7 Tipps für den Umgang mit dem Betriebsprüfer – Menschenkenntnis für Unternehmer

Es passiert nicht oft und beliebt ist es schon gar nicht – wenn das Finanzamt in Person des Betriebsprüfers zur Prüfung vor der Tür steht. Denn selbst wenn man sich nichts vorzuwerfen hat: Das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert, dass Fehler fast zwangsläufig passieren.

Die richtige Vorbereitung und das konkrete Wissen, wie ein Betriebsprüfer arbeitet, lassen auch jeden Selbständigen und Kleinunternehmen ohne Finanzabteilung dieses Ereignis überstehen. Kenntnisse, mit welchen Mitteln die Prüfer Steuervergehen aufdecken – bewusste oder unbewusste -, unterstützen dabei das richtige Handeln.

Nachfolgend erfahren Sie, wie sich am besten auf eine Betriebsprüfung vorbereiten und mit welchen Tricks der Betriebsprüfer arbeitet.

Tipps für die Umgang mit dem Betriebsprüfer

  1. Smalltalk mit Hintergedanken
    Ein erfahrener Betriebsprüfer startet seine Prüfung mit Smalltalk und gibt dem Unternehmer dabei das Gefühl, er sei die interessanteste und wichtigste Person auf der Welt. Geschmeichelt von so viel Aufmerksamkeit wird der Unternehmer mehr von seinen privaten Vorlieben preisgeben.

    Aber Vorsicht: Die Gespräche über Auto, Urlaub, Hobby und die teure Familie sind für den Prüfer bereits erste Amtshandlungen im Rahmen der Betriebsprüfung. Er sucht dann in der Buchhaltung nach Betriebsausgaben, mit denen der Unternehmer seine privaten Vorlieben über sein Unternehmen finanziert hat.

    Eine Dienstreise mit anschließendem Familienurlaub? Ein schickes Cabriolet als Geschäftswagen? Darauf müssen Sie nicht verzichten, Sie sollten die Aufteilung von privaten und geschäftlichen Ausgaben allerdings stets dokumentieren und im Zweifelsfall schlüssig argumentieren können.

    Tipp: Beim ersten Aufeinandertreffen von Prüfer und Unternehmer empfiehlt es sich deshalb, stets den Steuerberater an der Seite zu haben. Dieser wird für eine sachliche Diskussion sorgen und die private Ebene des Unternehmers völlig ausblenden.

  2. Zeitgemäßes Fahrtenbuch
    Meldet sich der Prüfer des Finanzamts an, ist das Nachschreiben von Fahrtenbüchern keine Seltenheit. Dumm nur, wenn man dabei ein Fahrtenbuch verwendet, das im betreffenden Jahr noch gar nicht auf dem Markt war.

    Die Hersteller von Papier-Fahrtenbüchern verwenden jedes Jahr neue Deckblätter. Die Prüfer sind darüber im Bilde und erkennen, wenn Sie hinters Licht geführt werden. Folge: Sie stufen das Fahrtenbuch als unwirksam ein, weil es nicht zeitnah geführt wurde.

  3. Lieblingszahlen überführen Steuersünder
    Wussten Sie, dass jeder Mensch unbewusst Lieblingszahlen hat, die er überdurchschnittlich häufig (z.B. in Passwörtern, beliebigen Zahlenkolonnen usw.) verwendet? Dieses Wissen macht sich auch das Finanzamt zunutze, und prüft Fahrtenbuch- oder Kassenaufzeichnungen mit dem so genannten Chi-Quadrattest.

    Das funktioniert so: Der Betriebsprüfer speist die steuerlichen Datenkolonnen in die Prüfersoftware IDEA ein und erhält auf Knopfdruck in wenigen Minuten eine Rückmeldung, wenn bestimmte Zahlen auffällig häufig verwendet wurden – möglicherweise eben die unbewussten Lieblingszahlen des Unternehmers.

    Tipp: Selbst wenn der Chi-Quadrattest scheinbare Manipulationen durch erfundene Daten auswirft, gibt das dem Finanzamt noch lange nicht das Recht, bei Gewinn oder Umsatz Hinzuschätzungen vorzunehmen. Dazu müssen weitere Indizien für eine fehlerhafte Buchführung vorliegen. Das Testergebnis sorgt aber für erhöhte Aufmerksamkeit beim Prüfer.

  4. Internet-Shops: Auch Betriebsprüfer kennen archive.org
    Wenn ein Betriebsprüfer den Verdacht hat, dass ein Online-Händler in den vergangenen Jahren bestimmte Waren über seinen Online-Shop angeboten hat, die korrespondierenden Einnahmen aber nicht aufgezeichnet wurden, ist Leugnen meist zwecklos. Denn das Finanzamt kann prüfen, wie der Online-Shop vor einigen Jahren ausgesehen hat.

    Möglich macht das – die NSA lässt grüßen – das Online-Portal archive.org. Dort werden Online-Portale aus aller Welt zu bestimmten Terminen ungefragt gescannt – und jeder kann mit Angabe der Domain nachsehen, wie eine Website zu einem früheren Zeitpunkt ausgesehen, oder welche Produkte ein Online-Shop angeboten hat.

    Tipp: Die Archivierung bei Archive.org lässt sich verhindern.

  5. Auskunftsersuchen schafft Klarheit
    Bietet ein Händler seine Ware über Online-Portale und Internet-Auktionshäuser an, wird das Finanzamt bei Unstimmigkeiten Auskunftsersuchen an die Betreiber dieser Portale stellen. Auf diese Weise erhält der Betriebsprüfer alle notwendigen Informationen zu den Erlösen des Händlers.

    Doch nicht nur Händler sind hier im Visier des Finanzamts. Auch Handwerker, die ihre Leistungen beispielsweise über Online-Portale anbieten oder versteigern, müssen damit rechnen, dass das Finanzamt die aufgezeichneten Betriebseinnahmen mit den Daten aus Auskunftsersuchen abgleicht.

    TIipp: Bereits seit einigen Jahren durchforsten speziell geschulte Finanzbeamte mit der Software XPIDER das Internet auf der Suche nach Online-Aktivitäten, wie ebay-Handel, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Betrug wird durch die Informationen von zwei Seiten schnell aufgedeckt und teuer.

  6. Elektronische Plausibilitätskontrollen
    Das Formular EÜR und die Bilanzdaten von Unternehmern sollen nicht nur elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden, um dem Unternehmer die Arbeit zu erleichtern. Der wichtigste Nutzen für das Finanzamt ist, dass sich hiermit Plausibilitätskontrollen durchführen lassen, die Auffälligkeiten zeigen.

    Dadurch landen scheinbar harmlose Steuerfälle, deren Daten aber von der Norm abweichen oder deren Eintragungen Fehler vermuten lassen, auf dem Tisch des Betriebsprüfers.

  7. Lohnsteuer-Nachschau
    Seit 30.6.2013 ist es Lohnsteuerprüfern des Finanzamts erlaubt, unangekündigt im Rahmen einer Lohnsteuer-Nachschau (gemäß § 42g EStG) vor der Tür zu stehen, und lohnsteuerlich relevante Daten anzufordern. Der Überraschungsbesuch soll bewirken, dass ein Unternehmer keine Zeit hat, sich auf den Besuch des Prüfers vorzubereiten und seine Aufzeichnungen zu sehr „aufzubereiten“. Dadurch erhält der Prüfer natürlich einen schnellen Überblick, ob – und falls ja, wo – etwas nicht korrekt angegeben wurde.

    Tipp: Steht ein Lohnsteuerprüfer überraschend vor der Tür, sollten Sie ihm nur im Beisein des Steuerberaters Unterlagen aushändigen. Fordert der Lohnsteuerprüfer während einer Lohnsteuer-Nachschau Bargeld von Ihnen, rufen Sie die Polizei.

    Der Grund: Bereits bei Einführung der Umsatzsteuer-Nachschau haben Betrüger sich als Prüfer des Finanzamts ausgegeben und angeboten, die vermeintliche Prüfung gegen Geldzahlungen zu stoppen.

Fazit

Auch wenn es oft so wirkt, der Betriebsprüfer ist nicht der Feind der Unternehmer, er folgt einfach seinem Auftrag – Geld einzutreiben, das dem Staat zusteht. Mit einer gezielten Vorbereitung und etwas Detailwissen kann jeder selbständige Unternehmer der Betriebsprüfung des Finanzamts in aller Regel gelassen entgegensehen – und das Ergebnis sogar zu seinem Vorteil beeinflussen.

Autor

Hille Kück ist Pressesprecherin der Haufe-Lexware GmbH & Co KG, wo es hilfreiche Checklisten für die Vorbereitung auf die Betriebsprüfung gibt.

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Peer Wandiger

2 Gedanken zu „7 Tipps für den Umgang mit dem Betriebsprüfer – Menschenkenntnis für Unternehmer“

  1. Da stimme ich Mirko zu, die Empfehlungen sind sehr hilfreich wenn eine Prüfung ansteht.
    Diesbezüglich sollte man jedoch schon vor der ankündigung eines BP seine Zahlen im Griff haben 😉

    Ich habe bereits einige kennengelernt und kann dir versichern, dass sie (vor allem in Richtung Abrechnungen oder Spesenverwaltung) sehr peniebel sind und auch in den kleinsten Ecken etwas finden (könnten)…

    Vielen Dank für die tolle Übersicht,
    LG Bernd.

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