier mal jemand mit ein paar konkreten Fällen melden und beschreiben wie es gelaufen ist. Wenn sich das auch gut anhört, dann frage ich, wo muss ich unterschreiben?

    Wie komme ich denn auf die 340.- €? Auf der Homepage war der billigste Tarif den ich gefunden habe 380,80 € und mit Steuern 453,15 €

    Wie gesagt, grundsätzlich gerne, aber ich hätte noch ein paar persönliche Erfahrungen gesehen.

    Gruß

    Marc

  4. Hi @Marc,

    hier kannst du ein paar Referenzen einsehen: http://www.exali.de/Ueber-exali/Referenzen/zu-exali,100385.php Außerdem hat exali ein Facebook Profil: https://www.facebook.com/exali.de (inkl. Scahdenfälle) und einen Twitter Account: twitter.com/exali Sieht alles sauber aus, aber kannst hier ja selbst mal recherchieren.

    Ich bin seit eh und je zufrieden – mein Tipp: Einfach mal anrufen und beraten lassen. Da hast du auch nach dem persönlichen Gespräch keine Power-Vertriebler an dir kleben, die nur nerven. Lohnt sich wirklich.

    Beste Grüße

    alphadesigns

  5. Vorweg herzlichen Dank für Euer Feedback!

    @Achim: Ich hoffe ich habe die Frage richtig interpretiert.
    Wenn die weltweite Deckung eingeschlossen wird, umfasst der weltweite Versicherungsschutz auch Rechtsverletzungen (Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Markenrechten, Wettbewerbsrechten, Lizenzrechten).

    Umfasst sind auch Ansprüche wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen sowie der Übermittlung von Viren, Würmern und Trojanern und Ansprüche wegen der Veröffentlichung von Inhalten für eigene Produkte oder Dienstleistungen.

    @Marc: Ich will hier nicht zu werblich schreiben. Persönliche Erfahrungen findest Du auf unserer Webseite unter Über exali -> Referenzen

    Die 340,00 EUR beziehen sich auf die Absicherung von Vermögensschäden bis 250.000,00 EUR (für einen Existenzgründer). Kleiner Hinweis: In der Tarifübersicht gibt es auch den Link “oder zum Bausteinrechner wechseln”. Dort kannst Du die Vermögensschadenhaftpflicht auch separat auswählen.

  6. Super-interessant! Ich habe immer gedacht, keine Versicherung würde die Kosten einer Abmahnung übernehmen. Werde mich nun mal eingehender mit der Berufshaftpflicht befassen.

  7. Als Betreiber von Blogs und Diskussionsforen muss man stark aufpassen, was man als Kommentare zulässt und veröffentlicht – insbesondere wenn es um den Verdacht von Betrug geht.

    Den Bericht fand ich sehr interessant – ich würde es aber begrüßen, wenn auch noch andere Versicherungsanbieter zu Wort kommen würden. Dann würde der Unterton der Eigenwerbung und Subjektivität ein bißchen weichen…

  8. Hört sich gut an, _aber_ …..

    …500 Euro Selbstbeteiligung? Da ist es doch billiger wenn ich die Abmahnung einfach bezahle oder?
    Ich meine, was kostet so eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverzletzung eines Bildes bspw.?

    Bekomme ich ein Jahr lang keine Abmahnung, lege ich die 340 Euro einfach auf ein Konto, aus dem ich zukünftige Abmahnungen bezahle.

    Den Jahresbetrag finde ich in Ordnung, aber die Relation zur Selbstbeteiligung scheint mir übertrieben. Wenn ich mir jetzt mal den Schaden durch Urheberrechtsverletzung nehme, diesen beispielhaft auf 5.000 € taxiere, bin ich bei einer Abmahngebühr von ca. 390 €. (Quelle: http://anwalt-im-netz.de/kanzlei/downloads/ggwertliste.pdf)

    Mit der Versicherung, bin ich bei der gleichen Abmahnung bei 340 (Jahresgebühr) + 500 (Selbstbeteiligung) = 840 €
    Hallo?

    Mich würde mal interessieren was Ihr dazu meint.

  9. Meine Abmahnung hat 2.000 Euro gekostet (Anwaltskosten plus Schadensersatz für den Fotografen) und soweit ich das im Web lesen konnte, ist das eher die Normalität, wenn man als Selbtändiger wegen sowas abgemahnt wird. Es hängt auch von der Dauer ab, die man z.B. ein Bild unerlaubt genutzt hat.

    Für mich lohnt sich diese Versicherung also schon bei einer Abmahnung im Jahr.

  10. Ganz billig ist die Versicherung wirklich nicht, aber ich denke auch mit der Selbstbeteiligung relativiert sich das ganze. Vorallem hat man auch die Sicherheit und muss nicht ständig mit der Angst im Nacken irgendwelches Bildmaterial nutzen, bei dem man nicht genau weiß, darf ich oder nicht …

    Ich werde mir das ganze wohl noch überlegen.

  11. Hört sich wirklich interessant an. Und eigentlich ist der Preis auch wirklich günstig. Nur über die Selbstbeteiligung von 500€ mache ich mir Gedanken. Wenn es um Druckfehler oder Ausfall von Onlineshops etc. geht kann man sich sicherlich glücklich schätzen zusätzlich zum Versicherungsbeitrag nur 500€ zahlen zu müssen, wenn es aber um einfache Abmahnungen geht könnte da schon eine ganze Menge zusammen kommen. Schließlich gilt die Selbstbeteiligung pro Schadensfall (bzw. in dem Fall Abmahnung). Natürlich sollte auch eine Versicherung keinen Freibrief darstellen jetzt einfach nicht mehr darauf zu achten was man für Bildmaterial in seinem Blog verwendet, ich würde aber bei einer niedrigeren Selbstbeteiligung bei Abmahnungen zumindest wirklich deutlich ruhiger schlafen können. So muss ich mir nochmal genauer überlegen, für was genau ich die Versicherung denn nutzen möchte.

  12. Ja das Thema Berufshaftpflichtversicherung schiebe ich auch schon lange vor mir her. Sollte man sich wohl wirklich mal Gedanken drüber machen. Gerade bei den ganzen Abmahnanwälten da draußen. So eine 2.000 Euro Abmahnung würde schon weh tun. Aber 340 € im Jahr für eine Versicherung mit 500 € Selbstbeteleigung ist auch nicht ohne. Auf jeden Fall gut zu wissen, dass es Versicherungen speziell für solche Fälle gibt. Werd’s mir mal durch den Kopf gehen lassen.

  13. @ Ben
    Das kann ich nicht nachvollziehen. Meine Versicherung gibt es immer noch zum selben Preis.

    Wichtig ist, dass man den Link “oder zum Bausteinrechner wechseln” anklickt, da man dort noch mehr einstellen kann.

    Dann kommt man auch auf den im Artikel genannte Einstiegstarif von 340 Euro.

    Bitte schaut doch erstmal genau nach, bevor ihr einer Firma Abzocke unterstellt.

  14. Peer…. 😀
    soweit wollte ich nicht gehen. Tut mir leid.
    Irgendwas haben die geändert, vorher musste man nicht auf den Bausteinrechner klicken.

    Aber Du hast recht, 340€ sind noch möglich.

    Ich pflüge grade durch die Versicherungsbedingungen, und werd meine Fragen (die gibt’s sicherlich) nochmal hier zur Diskussion stellen.

    PS: Schön, dass Du so aktiv kommentierst!

  15. Also ich musste auch schon letztes Jahr auf den Bausteinrechner gehen. Aber es mag sein, dass Details geändert wurde. Das ist aber auf jeder Firmenwebsite immer wieder mal der Fall.

    PS: Natürlich mache ich das gern. Besonders wenn Fragen auftreten. 🙂

  16. So, bin fertig. Was mir besonders aufgefallen ist (neben der Tatsache, dass auch mit einer Versicherung immer noch gilt: Dummheit kostet)

    1. Die Risiken und Tätigkeiten auf der Website, werden in den Bedingungen nicht explizit aufgeführt. Das wäre für mich ein Grund mir diese nochmals schriftlich bestätigen zu lassen.

    Diese hier: ___________________________________________________________________________________
    Nicht separat aufgeführt! Und daher vom Versicherer bestätigen lassen, sämtliche Risiken für die Berufsbilder
    Webdesigner (http://www.exali.de/media/media-Haftpflicht-light/Webdesigner,5276.php)
    Grafiker und Designer (http://www.exali.de/media/media-Haftpflicht-light/Grafiker-und-Designer,5146.php)
    Text und Content (http://www.exali.de/media/media-Haftpflicht-light/Text-und-Content,5147.php)
    Beratung und Consulting (http://www.exali.de/media/media-Haftpflicht-light/Beratung-und-Consulting,5148.php)
    PR und Onlinemarketing (http://www.exali.de/media/media-Haftpflicht-light/PR-und-Onlinemarketing,5073.php)
    Technik und Infrastruktur (http://www.exali.de/media/media-Haftpflicht-light/Technik-und-Infrastruktur,5605.php)

    Nicht separat aufgeführt! Und daher vom Versicherer bestätigen lassen, die versicherten Tätigkeiten:
    http://www.exali.de/media/media-Haftpflicht-light/Versicherte-Taetigkeitsbereiche,4983.php
    ______________________________________________________________Ende

    2. Weltweite Versicherung lohnt sich wohl nicht, auch bei intensiver Nutzung von Diensten mit Gerichtsstand USA (z.B. Fotostock-Anbieter), da der Selbstbehalt 15.000 € beträgt.
    Außer man wohnt natürlich dort (Urteile und Kosten höher als in DE)

    Meine Notizen umfassen ca. 3 DIN A4 Seiten, die will ich Euch in Gänze ersparen…

  17. So, jetzt habe ich mich doch durchgewühlt und wollte den Vertrag abschließen. Jetzt kommt bei der Antrags-Stellung in Punkt 5 jedoch die Frage, ob man im versicherten Bereich eine Ausbildung hat, was ich ja als vermeintlicher Hobbyblogger nicht habe. Daher wurde der direkte Online-Abschluß erst mal abgelehnt. Bin mal auf den Anruf der Versicherung morgen gespannt, wenn sie das klären wollen. Laut Interview können sich ja schließlich auch Hobby-Blogger versichern.

  18. Genau das richtige. Hab bisher noch nie von einer Medien Haftpflicht gehört. Bin auch sonst gut versichert. Aber eben nicht bei meiner Tätigkeit als Blogger.
    Naja, 340,- (und der Preis ist 2019 geblieben) sind schon OK, sind etwa 28,- im Monat. Da kostet ein Kinobesuch mit Freundin deutlich mehr 🙂

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