Urheberrechts-Probleme auf Facebook vermeiden

Facebook ist mit mehr als 1 Milliarde Nutzern das größte Social Network der Welt.

Aus Business-Sicht sind die Möglichkeiten dort vielfältig und neben Kontakten und Markenaufbau kann man direkt auf Facebook Geld verdienen.

Doch leider wird die positiven Möglichkeiten in Deutschland immer wieder von Abmahnwellen überschattet. Zusätzlich verunsichert die teilweise unklare Rechtslage die Unternehmen und Selbständigen.

In diesem Artikel möchte ich speziell auf die Probleme hinsichtlich des Urheberrechts auf Facebook eingehen.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Urheberrechts-Probleme auf Facebook

Nachdem ich früher nicht viel mit Facebook anfangen konnte, nutze ich die Plattform mittlerweile recht gern. Auf meiner Facebook Fanpage komme ich mit anderen Usern in Kontakt und es stellt eine gute Marketing-Möglichkeit dar.

Allerdings gibt es eine Vielzahl rechtlicher Fallstricke, die auf Facebook lauern. Darunter nimmt das Urheberrecht eine ganz besondere Rolle ein.

Dabei unterscheidet sich die Rechtslage für Urheberrechtsverstöße gar nicht mal gegenüber dem “normalen” Internet. Viele Dinge sind sogar ziemlich ähnlich.

Dennoch ist es bei einem Social Network wie Facebook etwas anderes. Zum einen ist das Teilen von Inhalten anderer Facebook-Nutzer essentieller Bestandteil und das birgt rechtliche Risiken in sich.

Zum anderen spielt User Generated Content eine wichtige Rolle und leider ist dies aus rechtlicher Sicht ebenfalls sehr problematisch.

In diesem Artikel soll nicht das Urheberrecht an sich in Frage gestellt werden. Wenn jemand Bilder, Fotos oder andere Medien unrechtmäßig verwendet, hat der Rechteinhaber natürlich das Recht dagegen vorzugehen. Allerdings gibt es leider auch Rechteinhaber, die bestimmte Maschen haben und z.B. erst Bilder im Netz “kostenlos” verteilen und danach die Abmahnungen raus senden.

Zudem zeigt sich am Beispiel Facebook sehr gut, dass das deutsche Urheberrecht einfach nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist und mit modernen Medien nicht mehr Schritt halten kann. Das ist sowohl für Rechteinhaber, als auch für die Nutzer sicher nicht von Vorteil.

Bilder, Fotos, Videos und Texte auf Facebook veröffentlichen

Was das Veröffentlichen von Bildern, Videos und Texten auf Facebook angeht, so gelten hier im Grunde die selben Regeln, wie das schon auf der eigenen Website oder dem eigenen Blog der Fall ist.

Wie auf der eigenen Website sollte man auch auf Facebook keine Medien veröffentlichen, für die man keine Rechte besitzt bzw. für die man keine Vereinbarung mit dem Rechteinhaber getroffen hat.

Da sehe ich persönlich noch die wenigsten Probleme, wenn man sich selber erstmal der Urheberrechtsproblematik bewusst geworden ist und diese ernst nimmt.

Dass es teilweise aber gar nicht so einfach ist zu beurteilen, ob eine Veröffentlichung bestimmter Inhalte in Social Networks überhaupt erlaubt ist, zeigt ein Artikel auf alltageinesfotoproduzenten.de.

In dem Artikel geht es um gekaufte Stockfotos und ob und wie diese in Facebook genutzt werden dürfen. Die Antwort ist nicht eindeutig und hängt stark von der Agentur ab, wobei manche sich eher zugeknöpft geben.

Hier würde ich also entweder konkret für ein Bild nachfragen oder lieber die Finger davon lassen.

Eigene Bilder, Videos etc., können natürlich auf Facebook veröffentlicht werden, so lange sie nicht gegen andere rechtliche Punkte, z.B. Persönlichkeitsrechte, verstoßen.

User Generated Content

Schwieriger wird es da schon beim User Generated Content. In Facebook können Nutzer ähnlich wie in Foren Kommentare hinterlassen und darin z.B. Bilder einbauen.

Es gab sogar vor einer Weile eine Abmahnung wegen eines Bildes in der Timeline eines Facebook-Nutzers. Dabei stammte das Bild nicht von ihm selbst, sondern wurde von einem Besucher als Teil eines Kommentars hinterlassen.

Diese Abmahnung ist ungewöhnlich, da eigentlich das selbe gelten sollte, wie bei Foren. Solange der Foren-Betreiber sofort reagiert, wenn er von einem Rechtsverstoß erfährt, ist alles in Ordnung. So haben viele Anwälte den § 10 des Telemediengesetz auch für Facebook-Inhalte von Dritten ausgelegt.

Wie es mit dieser Abmahnung nun weiter geht und wie im Zweifel Gerichte entscheiden, bleibt allerdings abzuwarten.

Auf allfacebook.de gibt es Tipps, wie man solchen Abmahnungen möglichst vorbeugt. Dort findet sich zudem eine Checkliste.

Was ich dabei aber eigentlich traurig finde ist, dass der deutsche Gesetzgeber jene belohnt, die sich nicht um die Kommentare kümmern und alle User-Beiträge ignorieren. Im Zweifel bekommt man Ärger, wenn man Sorgfalt an den Tag legt und Kommentare prüft bzw. auf Kommentare antwortet, denn dann kann man Kenntnis vom Rechtsverstoß haben, was die Voraussetzung für eine Abmahnung ist.

Das Problem dabei ist, dass man Bildern in der Regel gar nicht ansehen kann, ob der, der dieses Bild in seinem Kommentar eingebaut hat, auch die Rechte dazu besitzt oder eben nicht.

Ein weiteres Beispiel dafür, dass Online-Gesetze in Deutschland noch lange nicht im Hier und Jetzt angekommen sind.

Inhalte von anderen teilen

Ein ganz neues Urheberrechts-Problem bringt die Share-Funktion von Facebook mit sich.

Es ist für Facebook-Nutzer ganz normal, dass nicht nur Links oder Texte geteilt werden, sondern dass dort häufig auch ein Vorschaubild integriert ist. Es gab nun auch bereits erste Abmahnungen wegen eines Vorschaubildes in so einem geteilten Beitrag.

Als Lösung kann man natürlich darauf verzichten Beiträge zu teilen, die ein Vorschaubild enthalten bzw. das Vorschaubild deaktivieren. Alternativ könnte man sich die Erlaubnis zum Teilen des Bildes schriftlich einholen, aber das ist natürlich vorsintflutlich und widerspricht jeglicher Nutzerweise von sozialen Netzwerken.

Wer nicht auf das Teilen von Beiträgen mit Vorschaubild verzichten möchte, sollte sich zumindest eine finanzielle Rücklage zu Seite legen, um eventuelle Abmahnungen bezahlen zu können.

Des Weiteren sollten sich Selbständige im Netz überlegen eine spezielle Haftplicht-Versicherung abzuschließen, die im Falle es Falles einen Großteil der Abmahnkosten übernimmt und zudem noch prüft, ob diese überhaupt gerechtfertigt ist.

Fazit

Als Selbständiger auf Facebook aktiv zu sein, ist nicht ohne. Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Fallstricken, auf die man unbedingt achten sollte. Zudem sollte man die aktuelle Rechtsprechung und rechtliche Änderungen/Gerichtsentscheidungen verfolgen.

Neben den Chancen und Möglichkeiten sollte man auf jeden Fall die Gefahren im Auge haben und entsprechende Vorkehrungen treffen, um nicht eine böse Überraschung zu erleben, die finanziell mehr als wehtun kann.

Auch wenn es aktuell etwas ruhiger bzgl. Abmahnungen auf Facebook ist, so bleibt das Thema weiterhin aktuell. Man kann nur hoffen, dass sich nicht nur die Rechtslage den modernen Veränderungen anpasst, sondern auch vielleicht mal zu Gunsten moderner Medien entschieden wird. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Peer Wandiger

9 Gedanken zu „Urheberrechts-Probleme auf Facebook vermeiden“

  1. Wann schaffen sie es endlich das ganze Urheberrechts-Gedöns zu vereinfachen … Überall muss man aufpassen etwas nicht falsch zu machen … Man sieht ja bei RedTube grad wo da hinführt

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  2. Ich finde die Facebook-Geschichte auch äußerst schwierig. Allein schon die Frage nach der Impressumspflicht ist für mich schon so ein Hindernis, dass ich davon absehe, Facebook in irgendeiner Art und Weise “geschäftlich” zu nutzen…
    Ich habe dort keine Page (das rentiert sich bei mir nun wirklich nicht), sondern einfach nur einen Account. Wenn ich damit nun aber irgendwas “Geschäftliches” posten würde, bräuchte ich – wenn ich richtig informiert bin – ein Impressum, das über einen Klick erreichbar ist. Das aber bei einer Account-Seite so umzusetzen, funktioniert jetzt eher nicht, zumindest hab ich so für mich noch keine Lösung dafür gefunden…

    Ich finde das echt schwierig, vor allem, ist es doch ein Unding, dass sich da nichtmals die Juristen einig sind, was erlaubt ist, und was nicht. Das zeigt doch schon ziemlich deutlich, wo das Problem liegt….

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  3. Wie man das Impressum in den FB Account setzt, muss doch irgendwie rauszukriegen sein? Kann ich das Impressum der Webseite nicht einfach im FB-Account irgendwo verlinken? Ich habe mich auch lange gegen Facebook gewehrt aber ich denke, mittlerweile kommt man geschäftlich nicht mehr drumherum.

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  4. Hallo Herr Wandiger,
    vielen Dank für den Artikel zu dem leider nie enden wollenden Themenbereich. Eventuell kann ich einige hilfreiche Tipps beisteuern:
    zur Frage mit dem Impressum auf Privatprofilen oder auch FB-Accounts genannt: hier ist es ratsam, das Impressum bei den Kontaktangaben zu ergänzen und den Link zum Impressum gut sichtbar auf dem Chronik-Titelbild anzugeben. Klickt man dann auf das Chronik-Titelbld, öffnet sich ein Pop-Up-Fenster, wo das Bild näher beschrieben werden kann. In der Bildbeschreibung dann bitte nochmal nur den Link zum Impressum eintragen. So können User, innerhalb der 2-Klick-Regel, zum bewünschten und erforderlichen Impressum kommen. Diese Variante empfiehlt sich i.d.Regel für Freelancer. Wer geschäftsmässig auf Facebook unterwegs sein möchte, sollte sich lieber eine Facebookseite (Fanpage) für seine Tätigkeit anlegen.

    Zu den Stockarchivbildern: dazu möchte ich Ihnen gerne einen ergänzenden Blogartikel mitteilen, wenn es erlaubt ist: den Artikel finden Sie hier:http://www.guter-kundenservice.de/b/1/107/social-media-lizenz-macht-nutzung-von-stockarchivbildern-in-sozialen-netzwerken-jetzt-m-glich-

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  5. Frank scheint der Typische Piratenwähler zu sein 😛
    Ich denke das Urheberrechte schon Sinnvoll sind, doch die GEMA etc. übertreiben es etwas damit.
    Ich selbst als Befürworter hatte selber schon solche Probleme und kann sagen, das damit nicht zu spaßen ist, das sollte man umbedingt vermeiden.
    Deshalb lob an den Blog für den Beitrag!

    Grüße Yvonne

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  6. @Markus: Danke Dir für den Tipp! Das werde ich mal sicherhaltshalber so vorbereiten, aber dennoch versuchen auf Posts in Facebook zu verzichten, die sich irgendwie mit meinem Gewerbe verbinden lassen… better save than sorry.

    Gehört hatte ich von der Variante schon, die Du da beschreibst, aber in dem anderen Blog wurde auch bei dieser Variante von verbleibenden Restrisikos gesprochen…

    Ich gebe hier mal einen Link an, und hoffe, das ist in Ordnung…

    http://allfacebook.de/policy/besonders-bitter-fuer-freiberufler-impressum-in-der-info-rubrik-einer-facebook-seite-reicht-nicht-aus

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