DS-GVO Urteile & neues Gesetz gegen Abmahnmissbrauch – Kann man ein wenig durchatmen?

Die DS-GVO hat für viel Aufregung in der ersten Jahreshälfte 2018 gesorgt und vom Tisch ist das Thema natürlich noch immer nicht.

Es gab bereits Abmahnungen, aber auch ein paar sehr interessante Gerichtsentscheidungen. Zwei der Urteile schaue ich mir im Folgenden etwas genauer an.

Zudem arbeitet das Bundesministerium der Justiz aktuell an einem neuen Gesetz gegen den Abmahnmißbrauch. Auch dieses beleuchte ich etwas näher und sage euch, ob ihr nun durchatmen könnt.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Aktuelles DS-GVO Urteil

Auf e-recht24.de wird über ein Urteil berichtet, welches sehr interessant für alle ist, die sich mit der DS-GVO beschäftigen.

Das Landgericht Bochum hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem ein unverschlüsseltes Formular auf einer Firmenwebsite abgemahnt wurde. Andere Gerichte hatten in ähnlichen Fällen vorher entschieden, dass eine Abmahnung möglich ist.

Das LG Bochum war hingegen der Ansicht, dass DS-GVO-Verstöße nicht von Wettbewerbern über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden können. Dieses Urteil könnte durchaus langfristig positive Folgen haben, wenn sich andere Gerichte dieser Auffassung anschließen.

Dann könnte es endlich vorbei sein mit Abmahnungen dubioser Firmen, die mit Anwälten gemeinsame Sache machen und viel Geld mit Abmahnungen verdienen.

Etwas Entspannung, aber keine Entwarnung

Auch wenn das erstmal eine positive Nachricht ist, sollte man sich nicht zu früh freuen. Zum einen handelt es sich nur um die Ansicht eines Landgerichts. Wie andere Urteile dazu in Zukunft ausfallen, ist unklar.

Des Weiteren gibt es leider viele Abmahnvereine, die sehr aktiv sind und mittlerweile eine guten Teil aller Abmahnungen ausmachen. Dieses sind von dem Urteil ausdrücklich ausgenommen. Aus dieser Richtung droht also weiterhin Gefahr.

Zu guter Letzt sind die Datenschutzbehörden natürlich ebenfalls weiterhin aufmerksam und können Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz verhängen.

Es bleibt also dabei, dass man den Datenschutz auf der eigenen Website sehr ernst nehmen sollte.

UPDATE
Heute am Tag der Veröffentlichung dieses Artikels gab es neue Infos. Das OLG Hamburg hat in einem Urteil nun wiederum bestätigt, dass DS-GVO-Verstöße abmahnfähig sind.

Allerdings nur dann, wenn diese Verstöße einen wettbewerbsrechtlichen Bezug haben bzw. sich um Markverhaltensregeln drehen (Quelle: e-recht24.de). Was das nun im Detail bei jedem Einzelfall bedeutet, können wahrscheinlich wieder nur Anwälte genau sagen.

Auf jeden Fall zeigt dieses aktuelle Urteil, dass der Datenschutz weiter hohe Risiken bietet und Abmahnungen in diesem Bereich nicht ausbleiben werden. Bleibt zu hoffen, dass bald das neue Gesetz verabschiedet wird, welches ich im Folgenden vorstelle.

Neues Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Eine weitere gute Nachricht kommt aus dem Bundesministerium der Justiz. Ein Gesetzwentwurf wurde hier auf den Weg gebracht, der gegen den Abmahnmissbrauch helfen soll. Damit soll vor allem gegen Abmahnanwälte vorgegangen werden, die dieses Instrument vor allem nutzen, um sich eine goldene Nase zu verdienen.

Die wichtigsten Neuerungen lauten wie folgt:

  • Es sollen höhere Anforderungen an die Klagebefugnis gestellt werden. Wettbewerber sollen z.B. nur noch klagen dürfen, wenn sie wirklich direkte Konkurrenten sind. Bisher war das deutlich lockerer geregelt.
  • Abmahnverbände sollen ebenfalls nur noch dann berechtigt sein zu klagen, wenn sie offiziell anerkannt sind. Dazu sollen sie mindestens 50 Mitgliedsunternehmen haben, die in einem bestimmten Bereich tätig sind. Sie müssen zudem schon länger existieren und weitere Anforderungen erfüllen.
  • Ebenso sollen die Anforderungen an den Inhalt der Abmahnungen erhöht werden.
  • Sehr wichtig ist auch die Deckelung der Abmahnkosten und der Vertragsstrafe. Letztere soll für Bagatellfälle auf 1.000 Euro begrenzt werden. Damit sinkt auch die Attraktivität für die Anwälte, da sie nicht mehr so viel verdienen können.
  • Nicht zuletzt soll es in Zukunft einen Anspruch auf Kostenerstattung geben, wenn man missbräuchlich abgemahnt wird.
  • In Zukunft soll das Gericht zuständig sein, in dem der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Es gibt also kein Aussuchen eines passenden Gerichts durch den Abmahner.

All das hört sich sehr positiv an. Natürlich werden Abmahnungen damit nicht abgeschafft und das sollte auch nicht das Ziel sein, denn verantwortungsvoll eingesetzt ist es ein nützliche Instrument.

Aber die Anforderungen werden deutlich angehoben und der Schutz vor einem Missbrauch verstärkt. So wird es für viele Abmahnanwälte nicht nur weniger lukrativ, sondern kann auch teuer werden, wenn Gerichte auf missbräuchliche Abmahnungen entscheiden.

Das ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung, wobei man natürlich in der Praxis erstmal sehen muss, wie es sich bewährt.

Hast du schon mal eine Abmahnung für deine Website bekommen?

Ergebnis anschauen

Datenschutz, Urheberrecht und mehr

Auch wenn sich positive Entwicklungen abzeichnen, sollte man als Website-Betreiber auch in Zukunft große Vorsicht walten lassen. Einen Freibrief für Verstöße gegen den Datenschutz oder gegen das Urheberrecht gibt es nicht.

Wer klar gegen Gesetze verstößt, wird auch in Zukunft mit Abmahnungen und entsprechenden finanziellen Einbußen rechnen müssen.

Deshalb solltet ihr euch intensiv mit den rechtlichen Anforderungen beschäftigen, große Sorgfalt und Vorsicht bei der Nutzung der Inhalte Dritter walten lassen und ggf. über eine Absicherungen nachdenken.

Was haltet ihr von den neuesten Entwicklungen hinsichtlich Abmahnungen?

Peer Wandiger

1 Gedanke zu „DS-GVO Urteile & neues Gesetz gegen Abmahnmissbrauch – Kann man ein wenig durchatmen?“

  1. Ja lieber Peer, sowas gibt es auch NUR in Deutschland so ein Abmahnwahn und der Starke kann sich per Waffengleichheit über einen Anwalt zur Wehr setzen, die Kleinen gehen unter …..

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