Urheberrechtsverletzung vermeiden bzw. verfolgen – Einblicke, Tipps und Erfahrungen

Urheberrechtsverletzung vermeiden bzw. verfolgen - Einblicke, Tipps und ErfahrungenMit einer Urheberrechtsverletzung möchte man sich als Selbstständiger eigentlich nicht beschäftigen, egal ob man sich selbst etwas zu Schulden hat kommen lassen oder die eigenen Urheberrechte verletzt wurden.

Das kostet Zeit, Nerven und oft auch Geld. Meine Interviewpartnerin Isabel Frankenberg gibt deshalb im Folgenden interessante Einblicke und Tipps rund um das Urheberrecht und wie Selbstständige damit am besten umgehen können.

Zudem wird ein kostenloses eBook zu diesem Thema vorgestellt.

Bitte stellen Sie sich vor. Wie sind Sie zum Thema Urheberrecht bzw. Urheberrechtsverletzung gekommen?

Wir, der BvDR e.V., sind ein Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland. Gemeinsam erstellen wir Ratgeber und Rechtsbeiträge zu den verschiedensten Themen und versuchen somit interessierten Leserinnen und Lesern die wichtigsten Informationen nahezubringen.

Gegründet wurde unser Verband im August 2015 durch den Rechtsanwalt Mathis Ruff. Bei seinen täglichen Aufgaben als Anwalt fiel ihm auf, dass viele Mandanten nur ungenaue Kenntnisse über verschiedene Rechtsthemen besaßen, was unter anderem der juristischen und oft komplizierten Sprache von Gesetzestexten geschuldet ist. Durch die Erstellung der diversen Ratgeberplattformen wollen wir über die wichtigsten Rechtsfragen aufklären und somit der Allgemeinheit zugänglich machen.

Das Thema Urheberrecht spielt dabei eine besonders wichtige Rolle, da es den Menschen immer wieder und in alltäglichen Situationen begegnet, so z.B. im Bereich Social Media oder bei der Erstellung von Fotografien und Bildern. Oft werden aufgrund von Unwissenheit Urheberrechtsverletzungen begangen, die mit etwas Hintergrundwissen vermeidbar gewesen wären. Um das zu verhindern, haben wir das Ratgeberportal www.urheberrecht.de gegründet.

Warum ist das Urheberrecht gerade für Selbstständige ein wichtiges Thema?

Hier spielt das Markenrecht eine große Rolle. Kunden haben heutzutage die Möglichkeit zwischen verschiedensten Marken und Produkten zu wählen. Eine Orientierung bei der Produktauswahl bietet die Markenkennzeichnung. Gerade bei etablierten Marken werden sie mit Qualitätsmerkmalen, Erwartungen und der Unternehmensphilosophie verbunden. Das beeinfluss wiederum die Kaufentscheidung der Kunden.

Aus diesem Grund muss die Marke natürlich geschützt werden. Das Urheberrecht bzw. das Markenrecht macht es dem Unternehmen möglich, z.B. ihr Logo zu schützen und dadurch zu verhindern, dass es von anderen, eventuell qualitativ schlechteren, Unternehmen genutzt werden kann. Im Falle einer Markenverletzung kann das Unternehmen verschiedene Rechte und Ansprüche geltend machen.

Welche Vorteile bietet das Urheberrecht für Selbstständige?

Das Urheberrecht bietet dem Selbstständigen vor allem Schutz. Nicht nur, was das Logo des Unternehmens oder seine Marke angeht, sondern auch die Idee oder das Werk/Produkt an sich. Zudem räumt es dem Selbständigen verschiedene Nutzungsrechte ein.

Das ist wichtig, wenn ein Unternehmen z.B. einen Fotografen beauftragt, Bilder für dieses zu schießen. In diesem Fall liegt das Urheberrecht weiterhin beim Fotografen. Zahlt das Unternehmen allerdings für die Nutzung, darf es diese verwerten.

Genauso kann aber auch der Selbstständige die Nutzungsrechte für sein Werk verkaufen und somit eine entsprechende finanzielle Vergütung verlangen.

Wie kann man gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen?

Eine Urheberrechtsverletzung wird in der Regel auf zivilrechtlichem Wege geklärt. Wird diese bemerkt, kann in der Regel zunächst eine Abmahnung gegen den Schädiger ausgesprochen werden. Hierbei kann ein Anwalt hilfreich sein, der dem Geschädigten beim Aufsetzen der Abmahnung hilft. Die Abmahnung beinhaltet gleichzeitig eine Unterlassungserklärung, also die Aufforderung an den Schädiger, sein Fehlverhalten nicht zu wiederholen. In dieser wird zudem definiert, was dem Pflichtverletzer vorgeworfen wird und ggf. welchen Schadensersatz der Geschädigte einfordern möchte. Wiederholt der Schädiger sein Fehlverhalten trotz Abmahnung und Unterlassungserklärung erneut, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Die Urheberrechtsverletzung muss nachvollziehbar sein, weshalb der Betroffene in jedem Fall Beweise sichern sollte. Hierzu dient bspw. ein Screenshot mit Datum. Zudem sollte sich der Geschädigte mit dem Pflichtverletzer auseinandersetzen. Handelt es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen? Je nachdem, um wen es sich handelt, fällt auch der Streitwert, also z.B. die Höhe des Schadensersatzes, unterschiedlich hoch aus.

Möchte der Geschädigte den Fall möglichst schnell abklären, hat er die Möglichkeit, eine Rechnung an den Schädiger zu senden und ihm somit im Nachhinein die Nutzungsrechte zu übertragen.

Sie haben ein eBook zu diesem Thema geschrieben. Wo findet man dieses und was steht drin?

Das eBook beinhaltet alle wichtigen Informationen zum Thema Urheberrechtsverletzung. Zunächst werden darin einige allgemeine Fakten zum Thema Urheberrecht geklärt. Das eBook definiert auch, wobei es sich bei einer Urheberrechtsverletzung genau handelt und welche Taten als Urheberrechtsverletzung gelten.

Sowohl Personen, die eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, als auch denen, deren Urheberrecht verletzt wurde, bietet das eBook hilfreiche Tipps und Informationen für das weitere Vorgehen und klärt die wichtigsten Ansprüche.

Das eBook zum Thema Urheberrechtsverletzung ist für jeden frei und kostenlos zugänglich. Interessierten Leserinnen und Lesern steht es zur Verfügung.

Leider gibt es immer mal wieder Abmahnwellen, die oft Bereiche des Urheberrechts betreffen. Was sind die häufigsten Abmahngründe nach Ihrer Erfahrung?

Abmahnungen werden bei unterschiedlichen Verfehlungen bzw. Verstößen und in diversen Rechtsgebieten angewendet. Im Bereich Urheberrecht ist der weitaus häufigste Grund das Filesharing. Zudem wird der Urheber häufig nur ungenau oder gar nicht angegeben.

In vielen Fällen, vor allem im Bereich Social Media, werden Werke ohne die Erlaubnis des Schöpfers verwertet. Viele Menschen glauben, dass sie das Urheberrecht umgehen können, wenn sie z.B. ein Foto vor dem Veröffentlichen bearbeiten. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Irrglauben, denn auch durch die Bearbeitung von Fotos und Bildern entsteht kein neues Werk, so dass sich das Urheberrecht nicht umgehen lässt.

Zudem besitzt der Schöpfer, laut §14 UhrG, das Recht, eine Entstellung seines Werkes zu verhindern. Die unerlaubte Bildbearbeitung ist somit ebenfalls ein häufiger Grund für eine Urheberrechtsverletzung.

Wie teuer kann es werden, wenn man mit dem Urheberrecht als Selbstständiger zu locker umgeht?

Eine genaue Angabe hierzu kann nicht gegeben werden. In diesem Fall kommt es auf die Art der Urheberrechtsverletzung an und gegen wen diese erfolgt ist. Je nach Vergehen wird der Streitwert berechnet. Sollte jedoch eine Urheberrechtsverletzung aufgetreten sein, kann sich der Betroffene Rat bei einem Anwalt einholen. Dieser kann ihm mit einigen Hintergrundinformationen eine genauere Einschätzung zu eventuellen Kosten bieten. Strafen im vierstelligen Bereich sind hierbei jedoch nicht unüblich.

Kann man sich gegen Abmahnungen schützen?

Am besten kann man sich natürlich vor einer Abmahnung schützen, indem man sich Hintergrundwissen zum Urheberrecht aneignet und somit die Rechte und Pflichten eines Urhebers kennt. Dadurch beugt der Betroffene unwissentlich begangene Urheberrechtsverletzungen vor.

Zum Schluss würde ich mich über ihre wichtigsten Urheberrechts-Tipps für Gründer freuen

Gründer sollten das Urheberrecht nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich genauestens darüber informieren. Andernfalls kann es zu einer Abmahnung und hohen Kosten kommen. Das gilt nicht nur bei dem Verfassen von Produktbeschreibungen, Werbeflyern oder dem Erstellen eines Logos sondern vor allem bei dem Betreiben von Internetseiten. Wird hier eine Urheberrechtsverletzung auffällig, kann diese sehr leicht von der Konkurrenz bewiesen werden. Dazu reicht ein Screenshot oder ein Original der Broschüre aus.

Nutzt ein Gründer Fotos von einem Fotografen, muss er sich zur Nutzung dieser die entsprechenden Nutzungsrechte und Lizenzen einholen. Doch auch bei der Erstellung eigener Fotos ist einiges zu beachten. Sind bspw. fremde Personen auf dem Foto zu sehen, müssen diese der Veröffentlichung zunächst zustimmen.

Verfasst ein Gründer einen Webtext oder eine Produktbeschreibung, muss er darauf achten, dass er den Text eines Konkurrenten nicht kopiert. Das geschieht schnell unabsichtlich, während sich die Gründer Anregungen auf anderen Seiten einholen.

Zudem gilt das Urheberrecht nicht nur für das Unternehmen sondern auch für ihre Angestellten sowie freien Mitarbeitern. Diese werden zwar vom Unternehmen für ihre Tätigkeiten bezahlt, gelten jedoch bei der Schöpfung eines Werke zunächst weiterhin als Urheber. Zwar räumt das Recht dem Unternehmen erst einmal die freie Nutzung der Werke seiner Angestellten ein, jedoch kann die Erstellung des Werkes auch über die eigentliche Aufgabenstellung hinausgehen. In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer ein höheres Gehalt fordern. Daher sollten solche Situationen in einem Mitarbeitervertrag genau festgehalten werden.

Wer dennoch einen Text, eine Fotografie oder ähnliches einer anderen Person nutzt, muss die Namensnennung bzw. -kennzeichnung des Urhebers einhalten. Allerdings gibt es alternativ einige Internetportale, welche lizenzfreie Fotografien anbieten. Durch diese können sich Gründer gegen eine Urheberrechtsverletzung absichern.

Nutzt ihr kostenlose Stockfotos von Pexels und Co.?

Ergebnis anschauen

Danke für das Interview

Peer Wandiger

8 Gedanken zu „Urheberrechtsverletzung vermeiden bzw. verfolgen – Einblicke, Tipps und Erfahrungen“

  1. Hinsichtlich der Bilder gibt es ja sehr gute Lizenzfreie Portale wie beispielsweise unsplash.com – hier findet man oftmals gutgeeignete Artikelbilder zum kostenfreien Herunterladen.

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  2. Danke für den Beitrag. Ich denke gerade das Urheberrecht ist was wo man viel Geld liegen lassen kann bei einer Abmahnung.

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  3. Ich habe vor Jahren ein Bild bei Fotolia gekauft und es ordnungsgemäss eingebunden. Ich habe trotzdem eine Abmahnung bekommen. Das aussergerichtliche Verfahren habe ich zwar gewonnen, aber meinen Anwalt musste ich selber bezahlen, weil der Fotograf kein Geld hatte und ich dann auf keine weitere Verfolgung dieser Sache beharrte. Seither nutze ich die Bilddatenbanken nicht mehr. Es gibt Fotografen, die mahnen trotz vollständiger Nennung alles ab, weil viele Leute einfach bezahlen. Welch unanständige Einnahmequelle.

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  4. Zitat “Verfasst ein Gründer einen Webtext oder eine Produktbeschreibung, muss er darauf achten, dass er den Text eines Konkurrenten nicht kopiert. Das geschieht schnell unabsichtlich, während sich die Gründer Anregungen auf anderen Seiten einholen.”

    Anregungen holen und Texte kopieren sind zweierlei Dinge. Einen Text kopiert man niemals unabsichtlich: Text markieren, Text kopieren, Text einfügen … das macht man ganz bewusst! Wer sich nur einige Anregungen holen möchte, was man bei sich an möglichen Informationen veröffentlichen könnte, braucht dafür keine einzige Textpassage zu kopieren!

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