5 teure Steuerfallen bei der Gründung

Ein Unternehmen gründen – das heißt sich um Businessplan und Finanzierung kümmern, Versicherungen abschließen, Konten einrichten.

Bei alledem bleibt die Steuer oft auf der Strecke. Dabei kann man gerade hier bereits am Anfang mit den richtigen Entscheidungen viel Geld sparen.

Vorausgesetzt man tappt nicht in eine der folgenden fünf teuren Steuerfallen.

Steuerfalle 1: Wer seine voraussichtlichen Einkünfte möglichst gering schätzt, hat Nachteile.

Hier kommt kein Unternehmer drum herum: die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Gemeint ist ein achtseitiger Anmeldebogen, der u.a. die voraussichtlichen Einkünfte abfragt (Punkt 3.1). Von dieser Angabe hängt ab, wie hoch Ihre Steuervorauszahlungen sind. Aber bedeutet das im Umkehrschluss wirklich, dass der Unternehmer bei niedrigen Zahlen auch weniger Steuern zahlen muss?

Hier ist langfristig denken die Devise: Denn was heute nicht in die Staatskasse fließt, wird morgen einkassiert. Neben höheren Nachzahlungen kommen später plötzlich höhere Vorauszahlungen dazu und auf einen Schlag wird der Betrag für gleich zwei Jahre gefordert. Und das kann von einem Tag auf den anderen zu Liquiditätsproblemen führen.

Aber zu hohe Einkünfte angeben ist auch nicht gut. Das Geld, das der Unternehmer dem Finanzamt zahlt, wird nicht verzinst und bis zur Erstattung der zu viel gezahlten Steuer kann es dauern.

Tipp: Schätzen Sie möglichst genau und stellen Sie, wenn es tatsächlich anders kommt, einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen.

Steuerfalle 2: Eine UG ist nicht in jedem Fall die beste Wahl.

Auch wenn es häufig so kommuniziert wird: Die UG hat nicht nur Vorteile. Zwar kommt man in den Genuss des entscheidenden Vorteils einer GmbH: der Haftungsbeschränkung. Und das Ganze noch zum „günstigen Preis von nur einem Euro“. Gerade hier liegt aber auch die Krux: Die UG ist mit einem Euro gegenüber 25.000 Euro Stammkapital bei der GmbH schnell gegründet.

Allerdings hat man mit einem Euro auch keine Sicherheiten. Investieren ist hier für Geldgeber unattraktiv. Die Einlage von nur einem Euro führt bereits nach der ersten Ausgabe zur Insolvenz. Und die Gewinne müssen in Höhe von 25% direkt als Rücklagen gebucht werden, bis 25.000 Euro erreicht sind.

Tipp: Prüfen Sie, ob nicht ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft geeigneter ist. So können Sie bürokratischen Aufwand sparen. Die Vorteile der GmbH oder UG können sich z.B. auch durch eine gute Berufshaftpflichtversicherung erreichen lassen.

Steuerfalle 3: Die Kleinunternehmerregelung hat nicht nur Vorteile.

Als Kleinunternehmer muss man keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. „Da spart man richtig viel Geld.“ Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn ob man am Ende nicht woanders Geld draufzahlt und somit benachteiligt ist, das entscheidet sich erst, wenn man genauer hinschaut.

Wer Umsatzsteuer zahlt, kann sich die Vorsteuer nämlich vom Finanzamt zurückholen. Und das beschert dem Unternehmer in der Regel einen höheren Gewinn, wenn seine Kunden selbst Unternehmer sind.

Auch wenn im Gründungsjahr teure Dinge, z.B. Maschinen, angeschafft werden müssen, kann ein Vorsteuerabzug sinnvoll sein. Nicht zuletzt ist es auch hervorzuheben, dass Kleinunternehmer auf der Rechnung ausweisen müssen, dass ihre Umsätze im Gründungsjahr bei nicht mehr als 17.500 Euro liegen. Das kann für viele Kunden ein Grund sein, sich für einen anderen Anbieter zu entscheiden.

Steuerfalle 4: Um die Steuer sollte man sich frühzeitig kümmern.

Ein Fehler, den die meisten Unternehmer später bereuen: Das Thema Steuern möglichst weit hinausschieben. Dabei ist es gerade am Anfang wichtig, sich bestimmte steuerliche Entscheidungen auf die Agenda zu nehmen.

Wer zum Beispiel noch kein Personal hat und ein Familienmitglied um Hilfe bittet, sollte sich um einen wasserdichten Arbeitsvertrag kümmern. Denn der Betriebsprüfer lässt bei Familienbetrieben nicht mit sich spaßen. Sieht der Vertrag nicht so aus wie ein „normaler Vertrag unter Dritten“, ist es mit dem Betriebsausgabenabzug erledigt.

Auch bei der Kleinunternehmerregelung sind mit etwas Geschick Vorteile herauszuholen: Wer am Jahresende merkt, dass die Umsatzgrenze von 17.500 Euro im Gründungsjahr fast erreicht ist, verschiebt seine Dezember-Umsätze lieber ins nächste Jahr. Denn so bleibt der Kleinunternehmerstatus länger erhalten.

Steuerfalle 5: Fällige Umsatzsteuer verschieben ist eine blöde Idee.

Wer knapp bei Kasse ist, möchte alle Möglichkeiten nutzen, sich über Wasser zu halten. Die Idee, fällige Umsatzsteuer zu verschieben, ist hier aber zu kurz gedacht und kann Riesenprobleme mit sich bringen.

Wer also den Plan verfolgt, die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen ein wenig „nach unten zu korrigieren“, wird damit auf die Nase fallen. Denn spätestens bei der Umsatzsteuernachschau oder Umsatzsteuersonderprüfung kommt das dicke Ende: Eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung auf Zeit. Und wenn der Stein erst einmal ins Rollen gebracht ist, folgen Strafzuschläge, Zinsen, Haftung mit dem Privatvermögen.

Fazit

Oftmals sind Entscheidungen eines Gründers, die auf den ersten Blick richtig scheinen, auf den zweiten Blick eher die falschen: Eine Modeerscheinung wie die UG ist nicht für jeden die beste Rechtsform und auch als Kleinunternehmer ist man nicht immer automatisch besser gestellt.

Wer sich bereits frühzeitig genauer mit dem Thema Steuern befasst, wird sich später glücklich schätzen.

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Autorin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und Fachredakteurin bei felix1.de. Sie schreibt unter anderem für den felix1.de-Blog News zu steuerlichen und rechtlichen Themen. Ihr Ziel ist es, komplexe Steuerthemen in einer verständlichen Sprache zu vermitteln.

Peer Wandiger

12 Gedanken zu „5 teure Steuerfallen bei der Gründung“

  1. Sehr fundierte Übersicht der schlimmsten Steuerfallen.
    “Steuerfalle 3” scheint mir aber fehlerhaft: “Als Kleinunternehmer muss man die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.” … Ist es nicht so, dass man das gerade als Kleinunternehmer eben nicht muss? Bzw. genau genommen darf man eben gar keine Umsatzsteuer ausweisen (habe ich auch schon gehabt … jemand schreibt mir eine Rechnung als Kleinunternehmer, weist Umsatzsteuer aus und glaubt, dass er die dann behalten darf …). So steht es auch auf der verlinkten Seite.

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    • Hallo René,

      vielen Dank für den Hinweis! Hier sollte natürlich stehen “Als Kleinunternehmer muss man keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.”

      Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag!

      Viele Grüße
      Annika Haucke

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  2. Sehr guter Artikel und ich hatte mit der Wahl des Unternehmens auch meine Mühe.
    So kann ich diesen Artikel jeden Existenzgründer nur empfehlen, dieses zu lesen.
    Das Thema Steuern, nach hinten schieben, das bringt eben nicht viel.

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  3. Uff, ich weiß noch als ich vor dem achtseitigen Anmeldebogen saß und es Tage lang aufgeschoben habe. Aber nun ist es vollbracht. Danke für den Überblick hier und die Hinweise zur UG, denn damit hatte ich auch schon gespielt.

    Grüße Martin

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  4. Wilkommen in der Bürokratiewüste Deutschland. Einzelunternehmer mit Kleingewerbe Regelung war für mich die beste Wahl habe auch über eine UG nachgedacht…

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  5. Wirklich sehr guter Artikel, besonderst Steuerfalle 3 hat mich besonderst interessiert, da ich selber in diese Richtung gehen möchte.

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  6. Ein wirklich fundierter, informativer Artikel. Vielen Dank!

    Ergänzen würde ich noch, das eine UG in der Außenwirkung (ähnlich wie die Ltd.) eher negativ ist. Der eine oder andere potenzielle Kunde wird sich die Zusammenarbeit mit einer UG gut überlegen.

    Auch Hinweise zur GbR und mögliche Fallstricke dieser Gesellschaftsform wären interessant.

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  7. Vielen Dank für die tollen Tipps.
    Einige Punkte waren mir schon bekannt, jedoch nicht alle 5, deshalb habe ich Sie mir allesamt notiert und werde bei Gelegenheit auf jeden Fall darauf achten.

    Liebe Grüße

    Fabian

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  8. Die Einnahmen vorher schätzen ist total dämlich. Wenn ich mich mit einer Internetseite selbständig mache, so kann ich schlecht abschätzen wie viele Leute ich tatsächlich auf meine Internetseite bekomme. Hab ich glück, hab ich im ersten monat direkt 100te euros, hab ich pech, hab ich nach einem jahr ganze 20 seitenaufrufe. Bei Projekten, bei denen es sehr schwierig ist, vorher abzuschätzen wie sie laufen, nervt das. Mein Businessplan kann noch so gut sein, es ist immer schwierig einzuschätzen wie hoch google einen einschätzt.

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  9. Danke für die kurze Zusammenfassung. Man ist hier nicht zu tief ins Detail gegangen, deshalb sollte man sich lange im vorraus Gedanken um die Steuer machen. Da das Finanzamt immer auf der Suche nach Fehlern ist die Unternehmer absichtlich oder unabsichtlich machen, wäre es von Vorteil wenn man sich in das Thema einliest oder die Buchhaltung mit allen steuerlichen aspekten auf einen Externen Dienstleister abgibst

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  10. Das ist etwas, dass ich noch nie zu 100 % durchschaut habe. Ich kenne einige die durch Anschaffungen ihre Steuern mindern. Da frage ich mich wie viel Steuer muss das denn sein, damit es sich lohnt noch ein weiteres Auto zu kaufen?!

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