DS-GVO Anpassung einer Nischenwebsite – Praxis-Beispiel Schritt 3: Informationspflichten

DS-GVO Anpassung einer Nischenwebsite – Praxis-Beispiel Schritt 3: InformationspflichtenWeiter geht es bei der Umsetzung der neuen Datenschutz-Anforderungen laut der DS-GVO. Diesmal geht es um die Informationspflichten auf der eigenen Website.

Am Montag hatte ich ja bereits über die verschiedenene Pflichten berichtet und im Folgenden zeige ich, wie ich das bei meiner Nischenwebsite umsetzen werde.

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Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Neue Datenschutzerklärung

Nachdem es in den ersten beiden Schritten um die Analyse und die Dokumentation der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ging, folgt nur die Information der Website-Benutzer.

Es bestanden bereits vorher umfangreiche Informationspflichten, die sich in recht langen Datenschutzerklärungen auf der Website gezeigt haben. Das wird mit der Umsetzung der DS-GVO nicht weniger. Im Gegenteil. Auch wenn vieles schon in der aktuellen Datenschutzerklärung drin steht auf meiner Nischenwebsite werkzeugkoffer-kaufen.de, so werde ich diese komplett neu erstellen.

Dafür nutze ich den Generator von e-recht24.de, da ich dort ein Abo habe für rund 15 Euro im Monat. Und so kann ich mir mit dem Generator eine DS-GVO angepasste Datenschutzerklärung erstellen. Einblicke habe ich ja bereits am Montag gegeben.

Der Umfang des Generators ist für meine Nischenwebsite auch ausreichend, da ich nur Google AdSense und das Amazon Partnerprogramm dort nutze. Darüber hinaus setze ich keine anderen Partnerprogramme dort ein.

Sollte ich dennoch mal andere Partnerprogramme nutzen, dann würde ich den Generator von dg-datenschutz.de oder den dann hoffentlichen aktualisierten Generator von Dr. Schwenke nutzen.

Wobei man den Text für die verschiedenen Partnerprogramme im Grunde auch selber anpassen kann. Es ist eigentlich immer dasselbe: Informationen über die gesammelten personenbezogenen Daten und der Hinweis, wie man die Partnerprogramm-Cookies im Browser blocken kann. Aber wie gesagt, bei mir ist das aktuell kein Thema, zumindest nicht auf dieser Nischenwebsite.

Ein Sonderfall ist noch der Google Font, den ich auf meiner Nischenwebsite nutze. Auf diesen werde ich natürlich ebenfalls hinweisen, was aber als Option im e-recht24.de Generator schon integriert ist.

Allerdings gibt es eine Praxis-Frage, die noch kein Anwalt definitiv beantwortet hat. Wenn ich nur Affiliate-Textlinks einbaue, dann bräuchte ich im Grunde auch keinen Hinweis in der Datenschutzerklärung. Schließlich werden durch die normalen Links keine Cookies gesetzt oder sonst irgendwie Daten auf meiner Website gesammelt.

Aber sicher ist sicher und so werde ich auch in Zukunft auf die verwendeten Partnerprogramme in der Datenschutzerklärung hinweisen.

Kontaktformular

Auf meiner Nischenwebsite nutze ich kein Kontaktformular, weshalb auch nicht die Einwilligung erforderlich ist.

Allerdings habe ich auf allen meinen Websites eine SSL-Verschlüsselung schon vor einer Weile umgesetzt. Ohne die würde ich nicht mehr arbeiten wollen, einfach weil es eine zusätzliche Sicherheit ist, ob die nun dringend notwendig ist oder nicht.

Allerdings werde ich einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung neben meiner eMail-Adresse im Impressum einbauen.

Impressum

Stichwort Impressum. Das werde ich im Mai nochmal neu generieren. Im Grunde sollte sich daran zwar nichts geändert haben, aber hin und wieder sollte man es sowieso aktualisieren.

Cookie-Hinweis Banner

Zu guter Letzt bleibt noch der Cookie-Hinweis-Banner. Dieser wird an sich so bleiben, wie er ist.

Ich werde aber versuchen die dafür notwendige JavaScript Datei lokal zu hosten.

Umsetzung der neuen Informationspflichten

Gerade für Nischenwebsites sind die notwendigen Anpassungen der Informationspflichten relativ einfach zu bewerkstelligen. Aber auch bei größeren Websites oder Blogs ist dies eigentlich recht gut durch die Generatoren automatisierbar. Man sollte aber immer nochmal genau von Hand prüfen, ob alles korrekt erfasst wurde.

Dennoch macht die Anpassung einiges an Arbeit, da ich eine Reihe von Nischenwebsites und einige Blogs betreibe. Deshalb werde ich jetzt mit den Anpassungen beginnen und ihr sollte auch nicht mehr lange damit warten. Es sind nur noch knapp anderthalb Monate bis zum Stichtag am 25.5.2018.

Peer Wandiger

8 Gedanken zu „DS-GVO Anpassung einer Nischenwebsite – Praxis-Beispiel Schritt 3: Informationspflichten“

  1. Hallo Peer,
    tolle Artikelserie.
    Du schreibst, das bei Affiliate-Links keine Cookies gesetzt werden von Amazon.
    Aber wenn man die Cookies im Crome-Browser anschaut, sind da sehr wohl Cookies von Amazon gesetzt (ad-id, ad-privacy). Sind diese nicht datenschutzrelevant? Oder muss man nun alle Bilder die über die API kommen löschen?
    LG Anja

    Antworten
    • Wenn man ein iframe oder Script von Amazon nutzt, dann werden da wahrscheinlich Cookies gesetzt.

      Aber bei reinen Affiliate-Textlinks werden diese auf deiner Website nicht gesetzt. Er wenn der Nutzer darauf klickt und dann zu Amazon gelangt. Dort werden dann Cookies gesetzt.

      Antworten
      • Bedeutet das, das ich jetzt nur noch Textlinks als Affiliatelinks verwenden darf oder muss ich bei den Widgets nur auf das Tracking durch Amazon in der Datenschutzerklärung hinweisen.

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        • Das ist die Frage. Manche Juristen sehen das alles sehr eng. Das würde bedeuten, dass man erst ein Opt-In braucht.

          Andere sind dagegen der Meinung, dass ein Opt-Out reicht. Also in der Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass man im Browser die Cookie-Setzung verhindern kann.

          Die Frage ist aber, ob es dann nicht generell sinnvoller ist nur Textlinks zu verwenden, wenn eh 30% die Cookie-Setzung verhindern.

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    • Danke für den Hinweis. Ich plane das mit der Font-Einbindung mal umzusetzen. Dann werde ich daarüber sicher berichten.

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  2. Hallo Peer,

    ist auf deiner Werkzeugkoffer Seite deine aktuelle Datenschutzerklärung, die auch für die DS-GVO gilt? Oder wird diese noch angepasst?

    Schon mal vielen Danke für deine reichlichen Infos zu dem Thema

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    • Nein, das ist noch die bisherige. Aktuell bin ich gerade dabei alle Websites anzupassen. Die neue Datenschutzerklärung ist dabei das letzte, was ich erstelle.

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