Fotos sind eine sehr schöne Ergänzung auf einer Website.
Man kann damit nicht nur eine bessere visuelle Wirkung erzielen, sondern diese helfen oft sogar die Inhalte verständlicher zu machen und mehr Aufmerksamkeit zu erzielen.
Allerdings gibt es da einige rechtliche Fallstricke, die es zu beachten gibt, weshalb viele auf Stockfoto-Anbieter zurückgreifen. Aber auch da sorgt ein aktuelles Urteil für Unruhe.
In diesem Artikel gehe ich auf das Pro & Kontra von Stockanbietern ein und schildere meine Erfahrungen.
Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden. Leider geht es oft nicht ohne.
Stockfotos nutzen – Pro & Kontra
Als Stockfotos werden landläufig große Fotosammlungen ohne konkreten Kundenauftrag bezeichnet. Diese Fotos werden sozusagen auf Vorrat fotografiert, um dann später davon einen Teil z.B. über Online-Anbieter zu verkaufen.
Stockfoto-Anbieter gibt es eine ganze Menge und dort kann man aus Millionen Fotos auswählen. Früher hätte ich das nicht gemacht, da mir selbst ein paar Euro dafür zu teuer waren (man hat als Gründer eben nicht viel Geld). Mittlerweile sehe ich das aber ein wenig anders und nutze hin und wieder Stockfotos, um das Layout von Nischenwebsites usw. zu gestalten.
Da man dabei einige Dinge beachten muss, gibt es nützliche Infos zum Einbinden der Fotos verschiedener Stockanbieter. Daran sieht man bereits, dass das keine so einfache Sache ist, da es sehr unterschiedliche Regelungen gibt.
Ein neues Urteil hat für noch mehr Verunsicherung gesorgt.
Der Fall Pixelio
Die Bilderplattform Pixelio stellt etwas besonderes dar. Es handelt sich um eine kostenlose Bilddatenbank, die “nur” eine Urheberrechtsnennung am Foto oder am Ende der Seite verlangt.
Deshalb greifen sehr viele Website-Betreiber auf Fotos aus dieser Datenbank zurück. Auch ich fand die Datenbank vor vielen Jahren interessant, habe meine Meinung dazu aber schon seit längerer Zeit geändert.
Bestätigt hat mich ein aktuelles Urteil.
Da hat ein Fotograf nun vor Gericht geklagt, weil auf dem Bild selbst keine Urheberrechtskennzeichnung war. Die Details könnt ihr euch in einem Artikel auf rechtsanwalt-schwenke.de nachlesen.
Das perfide daran ist, dass a) Diese Kennzeichnung in den Pixelio-Lizenzbestimmungen (die auch der Fotograf beim Hochladen seiner Bilder akzeptiert hat) nicht gefordert ist und b) der Fotograf selber verboten hat, dass seine Bilder bearbeitet werden. Man darf also eigentlich gar nichts auf das Bild schreiben.
Das Urteil hat unter anderem aus diesen Gründen für viel Unverständnis gesorgt. Es ist noch nicht rechtskräftig und es wird wohl auch eine Revision geben. Stellungnahmen seitens Pixelio gibt es auch.
Laut Pixelio muss man noch nicht mit dem Ausbauen anfangen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Andere Anwälte sind da anderer Meinung.
Insgesamt hat mich das aber in meiner Meinung bestätigt, dass man für geschäftliche Zwecke von kostenlosen Bilddatenbanken die Finger lassen sollte.
UPDATE: Das Urteil wurde nun gekippt und die Gefahr speziell für Pixelio Nutzer ist damit wohl erstmal gebannt. Dennoch bleibe ich skeptisch gegenüber solche Angeboten.
Gefahr für Stockanbieter?
Doch wie ist die Situation bei “richtigen” Stockanbietern, die Geld für Bilder verlangen. Auch hier wird natürlich nun darüber spekuliert, ob solche Abmahnungen auch dort kommen werden.
Sollte diese Rechtsauffassung bestand haben, dann müsste auf jedes Foto die Urheberrechtskennzeichnung drauf, was viele Bilder aus Designer-Sicht wertlos machen würde.
Ich nutze gern Fotolia, die viele Fotos haben und eine recht entspannte Lizenzpolitik. Da reicht die Angabe der Urhebers im Impressum.
Wird dies auch noch in Zukunft reichen? Ich sehe da keine große Gefahr. Zum einen verdienen die Fotografen, die z.B. auf fotolia.de aktiv sind, Geld. Das heißt, sie werden es sich sicher nicht mit den Nutzer und dem Stockanbieter verscherzen wollen.
Zudem kann man in den AGBs sicher noch konkreter festlegen, was an Urheberangaben gemacht werden soll und was nicht. Fotografen, die diese akzeptieren, dürfen dann nicht einfach was anderes fordern. So zumindest meine laienhafte Ansicht. 🙂
Ich glaube, dass hier die Vernunft siegen wird. Natürlich muss der Urheber genannt werden und das ist auch richtig so. Aber in einem angemessenen Verhältnis, welches eine sinnvolle Nutzung der gekauften Bilder erlaubt.
Deshalb mache ich mir eigentlich keine großen Sorgen.
Getty Images
Eine interessante News kam in den letzten Tagen von einem der größten Stockanbieter. Ich mag Getty Images persönlich allerdings nicht wirklich, da viele Bildabmahnungen in den letzten Jahren Getty Image Bilder betroffen haben.
Die Fotos sind aber toll und eine riesige Auswahl ist vorhanden.
Nun hat man ein neues Geschäftsmodell an den Start gebracht. Für die nicht-kommerzielle Nutzung kann man z.B. als Blogger, nun Bilder von Getty Image einbinden.
Das hört sich erstmal sehr verlockend an. Allerdings bin ich da doch sehr skeptisch und sehe wieder viel Abmahngefahr.
- Was ist nicht-kommerziell und reicht schon ein AdSense-Banner, um kommerziell zu sein?
- Was passiert, wenn man später dann doch mal ein wenig Geld verdienen will und nicht mehr an die eingebetteten Fotos von vor ein paar Jahren denkt?
- Was ist, wenn die Lizenzbedingungen sich wieder ändern und man hunderte eingebettete Bilder wieder anpassen muss?
In meinem Augen ist das Angebot von Getty Images auf Dauer eher unsicher. Ich werde es jedenfalls nicht nutzen, auch nicht auf nicht-kommerziellen Seiten.
Zudem gibt es wohl auch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. In Deutschland ebenfalls ein heikles Thema.
Alles in allem würde ich lieber die Finger davon lassen.
Sollte man Stockfotos nutzen?
Ich habe mich vor einiger Zeit entschieden, nur noch eigene Fotos (wobei man hier auch auf einiges achten muss, wie z.B. Persönlichkeitsrechte) und gekaufte Stockfotos zu nutzen.
Dabei nutze ich nur noch einen Stockfoto-Anbieter, um genau zu wissen, welche Kennzeichnung ich wo einbauen muss. Zudem ist es ein deutscher Anbieter, was ich ebenfalls für eine Vorteil halte.
Insgesamt habe ich mich zudem eingeschränkt und baue nur noch da Fotos und Screenshots ein, wo ich es für unbedenklich halte.
Eine 100% Garantie keine Abmahnung zu bekommen ist das zwar nicht, aber ich denke, dass ich damit recht gut fahre und das Risiko minimiert habe. Für den Rest habe ich dann noch eine Haftpflicht-Versicherung.
Eure Meinung
Wie geht ihr bei der Fotonutzung vor? Nutzt ihr Stockfotos? Was denkt ihr über Pixelio und das neue Angebot von Getty Images?
Zudem würde ich mich freuen, wenn ihr an der folgenden Umfrage teilnehmt.
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Ich nutze auch nur eigene und Fotolia-Bilder.
Eigene Bilder fertige ich meist in Powerpoint an (oder knipse eben selbst, zum Beispiel bei Produkttests). Das sieht zwar nicht so professionell aus, aber besser eine selbstgemachte Powerpoint-Grafik, als gar kein Bild.
Bei Fotolia muss man sich eben an die Angabe des Urhebers halten. Obwohl ich viel Geld für die Bilder dort bezahle, warte ich tagtäglich auf irgendwelche Abmahnungen (man weiß nie im Internet).
Eigentlich schade, dass kaum etwas zu 100% sicher ist. Es sind einfach zu viele böse Menschen unterwegs. 😉
Danke für den Artikel.
Mich beschäftigt das Thema auch schon seit längerem, weil ich einfach design-technisch überhaupt nicht begabt bin, und gerne – natürlich gegen Bezahlung und Namensnennung – auf kleinere Designs zurückgreifen würde.
Allerdings ist die Unsicherheit wie ich das rechtssicher machen kann sehr groß, und bezieht sich auch nicht nur auf Stockfotos, sondern eben auch auf sowas wie – keine Ahnung – im konkreten Beispiel waren es schön gestaltete Notenschlüssel, wie man sie z.B. bei Clipdealer bekommen könnte.
Ich trau mich da aber nie dran, denke mir nur immer: hmm… das wäre jetzt geschickt.
Das Pixelio Urteil hat mich ehrlich gesagt nur noch unsicherer gemacht. Ich halte es bis jetzt tatsächlich so, dass ich so Angebote einfach überhaupt nicht nutze, auch wenn ich gerne würde… Mir ist die Gefahr einer Abmahnung definitiv zu hoch.
Ich finde Lizenzbestimmungen / Vereinbarungen auch nicht immer leicht verständlich geschrieben. Wie gesagt, ich hab überhaupt kein Problem damit, den Urheber von irgendwas zu nennen, ist ja schließlich sein Werk, und bin auch gerne bereit etwas dafür zu zahlen – nur weiß ich eben nicht wie genau in welchem Fall die Kennzeichnung wie zu sein hat. Das nervt ehrlich gesagt, und bringt auch den Schöpfern solcher Bilder / Design nichts.
Ich könnte ihr “Kunde” sein, wenn da rechtlich endlich mal Klarheit herrschen würde bei dem Thema. (Also Klarheit nicht nur bei Juristen, sondern so eine Klarheit, die auch für Leute einleuchtend ist, die keine Gesetzestexte lesen bzw. mit aller Sicherheit verstehen. – Wobei ja sogar unter Juristen da zur Zeit nicht wirklich Klarheit herrscht…)
Im Moment ist das mit den Lizenzbestimmungen ein “lose / lose” für beide Seiten, ehrlich gesagt und völlig unbefriedigend. Für mich, und für denjenigen, der Fotos oder Designs online über Services wie Fotolia anbietet… Da läuft dann meiner Meinung nach gewaltig was schief bei dem Urheber-Gesetz. Also – ich finde den Schutz der Rechte an einem Werk definitiv wichtig, und das gehört auch geregelt – aber bitte eindeutig, damit man, wenn man sich ein wenig damit befasst, bezahlt, und Namen nennt, keine Gefahr läuft, dann trotzdem von irgendwem abgemahnt zu werden. Das ist mir viel zu risikoreich und viel zu teuer.
Hallo Peer,
Fotolia ist übrigens kein deutscher Anbieter, sondern wurde in Frankreich gegründet.
Das Pixelio-Urteil halte ich für “überflüssig”, das wird sicher in einer höheren Instanz schnell revidiert werden, wenn es jemand darauf anlesen würde.
Über das Angebot von Getty Images habe ich ausführlich hier in meinem Blog geschrieben:
http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2014/03/10/getty-images-verschenkt-millionen-bilder-mit-kostenlosen-streaming-service-embed/
Grüße, Robert
Kleine Korrektur eines gängigen Missverständnisses: Fotolia ist keine deutsche Agentur. Hauptsitz (und damit auch Vertragspartner) ist in New York. Sie haben allerdings ein starkes Büro, das auch die Rechtslage hier kennt, und man kann mit ihnen sicher einfacher über solche Themen diskutieren als mit einem Support-Center in Dublin oder einem Hauptsitz in Kanada. 😉
Hallo Peer,
selbst wenn im schlimmsten Fall dieses Gerichtsurteil rechtskräftig werden sollten, werden zur Differenzierung ähnlicher Situationen weitere folgen bzw. ist auch eine gesetzliche Regelung denkbar.
Normalerweise akzeptiert ein Fotograf mit dem hochladen seiner Bilder die Bedinungen, welche mit den Verkaufsbedingungen gleichlautend sein sollten. Lediglich bei Ungleichheiten oder Lücken könnte ich den obigen Gerichtsentscheid als sinnvoll erachten. Dann sollte allerdings nach meinem Rechtsempfingen, der Beklagte und Verurteilte den Schaden bei der Bildagentur geltend machen können?
Einen Punkt vermisse ich in deiner Betrachtung. Online-Stockfotos werden je nach Bildagentur mit sehr unterschiedlichen Lizenzen verkauft. Die Low-Bugdet-Version ist meist das sogenannte RF (Royalty Free). Je nach Bildagentur werden da meist unterschiedliche Verwendungszwecke erworben. Je mehr Vermarktungsmöglichkeiten man nutzten möchte, desto mehr wird für eine Bildlizenz verlangt. Aber dies ist bei jeder Bildagentur sehr unterschiedlich definiert.
Von den jüngsten Getty Images Projekt würde ich abraten. Zum einen bindet man wie bei Amazon-Werbung deren Link ein, darf diesen aber ich nicht ändern! Zudem könnten die einblenden was sie wollen! Auch ein Tracking von Besucherdaten wie Google Analytics ist mit dem System denkbar. Des weiteren werden die meisten Bilder ohne das Einverständnis der meisten Fotografen über diese Plattform vermarktet! Den entstandenen Zündstoff darüber und die rechtliche Unsicherheit kann man in fast jedem Stockfotografie-Forum nachlesen.
Ich selber nutze für meine Homepage-Projekte überwiegend eigene Fotos, die auch über Stockagenturen vertreibe. Wenn ich kein passendes Motiv habe nutze ich aber auch gerne Bildamterial von Stockagenturen wie Fotolia. In den meisten Fällen gebe ich unter dem Bild den Copyrightvermerk der Agentur und des Fotografen / Grafikers mit an. Allerdings ist dies bei weitervearbeiteten Grafiken nicht immer möglich. Deswegen reicht es bei Fotolia auch, im Impressum auf das Grafik / Foto Copyright hinzuweisen.
Wie bei vielen Dingen im Leben bin ich auch hier der Meinung, wer billig kauft, zahlt oft zweimal.
Schönen Gruß
Bernd
Ich verwende auf meiner Seite hin und wieder Stockphotos von Shutterstock oder anderen Anbietern die Bildbezogene Lizenzen verwenden. Auch wenn es nicht immer notwendig kennzeichne ich dennoch Jedes Bild, nicht durch Bearbeitung sondern bei mir steht der Copyright Vermerk als Overlay direkt im Bild. Siehe dazu z.B. diesen Artikel:
solariz.de/de/taxi_app_china_nanjing_shanghai.htm
Eine 100% Sicherheit ist auch das nicht, aber oftmals reichen eigene Bilder eben nicht aus. Wenn ein eigenes Motiv vorhanden ist wird natürlich dies vorgezogen.
Da ich leidenschaftlich selbst fotografiere, ist es klar das ich eigene Bilder verwende. Es hängt aber auch davon ab was man zeigen will.
Das Urteil wird hoffentlich angefochten und von einer höheren Instanz revidiert. Auf der Webseite des Gerichtes war oder ist ebenfalls ein Bild aus dieser Datenbank in Verwendung….
Eine Abmahnung kann dann schon recht teuer werden.
Sicher, ist es von Vorteil, seine eigenen Fotos zu nutzen, aber leider ist nun nicht immer gleich das passende Motiv parat oder das Foto selbst hat nicht gie gewünschte Qualität. Wenn es professionell sein soll, sind Stockfotos sicher die bessere Wahl.
Hallo Peer.
Du sagst du nutzt nur noch einen deutschen Stockfoto-Anbieter.
Welchen denn?
Lg Soad
Um noch mal die Verweise auf das Pixelo-Urteil aufzugreifen: Die Besonderheit hier (genauso wie den meisten kostenlosen Plattformen oder auch Creative Commons) ist, dass man als Nutzer einen Vertrag direkt mit dem Fotografen eingeht. Wenn man 100 Bilder nutzt, hat man also 100 Vertragspartner, von denen jeder ein “Risiko” darstellt.
Das ist bei den Bezahl-Agenturen anders: Hier schliesst man einen Vertrag mit der Agentur. Der Fotograf gibt seine Rechte weitgehend an die Agentur ab. Gibt es also ein Problem oder eine Änderung, dann muss man auch nur mit einer Agentur darüber diskutieren. Daher ist das Risiko hier auch deutlich geringer, dass man einen Fehler macht, weil man eine kleine Bedingung in einer von hundert Vereinbarungen nicht genau gelesen hat.
Bei einen meiner ersten Blogs musste ich recht früh die Bekanntschaft mit einem Abmahnschreiben machen. Grund war natürlich irgendein Foto, das so nicht genutzt werden durfte. Richtig nachvollziehen konnte ich jedoch nicht mehr, woher ich dieses Bild nahm.
Deswegen gehe auch ich heute keine Risiken mehr ein und kaufe meine Bilder direkt.
So schläft es sich deutlich entspannter 😀
Meine Tips:
photodune.com
und
dollarphotoclub.com
Hochwertige Bilder für wenig Geld.
Dank deines Beitrags, verzichte ich nun umso mehr auf kostenfreie Bilder 😀
@ Soad
Ich nutze Fotolia. Wobei ich hier berichtet wurde, dass das eigentlich keine deutsche Firma ist.
Dennoch haben die eine deutsche Niederlassung und sind sehr engagiert, was das deutsche Recht betrifft.
Ich finde das das Risiko zu groß ist, kostenlose Bilder zu nutzen. Und da eine Webseite ohne Bilder oder Fotos nicht mehr zeitgemäß ist, kaufe ich die Bilder zu 99% bei Fotolia. Die Lizenzrechte ins Impressum und gut ist`s. Guter Artikel übrigens !
Ich benutze hauptsächlich selbst fotografierte Bilder. Manchmal engagiere ich auch einen Fotografen. das ist am Ende billiger und individueller. Man muss natürlich auch gewisse Grundkenntnisse vom fotografieren haben und eine ordentliche Kamera.
Ich finde es toll, dass laut der Abstimmung viele ihre Bilder selber machen. Allerdings ist hier eine hochwertige Umsetzung ja nicht unerheblich im Preis. Wenn ich Personen auf den Bildern verwende müssen die ja auch damit einverstanden sein und bleiben. Services wie Fotalia finde ich klasse auch wenn man hier zukünftig noch vorsichtiger sein muss. Ich bin gespannt wie es sich weiterentwickelt.
Interessanter Artikel. Das Urteil zu dem Pixelio Fall kannte ich noch nicht. Mittlerweile findet man aber einige Webseiten, die eigene Bilder zum kostenlosen Download anbieten, die auch für die Verwendung freigegeben sind. Die Betreiber sind oft schon mit einem Backlink als dankeschön zufrieden.
Natürlich hat man dort nicht eine allzugroße Auswahl, aber wenn man sich ein paar dieser Seiten sucht, findet man doch oft was passendes.