Die richtige Rechtsform … Selbstständig machen Schritt 6

Die richtige Rechtsform ... Selbstständig machen Schritt 6Nach der Planung der eigenen Selbstständigkeit geht es in der Artikelserie Selbstständig machen nun an die praktische Umsetzung und da gilt es erstmal, sich für die richtige Rechtsform zu entscheiden.

Das ist aber gar nicht so einfach, da es verschiedene Varianten gibt, die teilweise der eigenen Entscheidung unterliegen oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind.

Zuerst gehe ich der Frage nach, ob man Gewerbetreibender oder Freiberufler ist. Danach stelle ich verschiedene Rechtsformen vor und erkläre, welche Vor- und Nachteile diese haben. Zudem gibt es praktische Tipps für die richtige Rechtsform.

Die richtige Rechtsform

Oft schreibe ich hier im Blog, dass es “die eine richtige Entscheidung” oder “den einen richtigen Weg” nicht gibt, und auch bei der Wahl der eigenen Rechtsform hat man Entscheidungsspielräume.

Allerdings ergibt sich aus den eigenen Voraussetzungen, Anforderungen und Plänen oft schon automatisch eine bestimmte Rechtsform. Gibt man dem Finanzamt da z.B. die falsche an, dann kann das später teuer werden.

Deshalb solltest du dir diesen Artikel genau durchlesen und dann eine “richtige” Entscheidung für deine eigene Situation fällen.

Die folgenden Ausführungen sind natürlich meine persönliche Meinung und Erfahrungen. Solltest du noch Fragen zu Details haben, dann wende dich an das Finanzamt oder das Gewerbeamt deines Orts.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Immer wieder höre und lese ich, dass Selbstständige lieber Freiberufler sein wollen. Das hätte so viele Vorteile und man müsste auch weniger an Vater Staat zahlen.

Was ist also der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden?

Leider ist die Antwort da nicht ganz so einfach. Grundsätzlich muss man, um als Freiberufler gelten zu können, die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Freiberufler erbringen ihre Leistungen natürlich selber und sind selbst für die Arbeit verantwortlich.
  • Man muss kreativ tätig sein bzw. in wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Bereich tätig sein.
  • Ein wichtiges Kennzeichen für Freiberufler ist eine besondere akademische Qualifikation.

Da diese Kriterien tatsächlich etwas schwammig formuliert sind, gibt es per Gesetz eine Reihe von definierten freien Berufen. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater, Journalisten und einige mehr. Bei diesen Berufen ist es also klar.

Oft wollen aber auch Webdesigner und andere Selbstständige im Netz als Freiberufler gelten. Und unter bestimmten Voraussetzung und mit der richtigen Qualifikation ist das auch durchaus möglich.

Man sollte aber bedenken, dass man als Freiberufler einige Dinge nicht darf, die der gewerbliche Selbstständige darf:

  • Freiberufler werden nur durch ihre persönliche Leistung definiert. Diese dürfen z.B. keine eigenen Produkte verkaufen.
  • Da wird es meiner Meinung nach schon bei einer eigenen Website, auf der man Werbung verkauft und Affiliate-Links einbaut kritisch. Dafür benötigt man meiner Meinung nach ein Gewerbe.
  • Zudem haben bestimmten freie Berufe Einschränkungen bei der Werbung bzw. komplette Werbeverbote.
  • Angestellte darf man nur einstellen, wenn man ein Gewerbe betreibt. Als Freiberufler darf man sich allerdings, laut Gesetz, fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen. Im Mittelpunkt muss aber der Freiberufler stehen.

Dafür hat der Freiberufler durchaus ein paar Vorteile:

  • Als Freiberufler muss man keine Gewerbesteuer zahlen.
  • Man ist kein Pflichtmitglied der IHK bzw. der Handwerkerkammer und muss auch keine Mitgliedsbeiträge zahlen.
  • Es besteht keine Pflicht zur doppelten Buchführung, sondern man kann unabhängig von der Höhe der Einnahmen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen.
  • Freiberufler dürfen als Freie Mitarbeiter ihre geistig-ideellen Leistungen für andere erbringen.

Bei den gesetztlich definierten freien Berufen ist es eindeutig. Bei vielen anderen nicht. Als Webdesigner hängt es oft davon ab, wie der jeweilige Sachbearbeiter beim Finanzamt entscheidet. Es gibt wohl auch Urteile, die reinen Webdesignern den Status als Freiberufler zuerkennen.

Ich fand die Einschränkungen für mich persönlich allerdings zu stark. Ich wollte mir ein Business aufbauen und dazu gehört neben der designerischen Tätigkeit (die ich vor vielen Jahren für Kunden erbracht habe) eben auch die Programmierung eines eigenen CMS, die Tätigkeit als Affiliate, der Aufbau eigener Internet-Projekte, der Verkauf von eBooks etc..

Deshalb habe ich mich für das Gewerbe entschieden, auch wenn ich natürlich andere verstehe, die rein freiberufliche Tätigkeiten ausführen wollen und dementsprechend als Freiberufler gelten (wollen).

Man sollte das auch nicht zu lässig sehen. Das Finanzamt kann bis zu 7 Jahre rückwirkend den freiberuflichen Status aberkennen, was zu heftigen Nachzahlungen führen dürfte. Als Freiberufler ein paar selbst designte T-Shirts online verkaufen, kann schon zur Aberkennung des Status führen.

Man sollte im Zweifel das Finanzamt um eine schriftliche Aussage bzgl. des eigenen Status bitten. Dann hat man später, wenn der Sachbearbeiter z.B. wechselt, etwas handfestes vorzuweisen.

Die richtige Rechtsform auswählen

Kommen wir zu den möglichen Rechtsformen. Bei der Existenzgründung muss man sich für eine entscheiden.

Zu allererst stellt sich natürlich die Frage, was die Unterschiede der einzelnen Rechtsformen sind, welche Vor- und Nachteile diese haben und welche Kriterien evtl. dafür sorgen, dass man eine bestimmte Rechtsform wählen muss.

Ich stelle im folgenden die möglichen Rechtsformen vor und gehe auf die eben genannten Punkte ein.

  • Einzelunternehmer

    Als Einzelunternehmer gründen sehr viele Selbstständige, da man als allein arbeitender hiermit die meiste Entscheidungsfreiheit hat und in der Regel erstmal mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) auskommt (bei weniger als 60.000 Euro Gewinn und 600.000 Euro Umsatz). Man muss allerdings den eigenen Namen im Geschäftsverkehr angeben (nur ein Firmennamen reicht nicht).

    Bei weniger Gesamtumsatz im vorherigen Kalenderjahr von 22.000 Euro und im aktuellen Kalenderjahr von 50.000 kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann braucht man keine Umsatzsteuer ausweisen, darf aber auch keine Vorsteuer ziehen.

    Haftung: als Einzelunternehmer haftet man mit seinem Privatvermögen
    Buchführung: EÜR, wenn unter bestimmten Grenzen.
    Handelsregister: nicht zwingend vorgeschrieben

  • Kaufmann

    Als eigentragener Kaufmann gilt man in der Regel dann, wenn man laut Gesetz “nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb” benötigt. Ladengeschäfte, Restaurants etc. fallen hier hinein.

    Man wird von Geschäftspartnern oft als vertrauenswürdiger eingeschätzt, wenn man ein eingetragener Kaufmann ist. Zumal man einen alleinigen Firmennamen tragen darf.

    Haftung: als Kaufmann haftet man mit seinem Privatvermögen
    Buchführung: doppelte Buchführung
    Handelsregister: ja

  • Freiberufler

    Als Freiberufler, wenn man anerkannt wird, wird man ähnlich behandelt wie ein Einzelunternehmer.

    Haftung: als Freiberufler haftet man persönlich mit seinem Privatvermögen
    Buchführung: EÜR (freiwillige doppelte Buchführung)
    Handelsregister: nein

  • GbR

    Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist sowohl für gewerbliche Selbstständige, als auch für Freiberufler eine Option, wenn man mit einem Geschäftspartner gründen will.

    Bei Freiberuflern sollten beide keine gewerblichen Einnahmen haben, da dies auch auf den Status des Partners abfärbt.

    Haftung: man haftet mit dem eigenen Privatvermögen auch für den Partner
    Buchführung: EÜR
    Handelsregister: nein

  • PartG

    Für Freiberufler wurde die PartG (Partnergesellschaft) geschaffen. Allerdings wird sie eher selten genutzt.

    Haftung: grundsätzlich haften die Partner mit ihrem Privatvermögen. Aber wenn nur einer Fehler macht, haftet der andere nicht für ihn mit.
    Buchführung: Einnahme-Überschuss-Rechnung
    Handelsregister: Eintrag in Partnerschaftsregister

  • OHG

    Die OHG (offene Handelsgesellschaft) ist quasi die Partnergesellschaft für Kaufleute. Weitere Tipps, wenn man mit anderen gemeinsam gründet.

    Haftung: die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen
    Buchführung: doppelte Buchführung
    Handelsregister: ja

  • UG

    Recht beliebt ist die UG (Unternehmergesellschaft, auch Mini-GmbH genannt). Der Vorteil ist hierbei, dass es eine Haftungsbeschränkung gibt und als Stammkapital reicht 1 Euro. Für einzelne Selbstständige ist das durchaus eine Alternative. Allerdings muss man durch den Zusatz “UG (haftungsbeschränkt)” immer darauf hinweisen und potentielle Geschäftspartner könnte das abschrecken.

    Haftung: es wird nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet
    Buchführung: doppelte Buchführung
    Handelsregister: ja

  • UG & Co. KG

    Diese Sonderform kombiniert die Vorteile der UG und der Kommanditgesellschaft. Der persönlich haftende Gesellschafter ist hier allerdings die UG. Es ist also faktisch eine Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der UG.

    Haftung: es wird nur mit dem Gesellschaftsvermögen der UG gehaftet
    Buchführung: doppelte Buchführung
    Handelsregister: ja

  • GmbH

    Bekannt ist die GmbH, die sowohl von gewerblichen Selbstständigen, als auch von Freiberuflern gegründet werden kann. Die Gründung ist recht teuer (Gesellschaftervertrag, Handelsregistereintrag) und es müssen mindestens 25.000 Euro Stammkapital eingelegt werden.

    Haftung: es wird nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet
    Buchführung: doppelte Buchführung
    Handelsregister: ja

  • Limited

    Recht beliebt war früher die Limited, da die Gründung selbst erstmal recht schnell geht und man nicht mit dem Privatvermögen haftet. Allerdings können die Folgekosten recht hoch sein, da es z.B. gesonderte Vorschriften, wie etwa den “secretary” gibt. Zudem muss man später dann auch beim englischen Register ein Jahresabschluss eingereicht werden. Zudem geben manche Banken in Deutschland einer Limited kein Geschäftskonto. Durch die Einführung der UG ist die Limited nicht mehr so attraktiv.

    Haftung: Begrenzung der Haftungsgrenze
    Buchführung: doppelte Buchführung
    Handelsregister: nicht zwingend

Das soll es mit der Übersicht der Rechtsformen erst einmal gewesen sein. Mehr Informationen gibt es in den verlinkten Artikeln.

Wie man sieht, liegen die Unterschiede in den Details und man sollte genau überlegen, was nicht nur bei der Gründung, sondern auch später sinnvoll ist. Allerdings ist es später möglich die Rechtsform zu wechseln. Es ist dann nur mit gewissem Aufwand und Kosten verbunden.

Das Existenzgründungsportal des BMWi bietet ein interaktives eTraining dazu an.

Ich, der Einzelunternehmer

Ich habe vor mehr als 15 Jahren als Einzelunternehmer gegründet und bin das auch heute noch. Da ich zwar allein arbeite, aber mir eben ein wirkliches Business aufbauen wollte, kam der Freiberufler-Status nicht in Frage.

In den vergangenen Jahren habe ich an die Einstellung von Mitarbeitern gedacht bzw. wollte neue Services anbieten, weshalb ich über die Änderung der Gesellschaftsform nachgedacht habe. Ich bin aber Einzelunternehmer geblieben. Zur Absicherung von Haftungsrisiken habe ich eine Media-Haftpflicht Versicherung.

So geht es weiter
Im nächsten Teil der Artikelserie geht es um die Wahl des Firmennamens. Was ist sinnvoll und welche rechtlichen Anforderungen gibt es?

Peer Wandiger

7 Gedanken zu „Die richtige Rechtsform … Selbstständig machen Schritt 6“

  1. Schöner Artikel. Ich wollte mal mit dem Mythos aufräumen, als GmbH haftet man nicht. Stimmt soweit, allerdings bekommt auch nichts ohne Bürgschaft. Keine Kredikarte, Handyvertrag oder ähnliches oder zumindest nur sehr schwer. Bei großen Anschaffungen will die Bank immer eine Sicherheit haben und das ist in der Regel dein Privatvermögen. Dann noch die Geschäftsfüherhaftung, mit der man quasi mit einem Bein im Gefängnis steht. Ich kann jedem Anfänger nur abraten eine UG oder GmbH zu gründen. Das ist absolut nichts für Anfänger. Mir stellen sich immer die Haare auf, wenn sogenannte Internetgurus einem Hauptschüler empfehlen eine GmbH zu gründen. Allein Die Verwaltungskosten sind enorm und wiegen meist die Steuervorteile nicht auf. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine GmbH natürlich sinnvoll. Zum Beispiel wenn das Geschäft läuft oder Investoren eine Rolle spielen.

    Viele Grüße

    Thomas

    Antworten
    • Die aufgeführten Fakten kann ich bestätigen.
      Gerade bei der Haftung im Insolvenzfall sieht es nicht immer so “rosig” aus. Der oder die Gesellschafter können durch die Gläubiger durchaus zur persönlichen Haftung verdonnert werden.
      Auch die steurliche Seite ist gerade bei Existenzgründern nicht so ideal. Neben der Lohnsteuer für das Geschäftsführergehalt (was normal ist), gibt es noch 15 % Körperschaftsteuer + Soli, ab dem ersten Euro Gewinn.

      Antworten
  2. Hallo Peer,

    ich bin genau die Freiberuflerin, die nebenher auch Gewerbeeinnahmen hat. Bisher hat das Finanzamt wegen der eindeutigen Überlast der freiberuflichen Einnahmen das auch so gesehen. Über kurz oder lang werde ich aber wohl nicht darum herum kommen, alles als Gewerbe zu melden. Die “Infektionstheorie” wird mich wohl irgendwann einholen. Ich hoffe, dass das erst passiert, wenn die Umsätze so hoch sind, dass die Mehrkosten in Bezug auf Buchführung und IHK-Mitgliedschaft etc nicht so stark ins Gewicht fallen.

    Vielleicht kannst du das noch ergänzen: Wie hoch sind denn die Mehrkosten durch die zusätzlichen Auflagen im Vergleich zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit?

    Danke dir!

    Katharina

    Antworten
  3. Zitat: ” Als Freiberufler ein paar selbst designte T-Shirts online verkaufen, kann schon zur Aberkennung des Status führen.”

    Kommentar: Wenn ich sowas les, bin ich jedesmal froh, aus DE weg-zu-sein. Auch Schweiz ist nicht das Non-plus-ultra wegen der hohen Gründungs- und vor allen Dingen laufenden Kosten für eine Firma.

    Bei digitalen Angeboten (also einer Firma, die im Digitalbusineß tätig werden will) ist es oftmals so, daß die Steuer- und Bürokratie-Last so hoch ist, daß man für das Geld lieber in Estland oder sonstwo eine Firma gründen kann und von dem ersparten Geld Angestellte bezahlen kann.

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